VRAM bei GTX 970: Kommt jetzt eine Welle von Rückläufern auf die Händler zu?

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Na, wegen des vermurksten Starts von Assassins Creed: Unity. Da haben die Vorbesteller dann einen Bonus bekommen, weil sie so brav waren, Ubisoft nicht dafür zu verklagen. :ugly:
 
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Na, wegen des vermurksten Starts von Assassins Creed: Unity. Da haben die Vorbesteller dann einen Bonus bekommen, weil sie so brav waren, Ubisoft nicht dafür zu verklagen. :ugly:

ahaaaa

ja oki xD
das hatte ich ganz vergessen da ich nicht mehr so mit AC zutun hab :)


ja aber eigentlich sind die Titeln von Ubi gut bis sehr gut..da kanns mal passieren....ganz anders bei EA -.- die machen einfach weiter mit NFS nochmehr kaputtmachen usw
 
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Also ich bin ja mal gespannt was mit zurück schicken usw. bei rauskommt.... Für meine Begriffe sieht es rechtlich mau aus.... Denn die Karte wird mit 4Gb beworben und die hat sie auch.... Nirgends steht aber das der RAM gleich schnell laufen muss....darauf wird nv auch rumreiten wenn es hart auf hart kommt.

Also kann jeder beliebige Autohändler mit 500 PS werben, nur ob diese erbracht werden steht auf einem anderen Blatt? Lächerlichste Argumentation die ich bis dato gelesen habe.
 
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Also kann jeder beliebige Autohändler mit 500 PS werben, nur ob diese erbracht werden steht auf einem anderen Blatt? Lächerlichste Argumentation die ich bis dato gelesen habe.
Wenn der Hersteller die 500PS angibt, dann wirbt der Händler natürlich damit.
 
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Die Argumentation ist dennoch lachhaft. Wenn dort 4GB verbaut sind, haben auch "die kompletten 4GB" gleich schnell zu laufen und nicht nur 3,5GB Punkt. Wenn aber nur 3,5GB vernünftig laufen und es ab 3,5GB+ anfängt zu ruckeln, weil der 500 MB Restspeicher eben langsamer ist, dann kann man sie nicht mit 4GB VRAM werben oder muss das zumindest angeben.
 
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AW: VRAM bei GTX 970: Kommt jetzt eine Welle von Rückläufern auf die Händler zu?

Also ich bin ja mal gespannt was mit zurück schicken usw. bei rauskommt.... Für meine Begriffe sieht es rechtlich mau aus.... Denn die Karte wird mit 4Gb beworben und die hat sie auch.... Nirgends steht aber das der RAM gleich schnell laufen muss....darauf wird nv auch rumreiten wenn es hart auf hart kommt.
Es stehen eindeutige spezifikationen drauf die sie nicht hat.
Diese Spezifikationen wurden jetzt von Nvidia "Korrigiert".
Da wir alle aber für diese Spezifikationen bezahlt haben, müssten wir eigentlich alle Anrecht auf Rückgabe haben, wenn diese nicht erfüllt sind.
 
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Die Argumentation ist dennoch lachhaft. Wenn dort 4GB verbaut sind, haben auch "die kompletten 4GB" gleich schnell zu laufen und nicht nur 3,5GB Punkt.

Dass die kompletten 4 GB gleich schnell zu laufen haben ist eine Behauptung von dir, keine juristisch gesicherte Tatsache. Ich wünschte, du hättest Recht, fürchte aber, dass ein Gericht das möglicherweise anders sehen könnte. Vor Gericht würdest du als Käufer in diesem Fall beweisen müssen, dass die GTX 970 einen Sachmangel besitzen. Und die beworbenen 4 GB besitzt die Karte ja schließlich. Ob ein Richter sich deiner Interpretation anschließen würde, ist möglich, aber keinesfalls sicher. Da kannst du so oft "Punkt" schreiben, wie du willst. Die Argumentation, die du so verächtlich machen willst, ist viel differenzierter und beachtet diese Aspekte, ganz im Gegensatz zu deiner Basta-Argumentation. Warum müssen in diesem Forum andere Meinungen immer in den Dreck gezogen werden, noch dazu, wenn diese anderen Meinungen oft viel durchdachter als die der Verächter ist?

Munter bleiben!
 
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Wenn der Richter etwas Ahnung von der Materie hat, was leider oft nie der Fall ist weil da immer irgendwelche Vollhonks sitzen, dann bekommt der Käufer Recht. Leider leben wir in einer Welt wo Richter Ahnung von nichts haben müssen und somit wird in 8 von 10 Fällen immer das Falsche Urteil gesprochen, verrückte Welt..

