PCGH_Carsten
Ex-Redakteur
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Und da darf der Hausherr meiner Meinung nach schon sagen, wer reindarf und wer nicht - zum Beispiel Leute mit großen Taschen werden ja auch bei Elektronikmärkten aufgefordert, diese am Eingang einzuschließen. Einschränkungen des „Kundenkreises“ gibt es ja auch in anderen Bereichen des Lebens.
Aber ganz ehrlich gesagt finde ich diese Laiendiskussion müßig - wer sich daran ernsthaft stört, sucht einen Anwalt seines Vertrauens auf und verklagt Axel Springer. Dann wird das amtlich festgestellt.
Ja, darf er. Sofern man zum Betrachten des Schaufensters erst sein Grundstück betreten muss. Im Real Life werden die meisten Geschäfte das nicht machen und ihre Schaufenster lieber vom öffentlichen Bürgersteig einsehbar gestalten. Was bei Bild.de nun geschehen ist, wäre analog dazu, das Schaufenster Richtung Innenhof einzubauen - oder mehr noch, sein Schaufenster komplett abzuschaffen und nur auf die Regalauslage zu vertrauen.Nicht so schlecht der Vergleich aber wie wäre es wenn man bestimmten Menschen verbietet ein öffentliches Schaufenster zu betrachten und anderen nicht? Darf man das?
Und da darf der Hausherr meiner Meinung nach schon sagen, wer reindarf und wer nicht - zum Beispiel Leute mit großen Taschen werden ja auch bei Elektronikmärkten aufgefordert, diese am Eingang einzuschließen. Einschränkungen des „Kundenkreises“ gibt es ja auch in anderen Bereichen des Lebens.
Aber ganz ehrlich gesagt finde ich diese Laiendiskussion müßig - wer sich daran ernsthaft stört, sucht einen Anwalt seines Vertrauens auf und verklagt Axel Springer. Dann wird das amtlich festgestellt.