Abtrittserklärung bei Grafikkarten

Schkaff

Freizeitschrauber(in)
Abtrittserklärung bei Grafikkarten

Hallo, vllt das falsche Unterforum aber es geht um Grafikkarten.

Genauer gesagt habe ich einen Interessenten gefunden der meine Asus 7950 nur unter einer Unterzeichnung einer Abtrittserklärung kaufen möchte. Für den Fall dass er Garantie direkt beim Hersteller in Anspruch nehmen möchte und der Händler es ihm verweigert. Habe mal persönlich bei hardwareversand nachgefragt und die meine es sein nur eine rechnungskopie nötig. Ich habe so ein ding noch nie ausgefüllt und habe irgendwie Bauchschmerzen hinsichtlich der rechtlichen Auswirkungen, dass der Käufer mir rückwirkend ein Strick drehen könnte, wenn er selbst damit pfuscht. Habe mal ein von Ihm mir zukommendes Exemplar angehängt.

Was mein ihr?

Anhang anzeigen Abtrittserklaerung.pdf
 
AW: Abtrittserklärung bei Grafikkarten

Wenn er nicht anders will, such dir einen anderen Käufer.
So würde ich das machen.
 
AW: Abtrittserklärung bei Grafikkarten

mmhh hab ich auch schon überlegt. andererseits kann ich ihn auch verstehen. Ich bin halt wie gesagt unsicher in welchen juristischen Sumpf ich mich da begebe....ich extrahiere nochmals den genauen wortlaut vom Käufer

danke für die Rückmeldung. Mir geht es aber in erster Linie um die Garantie direkt bei Asus. Der Händler, in diesem Fall hardwareversand.de, hat nur eine Gewährleistungspflicht von 2 Jahren. Wenn die Karte aber nach 2,5 Jahren kaputt geht und ich mich an hardwareversand.de wende, werden die mich direkt an den Hersteller Asus verweisen und ohne Abtrittserklärung hat Asus keine Garantiepflicht mir gegenüber: ich kann dann auch nicht beweisen das ich die Karte von dir gekauft habe und müsste dich ersmal wieder ausfindig machen.
Zudem: mal angenommen hardwareversand.de verweigert die Gewährleistungsansprüche nach einem Jahr, dann bringt mir die Bestätigungsmail auch nichts, weil es nirgendwo deutlich hervorgeht, dass ich die Karte von dir gekauft habe. Bejahen können die jetzt vieles aber wenn es wirklich hart auf hart kommt, habe ich nichts in der Hand... Wie gesagt, sind alles persönliche Erfahrungen, die ich bereits mit Alternate gemacht habe und ich möchte mir in Zukunft solchen Ärger/Mehrarbeit ersparen.
 
AW: Abtrittserklärung bei Grafikkarten

Schreib ihm doch einfach eine Mail, in der Du bestätigst, dass Du im Falle eines Defektes die RMA bei hardwareversand.de selber einleitest. Du fordest dann die RMA-"Unterlagen" an und schickst die dem Verkäufer per Mail (man bekommt da ne ausdruckbare Paketmarke). WER die Karte am Ende dann wirklich zusendet, ist ja dann egal - und wenn hardwareversand.de dann, weil die Karte ja auf Dein Kundenkonto läuft, eine neue Karte zusenden will oder eine Teilerstattung anbietet, leitest Du das entsprechende an den Käufer weiter. Du kannst ja im Falle einer Ersatzlieferung als Versandadresse die Deines "Kunden" angeben, und falls hardwareversand deswegen muckt, sagst Du, dass Du dort halt derzeit wohnst, also als Adresse so was wie: Schkaff c.o. <Käufername+adresse> " ;)

Ansonsten ist aber die Begründung, dass es ihm um das Vermeiden von Problemen bei einem "Wieder ausfindig machen" geht, etwas seltsam. Denn WENN der deswegen Sorge hat, dann könnte er auch mit ner Abtrittserklärung nix anfangen. Denn FALLS der Shop/Hersteller bei so was stutzig wird und an der Echtheit zweifelt (der Shop/Hersteller kennt ja Deine Unterschrift nicht, die Erklärung könnte Dein Käufer ja auch selber mit der Orginalrechnung, die viele ihrem Käufer ja mitgeben, "gefälscht" haben) , müsste er Dich ja trotzdem wieder ausfindig machen... :ugly:
 
AW: Abtrittserklärung bei Grafikkarten

Die Erklärung ist soweit in Ordnung.

