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Freizeitschrauber(in)
Allein die Tatsache, dass man das Budgetierungsrecht seitens der Parlamente in eine Gesellschaft(KEF) ausgelagert hat sollte als Vertrag zu Lasten Dritter den Rechtsgrundsatz der Vertragsfreiheit untergraben und sittenwidrig sein. Natürlich üben die Parlamente ihr Mandat im Auftrag des Bürgers aus, aber ob das im konkreten keine Kompetenzüberschreitung darstellt, wäre die eigentliche Aufgabe festzustellen.
Der Staat darf zu Lasten seiner Bürger Steuern erheben und diese sind im eigentlichen Sinne nicht zu Ungunsten der Bürger, sondern bedürfen ja eines konkreten Haushaltsplans und implizieren unter anderem die Förderung des Gemeinwesens(Im Gegensatz dazu ständen Konstrukte, wie eine Kopfsteuer, die anlasslos erhoben wird). Bei Steuern behält allerdings das Parlament und somit über die Mandatsträger der Souverän die Kontrolle über die Belastungen. Bei der(mit Sicherheit vom Souverän) nicht gewollten Abtretung der Budgethoheit an Dritte benötigt man sehr viel guten Glauben, um da nicht mannigfaltige Einfallstore für unseriöse Verhaltenseisen zu sehen.
Der Staat darf zu Lasten seiner Bürger Steuern erheben und diese sind im eigentlichen Sinne nicht zu Ungunsten der Bürger, sondern bedürfen ja eines konkreten Haushaltsplans und implizieren unter anderem die Förderung des Gemeinwesens(Im Gegensatz dazu ständen Konstrukte, wie eine Kopfsteuer, die anlasslos erhoben wird). Bei Steuern behält allerdings das Parlament und somit über die Mandatsträger der Souverän die Kontrolle über die Belastungen. Bei der(mit Sicherheit vom Souverän) nicht gewollten Abtretung der Budgethoheit an Dritte benötigt man sehr viel guten Glauben, um da nicht mannigfaltige Einfallstore für unseriöse Verhaltenseisen zu sehen.