Schade, dass Microsoft das anders sieht als du.
Und im Zweifel interessieren deutsche Gerichte die überhaupt nicht, haben sie auch noch nie.
Danke, dass du meine Frage mit deinem Beitrag beantwortet hast. Bei dir ist es also einfach Ignoranz und banales "Draufhauen".
Alles andere wäre Vertragsbruch.
Tia...und ich habe Gedacht MS interessieren Rechte und Gesetzte nicht? Was sollte sie dann an einem so simplen "Vertragsbruch" hindern wenn sie schon höchst illegalerweise die privatesten Daten der Nutzer ausspähen? Sagt man eben einfach "wir finden nichts mehr was man bei Win7/8 aus unserer Sicht ver- bzw. ausbessern müsste, daher wird es wohl keine Updates mehr geben". Kann man dann wohl nichts machen denn man kann MS wohl kaum dazu zwingen ihre eigene Software in irgendeiner Form anpassen zu müssen.
Bezüglich deiner "Vermutungen" zu der Art der Win10-Lizenz die man nach dem Upgrade bekommt steht die Antwort übrigens auch im Artikel. Und zwar gleich im zweiten Absatz: "
Bei diesem kostenlosen Upgrade handelt es sich um eine Vollversion von Windows (keine Test- oder Einführungsversion). Das Upgrade ist bis zum 29. Juli 2016 kostenlos erhältlich. Nach dem Upgrade steht Ihnen Windows 10 auf dem Gerät kostenlos zur Verfügung." Aber wie schon mal vermutet scheinen die eingefleischten Win10-Gegner sowas gar nicht mehr zu registrieren bzw. ignorieren es einfach weil sonst einige Angriffspunkte verloren gehen.
Falls du dich übrigens auf der OFFIZIELLEN MS-Seite überzeugen willst - gleich der erste Punkt:
https://support.microsoft.com/de-de/help/12435/windows-10-upgrade-faq
Und mal angenommen die kostenlosen Versionen wären ab dem 01.08. an die Hardware gebunden, so wie du das hier beschreist. Was macht das für einen Unterschied? Man bekommt ein Geschenk angeboten welches eben an bestimmte Bedingungen geknüpft wäre. Wenn man mit diesen nicht einverstanden ist oder die Bedingungen nicht erfüllt muss man eben verzichten. Was kann denn MS dafür, wenn jemand alle 6 Monate ein neues MB kauft weil er immer das Neuste und Tollste haben muss? Wenn man sich den Wertverlust bei solchen Aktionen leisten kann, dann wohl auch eine "Vollversion" des genutzten BS. Und selbst wenn man das eben einfach nicht wollen würde...man kann einfach wieder das alte Win7/8 verwenden. Ist ja nicht so als ob man durch das Upgrade die Lizenz für das Win7/8 verliert.
Dieses "Problem", welches ja faktisch einfach nicht existiert, betrifft also den "Normalo-Käufer", der sich einen fertigen PC kauft der dann X Jahre benutzt wird, sowieso nicht. Der macht jetzt das Upgrade und wenn dann der PC irgendwann zu wenig Leistung hat bzw. irgendwas kostspieligeres über den Jordan geht wird ein komplett neuer gekauft wo dann meistens gleich eine neue Win10-OEM dabei ist.
Ich fasse also für die Lesefaulen nochmal zusammen:
- Bei dem kostenlosen Upgrade handelt es sich um eine Vollversion von Windows (keine Test- oder Einführungsversion).
- In Deutschland darf Software nicht hardwaregebunden sein (ausgenommen OEM, was hier nicht zutrifft)
Fazit:
Es gibt einfach keine Hardwarebindung beim Upgrade. Auch nicht nach dem 29.07. Ob man diesen Fakt nun akzeptieren will oder nicht...