Strafrechtliche Konsequenzen hättest du nur, wenn *du* bei den Angaben lügst und / oder gar keine Gewährleistungsansprüche (mehr) *selbst* geltend machen könntest (Hehlerware, vorsätzliche Beschädigung, evtl. Übertaktung je nach Hersteller).

Dem Käufer erwächst dir gegenüber kein zusätzliches Recht, was er durch den Kauf nicht ohnehin schon hat.

Und selbst die erstrecken sich auf "Übergabe der Sache" und "Beschaffenheit wie vereinbart". Diese beiden Dinge müsst ihr in jedem Falle (auch mit einem anderen Käufer) untereinander klären.
 
AW: Abtrittserklärung bei Grafikkarten

Anderen Käufer suchen und fertig, wäre mir zu blöd außerdem hat bis jetzt bei jeder RMA die Kopie der rechnung ausgereicht, hatte noch nie Probleme und auch schon gebraucht gekauft und wieder weiterverkauft RMA inklusive
also wie gesagt rechnungskopie reicht alles andere würd ich lassen

mfg
 
AW: Abtrittserklärung bei Grafikkarten

Ich sehe das Problem gar nicht, eine Abtrittserklärung ist nichts anderes als die Abtretung bestimmter Pflichten bzw. in diesem Fall Rechte (Das Recht der RMA beim Hersteller trittst du an den Käufer der Grafikkarte ab).
Der Käufer will einfach auf der sicheren Seite sein, wo ist das Problem dabei?
 
AW: Abtrittserklärung bei Grafikkarten

mmh ja ich lass es mir mal durch den kopf gehen. Jedenfalls hatte ich im Gespräch erwähnt, dass ich die Karte probeweise übertaktet hatte mit vcore erhöhung und vermute, dass er mich im Falle des Falles dafür zur Rechenschaft ziehe könnte, wenn er selbst rumpfuscht. Deswegen meine Bedenken
 
mmh ja ich lass es mir mal durch den kopf gehen. Jedenfalls hatte ich im Gespräch erwähnt, dass ich die Karte probeweise übertaktet hatte mit vcore erhöhung und vermute, dass er mich im Falle des Falles dafür zur Rechenschaft ziehe könnte, wenn er selbst rumpfuscht. Deswegen meine Bedenken

In diesem fall wäre das mir persönlicb zu riskant mit der abtritterklärung, da wie du schon sagtest, er dies missbrauchen könnte. Da man nicht nachweisen kann wie weit der vcore hochgesetzt wurde, du ihn nur auf 1,1v gesetzt hattest und er 1,3v reinprügelt und die karte schrottet und es dir zuschiebt, kannst du nicht beweisen dass du nur 1,1v gegeben hast. Somit hast du die a****karte
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Abtrittserklärung bei Grafikkarten

Also ich kann dir versichern, dass dir kein Nachteil durch diese Abtrittserklärung entstehen kann. Hersteller behalten sich in ihren AGB's oft vor etwaige Garantieansprüche nicht an Dritte abzugeben. Aus diesem Grund braucht er die Abtrittserklärung von Dir worin du quasi deine Garantieansprüche an ihn abgibst. Ich persönlich würde das auch immer machen, wenn ich der Käufer wäre.
PS: Studiere Wirtschaftsrecht, kenne mich da ein wenig aus.
 
AW: Abtrittserklärung bei Grafikkarten

In diesem fall wäre das mir persönlicb zu riskant mit der abtritterklärung, da wie du schon sagtest, er dies missbrauchen könnte. Da man nicht nachweisen kann wie weit der vcore hochgesetzt wurde, du ihn nur auf 1,1v gesetzt hattest und er 1,3v reinprügelt und die karte schrottet und es dir zuschiebt, kannst du nicht beweisen dass du nur 1,1v gegeben hast. Somit hast du die a****karte

Das kann er ihm nicht zuschieben, nicht mit Abtrittserklärung und auch nicht ohne. Komme aus der Versicherungsbranche und arbeite dementsprechend viel mit Abtretungserklärungen, er hat einfach keinen Nachteil dadurch.

