Crypto Mining wirkt sich aus: MSI und Gigabyte kürzen Garantie für ihre GPUs

Nein, das ist wirklich eine lustige Idee. Sorry. "Sachgemäß benutz" ist nett, aber kein Beweis, dass der Grund, warum etwas kauppt ist, bereits bei der Herstellung vorhanden war. Keine Ahnung, warum du glaubts, dass das nicht nöig wäre, dass der Mangel bereits bei Herstellung hätte vorhanden sein müssen, aber so ist es. Lies es nach, steht im Gesetz - ein Fehler bei der Herstellung muss es gewesen sein, sonst hast du Pech gehabt. Und dass der bei Herstellung schon vorlag ist das, was du beweisen musst. Sagemäße Nutzung - selbst wenn man die auch nur ansatzweise belegen könnte - ist noch lange kein Beweis für das vorliegen eines Mangels bei der Herstellung.

Beweislastumkehr ist nunmal genau das: Du bist in der Bringschuld für einen Beweis, dass der Grund dafür, dass es "kaputt" ist, bereits von vorn herein vorhanden war. Nehmen wir z.B. ne Grafikkarte. Nach 8 Monaten macht sie keinen Muks mehr. Der Grund: Ein Speicherchip ist geröstet worden. Wenn jetzt bei dem einen Chip kein Wärmeleitpad vorhanden ist und der Chip sich tapfer über die 8 Monate wie auch immer gerettet hätte... ok! Guck hier lieber Hersteller, kein Wärmeleitpad. Du bist Schuld, weil du keins drauf gemacht hast (das ist jetzt etwas vereinfacht - du könntest es ja abgemacht haben, wie will man sicher sein, dasss die Graka nie auseinandergenommern wurde, bla bla bla... ist ein Beispiel und wir sagen mal, es wäre sicherstellbar, dass du da nicht dran warst). Da also der Hersteller Schuld war, greift das Gewährleistungsrecht. Wärmetod durch ein fehlendes Bauteil bei der Herstellung. Nicht dein Problem und das Gewärleistungsrecht greift = heile Graka für dich.

Wenn dann derselbe Speicherchip die Graka ins Jenseits befördert, weil intern ein kleiner mieser nicht richtig belichteter Transistor den Geist aufgibt (aber natürlich ganz brav ein Wärmeleitpat diesmal verbaut war), ja... was dann? Der Chip sieht von außen heile aus. Man hat wahrscheinlich nicht mal eine Ahnung, dass ein Speicherchip daran schuld ist. Der Hersteller muss nicht prüfen, warum das gute Stück nicht mehr geht. Du bist derjenige, der nun beweisen darf, dass der Speicherchip bereits beim auflöten auf die Graka in einem Zustand war, der ein langes glücklicher Leben unmöglich gemacht hat - wenn du denn irgendwie herausgefunden hast, dass er überhaupt die Ursache war.

Viel Spaß dabei, wa?

[EDIT] Nur weil es ja irgendwie in deinem Kopf einen Sinn ergibt: Nochmal von wegen "Sachgemäß benutz". Soso sagt der Hersteller. Dann wäre die ja nicht kaputt. Bewies mal (um bei dem Graka Beispiel zu bleiben) jede Minute in den letzten acht Monaten, was mit der Grake so passiert ist. Beweislastumkehr. Dein Problem, wie du das machen wills. Nochmal zur Verdeutlichung, wie am Allwerertesten du mit diesem Veruch wärst: was hast du am dritten Montag nach dem Kauf um 2:32 Uhr damit gemacht? Da war ich ganz allein in meinem Bett und der PC war aus. ACH? Wirklich? Beweise? Da könntest du ja den Speicher übertaktet haben... uuuund: Verloren.

Eventuell sollte ich noch mal der Vollständigkeit halber erwähnen:

Beweise wären nur und überhaupt:
Das einzig realistische wäre - wenn wir mal von der zerschossenen Leiterbahn reden und die sachgemäße Nutzung artig ignorieren - wohl ein Sachverständigenbeweis.

