blautemple
Kokü-Junkie (m/w)
Bei dem Thema existiert sowieso enorm viel Halbwissen. Es gibt in Deutschland 2 Formen der Indizierung, Liste A und B. A beinhaltet alles ohne strafrechtlich relevanten Inhalt und Liste B alles mit.aber Studios zensieren die Games für DE vorsichtshalber sogar selber, damit sie nicht auf den gefürchteten deutschen Index kommen.
Landet ein Titel auf Liste A hat das tatsächlich keine große Auswirkung, die einzige Auswirkung ist dass der Titel Minderjährigen nicht zugänglich gemacht werden darf, das bedeutet er darf in Läden nur unter der Ladentheke verkauft werden. Selbst über Steam/PSN/was auch immer dürften die Titel noch verkauft werden, wenn es einen wirksamen Jugendschutz geben würde, leider sind die sich alle zu fein sowas anzubieten und damit landet der Titel dann nicht im Store. Auf dieser Liste stehen Titel wie z.B. Dying Light.
Liste B hingegen ist dann schon ein anderes Kaliber. Die Titel die dort landen dürfen überhaupt nicht in Deutschland verkauft werden. Das ist also im Prinzip ein völlig Verkaufsverbot. Auf der Liste stand früher, bis zur Gesetzesanpassung, alles mit Hakenkreuzen.
Daneben gibt es dann noch die Listen C und D, die sind genauso aufgebaut gelten aber für Online Zeug anstatt "Trägermedien" und sind, weil Online Angebote und so, nicht öffentlich einsehbar.