Solltet da vielleicht besser auf schmiddi hören ;)
 
AW: Abtrittserklärung bei Grafikkarten

Das kann er ihm nicht zuschieben, nicht mit Abtrittserklärung und auch nicht ohne

Allerdings könnte er auf den Abschnitt verweisen, indem ich das OC betrieben hatte und mich so nicht irgendwie zur rechenschaft ziehen? Versteh ja schon das der Käufer die Garantie im Schadensfall in Anspruch nehmen könnte. Logisch. nur will ich nicht meine Kopf hinhalten, wenn der das selbst irgendwie verschuldet, diese abgelehnt wird und der mich dafür verantwortlich macht. Man hätte nicht gedacht das ein Verkauf so mühselig sein kann.
 
AW: Abtrittserklärung bei Grafikkarten

mmh ja ich lass es mir mal durch den kopf gehen. Jedenfalls hatte ich im Gespräch erwähnt, dass ich die Karte probeweise übertaktet hatte mit vcore erhöhung und vermute, dass er mich im Falle des Falles dafür zur Rechenschaft ziehe könnte, wenn er selbst rumpfuscht. Deswegen meine Bedenken
Durch deine Übertaktung ist die Garantie schon erloschen (sofern der GPU Hersteller OC nicht ausdrücklich gestattet hat). Du hast ihn davon in Kenntnis gesetzt. Wenn er jetzt die Karte einschickt und der Hersteller die Garantie wegen Übertaktung (ganz gleich ob durch dich oder ihn) verweigert, dann kann er sich schlecht auf Unkenntnis berufen. Er wusste von vornherein, dass die Garantie erloschen ist.

In diesem fall wäre das mir persönlicb zu riskant mit der abtritterklärung, da wie du schon sagtest, er dies missbrauchen könnte. Da man nicht nachweisen kann wie weit der vcore hochgesetzt wurde, du ihn nur auf 1,1v gesetzt hattest und er 1,3v reinprügelt und die karte schrottet und es dir zuschiebt, kannst du nicht beweisen dass du nur 1,1v gegeben hast. Somit hast du die a****karte
Was soll er dem Threadersteller denn bitte zuschieben? Dass die Garantie schon bei ihm erloschen war? Wie soll er das beweisen?

Allerdings könnte er auf den Abschnitt verweisen, indem ich das OC betrieben hatte und mich so nicht irgendwie zur rechenschaft ziehen? Versteh ja schon das der Käufer die Garantie im Schadensfall in Anspruch nehmen könnte. Logisch. nur will ich nicht meine Kopf hinhalten, wenn der das selbst irgendwie verschuldet, diese abgelehnt wird und der mich dafür verantwortlich macht. Man hätte nicht gedacht das ein Verkauf so mühselig sein kann.
Rechtlich gesehen ist die Garantie bereits erloschen. Die ganze Abtretungserklärung (welche übrigens nicht zu beanstanden ist) ist in deinem Fall rechtlich nutzlos (praktisch sieht's da natürlich anders aus, da deine Übertaktung nicht nachweisbar ist - allerdings hast du sie ja selbst zugegeben).
 
Was soll er dem Threadersteller denn bitte zuschieben? Dass die Garantie schon bei ihm erloschen war? Wie soll er das beweisen?

Das ist leider ganz einfach. Eine graka geht nämlich nicht einfach so kaputt. Wenn der käufer nun auf das mit dem oc und die vcore erhöhung verweist, dann behauptet die karte war kaputt, dann ist das suboptimal für den te, sowie ich das sehe
 
AW: Abtrittserklärung bei Grafikkarten

Du hast ihn davon in Kenntnis gesetzt. Wenn er jetzt die Karte einschickt und der Hersteller die Garantie wegen Übertaktung (ganz gleich ob durch dich oder ihn) verweigert, dann kann er sich schlecht auf Unkenntnis berufen.
Das ist ein guter Punkt! Ich hatte es erwähnt und er muss sich bewusst sein, dass die Garantie "offiziel" erlöschen ist. Die Abtrittserklärung würde dann nur dir RMA seitens des Herstellers legitimieren. Ob dem gewährt oder verwehrt wird, bin ich als Privatperson aus dem Schneider, weil er ja sich über die Rahmenbedingungen im Klaren war, richtig?
 
