News Sony Playstation ohne Disc: Piraterie als einziger Weg, Spiele für die Zukunft zu erhalten?

PCGH_Thilo

Ältester PCGH-Fan
Sony beendet nicht nur die Produktion physischer Spielemedien, sondern verhindert mit rein digitalen Angeboten auch den Gebrauchtmarkt. Das bringt die Video Game History Foundation auf den Plan.

Was sagt die PCGH-X-Community zu Sony Playstation ohne Disc: Piraterie als einziger Weg, Spiele für die Zukunft zu erhalten?

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Ich habe dafür gestimmt, dass dieser Schritt von Sony kein guter war.

Ja, PC Spieler kennen das seit langem, aber besser macht es auch dort nichts.

Und diese lästige Angewohnheit mit dem Flicken im Nachgang (Patches) ist auch hier leichter zu Argumentieren, als zu Datenträgerzeiten. Klar, da gab es auch Patches, aber Day 1 usw? Die Flickerei hatte, zumindest meiner Erinnerung nach, nicht solch eine Umfang.

Archive.org leistet zum Glück Beistand und archiviert ein paar der alten Schinken. Ich kann nicht einschätzen ob das in jeder Hinsicht den Gesetzen entspricht. Dennoch kann man dort Schätze wie GTA 2 in deutsch finden.

Ich hätte einen weniger empfindlichen Nachfolger der BluRay jedenfalls geschätzt, insbesondere als Speichermedium für Spiele usw. Da es den nicht gibt unterstütze ich die Idee, dass zumindest Archiven eine saubere Kopie zur Verfügung gestellt wird, ggf. befreit von Denuvo und Konsorten, ansonsten stolpert man ziemlich sicher irgendwann über Treiberprobleme wie bei BF1942. Natürlich wäre bei letzterem eine isolierte W7 Installation noch eine Möglichkeit, aber Denuvo geht, meines Wissens, nur gegen Online-Check. Die Server dafür wird niemand aufheben (wollen/können).
 
Ich frage mich ob Sony sich das wirklich gut überlegt hat. Ich behaupte die Klagen liegen schon in den Schubladen. Damit wäre Sony mit dem eigenen Store absoluter Gatekeeper und Monopolist was den Vertrieb von PS6 Games betrifft. Ich denke die Öffnung der PS6 für Drittanbieter Stores ist dann zumindest in Europa unumgänglich.
 
Ich frage mich ob Sony sich das wirklich gut überlegt hat. Ich behaupte die Klagen liegen schon in den Schubladen. Damit wäre Sony mit dem eigenen Store absoluter Gatekeeper und Monopolist was den Vertrieb von PS6 Games betrifft. Ich denke die Öffnung der PS6 für Drittanbieter Stores ist dann zumindest in Europa unumgänglich.
Ich schätze, dass deren Rechtsabteilung ihren Job gemacht hat. Im Zweifel verzichtet man vielleicht ganz auf unangenehme Vertriebsgebiete? Alles schon gehabt. Z.B. Steckmodule für US/JAP only etc. :ugly: Und wer es als Grauimport holt, verzichtet eben auf seine Rechte und zahlt trotzdem.
 
@PsychoBrain1401 Meines Wissens darf man eine Sicherheitskopie anfertigen, wenn (!) man im Besitz des Originals ist. Das wäre man, nach Entzug des Zugriffs, vermutlich nicht mehr. ;-( Gleiches gilt ja für Roms usw. auch. Ich wüsste auch nicht, ob man zum Zwecke der Kopie überhaupt einen Schutz umgehen dürfte.
 
@PsychoBrain1401 Meines Wissens darf man eine Sicherheitskopie anfertigen, wenn (!) man im Besitz des Originals ist. Das wäre man, nach Entzug des Zugriffs, vermutlich nicht mehr. ;-( Gleiches gilt ja für Roms usw. auch. Ich wüsste auch nicht, ob man zum Zwecke der Kopie überhaupt einen Schutz umgehen dürfte.
Die Frage ist doch dann eigentlich schon, ob dieser Kopierschutz nicht schon gegen geltendes Recht verstößt wenn man eine Kopie anfertigen darf von einem Spiel etc welches man besitzt?
 