Und jetzt wird es richtig witzig! Du brauchst also einen Sachverständigen, der einen kaputten Speicherchip auf einer Graka überhautp finden kann. Also wohl eher ne echt spezialisierte Firma. Und die soll ja nicht nur den Fehler finden, sondern auch noch darlegen, dass der Fehler überhaupt schon bei der Herstellung vorhanden war. Kannst du dir ansatzweise vorstellen, was das für ein Laden sein müsste und was die (mit 5.000,00 € kommt man da nicht aus) in Rechnung stellen werden für die Beweisfindung? Ach, übrigens: Den Betrag zahlt der Verlierer des Prozesses - also wahrscheinlich du. Willst du wahrscheinlich 5.000 - 10.000 ausgeben, um nichts zu bekommen? Eher nein, würde ich tippen...


Dafür das du so viel schreibst hätte man erwartet das du auch lesen kannst.

1) Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 434 Sachmangel:
"Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,"

Das du ständig von Hersteller dahin faselst zeigt das du das Konzept nicht verstanden hast. Gewährleistung ist zw. Käufer und Verkäufer und hat mitd er Herstellung nichts zu tun. Es ist egal ob der Mangel bei der Herstellung, bei der Verpackung oder durch Blitzeinschlag in Timbugdu einstanden ist. Das ist vielleicht für den Verkäufer relevant um den Schaden für sich im Nachgang zu regulieren. Aber für den Kaufvertrag zw. Verkäfer und Käufer ist es IRRELEVANT! Entscheidend ist der Moment "Gefahrübergang" zw. Verkäufer und Käufer.

2) "du könntest es ja abgemacht haben, wie will man sicher sein, dasss die Graka nie auseinandergenommern wurde"
Dazu solltest du diesen Satz gelesen haben "Wenn Garantie-Siegel unverletzt und kein physikalischer Schaden durch unsachgemäßem Gebrauch (Gewalt, Flüssigkeiten etc.) vorliegt dann MUSS die Ware ja zwangsläufig bei der Übergabe einen Vorschaden gehabt haben.".

Ebenso sieht man sehr gut ob eine "Grafikkarte" oder was auch immer Zerlegt worden, Kratzer und Spuren an den Schrauben lassen sich nicht vermeiden wenn man nicht gerade mit Kunststoffwerkzeug vorgeht. Aber Angenommen es schafft einer der Karte zu zerlegen und zusammen zu bauen ohne das es Spuren hinterlässt und von einer neuen Grafikkarte nicht zu unterscheiden ist. Wie soll er dann einen Schaden anrichten?

Es gilt auch immer im Zweifel für den Angeklagten. Wenn der Verkäufer behauptet die Karte wurde unsachgemäß gebraucht dann muss er das Belegen, wenn er das nicht kann dann hat es auch keinen Bestand. Der Käufer kann ja seine "Anklage - 'Guck, Kaputt'" mit einem erfolglosen Funktionstest/demonstration des Fehler Belegen.

Und noch mal ein Nebensatz zu deinem Grafikchip. Sieh dir bitte § 434 Abs. 2 an. Hier steht "wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann."

Wenn also dein 1/8 RAM Chips ab-raucht dann ist ist es NICHT üblich für die Art weil noch 7 Andere da sind die NICHT Angeraucht sind und es ist auch nichts was du von der Sache erwartest. Die Erwartung an der Sache ist ein "sehr weit gefasster Begriff" aber ich denke dass die Erwartung das die Sache 2 Jahre Sachegmäßen gebrauch übersteht ist Common Sense. Da braucht man keinen Scahverständigen oder Gutachter.

Bitte komm mir nicht mit aber Nachweise das keiner Dran war, Geöffnet Wurde, Bla Bla. Ich habe das Rumdocketern EXPLIZIT AUSGESCHLOSSEN!!11 Siehe auch: "Wenn Garantie-Siegel unverletzt und kein physikalischer Schaden durch unsachgemäßem Gebrauch (Gewalt, Flüssigkeiten etc.) vorliegt dann MUSS die Ware ja zwangsläufig bei der Übergabe einen Vorschaden gehabt haben.".

