Jetzt ist Ihre Meinung gefragt zu "Das beste Netz": Deutsche Telekom erfolgreich mit einstweiliger Verfügung gegen 1&1
Die Deutsche Telekom ist zunächst erfolgreich gegen 1&1 mit einer einstweiligen Verfügung. Die Werbung mit "dem besten Netz" ist laut Oberlandesgericht Köln irreführend.
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Ich finde die gerichtliche Maßnahme überzogen, wenn es auf die Netzleistung bezogen, ohne den Anspruch zu erheben es sei das eigene, so stimmt.