Das ist eine interessante Fragestellung. Bei Filmen galt mWn die Regel: War es dekodiert, durfte man eine Kopie für sich anfertigen. Also beispielsweise vom Player das entschlüsselte Signal abgegriffen. Bei Spielen geht das nicht. :confused: Der uralte Schutz der Amiga Spiele mit den Handbüchern und Drehscheiben ist heute auch zu einem späten, aber effektiven Mittel geworden. :fresse:
 
Wie gesagt, ich bin da, was die Gesetzgebung betrifft, nicht so auf dem laufenden.
Ich habe nur schon öfters in der Vergangenheit mitbekommen, dass man eine Sicherungskopie für sich selbst anfertigen darf. Egal ob Spiel, Film, Serie, Musik. Solange man im Besitz einer erworbenen Fassung ist.
Soweit so klar.
Fur mich als Gesetzes Laie wirkt es nur irgdnwie komisch, wenn die Hersteller oder wer auch immer dieses "gesetz" oder "Recht" einfach aushebeln indem sie uns einseitig die Lizenz entziehen oder einen Kopierschutz drauf packen.
Wenn ich einfach logisch darüber nachdenke, dürfen sie erstens keinen Schutz drauf packen, weil sie uns damit das Recht nehmen, welches gesetzlich verankert zu sein scheint, eine Sicherungskopie davon anfertigen zu können. Zweitens dürfen sie nicht einfach eine Lizenz entziehen, da es eine einseitige Änderung darstellt.

Hmmm.....okay, Punkt zwei ist bullshit. Wir haben alle den AGBs auf Steam etc zugestimmt bzgl Lizenz usw. Okay, hätte ich gerade vergessen.
Aber dann greift dennoch mein erst genannter Punkt
 
Auf Steam kann man doch die einzelnen Spiele als Backup sichern oder?
Habe ich persönlich nich nie genutzt, aber es sollte gehen.
 
Auf Steam kann man doch die einzelnen Spiele als Backup sichern oder?
Habe ich persönlich nich nie genutzt, aber es sollte gehen.
Keine Ahnung, kenne dieses Feature nicht.
Würde mich aber nicht wundern, wenn man entfernt hat und es nicht mehr möglich und erlaubt ist wegen den neuen AGB bzgl Lizenzen etc
 
Keine Ahnung, kenne dieses Feature nicht.
Würde mich aber nicht wundern, wenn man entfernt hat und es nicht mehr möglich und erlaubt ist wegen den neuen AGB bzgl Lizenzen etc
Ich werde es mir heute Abend mal ansehen.
Die Frage wäre ja auch, inwiefern lässt sich das Backup des Spiels auf einen Rechner ohne Steam Account und ohne Internetanbindung nutzen?
Wenn man dennoch den Account benötigt, ist es quasi obsolet.
 
Darf man nicht eine Kopie machen von dem Spiel welches man hat? (oder die Lizenz)
Da war doch mal was

Auf Grund gängiger Kopierschutzmechanismen bringen diese Sicherheitskopien nur sehr selten was.
Sie verlangen ja trotzdem entweder einen originalen Datenträger oder sonstiges Rechtemanagement (z.B. Launcher mit Login).
Und das Verwenden von Cracks ist rechtlich nicht durch das Gesetz gedeckt.
 
Sobald ein gekauftes Spiel/Lizenz entzogen wird, sollte der illegale Bezug aus dem Internet für den Käufer straffrei bleiben.
Eh alles Grauzone.
Ich seh das entspannt.
Ich bewahre alle Quittungen von Spiele Käufen auf. Da ich eh nur digital kaufe also E-Mails. Sortiere sie fein säuberlich (pc Games / ps Games / Xbox Games / Nintendo Games ).

Sollte der Fall eintreten, das ich aus was auch immer für Gründen, nicht mehr an „meine“ Inhalte komme bin ich mir dann auch nicht zu fein am PC entsprechende Quellen und Kekse zu bemühen bzw. eine Konsole zu modden um „mein“ Zeug nutzen können.