Ich wollte hier niemanden Belehren, sondern nur aufzeigen das die Sache so unnötig kompliziert gemacht wird und von Leuten wie dir mit falschen Prämissen "Angst" und "Unsicherheiten" getreuet werden.

Ich habe noch NIE Probleme bei der Gewährleistung gehabt und ich kaufe fast nur im Internet ein und schöpfe die Gewährleistung bis zum letzten Tag aus. Denn wenn ein Hersteller unfähig ist Produkte zu bauen die 2 Jahre überstehen dann soll er auch die Quittung dafür bekommen und das Geht nur über den Verkäufer. Entweder der Verkäufer zieht den Hersteller zur Rechenschaft und das Produkt wird besser oder der Verkäufer stellt den verkauf dieses miesen Produktes ein und der Hersteller bekommt über den Umsatz die Quittung.

So nun ist aber gut, ich klinke mich hier raus. Sollte sich jemand angegriffen fühlen, beleidigt, was auch immer. Tut es mir sehr leid aber ich richte mich nach der Realität und die Theoretischen herbeikonstruierten Theoremen sind mir herzlich egal. Wenn mir der Verkäufer sagt, "Gerwähleistung abgelehnt", dann frage ich warum und wenn der Grund nicht angegeben wird oder nicht den Tatsachen enspricht dann gehe ich zum Anwalt. Aber wie schon erwähnt, das hatte ich in den letzten 20 Jahren noch nie nötig. Vielleicht weil ich diesen Satz von mir beherzige ;-).

"Also lasst euch von "ängstlichen" und "praxisfernen" Internet-Hobbyanwälten nicht irgendein Schmarrn erzählen und setzt auf die Vernunft und Freundlichkeit. Dann klappt es auch mit den Verkäufern und der Gewährleistung auch nach 6 Monaten."

Ansonsten kann ich die hier empfehlen (BGB):
§ 434 Sachmangel
§ 437 Rechte des Käufers bei Mängeln
§ 439 Nacherfüllung
§ 441 Minderung
§ 442 Kenntnis des Käufers
§ 443 Garantie
§ 446 Gefahr- und Lastenübergang
§ 447 Gefahrübergang beim Versendungskauf
 
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Und was hat nun die Gewährleistung, die es nur in Deutschland Gesetzlich zwischen Händler und Käufer gibt mit der Herstellergarantie zu tun? In andere Länder kannst dir den AA... damit abwischen, weil es keinen gesetzlichen Gewährleistungsanspruch gibt!

Der Hersteller verspricht hingegen, bezüglich der Produktion und der verbauten Qualität der Bauteile eine bestimmte Laufzeit, wo ihr Produkt frei von Schäden bleiben wird und wenn dieses nicht zutrifft, bessern sie nach eigenen Regeln und Bedingungen aus. Hierbei spielt keinerlei Rolle, ob ein Produkt bereits ein Vorschaden aus der Produktion hatte oder der Schaden erst durch den Gebrauch entstanden ist, weil der Hersteller davon ausgeht, das ihr Produkt innerhalb diesem Zeitraum nicht defekt gehen wird.

Ein beschädigter Garantiesiegel führt auch nicht immer zum Erlöschen der Herstellergarantie. Da manche Hersteller den Austausch des Kühlers trotz Siegel erlauben. Zum Beispiel hat MSI und auch Asus solch ein Siegel auf der Schraube und trotzdem erlischt hier keine Garantie. Habe auch bereits zwei Grafikkarten bereits mit Wasserblock gekauft und beide Hersteller (MSI und Gigabyte) hatten im Lieferumfang sogar Wärmeleitpaste mit dabei liegen.

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Natürlich wird immer auf eigenverschulden geprüft, aber dazu müssen auch optisch sichtbar Schänden vorliegen. Natürlich gibt es auch Hersteller, die das Zerlegen einer Grafikkarte nicht erlauben.
 
Dafür das du so viel schreibst hätte man erwartet das du auch lesen kannst.

