vicares
Freizeitschrauber(in)
Innerhalb einer App kann der Betreiber selber Werbung einspielen, geht er darüber hinaus muss er eine Berechtigung haben. Die dürfte so gut wie keiner gegeben haben.
Das war einer der Punkte die in dem Verfahren genannt wurden.
Ah , vielen Dank, jetzt wird es klar.
Dann ging es also doch um Opt-In und unerlaubte Werbung
und nicht "Datenschutz" im eigentlichen Sinne.
Der Artikel hätte dann sogar wesentlich interessanter
aufgebaut sein können mit dieser wesentlichen Info.
Weil, wo fängt "Werbung" an, wo hört sie auf.
MCC und MCN sind fix, aber mal ganz plump formuliert,
die Telekom kann und darf ihre Netzkennung bezeichnen
wie sie lustig ist...
Hätte sie auch "Telekom, disconnecting People" nennen können.
Weil, da steht doch auch so schon der Name des Unternehmens
den ganzen Tag: TELEKOM.
Wo ist denn da jetzt Werbung oder "mehr" Werbung?
Wie gesagt, da starrt einen den ganzen Tag das Wort
TELEKOM an.
An genau der gleiche Stelle.
