Verbraucherschutz: Bestellbuttons müssen neu gekennzeichnet werden

KratzeKatze

Komplett-PC-Aufrüster(in)
Verbraucherschutz: Bestellbuttons müssen neu gekennzeichnet werden

Am 01.08.2012 ist ein Gesetz zum Verbraucherschutz in Kraft getreten, welches in Zukunft viele Internetuser davor bewahren sollen, in sog. Abofallen zu tappen.

Inhalt des Gesetzes ist, dass nun am Bestellbutton eine Art Zusatz angebracht werden muss, der darauf hindeutet, dass man etwas kostenpflichtiges abschließt. So dürfte z.B. auf einem Button nicht mehr "jetzt hier bestellen" stehen, sondern eher etwas wie "hier kostenpflichtiges Abonnement abschließen".

Hinzu kommt, dass das nicht nur für deutsche Internethändler gilt, sondern auch für ausländische, die in Deutschland tätig sind.
Hintergrund des Gesetzes ist, dass so mehr Transparenz entstehen soll und das Internet etwas verbraucherfreundlicher werden soll.

Quelle: Online-Shops müssen Bestellbutton ab sofort neu kennzeichnen | tagesschau.de

Was haltet ihr davon?
 
AW: Verbraucherschutz: Bestellbuttons müssen neu gekennzeichnet werden

Man schützt die Masse der DAUs, die anscheinend das lesens nicht mächtig ist. Sonst würden Abofallen gar nicht erst funktionieren.
Es ist also typsich deutsche Regulierwut.

Vorallem was ist in DE tätig? Seite auf Deutsch oder Versand nach DE, beim Versand wären ja fast alle Seiten betroffen.:ugly:
Eine internationale Tel Nummer reicht also laut Quelle :wall:
Wird die aber nicht intressieren, da sie sich außerhalb des Zugriff der Deutschen Behörden befinde.
 
AW: Verbraucherschutz: Bestellbuttons müssen neu gekennzeichnet werden

Und was hast du jetzt konkret gegen dieses Gesetz, welches den Webseitenbetreibern kaum einen nennenswerten Aufwand beschert aber dennoch (wie von dir festgestellt) einer Masse an Usern einen möglichen Betrug erspart?
Haben es naive, unüberlegt handelnde oder unaufmerksame Leute nicht verdient gegen Abzocke etwas abgesichert zu werden?

Ich hab jetzt auf alle erdenklichen Arten und Weisen darüber nachgedacht, was man gegen dieses Gesetz haben könnte - mir ist nicht ein Argument eingefallen. Bitte klär mich auf!
 
AW: Verbraucherschutz: Bestellbuttons müssen neu gekennzeichnet werden

Ich denke manche DAUs drücken so schnell auf den am auffälligsten erscheinenden Knopf, ohne den Text darauf zu lesen, dass sich die Abzocke wohl verringern wird, aber trotzdem noch massenweise die Leute reinfallen. Aber denen ist dann wirklich nicht mehr zu helfen.....

Meine persönliche Meinung dazu ist, dass ich auch gegen eine Überregulierung bin. Wenn man solche regeln aufstellt, muss man sie außerordentlich genau formulieren (juristisch), dann deren Einhaltung überwachen, sich Strafen ausdenken, falls dagegen verstoßen wird, die Ableistung der Strafe kontrollieren, undundund. Der Aufwand an sich ist eigentlich klein, aber die Bürokratie dahinter riesig. Leider aber sind solche Schritte immer mehr am kommen weil die Leute immer weniger "Überlebensfähig" werden... Wer kennt nicht die Aufschrift "Inhalt heiß" auf Kaffeebecherdeckeln?
 
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Ich - denn ich kaufe keinen gedeckelten, überteuerten Kaffee. ;)
 
AW: Verbraucherschutz: Bestellbuttons müssen neu gekennzeichnet werden

Das Gesetzt ist gut und man sollte den Verbraucherschutz unterstützen oder als positiv ansehen. Es geht nicht nur um die DAU's.
Es gibt genügend fiese Seiten die absichtlich so gestaltet sind, dass erst bei erhalt der Rechnung die Masche klar wird.
Dies fängt schon mit üblen Seiten an auf welcher die Mutti ein Kuchenrezept holen will und sich dafür "Anmelden" muss, was dann in Rechnung gestellt wird weil irgendwo in den AGB's ein monatlicher Mitgliederbeitrag erwähnt wird.