Uiii, lieber sowas nicht rauslassen, wenn man selbst nicht weiß, was man schreibt ;)

1) Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 434 Sachmangel:
"Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,"

Das du ständig von Hersteller dahin faselst zeigt das du das Konzept nicht verstanden hast. Gewährleistung ist zw. Käufer und Verkäufer und hat mitd er Herstellung nichts zu tun. Es ist egal ob der Mangel bei der Herstellung, bei der Verpackung oder durch Blitzeinschlag in Timbugdu einstanden ist. Das ist vielleicht für den Verkäufer relevant um den Schaden für sich im Nachgang zu regulieren. Aber für den Kaufvertrag zw. Verkäfer und Käufer ist es IRRELEVANT! Entscheidend ist der Moment "Gefahrübergang" zw. Verkäufer und Käufer.

Manometer... ok. Ja, klar ist der Gefahrübergang entscheidend. Klar. Kein Problem. So. Gefahr übergegangen. Hat sechs Monate und einen Tag funktioniert. Und dann geht's kaputt. Dein Problem! Ist doch nicht die Schuld vom Hersteller. Auuuußer natürlich, sie hatte bei Gefahrübergang nicht die vereinbarte Beschaffenheit... also müsste z.B. bei der Herstellung wohl ein fehlerhaftes Bauteil verwendet worden sein.

Es steht nichts von Herstellung drin im §. Ja. Aber anders wirst du nichts mit einer kaputten Graka nach 6 Monaten und einem Tag, es bleibt dein Problem. Woher soll den vor dem Gefahrübergang das Problem bei der vereinbarten Beschaffenheit kommen wenn nicht bei der Herstellung? Nah? Es > gibt < gar nichts anderes. Wenn bei der Herstellung kein Fehler vorhanden war und du 6 Monate und einen Tag fröhlich damit spielen konntest, dann ist die Grake mangelfrei und es ist jetzt dein Problem. Lies mal den § noch mal genauer. Ein Blick in ein Gesetzeskommentar wäre auch eine Option. Ja, es ist kein einfaches Thema. Aber ich hab mir damit auch nicht aus Langeweile jahrelang die Arbeitstage bereichert.

2) "du könntest es ja abgemacht haben, wie will man sicher sein, dasss die Graka nie auseinandergenommern wurde"
Dazu solltest du diesen Satz gelesen haben "Wenn Garantie-Siegel unverletzt und kein physikalischer Schaden durch unsachgemäßem Gebrauch (Gewalt, Flüssigkeiten etc.) vorliegt dann MUSS die Ware ja zwangsläufig bei der Übergabe einen Vorschaden gehabt haben."

Nein. Muss sie nicht. Warum denn auch? Eine Überspannung oder ein von dir verursachter Kurzschluss ist einfach kein Herstellerproblem. Nicht der Hersteller muss das kaputte Garantiesiegel "beweisen". Oder die Überspannung. Oder sonst was. Du must beweisen, dass die Karte bei deinem schönen Gefahrenübergang einen Vorschaden hatte.

Ebenso sieht man sehr gut ob eine "Grafikkarte" oder was auch immer Zerlegt worden, Kratzer und Spuren an den Schrauben lassen sich nicht vermeiden wenn man nicht gerade mit Kunststoffwerkzeug vorgeht. Aber Angenommen es schafft einer der Karte zu zerlegen und zusammen zu bauen ohne das es Spuren hinterlässt und von einer neuen Grafikkarte nicht zu unterscheiden ist. Wie soll er dann einen Schaden anrichten?

Und wie findest du den von dir darzubringenden Beweis wie z.B. das eben fehlende Wärmeleitpad ohne sie zu zerlegen? Du brauchst immer noch 'nen Fehler, den es vor dem Gefahrenübergang schon gegeben hat... DU musst diesen Fehler finden und zweifelsfrei darlegen, dass der vor den Gefahrenübergang vorhanden gewesen sein muss...

Es gilt auch immer im Zweifel für den Angeklagten. Wenn der Verkäufer behauptet die Karte wurde unsachgemäß gebraucht dann muss er das Belegen, wenn er das nicht kann dann hat es auch keinen Bestand. Der Käufer kann ja seine "Anklage - 'Guck, Kaputt'" mit einem erfolglosen Funktionstest/demonstration des Fehler Belegen.

Der Angeklagte ist der Hersteller. Und ja, im Zweifel bekommt der Hersteller recht. Das nichts geht glaubt dir jeder - und keiner widerspricht. Nur warum hatte sie deswegen vor 6 Monaten und einem Tag nicht die vereinbarte Beschaffenheit? Sie hat ja so lange funktioniert. Warum ist der Hersteller Schuld, dass sie es heute nicht mehr tut? Beweise bitte! Der Hersteller muss nichts belegen. Das ist dein Job. Und du darfst nicht mal behaupten, dass du sie nur sachgemäß verwendet hast - das wäre zwar theoretisch ein Beweis (das war die Parteivernehmung) - aber leider muss der Hersteller dir ausdrücklich gestatten, dass du diesen Beweis erbringen darfst. Was meinst du - wird er das wohl machen?

Ganz ehrlich... den Rest zerpflücke ich dir gerne genau so. Wenn es dir Freude macht.
 
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Fazit: Ihr schreibt beide viel und habt beide keine Ahnung, weil ihr nicht wisst, dass die Beweislastumkehr die ersten 6 Monate gilt und nicht danach :D
 
Fazit: Ihr schreibt beide viel und habt beide keine Ahnung, weil ihr nicht wisst, dass die Beweislastumkehr die ersten 6 Monate gilt und nicht danach :D
Was am Ende auch falsch ist, weil es in diesem Thema nur um die Herstellergarantie geht und nicht um die Gewährleistungspflicht des Händlers. :D
 
Ganz ehrlich... den Rest zerpflücke ich dir gerne genau so. Wenn es dir Freude macht.

Gewährleistung bekommst du vom Verkäufer, nicht vom Hersteller... aber was weis ich... du bist viel Klüger als ich. Ich mache das ab jetzt so wie du es sagst und verzichte nach 6 Monaten und einen Tag auf die Gewährleistung weil es ja unmöglich zu beweisen ist.

Danke das du mir die Augen geöffnet hast, du solltest eine Urkunde oder ein Badge bekommen. :daumen:
 
Gewährleistung bekommst du vom Verkäufer, nicht vom Hersteller...

Richtig. Hätte ich wohl nochmal klarstellen sollen - zur Sicherheit.

Der Händler hat ein Rückgriffsrecht auf den Hersteller. Das wird der Hersteller auch nutzen und von dort immer hübsch ausführlich bekommen, warum das alles nicht die Schuld des Herstellers ist und was der Fehler wohl sein wird. Du wirst dich immer gegen die Expertise des Hersteller wehren müssen - aber natürlich ist dein Ansprechpartner der Verkäufer, wenn es um die Gewährleistung geht. Das betrifft natürlich nicht die Garantie.

Um die "Herstellung" an sich geht es jedoch wirklich die ganze Zeit, wenn mehr als 6 Monate verstrichen sind, da du - noch immer - nachweisen musst, dass der Grund für den Mangel bei Gefahrübergang bereits vorhanden war. Und das ist halt (meist) dann ein Hestellungsfehler (den du beweisen willst), wenn du 6 Monate nichts zu klagen hattest.

Ich mache das ab jetzt so wie du es sagst und verzichte nach 6 Monaten und einen Tag auf die Gewährleistung weil es ja unmöglich zu beweisen ist.

Hey, ich rieche Sarkasmus! ;)

Nein, jetzt mal ehrlich: Es geht nicht darum, darauf zu verzichten, sondern zu erkennen, was ich beweisen kann und was nicht. So ärgerlich es im Einzelfall sein mag, Chancenlos dazustehen: Nochmal unnütz hunderte Euronen an Prozesskosten einem mangelhaften Gegenstand hinterherzuwerfen ist noch bescheidener.

Fazit: Ihr schreibt beide viel und habt beide keine Ahnung, weil ihr nicht wisst, dass die Beweislastumkehr die ersten 6 Monate gilt und nicht danach :D

Huch? Habe ich das irgendwo anders geschrieben?! Das war dann nur im Eifer des Gefechts :ugly: Ist selbstverständlich völlig korrekt!
 