Trotzdem wünsche ich jedem Glück, ich selbst bin davon zum Glück nicht betroffen.
 
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Dass die kompletten 4 GB gleich schnell zu laufen haben ist eine Behauptung von dir, keine juristisch gesicherte Tatsache. Ich wünschte, du hättest Recht, fürchte aber, dass ein Gericht das möglicherweise anders sehen könnte. Vor Gericht würdest du als Käufer in diesem Fall beweisen müssen, dass die GTX 970 einen Sachmangel besitzen. Und die beworbenen 4 GB besitzt die Karte ja schließlich. Ob ein Richter sich deiner Interpretation anschließen würde, ist möglich, aber keinesfalls sicher. Da kannst du so oft "Punkt" schreiben, wie du willst. Die Argumentation, die du so verächtlich machen willst, ist viel differenzierter und beachtet diese Aspekte, ganz im Gegensatz zu deiner Basta-Argumentation. Warum müssen in diesem Forum andere Meinungen immer in den Dreck gezogen werden, noch dazu, wenn diese anderen Meinungen oft viel durchdachter als die der Verächter ist?

Munter bleiben!


Bei einem Sachmangel wird in der Regel überprüft, ob die beanstandete Eigenschaft üblich für das Produkt ist und man mit der Eigenschaft rechnen muss oder nicht. Ist die Eigenschaft nicht üblich und beeinträchtigt die Funktionalität , liegt ein Sachmangel vor. Kann man davon ausgehen, das eine Grafikkarte, die mit 4GB Ram, einem 256-Bit Speicherinterface und 64 ROPS beworben wird, tatsächlich nur für 3,5GB ein Speicherinterface von ~220Bit bereitstellt, für die restlichen 0,5GB eine Speicheranbindung hat die in Speicherbandbreiten resultiert die niedriger als DD3-1600 sind und 56 anstatt 64 ROPS besitzt? Ich kenne so ein Verhalten jetzt von keiner anderen Grafikkarte, von daher finde ich das unüblich... Aber gut. Ich bin kein Jurist...
 
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Deine Argumentation ist Unsinn. Haben wir doch alles schon durchgekaut. Vgl. §434 I BGB. Die Karte hat 4 GiB, so wie vereinbart. Korrekt. Über die Verwendung/Anbindung dieser 4 GiB wurde sich jedoch nicht geeinigt. Es ist daher davon auszugehen, dass die 4 GiB uneingeschränkt nutzbar sind, wie bei solchen Sachen üblich und wie bei solchen Sachen zu erwarten. Dies ist hier nicht der Fall. Dass nur ein Teil der 4 GiB in vollem Maße genutzt werden, und der andere Teil nur wesentlich langsamer angesprochen wird, ist weder üblich noch zu erwarten.
Ich erhebe keinen Anspruch auf rechtliche Fehlerlosigkeit. Deine Argumentation fußt allerdings auf keiner rechtlichen Basis.
 
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Wenn der Richter etwas Ahnung von der Materie hat, was leider oft nie der Fall ist weil da immer irgendwelche Vollhonks sitzen, dann bekommt der Käufer Recht. Leider leben wir in einer Welt wo Richter Ahnung von nichts haben müssen und somit wird in 8 von 10 Fällen immer das Falsche Urteil gesprochen, verrückte Welt..

Du weißt schon, dass es wichtigere Dinge auf der Welt gibt, als Frameeinbrüche in Computerspielen, oder?
 
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Du weißt schon, dass es wichtigere Dinge auf der Welt gibt, als Frameeinbrüche in Computerspielen, oder?

Du weißt schon, dass Gerichte zu nicht unerheblichem Anteil solchen Quark behandeln wie "Kassierer hat eine Pfandflasche während der Arbeitszeit aus dem Supermarkt geklaut"? Da ist Betrug an (geschätzt) mehreren hunderttausend Kunden alleine in Deutschland schon mit unter den oberen 1% der Brisanz und Relevanz :P ;) Verzeih die harte Formulierung, aber ein Produkt verkaufen, das klar (und zugegebenermaßen seitens Nvidia) nicht der veröffentlichten technischen Spezifikation (Speicherbandbreite 224 GB/sec über den vollen VRAM) entspricht, ist nun mal nichts anderes als gewerblicher Betrug...
 
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Du weißt schon, dass es wichtigere Dinge auf der Welt gibt, als Frameeinbrüche in Computerspielen, oder?

In diesem Fall ist es egal wo die Frames einbrechen, Informationen wurden dem Käufer vorenthalten und ziemlich viele Käufer sind nun pissed und wollen Nvidia gesetzlich an die Wäsche. In den Staaten ist es relativ egal für was du jemanden verklagst, da kannst du selbst jemanden verklagen, wenn er dich anfurzt.