@Marioo

Entweder werden die Menschen immer dümmer oder die Betrüger mit fiesen Maschen immer mehr - ansichtssache..
 
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Und was hast du jetzt konkret gegen dieses Gesetz, welches den Webseitenbetreibern kaum einen nennenswerten Aufwand beschert aber dennoch (wie von dir festgestellt) einer Masse an Usern einen möglichen Betrug erspart?
Haben es naive, unüberlegt handelnde oder unaufmerksame Leute nicht verdient gegen Abzocke etwas abgesichert zu werden?

Ich hab jetzt auf alle erdenklichen Arten und Weisen darüber nachgedacht, was man gegen dieses Gesetz haben könnte - mir ist nicht ein Argument eingefallen. Bitte klär mich auf!
Was heißt hier "naive, unüberlegt handelnde oder unaufmerksame Leute"? Das kann praktisch jedem passieren. Da hilft nur schon fast paranoidisches Misstrauen dagegen. Die Seiten sind teilweise so gut getarnt das gibts gar nicht. Da werden Fake-Bewertungen in Bewertungsportalen erstellt, da wird das Ranking in google beeinflusst und und und.... Ganz zu schweigen von den Erkenntnissen aus der Verhaltenpsychologie... Die Seiten sind oft so aufgebaut, dass dich dein eigenes Gehirn austrickst...


Man schützt die Masse der DAUs, die anscheinend das lesens nicht mächtig ist. Sonst würden Abofallen gar nicht erst funktionieren.
Es ist also typsich deutsche Regulierwut.

Vorallem was ist in DE tätig? Seite auf Deutsch oder Versand nach DE, beim Versand wären ja fast alle Seiten betroffen.:ugly:
Eine internationale Tel Nummer reicht also laut Quelle :wall:
Wird die aber nicht intressieren, da sie sich außerhalb des Zugriff der Deutschen Behörden befinde.
Es ist sehr sehr sehr leichtsinnig und einfältig zu denken, dass davon nur DAUs betroffen sind. Ich wüsste nicht, ob ich bei jedem Fall, von dem ich gehört habe, nicht darauf reingefallen wäre. Die arbeiten schon mit einer sehr sehr sehr hohen kriminellen Energie. Meist sind die Sachen ja auch schon jetzt nicht legal gewesen, dadurch das die Seiten sich aber teilweise vortlaufend geändert haben, war/ist es schwer, zu beweisen, das man getäuscht wurde. Das ist halt auch so ne Sache. Da wird irgendwo in >10 Seiten "Kleingedrucktem" die Kosten versteckt und eben immer von "kostenlos" gesprochen. Gerade so Sachen wie "Sie schließen ein Abbo ab, das die ersten 2 Wochen kostenlos ist, und danach 59€ im Quartal kostet und eine Laufzeit von 24 Monaten hat". Das ist einfach ziemlich dreist und arglistige Täuschung, also auch bisher illegal.

Der Button soll den Leuten nur mehr (Rechts-)Sicherheit geben, da die Seiten ohne Button eh zu meiden sind, und bei den Seiten mit Button eben das zählt, was dort steht. Da erspart man sich im Zweifel eben die teuren Gerichtskosten, weil der Fall sehr klar ist.

Wenn man von DAUs reden kann, dann erst, wenn die Mahnschreiben kommen, und die Leute, die übers Ohr gehauen wurden einfach zahlen, statt eben nicht zu zahlen, sich verklagen zu lassen und dann zu gewinnen, wobei die eh NIE klagen werden. Die wissen ja, dass Sie verlieren werden....

Für sehr viele Leute ist das aber sehr bedrohlich vor Gericht zu müssen. Das sind halt einfach etwas ängstliche Menschen oder Menschen die ein "einfacheres Gemüt" haben. Aber so ist das halt. Nicht jeder ist gleich, und die "Schwachen" müssen von den "Starken" so gut es geht beschützt werden, auch wenns die "Starken" nervt/arbeit macht...