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Was du schreibst, ist kompletter Blödsinn, wenn ein Gerät nach 6 Monate defekt geht ist es defekt und solange kein Eigenverschulden darauf zu erkennen ist, wird der Hersteller sich darum kümmern. Bin kein Kleinkind mehr und habe sogar schon Erwachsene Kinder und daher gibt es im Haushalt immer wieder mal was, was im Nachhinein defekt gehen kann. Mit der Gewährleistung habe ich nur dann was zu tun, wenn was direkt mit der Lieferung defekt war und da warte ich keine 6 Monate ab, weil ich solch ein Defekt behoben oder ausgetauscht haben möchte.

Erst letztens hatte ich wieder so ein Fall... Waschmaschine für 450 Euro gekauft, was nach einem Jahr nicht mehr lief. Beim Hersteller angerufen und der hat ein Monteur herausgeschickt. Da wurde dann ein elektrisches Bauteil ausgetauscht und alles war wieder gut. Habe weder was beweisen noch bezahlen müssen, nur eine Email bzw. ein Anruf tägigen müssen, das war alles!
 
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Was du schreibst, ist kompletter Blödsinn, wenn ein Gerät nach 6 Monate defekt geht ist es defekt und solange kein Eigenverschulden darauf zu erkennen ist, wird der Hersteller sich darum kümmern.

WENN er sich kümmert, gibt es ja auch kein Problem?! Wenn er es nicht "möchte", dann wird es halt ärgerlich. Wobei es ja hier primär auch - wie wir ja gerade nochmal ganz deutlich "herausgefunden" haben - um den Verkäufer geht und nicht den Hersteller. Letzterer ist halt interessant, wenn du die Garantie des Herstellers in Anspruch nehmen willst.

Mit der Gewährleistung habe ich nur dann was zu tun, wenn was direkt mit der Lieferung defekt war und da warte ich keine 6 Monate ab, weil ich solch ein Defekt behoben oder ausgetauscht haben möchte.

Wie ja nun mehrfach geschrieben geht es um das Gewährleistungsproblem für Fehler, die nach mehr als 6 Monaten auftreten - vorher gibt es oft / im Normalfall auch keine Probleme.

Erst letztens hatte ich wieder so ein Fall... Waschmaschine für 450 Euro gekauft, was nach einem Jahr nicht mehr lief. Beim Hersteller angerufen und der hat ein Monteur herausgeschickt. Da wurde dann ein elektrisches Bauteil ausgetauscht und alles war wieder gut. Habe weder was beweisen noch bezahlen müssen, nur eine Email bzw. ein Anruf tägigen müssen, das war alles!

Und hier hast du die Herstellergarantie in Anspruch genommen und nicht die Gewährleistung ;)

Das Problemfeld eröffnet sich halt (oft) erst durch das fehlen einer Herstellergarantie und ein Defekt in der Zeit 6-24 Monate nach Gefahrenübergang. Oder Herstellergarantien, die das akute Problem nicht betreffen und man doch den Gewährleistungsweg über den Verkäufer gehen muss.
 
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Wie ja nun mehrfach geschrieben geht es um das Gewährleistungsproblem für Fehler, die nach mehr als 6 Monaten auftreten - vorher gibt es oft / im Normalfall auch keine Probleme.
Gewährleistungsprobleme wirst du kaum 6 Monate später erkennen. Denn ein Defekt wird mit der Zeit nicht besser und lässt sich normalerweise auch direkt nach Erhalten der Ware erkennen. Ist solch ein Defekt nicht direkt nach Lieferung erkennbar, gab es dieses Problem auch nicht und Elektronik wie in diesem Fall kann auch durch die Nutzung defekt gehen. Und genau darum geht es, mit der Herstellergarantie garantiert der Hersteller das zumindest in einem bestimmten Zeitraum kein Defekt aufkommen wird.

In diesem Thema geht es aber ums Mining und hier befürchten die Hersteller, das durch diese hohe Dauerlast ein Defekt der ggf. erst nach der Garantiezeit auftreten kann, schon vorher durch die diese Dauernutzung auftreten kann.
Und hier hast du die Herstellergarantie in Anspruch genommen und nicht die Gewährleistung ;)
Warum sollte ich die Gewährleistung in Anspruch nehmen, wenn dieser elektrische Bauteil erst nach einem Jahr Nutzung defekt gegangen ist oder denkst du ich warte erst 6 Monate ab um ein Defekt nach Anlieferung zu reklamierten. Meine Frau hat innerhalb dieses Jahren die Waschmaschine problemlos nutzen können und mit diesem defektem Bauteil kein einzigen Tag.
 
