DaStash
PCGH-Community-Veteran(in)
Ist klar und der EiPott hätte Apple ja auch irgendwann richtig gefährlich werden können.Wenn man keine Ahnung vom Markenrecht hat, muß man natürlich auf Apple drauf kloppen...
Also: Jeder Markeninhaber MUSS gegen echte und vermeintliche Markenrechtsverletzer vorgehen. Ob es sinnfrei ist oder nicht, ob er Recht bekommt oder nicht. Wenn er das nicht tut, muß er sich irgendwann, in einem ernsten Fall, vom Gericht sagen lassen "Du hast bisher nicht auf Deine Marke aufgepaßt und alles mögliche zugelassen. Damit hast Du selbst Deine Marke aufgeweicht. Und jetzt vor Gericht ziehen.... klage abgewiesen".


MfG
. Die sind einfach nur humorlos, vertreiben mit dem IiiiiiPhone 4 ein armseliges Produkt (wo man versucht mit kostenlosen Hüllen den Schaden zu begrenzen) und versuchen dann einen Ei-Pott zur Rechenschaft zu ziehen
, weil es ja so schlimm gegenüber dem IiiiiPod ist, zumal der Begriff nun einmal tatsächlich in bestimmten Gegenden zum Gebrauch kommt und eine deutsche Schreibweise des Produktes nicht verboten werden sollte, nur weil das von der Aussprache her dem Apple Produkt gleicht.
? schon wenn ich dies lese "Ei-Pott" würd ich als eierbecher-käufer nie den namen mit apple in verbindung bringen, zumindest nicht im ersten augenblick...
ich lach mit tot



