Klarostorix
BIOS-Overclocker(in)
Eigentlich reicht mir die Leistung noch aus, hätte mir nun halt ein günstiges Übergangsmodell geholt, naja, mal sehen.
Schreibst du hin: kein Problem, ich nehme auch gern eine gleichwertige neue Ersatzkarte statt der von Ihnen erwähnten Garantiereparatur in Anspruchwir können Ihnen keine Garantiereparatur mehr anbieten, die Garantiezeit ist abglaufen.
Ähem, die spinnen doch wohl, die HWLer! Habe nämlich meine Asus GTX670 DCII auch von denen. Und fall`s meine evtl. auch das Bedürfnis hat, in Bälde jegliche Zusammenarbeit zu verweigern, dann hätte ich natürlich gerne ebenfalls Ersatz von denen.

Oder so, die müssen dir was anbieten, geh denen einfach auf die Nerven. Sonst halt noch etwas "Druck" machen, du verstehst...Falls Sie keine Reparatur anbieten, werde ich auf auf eine Austauschkarte hinweisen. Vielleicht lege ich dann noch etwas drauf und kaufe gleich ne GTX 970![]()

Dann ist ja gut, Rechtsberatung ist hier ja eigentlich verbotenIch verstehe![]()
Allerdings: wozu geben die eine 3jährige Garantie, wenn du dann beim Ernstfall im Regen stehen gelassen wirst. Kann ja nicht sein...
Das hatte ich in einer früheren Mail schon angemerkt.

Das entscheidende ist was in den Garantiebedingungen für Deutschland steht und das habe ich verlinkt. Die Garantie dem Händler gegenüber bietet gewissermaßen ein Stück weit Sicherheit für den Endkunden, im Fall das man Gewährleistung in Anspruch nehmen muss, da der Händler die Kosten an Asus weiterleiten kann und somit auch nach der Beweislastumkehr eher geneigt ist, dem Kunden kostenlos den Schaden zu ersetzen. Eine Sicherheit stellt das jedoch nicht dar. So könnte der Händler z.b sich von Asus den Schaden ersetzen lassen und dem Kunden gegenüber auf die Beweislastumkehr pochen, sprich der Kunde muss 6 Monate nach Kauf beweisen, das der Fehler schon bei Kauf vorlag, was ohne aufwändiges und nicht lohnenswertes Gutachten quasi kaum möglich ist. So könnte der Kunde leer ausgehen, während sich der Händler den Schaden ersetzen läßt und quasi eine neue Karte zum erneuten Verkauf bekommt. Fakt ist das Asus keine Garantie für Endkunden leistet und das selbst die gesetzliche Gewährleistung abgelaufen ist, alles worauf man in diesem Fall hoffen kann, ist Kulanz, da beide Parteien nicht in der Pflicht liegen. Mit Glück bietet Asus dem Distributor in Deutschland auch 3 Jahre Garantie, dann hängst es wie erwähnt von der Handelskette ab, ob sie die Ersatzleistung an dich auch weiterleiten, denn das müssen sie nach Ablauf der Gewährleistung auch nicht tun.