Du hast Recht und unrecht zugleich. Ich versuch das nochmal für dich klarzustellen:

"das Gewährleistungsproblem" ist kein Wort für einen Fehler an einem Produkt, sondern - hier - für das Problem mit der gesetzlichen Gewährleistung.

"Denn ein Defekt wird mit der Zeit nicht besser und lässt sich normalerweise auch direkt nach Erhalten der Ware erkennen." - Darum geht es ja gerade nicht. Wenn ein Defekt vorliegt den du bemerkst und um den du dich kümmern kannst, hast du kein Problem. Um diese Dinge geht es ganz ausdrücklich NICHT.

Es geht darum, dass der Fehler bereits von Anfang an vorhanden gewesen sein muss (!), aber erst zu einem Mangel führt, nachdem die ersten 6 Monate abgelaufen sind.

Um bei deiner Waschmaschine zu bleiben (aber Achtung: natürlich nur, wenn es keine Herstellergarantie gibt!): Ein Jahr lang funktioniert sie - dann nicht mehr. Dann möchte der Händler einen Beweis sehen, dass der Grund für den Defekt bereits vor dem Gefahrenübergang (also sagen wir mal: Vor dem Tag, an dem die Spedition die Maschine bei dir aufgebaut hat) vorlag.

Jetzt kommt es halt auf den eigentlichen Defekt an. Was ist kaputt und warum? Ist zum Beispiel ein von Anfang an fehlerhaftes Bauteil ganz kaputt gegangen? Kann man das Beweisen, dass das von Anfang an Kaputt war? Wie weise ich nach, dass z.B. das Innenleben eines Kondensators so mies war, dass er nach einem Jahr den Geist aufgibt? Kann ich das eigentlich? usw...

NATÜRLICH spielt das in der Realität nur eine Rolle, wenn der Händler sich überhaupt weigern möchte.
 
Du brauchst mir nichts klarzustellen, da ich nicht auf dem Mond lebe und bereits ein gewisses Alter erreicht habe und daher auch genug Erkenntnisse mit der Gewährleistung vs. Herstellergarantie habe. :D
Es geht darum, dass der Fehler bereits von Anfang an vorhanden gewesen sein muss (!), aber erst zu einem Mangel führt, nachdem die ersten 6 Monate abgelaufen sind.
Eben nicht, hatte genug Fälle wo ein Defekt aufgrund der Nutzung später aufgetreten ist. Ganz davon abgesehen, wirst du nie nachweisen können, ob es solch ein Fall gegeben hat. Was du als Leihe aussagst, steht am Ende auch gegen Personen, die hier Fachwissen dagegen halten, sodass dann ohne einem Gutachten der sich aus Kostensicht nie lohnen wird nichts erreicht wird. Sofern ein Hersteller dann solch eine Herstellergarantie mit vergibt, muss hier dann nur ein Defekt angemeldet werden und dann wird auch normalerweise immer sich darum gekümmert.
 
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Du brauchst mir nichts klarzustellen, da ich nicht auf dem Mond lebe und bereits ein gewisses Alter erreicht habe und daher auch genug Erkenntnisse mit der Gewährleistung vs. Herstellergarantie habe. :D

Es geht darum, dass der Fehler bereits von Anfang an vorhanden gewesen sein muss (!), aber erst zu einem Mangel führt, nachdem die ersten 6 Monate abgelaufen sind.

Eben nicht, hatte genug Fälle wo ein Defekt aufgrund der Nutzung später aufgetreten ist.


Also scheinbar willst du es nicht verstehen... ich erkläre dir nicht deine persönlichen Erfahrungen. Da kannst du gerne so viel Glück gehabt haben wir du möchtest. Ich erklär nur, wo das Problem liegt:

§ 434 Sachmangel
(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat.

Aber wenn sie eben in den ersten sechs Monaten kaputt geht:

§ 477 BGB Beweislastumkehr
Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.

Nachdem sechs Monate um sind, wird nicht mehr vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war. Und wenn man das nicht mehr vermuten darf, muss man es beweisen, um einen gesetzlichen Anspruch zu haben. Was ein Händler oder Hersteller trotzdem freiwillig macht, hat doch nichts damit zu tun, welche Ansprüche und Pflichten / Möglichkeiten du hast, wenn ein anderer Händler / Hersteller sich weigert.
 
Hier noch ein Beispiel:

Mein Monitor ist auch 9 Monate nach dem Kauf defekt gegangen und auch hier habe ich eine RMA bei Dell angemeldet und der Monitor wurde sogar innerhalb 48 Stunden vor Ort ausgetauscht. Hier gab es auch kein Wenn und Aber, hier hatte ich auch nur den Defekt beschrieben und dann habe ich sogar ein Monitor bereits im Voraustausch erhalten, bevor meiner bei denen zur Einsicht ankam.

Habe in diesem Fall ein neuen Monitor im Austausch bekommen, was hätte ich hier mit der Gewährleistung besser machen können?! Im Gegenteil, mein Monitor hatte ich sogar als B-Ware über Alternate für 270 Euro günstiger gekauft und durch diesen Defekt habe ich ein nagel neuen Monitor bekommen. Aber auch nur, weil Dell bezüglich der Herstellergarantie nur die Service-Nummer interessiert und nicht ob der Monitor neu oder gebraucht erworben wurde.

Möglich das in diesem Fall sogar ein Vorschaden bereits vorhanden war, was sich erst 9 Monate später zeigte, aber solch ein Defekt hätte ich als Leihe 9 Monate später nie beweisen können.
 
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Hier noch ein Beispiel:

Mein Monitor ist auch 9 Monate nach dem Kauf defekt gegangen und auch hier habe ich eine RMA bei Dell angemeldet und der Monitor wurde sogar innerhalb 48 Stunden vor Ort ausgetauscht. Hier gab es auch kein Wenn und Aber, hier hatte ich auch nur den Defekt beschrieben und dann habe ich sogar ein Monitor bereits im Voraustausch erhalten, bevor meiner bei denen zur Einsicht ankam.

Habe in diesem Fall ein neuen Monitor im Austausch bekommen, was hätte ich hier mit der Gewährleistung besser machen können?! Im Gegenteil, mein Monitor hatte ich sogar als B-Ware über Alternate für 270 Euro günstiger gekauft und durch diesen Defekt habe ich ein nagel neuen Monitor bekommen. Aber auch nur, weil Dell bezüglich der Herstellergarantie nur die Service-Nummer interessiert und nicht ob der Monitor neu oder gebraucht erworben wurde.

Möglich das in diesem Fall sogar ein Vorschaden bereits vorhanden war, was sich erst 9 Monate später zeigte, aber solch ein Defekt hätte ich als Leihe 9 Monate später nie beweisen können.

Was du nicht verstehst, ist das ich von meinem Leben spreche, da ich mit 51 Jahren und einem Familienleben genug hierzu an Erfahrung bereits sammeln konnte und mir daher diese Unterschied und bestimmte Machenschaften dazu selbst bestens bekannt sind.

Die Herstellergarantie ist -nicht- die Gewährleistung des Händlers. Das hat nichts miteinander zu tun. Gar nichts.
 
Wau was für eine Erkenntnis... :lol:

Äh.. ok? Wofür war dann dein Beispiel?

[EDIT] Bevor das zu noch mehr Verwirrung führt: Wozu ein Beispiel einer Herstellergarantie, wenn dir ohnehin klar ist dass das mit der Gewährleistung des Händlers nichts zu tun hat? (Ich habe die ganze Zeit nur über Gewährliestung geschrieben und gelegentlich darauf hingewiesen, dass das nicht mit der Herstellergarantie verwechselt werden soll und nirgendwo irgendwas dazu gesagt, wann die Herstellergarantie nicht greifen würde oder die überhaupt näher angesprochen.)
 
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