https://www.tagesschau.de/ausland/identifizierungspflicht-101.html schrieb:
"In den vorliegenden Fällen war nicht die Anonymität das Problem, sondern die Rechtslage, dass Paragrafen fehlten, um eine richtig schlimme Wortmeldung verfolgen zu können oder gut verfolgen zu können."
Brodnig weist darauf hin, dass es auch heute schon möglich sei, Internetnutzer zu identifizieren - etwa über die sogenannte IP-Adresse. Diese werden von Internetprovidern in der Regel für drei Monate gespeichert. Die Justiz komme oft nicht hinterher. "Da wäre es sinnvoller, eigene Staatsanwälte abzustellen, die Hasskriminalität im Internet erforschen und dagegen ermitteln und rascher agieren. Ich glaube, da musste man nicht allen Bürgern einen Teil ihrer Rechte nehmen, sondern der Justiz mehr Mittel geben."
Das neue Gesetz soll ab 2020 für alle Plattformen gelten, die entweder 100.000 und mehr User oder 500.000 Euro Umsatz haben. Damit würde es für Facebook, Twitter und Instagram gelten, aber auch für die Onlineangebote des ORF und österreichischer Tageszeitungen. Nicht betroffen wären kleinere Medien, unter anderem die rechte Fakenews-Plattform unzensuriert.at, die der regierenden FPÖ nahe steht.