Um was anderes geht es hier gar nicht oder auf was willst du hinaus? Ich würde Nvidia genau so vor Gericht ziehen aber zum Glück bin ich davon nicht betroffen.
 
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Deine Argumentation ist Unsinn. Haben wir doch alles schon durchgekaut. Vgl. §434 I BGB. Die Karte hat 4 GiB, so wie vereinbart. Korrekt. Über die Verwendung/Anbindung dieser 4 GiB wurde sich jedoch nicht geeinigt. Es ist daher davon auszugehen, dass die 4 GiB uneingeschränkt nutzbar sind, wie bei solchen Sachen üblich und wie bei solchen Sachen zu erwarten. Dies ist hier nicht der Fall. Dass nur ein Teil der 4 GiB in vollem Maße genutzt werden, und der andere Teil nur wesentlich langsamer angesprochen wird, ist weder üblich noch zu erwarten.
Ich erhebe keinen Anspruch auf rechtliche Fehlerlosigkeit. Deine Argumentation fußt allerdings auf keiner rechtlichen Basis.
Verfolgt ihr Vögel eigentlich die Entwicklung der ganzen Geschichte?
Die 4GB sind doch nur die Spitze des Eisberges.
Die Restlichen Spezifikationen wie ROPs, SpeicherInterface etc wurden alle Falsch angegeben.
Da gibt es keinen Spielraum für Interpretationen.

Wenn du eine Graka Kaufst die 256Bit Speicherinterface haben soll, tatsächlich aber nur 208 hat gibst du sie zurück.
Das ist dein Scheiß Recht.
 
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Es ging mir nur darum, dass man deshalb nicht alle Richter als Volldeppen hinstellen muss, nur weil sie sich nicht in jedem Bereich auskennen. Schon gar nicht wenn es um Frameeinbrüche in Computerspielen geht, da gibt es einfach viel wichtigere Dinge.
Hoffe trotzdem, dass Nvidia da zumindest ein bisschen bluten muss und wenigstens nen aktuelles Game für die User raus springt bzw das Recht für nen Umtausch besteht. Dass es nen Betrug seitens Nvidia ist will ich sicher nicht bestreiten.
 
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he leute nicht wieder damit anfangen zum zigsten mal :D

vielmehr interessiert mir die Tatsache das MSI Afterburner nicht automatisch mit Windows Starten will und fraps auch nicht -.-
 
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Dass die kompletten 4 GB gleich schnell zu laufen haben ist eine Behauptung von dir, keine juristisch gesicherte Tatsache. Ich wünschte, du hättest Recht, fürchte aber, dass ein Gericht das möglicherweise anders sehen könnte. Vor Gericht würdest du als Käufer in diesem Fall beweisen müssen, dass die GTX 970 einen Sachmangel besitzen. Und die beworbenen 4 GB besitzt die Karte ja schließlich. Ob ein Richter sich deiner Interpretation anschließen würde, ist möglich, aber keinesfalls sicher. Da kannst du so oft "Punkt" schreiben, wie du willst. Die Argumentation, die du so verächtlich machen willst, ist viel differenzierter und beachtet diese Aspekte, ganz im Gegensatz zu deiner Basta-Argumentation. Warum müssen in diesem Forum andere Meinungen immer in den Dreck gezogen werden, noch dazu, wenn diese anderen Meinungen oft viel durchdachter als die der Verächter ist?

Munter bleiben!
Ich würds ja mit den ROP's und der Speicherbandbreite Probieren, da wurde ua. mit 64 geworben, effektiv sind aber nur 56 da:D
Da gibt es nicht viel zu argumentieren das die Karte mangelhaft ist und nicht den Spezifikationen entspricht mit denen Geworben wurde.
 
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Ich würds ja mit den ROP's und der Speicherbandbreite Probieren, da wurde ua. mit 64 geworben, effektiv sind aber nur 56 da:D
Da gibt es nicht viel zu argumentieren das die Karte mangelhaft ist und nicht den Spezifikationen entspricht mit denen Geworben wurde.

bei den ROP`s haben die jezz auch noch geschummelt ?!?

ich find das so lustig (nicht) ... hoffentlich bekommt NV mal oderntlich den Kopf gewaschen
 
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Also kann jeder beliebige Autohändler mit 500 PS werben, nur ob diese erbracht werden steht auf einem anderen Blatt? Lächerlichste Argumentation die ich bis dato gelesen habe.

Was ist daran lächerlich.... Das ist die Realität...einfach mal nach Streuung googlen und lernen
 
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