Nein, das ist wirklich eine lustige Idee. Sorry. "Sachgemäß benutz" ist nett, aber kein Beweis, dass der Grund, warum etwas kauppt ist, bereits bei der Herstellung vorhanden war. Keine Ahnung, warum du glaubts, dass das nicht nöig wäre, dass der Mangel bereits bei Herstellung hätte vorhanden sein müssen, aber so ist es. Lies es nach, steht im Gesetz - ein Fehler bei der Herstellung muss es gewesen sein, sonst hast du Pech gehabt. Und dass der bei Herstellung schon vorlag ist das, was du beweisen musst. Sagemäße Nutzung - selbst wenn man die auch nur ansatzweise belegen könnte - ist noch lange kein Beweis für das vorliegen eines Mangels bei der Herstellung.
Beweislastumkehr ist nunmal genau das: Du bist in der Bringschuld für einen Beweis, dass der Grund dafür, dass es "kaputt" ist, bereits von vorn herein vorhanden war. Nehmen wir z.B. ne Grafikkarte. Nach 8 Monaten macht sie keinen Muks mehr. Der Grund: Ein Speicherchip ist geröstet worden. Wenn jetzt bei dem einen Chip kein Wärmeleitpad vorhanden ist und der Chip sich tapfer über die 8 Monate wie auch immer gerettet hätte... ok! Guck hier lieber Hersteller, kein Wärmeleitpad. Du bist Schuld, weil du keins drauf gemacht hast (das ist jetzt etwas vereinfacht - du könntest es ja abgemacht haben, wie will man sicher sein, dasss die Graka nie auseinandergenommern wurde, bla bla bla... ist ein Beispiel und wir sagen mal, es wäre sicherstellbar, dass du da nicht dran warst). Da also der Hersteller Schuld war, greift das Gewährleistungsrecht. Wärmetod durch ein fehlendes Bauteil bei der Herstellung. Nicht dein Problem und das Gewärleistungsrecht greift = heile Graka für dich.
Wenn dann derselbe Speicherchip die Graka ins Jenseits befördert, weil intern ein kleiner mieser nicht richtig belichteter Transistor den Geist aufgibt (aber natürlich ganz brav ein Wärmeleitpat diesmal verbaut war), ja... was dann? Der Chip sieht von außen heile aus. Man hat wahrscheinlich nicht mal eine Ahnung, dass ein Speicherchip daran schuld ist. Der Hersteller muss nicht prüfen, warum das gute Stück nicht mehr geht. Du bist derjenige, der nun beweisen darf, dass der Speicherchip bereits beim auflöten auf die Graka in einem Zustand war, der ein langes glücklicher Leben unmöglich gemacht hat - wenn du denn irgendwie herausgefunden hast, dass er überhaupt die Ursache war.
Viel Spaß dabei, wa?
[EDIT] Nur weil es ja irgendwie in deinem Kopf einen Sinn ergibt: Nochmal von wegen "Sachgemäß benutz". Soso sagt der Hersteller. Dann wäre die ja nicht kaputt. Bewies mal (um bei dem Graka Beispiel zu bleiben) jede Minute in den letzten acht Monaten, was mit der Grake so passiert ist. Beweislastumkehr. Dein Problem, wie du das machen wills. Nochmal zur Verdeutlichung, wie am Allwerertesten du mit diesem Veruch wärst: was hast du am dritten Montag nach dem Kauf um 2:32 Uhr damit gemacht? Da war ich ganz allein in meinem Bett und der PC war aus. ACH? Wirklich? Beweise? Da könntest du ja den Speicher übertaktet haben... uuuund: Verloren.
Eventuell sollte ich noch mal der Vollständigkeit halber erwähnen:
Beweise wären nur und überhaupt:
Das einzig realistische wäre - wenn wir mal von der zerschossenen Leiterbahn reden und die sachgemäße Nutzung artig ignorieren - wohl ein Sachverständigenbeweis.
Und jetzt wird es richtig witzig! Du brauchst also einen Sachverständigen, der einen kaputten Speicherchip auf einer Graka überhautp finden kann. Also wohl eher ne echt spezialisierte Firma. Und die soll ja nicht nur den Fehler finden, sondern auch noch darlegen, dass der Fehler überhaupt schon bei der Herstellung vorhanden war. Kannst du dir ansatzweise vorstellen, was das für ein Laden sein müsste und was die (mit 5.000,00 € kommt man da nicht aus) in Rechnung stellen werden für die Beweisfindung? Ach, übrigens: Den Betrag zahlt der Verlierer des Prozesses - also wahrscheinlich du. Willst du wahrscheinlich 5.000 - 10.000 ausgeben, um nichts zu bekommen? Eher nein, würde ich tippen...
Dafür das du so viel schreibst hätte man erwartet das du auch lesen kannst.
1) Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 434 Sachmangel:
"Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,"
Das du ständig von Hersteller dahin faselst zeigt das du das Konzept nicht verstanden hast. Gewährleistung ist zw. Käufer und Verkäufer und hat mitd er Herstellung nichts zu tun. Es ist egal ob der Mangel bei der Herstellung, bei der Verpackung oder durch Blitzeinschlag in Timbugdu einstanden ist. Das ist vielleicht für den Verkäufer relevant um den Schaden für sich im Nachgang zu regulieren. Aber für den Kaufvertrag zw. Verkäfer und Käufer ist es IRRELEVANT! Entscheidend ist der Moment "Gefahrübergang" zw. Verkäufer und Käufer.
2) "du könntest es ja abgemacht haben, wie will man sicher sein, dasss die Graka nie auseinandergenommern wurde"
Dazu solltest du diesen Satz gelesen haben "Wenn Garantie-Siegel unverletzt und kein physikalischer Schaden durch unsachgemäßem Gebrauch (Gewalt, Flüssigkeiten etc.) vorliegt dann MUSS die Ware ja zwangsläufig bei der Übergabe einen Vorschaden gehabt haben.".
Ebenso sieht man sehr gut ob eine "Grafikkarte" oder was auch immer Zerlegt worden, Kratzer und Spuren an den Schrauben lassen sich nicht vermeiden wenn man nicht gerade mit Kunststoffwerkzeug vorgeht. Aber Angenommen es schafft einer der Karte zu zerlegen und zusammen zu bauen ohne das es Spuren hinterlässt und von einer neuen Grafikkarte nicht zu unterscheiden ist. Wie soll er dann einen Schaden anrichten?
Es gilt auch immer im Zweifel für den Angeklagten. Wenn der Verkäufer behauptet die Karte wurde unsachgemäß gebraucht dann muss er das Belegen, wenn er das nicht kann dann hat es auch keinen Bestand. Der Käufer kann ja seine "Anklage - 'Guck, Kaputt'" mit einem erfolglosen Funktionstest/demonstration des Fehler Belegen.
Und noch mal ein Nebensatz zu deinem Grafikchip. Sieh dir bitte § 434 Abs. 2 an. Hier steht "wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist,
die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann."
Wenn also dein 1/8 RAM Chips ab-raucht dann ist ist es
NICHT üblich für die Art weil noch 7 Andere da sind die NICHT Angeraucht sind und es ist auch nichts was du von der Sache erwartest. Die Erwartung an der Sache ist ein "sehr weit gefasster Begriff" aber ich denke dass die Erwartung das die Sache 2 Jahre Sachegmäßen gebrauch übersteht ist Common Sense. Da braucht man keinen Scahverständigen oder Gutachter.
Bitte komm mir nicht mit aber Nachweise das keiner Dran war, Geöffnet Wurde, Bla Bla. Ich habe das Rumdocketern EXPLIZIT AUSGESCHLOSSEN!!11 Siehe auch: "Wenn Garantie-Siegel unverletzt und kein physikalischer Schaden durch unsachgemäßem Gebrauch (Gewalt, Flüssigkeiten etc.) vorliegt dann MUSS die Ware ja zwangsläufig bei der Übergabe einen Vorschaden gehabt haben.".
Ich wollte hier niemanden Belehren, sondern nur aufzeigen das die Sache so unnötig kompliziert gemacht wird und von Leuten wie dir mit falschen Prämissen "Angst" und "Unsicherheiten" getreuet werden.
Ich habe noch NIE Probleme bei der Gewährleistung gehabt und ich kaufe fast nur im Internet ein und schöpfe die Gewährleistung bis zum letzten Tag aus. Denn wenn ein Hersteller unfähig ist Produkte zu bauen die 2 Jahre überstehen dann soll er auch die Quittung dafür bekommen und das Geht nur über den Verkäufer. Entweder der Verkäufer zieht den Hersteller zur Rechenschaft und das Produkt wird besser oder der Verkäufer stellt den verkauf dieses miesen Produktes ein und der Hersteller bekommt über den Umsatz die Quittung.
So nun ist aber gut, ich klinke mich hier raus. Sollte sich jemand angegriffen fühlen, beleidigt, was auch immer. Tut es mir sehr leid aber ich richte mich nach der Realität und die Theoretischen herbeikonstruierten Theoremen sind mir herzlich egal. Wenn mir der Verkäufer sagt, "Gerwähleistung abgelehnt", dann frage ich warum und wenn der Grund nicht angegeben wird oder nicht den Tatsachen enspricht dann gehe ich zum Anwalt. Aber wie schon erwähnt, das hatte ich in den letzten 20 Jahren noch nie nötig. Vielleicht weil ich diesen Satz von mir beherzige
.
"Also lasst euch von "ängstlichen" und "praxisfernen" Internet-Hobbyanwälten nicht irgendein Schmarrn erzählen und setzt auf die
Vernunft und Freundlichkeit. Dann klappt es auch mit den Verkäufern und der Gewährleistung auch nach 6 Monaten."
Ansonsten kann ich die hier empfehlen (BGB):
§ 434 Sachmangel
§ 437 Rechte des Käufers bei Mängeln
§ 439 Nacherfüllung
§ 441 Minderung
§ 442 Kenntnis des Käufers
§ 443 Garantie
§ 446 Gefahr- und Lastenübergang
§ 447 Gefahrübergang beim Versendungskauf