schmiddi2106
Software-Overclocker(in)
AW: Abtrittserklärung bei Grafikkarten
Ou man, es wurde alles gesagt. Vermutungen darüber anzustellen wie ein Richter entscheiden würde ist total fehl am Platze. Und über die Auslegung von Willenserklärungen brauchen wir uns überhaupt nicht erst unterhalten, es sei denn er will den Kaufvertrag ansich anfechten. Wie gesagt mach dir keinen Kopf und verkauf die Karte
Ou man, es wurde alles gesagt. Vermutungen darüber anzustellen wie ein Richter entscheiden würde ist total fehl am Platze. Und über die Auslegung von Willenserklärungen brauchen wir uns überhaupt nicht erst unterhalten, es sei denn er will den Kaufvertrag ansich anfechten. Wie gesagt mach dir keinen Kopf und verkauf die Karte