Ich denke manche DAUs drücken so schnell auf den am auffälligsten erscheinenden Knopf, ohne den Text darauf zu lesen, dass sich die Abzocke wohl verringern wird, aber trotzdem noch massenweise die Leute reinfallen. Aber denen ist dann wirklich nicht mehr zu helfen.....

Meine persönliche Meinung dazu ist, dass ich auch gegen eine Überregulierung bin. Wenn man solche regeln aufstellt, muss man sie außerordentlich genau formulieren (juristisch), dann deren Einhaltung überwachen, sich Strafen ausdenken, falls dagegen verstoßen wird, die Ableistung der Strafe kontrollieren, undundund. Der Aufwand an sich ist eigentlich klein, aber die Bürokratie dahinter riesig. Leider aber sind solche Schritte immer mehr am kommen weil die Leute immer weniger "Überlebensfähig" werden... Wer kennt nicht die Aufschrift "Inhalt heiß" auf Kaffeebecherdeckeln?
Dann wirds für die aber einfacher dagegen vor zu gehen, und die Leute werden selbstsicherer sein, sich dagegen zu wehren. Wie oben schon erwähnt, die pychologische Komponenten solch eines Buttons (Sich im Recht zu fühlen) darf man nicht unterschätzen! Meiner Meinung nach sogar DER Hauptpunkt des Buttons. Die Leute fordern eher ihr Recht ein, statt sich über Ohr hauen zu lassen.
 
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Es ist schon ein Jammer wie leicht manche Menschen zu beeinflussen sind und ich verdamme alle, die mit krimineller Energie versuchen anderen das Geld aus der Tasche zu ziehen.

Aber mal ganz ehrlich: Die vom Gesetzgeber vorgesehene "Standardbeschriftung" des Buttons ist wirklicher Murks.

"Jetzt kostenpflichtig bestellen"

Die Wortwahl ist wirklich absolut irreführend.
Bestelle ich eine neue GraKa, egal ob auf Vorauskasse oder Nachnahme, und überweise entweder den Betrag nicht oder zahle ihn nicht an der Haustür erhalte ich keine Ware.
Klingt noch logisch oder?! :D War auch so Jahrelange Praxis im seriösen Onlinegeschäft.

Nach deutschem Recht kommt, wenn ich mich nicht irre, ein Kaufvertrag durch inhaltlich korrespondierende Willenserklärungen zustande (Angebot und Annahme).
Die Willenserklärung des Käufers ist die Annahme der übersendeten Ware.
Durch die neue Beschriftung wird aber impliziert, dass allein die Betätigung des Buttons die Willenserklärung darstellt. Zur Erinnerung "KostenPFLICHTIG bestellen".
Für Abo-Fallen und ähnliches, sei die Buttonlösung ja wirklich praktikabel, aber für das normale Onlineversandgeschäft mit harter Ware schafft der Button
meines Erachtens nur eine Rechtsunsicherheit beim Kunden.
Da die Wortwahl "kostenpflichtig" impliziert, das ich als Kunde immer zur Zahlung verpflichtet bin, auch wenn ich die Ware weder bestellt habe (z.b. Nachnahme), noch erwerben möchte.

Für mich ist die Buttonlösung daher beim klassischen Onlineversand mit materieller Ware nicht Zielführend, wenn das Ziel ist subjektive Rechtsicherheit beim Kunden zu generieren.


Sollte ich mich ein einem der oberen Punkte geirrt haben, oder etwas unklar sein weißt mich bitte darauf hin.
 
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Ähm nein...

Du hast schon immer damit einen Kaufvertrag abgeschlossen, indem du auf den "Bestellen Button" geklickt hast. Es war noch NIE so, dass das (auch bei NAchnahme) erst an der Haustür passiert ist...
 
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Was haltet ihr davon?
Das das Gesetz nichts bringt, da die meisten ABO Fallen-Seiten nicht auf deutschen Servern liegen und von daher diese Maßnahme nicht greift.
Am meisten nutzt immer noch Gehirn einschalten. Man unterschreibt ja auch keinen Vertrag ohne sich die Einzelheiten durchzulesen und sollte man einmal doch auf eine hereingefallen sein, einfach nicht zahlen, denn wenn diese nicht "legal" sind, können sie auch nicht ihre Rechte durchsetzen.