Wenn dann einer meint mich bestrafen zu müssen - bitte - dann soll es so sein.
Kann belegen das ich für bezahlt habe und keine klassische Piraterie betreibe.

Um dem insgesamt vorzubeugen versuche ich aber auch so viel runtergeladen und installiert zu haben wie möglich von dem was mir teuer und lieb ist. Daher auch 12TB im Rechner und 6 TB in der Playsi.
 
Ich werde es mir heute Abend mal ansehen.
Die Frage wäre ja auch, inwiefern lässt sich das Backup des Spiels auf einen Rechner ohne Steam Account und ohne Internetanbindung nutzen?
Wenn man dennoch den Account benötigt, ist es quasi obsolet.
Stimmt auch wieder
Auf Grund gängiger Kopierschutzmechanismen bringen diese Sicherheitskopien nur sehr selten was.
Sie verlangen ja trotzdem entweder einen originalen Datenträger oder sonstiges Rechtemanagement (z.B. Launcher mit Login).
Und das Verwenden von Cracks ist rechtlich nicht durch das Gesetz gedeckt.
Hmmm.....okay.
 
Wie gesagt, ich bin da, was die Gesetzgebung betrifft, nicht so auf dem laufenden.
Ich habe nur schon öfters in der Vergangenheit mitbekommen, dass man eine Sicherungskopie für sich selbst anfertigen darf. Egal ob Spiel, Film, Serie, Musik. Solange man im Besitz einer erworbenen Fassung ist.
Soweit so klar.
Fur mich als Gesetzes Laie wirkt es nur irgdnwie komisch, wenn die Hersteller oder wer auch immer dieses "gesetz" oder "Recht" einfach aushebeln indem sie uns einseitig die Lizenz entziehen oder einen Kopierschutz drauf packen.
Wenn ich einfach logisch darüber nachdenke, dürfen sie erstens keinen Schutz drauf packen, weil sie uns damit das Recht nehmen, welches gesetzlich verankert zu sein scheint, eine Sicherungskopie davon anfertigen zu können. Zweitens dürfen sie nicht einfach eine Lizenz entziehen, da es eine einseitige Änderung darstellt.
So wie ich interpretiere, was ich zu dem Thema finde, gibt es kein Recht auf eine Privatkopie und das Aushebeln eines Kopierschutzes ist illegal.
Auf Steam kann man doch die einzelnen Spiele als Backup sichern oder?
Habe ich persönlich nich nie genutzt, aber es sollte gehen.
Ja, sollte gehen und ich meine auch gehört zu haben, dass auch über Steam vertriebene Spiele teils ohne DRM kommen. Die sollten dann auch prinzipiell aus so einer Kopie heraus spielbar sein.
 
So wie ich interpretiere, was ich zu dem Thema finde, gibt es kein Recht auf eine Privatkopie und das Aushebeln eines Kopierschutzes ist illegal.

Ja, sollte gehen und ich meine auch gehört zu haben, dass auch über Steam vertriebene Spiele teils ohne DRM kommen. Die sollten dann auch prinzipiell aus so einer Kopie heraus spielbar sein.
Gerade nachgeschaut, man darf eine Sicherungskopie erstellen von einem legal erworbenem Videospiel. Man darf dabei aber keinen Kopierschutz etc umgehen und wenn man das Original nicht mehr besitzt, muss man die Sicherungskopie vernichten.
Ist in Deutschland gesetzlich so festgelegt im Urheberschutzgesetz.

Aber warum zum Teufel, dürfen die dann einfach einen Kopierschutz drauf machen? Damit Hebeln die das Recht und Gesetz einfach nach Belieben aus.
 
Gerade nachgeschaut, man darf eine Sicherungskopie erstellen von einem legal erworbenem Videospiel. Man darf dabei aber keinen Kopierschutz etc umgehen und wenn man das Original nicht mehr besitzt, muss man die Sicherungskopie vernichten.
Ist in Deutschland gesetzlich so festgelegt im Urheberschutzgesetz.

Aber warum zum Teufel, dürfen die dann einfach einen Kopierschutz drauf machen? