Palmdale
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Hallo Community,
ich habe heute im Radio den Fall gehört, dass die Eltern nach dem plötzlichen Tod Ihrer Tochter gegen Facebook vor Gericht zogen mussten, um letztendlich Zugriff auf Ihren Facebook Account zu bekommen. Facebook hat sich bei direkter Anfrage aus Datenschutzgründen geweigert, den Eltern den Zugriff zu geben.
Zugegeben, das Thema ist natürlich ungewöhnlich, doch selbst in Zeiten von Accounts, Passwörtern und ähnlichem gehört der Tod immer zum Leben dazu und grundsätzlich würde ich - sofern nichts anderes vereinbart ist - hier die reguläre Erbfolge ansetzen, an welche sich auch die Betreiber halten müssten.
Kurzfassung, die Eltern bekamen Recht; dazu gab es den Hinweis, dass man unter Sicherheit einen Nachlass-Kontakt angeben könne.
Daher stellte sich mir die Frage, was eigentlich nach unserem Ableben mit unserer virtuellen Spielesammlung bei Steam passiert? Wer bekommt Zugriff um das zu regeln, wechselt der Eigentümer sollte man ihn verschenken? Verkauf in diesem speziellen Fall möglich?
Grüße
ich habe heute im Radio den Fall gehört, dass die Eltern nach dem plötzlichen Tod Ihrer Tochter gegen Facebook vor Gericht zogen mussten, um letztendlich Zugriff auf Ihren Facebook Account zu bekommen. Facebook hat sich bei direkter Anfrage aus Datenschutzgründen geweigert, den Eltern den Zugriff zu geben.
Zugegeben, das Thema ist natürlich ungewöhnlich, doch selbst in Zeiten von Accounts, Passwörtern und ähnlichem gehört der Tod immer zum Leben dazu und grundsätzlich würde ich - sofern nichts anderes vereinbart ist - hier die reguläre Erbfolge ansetzen, an welche sich auch die Betreiber halten müssten.
Kurzfassung, die Eltern bekamen Recht; dazu gab es den Hinweis, dass man unter Sicherheit einen Nachlass-Kontakt angeben könne.
Daher stellte sich mir die Frage, was eigentlich nach unserem Ableben mit unserer virtuellen Spielesammlung bei Steam passiert? Wer bekommt Zugriff um das zu regeln, wechselt der Eigentümer sollte man ihn verschenken? Verkauf in diesem speziellen Fall möglich?
Grüße