AW: Abtrittserklärung bei Grafikkarten

Wenn du ihn von der Übertaktung in Kenntnis gesetzt hast ist alles Ok von deiner Seite aus. Wenn er die Karte trotzdem Kaufen möchte ist die Sache für dich gegessen, mach dir mal keinen Kopf :daumen:
 
AW: Abtrittserklärung bei Grafikkarten

Allerdings könnte er auf den Abschnitt verweisen, indem ich das OC betrieben hatte und mich so nicht irgendwie zur rechenschaft ziehen? Versteh ja schon das der Käufer die Garantie im Schadensfall in Anspruch nehmen könnte. Logisch. nur will ich nicht meine Kopf hinhalten, wenn der das selbst irgendwie verschuldet, diese abgelehnt wird und der mich dafür verantwortlich macht. Man hätte nicht gedacht das ein Verkauf so mühselig sein kann.

Inwiefern soll er dich denn zur Rechenschaft ziehen? Die Karte ist dein Eigentum und mit dem kannst du machen was du willst, wenn du es angibst ist das kein Problem. Bei einem Kauf unter Privatpersonen hast du keinerlei Pflichten gegenüber dem Käufer was Gewährleistung Garantie oder sonst irgendwas angeht, er kauft die Karte wie beschrieben und wenn sie einen Tag nachdem er sie eingebaut hat kaputt geht (drastisches Beispiel) ist das sein Problem und nicht deines. Das gilt übrigens sowohl mit als auch ohne Abtretungserklärung.
 
AW: Abtrittserklärung bei Grafikkarten

Also gut. ich weise dern Käufer nochmals ausdrücklich auf die geschilderten Umstände hin, dass er sich im Klaren sein muss, dass die Karte durch mein OC "offiziel" keine Garantieanspruch hat. Und das die Abtrittserklärung ihm lediglich zur Erleichterung im Falles einer RMA dienen wird. dann sollte alles passen, nicht wahr?
 
AW: Abtrittserklärung bei Grafikkarten

Das ist leider ganz einfach. Eine graka geht nämlich nicht einfach so kaputt. Wenn der käufer nun auf das mit dem oc und die vcore erhöhung verweist, dann behauptet die karte war kaputt, dann ist das suboptimal für den te, sowie ich das sehe
Der Fall könnte tatsächlich eintreten. Allerdings müsste ein Richter bei Würdung der Gesamtumstände (der TE hat die Übertaktung ja selbst zugegeben und die Karte dennoch als funktionstüchtig verkauft) schon ziemlich neben der Spur sein, wenn er den Fall aufgrund so einer Behauptung gegen den TE entscheidet. Denn letzterer kann genauso vortragen, dass der Käufer ja übertaktet hätte und dann steht Aussage gegen Aussage.

Das ist ein guter Punkt! Ich hatte es erwähnt und er muss sich bewusst sein, dass die Garantie "offiziel" erlöschen ist. Die Abtrittserklärung würde dann nur dir RMA seitens des Herstellers legitimieren. Ob dem gewährt oder verwehrt wird, bin ich als Privatperson aus dem Schneider, weil er ja sich über die Rahmenbedingungen im Klaren war, richtig?
Stichwort vereinbarte Beschaffenheit:
Du hast ihm gesagt, die Karte wurde außerhalb der Spezifikationen betrieben, d.h. Garantieanspruch erloschen. Dieser Umstand ist Teil eures Kaufvertrags.

Übrigens in deiner .pdf ist nur von Gewährleistungsansprüchen die Rede. Die Garantieansprüche trittst du mit dem Wisch garnicht an ihn ab. ;-) Da könnt ihr euch dann vor Gericht gleich noch wegen §133 BGB (Auslegung von Willenserklärungen) rumstreiten. :D
 
Zurück