MfG
 
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Wusste doch das ich mich malwieder unklar ausgedrückt habe.
Dann muss ich etwas ausholen:
Nach Richtline 97/7/EG aufgegangen in §312b BGB habe ich als Kunde ein Widerrufsrecht nach §355 BGB
§355 (4) BGB: die Frist des Widerrufrechts beginnt nicht vor Erhalt der Ware

Mir ist klar das ein Kaufvertrag im rechtlichen Sinne zustande gekommen ist, ich bin aber nicht zur Erfüllung meiner Pflichten, die ich nach §433 habe, angehalten wenn ich noch vor Erhalt der Ware bzw. fristgerecht widerrufe.

Da "normalerweise" der Verkäufer sich einen Eigentusmvorbehalt nach §449 zusichert reicht auch bei Vorauskasse ein einfacher Widerruf des Käufers aus um vom Kaufvertrag zurückzutreten.

Daher war mein Satz "Die Willenserklärung des Käufers ist die Annahme der übersendeten Ware." eher auf die Praxis als auf den rein rechlichten Terminus bezogen. Nehme ich die Ware nicht, beginnt die Widerrufsfrist nicht, der Verkäufer sichert sich einen Eigentumsvorbehalt und es findet keine Erfüllung des Kaufvertrags statt. Es ist also nur eine Frage der Zeit bis eine der Parteien in gegenseitigem Einvernehmen vom "Vertrag" zurücktritt

Da war und ist immernoch geltendes Recht, sollte ich mich jetzt nicht verzettelt haben.
 
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Gut so, man muß denen wirklich jeden linken Dreh unterbinden damit die keine Chancen mehr bekommen, auch die Strafen müßten viel empfindlicher ausfallen.
 
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....

1. Ist das nicht annehmen der Ware eben ein Widerruf und nicht ein nicht eingehen des Vertrages! Wenn du die Annahme verweigerst, hast du die Ware "erhalten" und durch schlüssige Handlung deinen Widerruf zum Ausdruck gebracht. Die Ware physisch in Empfang nehmen musst du nicht für den Erhalt der Ware. Sie muss nur in deinen Herrschaftsbereich übergehen, und das tut Sie dadurch, dass der Postbote dasteht und Sie die "überreicht".

2. Zwischen "Praxis" (nennen wir es eher Stammtischjura) und den echten Zuständen liegen Welten, und die "Praxis" interessiert keine Sau...
 
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Wir können ja nicht alle Jura studieren ;)

Wobei deine Ausführung unter Punkt 1 im Endeffekt ausdrückt was ich schrieb nur wohl in einer rechtlich einwandfreien Form. Daher Dank für die Aufklärung.

Vllt. ist Punkt 2 aber auch genau der Grund mit dem Betrügern Tür und Tor geöffnet werden. Alle rechtlichen Rahmenbedinungen sind für den Laien wohl oft nicht ganz schlüssig, bzw. erstrecken sich über eine Vielzahl von Dokumenten. Wie man hier merkt waren einige meiner Punkte auch falsch, obwohl ich versucht habe in die Materie einzutauchen.
Es widersprach halt meinem "gesunden" Menschenverstand, dass ein Kunde wirklich glaubt er würde z.b. bei Amazon einen Fernseher kostenlos bestellen könne. Darauf baute ich meine Argumentation auf.
Ist es den wirklich so abwegig zu behaupten die Beschriftung "Jetzt kostenpflichtig bestellen" impliziert, wenn man kein Wissen vom Widerrufsrecht und Ähnlichem hat, das man auf Teufel komm raus bezahlen muss?

Erscheint es nur mir so oder wird immer wieder von den Elfenbeintürmen heruntergepredigt was am Gelebten, am Subjektiven völlig vorbeigeht?
 
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Ähm.....

Der Button sagt nur aus, das Kosten auf dich zukommen werden. Widerspruchrechte sind davon völlig unabhängig, und vei Verträgen, die unter das Fernabsatzgesetz fallen ist das Unternehmen ja verpflichtet dich auf dein Widerspruchsrecht hin zu weisen, ansonsten läuft die Frist nicht (hab ich jetzt so im Kopf, aber nicht nochmal extra nachgeschaut, sollte aber so stimmen...)

Der Button bietet NUR Vorteile. Wenn der Button fehlt, musst du gar nicht Widersprechen um vom Vertrag zurück zu treten, sondern es ist NIE ein Vertrag zustande gekommen. Das ist ein gewaltiger Unterschied! Naja, und wo kein Vertrag ist, da kannst du dann auch leicht was gegen eventuelle Forderungen unternehmen. Nämlich einfach ignorieren. Gut das war schon vorher so, aber man muss halt nicht mehr aufwändig prüfen, ob Fristen eingehalten/versäumt wurden, ob richtig aufgteklärt wurde und/oder aber arglistige Täuschung vorliegt, was teilweise SEHR schwer zu machen ist. Der Button ist halt einfach. Entweder er ist da, und du hast nen Kaufvertrag, oder er ist nicht da, und du hast keinen Kaufvertrag. Wenn kanns nur Probleme geben, ob der Button für die Seite vorhanden sein muss. Aber das sollte auch deutlich einfacher zu machen sein als arglistige Täuschung und/oder Betrug nach zu weisen.

Ich versteh auch noch immer nicht, was du mit Amazon und "kostenpflichtig bestellen" willst...
 
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Sollte ich mich ein einem der oberen Punkte geirrt haben [...] weißt mich bitte darauf hin.
Ja das hast du. ;) Auf dem Button kann auch ganz simpel "Kaufen" o.ä. drauf stehen.

Siehe Quelle:
Wie Schaltflächen in Online-Shops ab heute aussehen müssen, erklärt Jutta Gurkmann vom Verbraucherzentrale Bundesverband: "Der Button darf jetzt nicht mehr heißen: 'Jetzt bestellen' oder 'weiter' oder 'Bestellung absenden', sondern es muss draufstehen: 'Kaufen', 'entgeltpflichtig bestellen' - etwas in dieser Art."

Das das Gesetz nichts bringt, da die meisten ABO Fallen-Seiten nicht auf deutschen Servern liegen und von daher diese Maßnahme nicht greift.
Das ist Unsinn, wie Skysnake schon richtig bemerkt hat. Das Gesetz sorgt dafür, dass im Falle eines falsch gekennzeichneten Buttons erst garkein Kaufvertrag zustande kommt. Der Betreiber der Seite hat folglich in Deutschland keine Möglichkeit seine Forderung durchzusetzen.

Das sorgt im Übrigen weder für mehr Bürokratie (eher für weniger, weil solche Fälle nun leichter zu klären sind) noch für mehr RechtsUNsicherheit.
 
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Drücke ich mich wirklich so schlecht aus? :(

§312g (3) BGB : ... dass der Verbraucher mit seiner Bestellung ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet. ...Schaltfläche gut lesbar mit nichts anderem als den Wörtern "zahlungspflichtig bestellen" oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet ist....

Diese Beschriftung impliziert meines Erachtens nach, dass allein die Bestellung schon Kosten für den Kunden verursacht.
Also nur das aufgeben der Bestellung kostet den Kunden Geld obwohl er dafür keine Leistung erbracht bekommt.
Es ist die Wortwahl die mich stört.
 
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Das ist Unsinn, wie Skysnake schon richtig bemerkt hat. Das Gesetz sorgt dafür, dass im Falle eines falsch gekennzeichneten Buttons erst garkein Kaufvertrag zustande kommt. Der Betreiber der Seite hat folglich in Deutschland keine Möglichkeit seine Forderung durchzusetzen.
Aber nur bei "deutschen" Seiten. Welche die im Ausland liegen, was das Gros jener Seiten betrifft, sind davon nicht betroffen, da ja dort kein deutsches Recht gilt. Von daher unwirksam.

MfG
 
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Drücke ich mich wirklich so schlecht aus? :(
Nein, die Bezeichnung "kostenpflichtig bestellen" halte ich - aus den selben Gründen wie du - auch für irreführend und (höflich ausgedrückt) juristisch nicht einwandfrei. Es kommt hier aber auch auf die Art des Vertrages an.
 
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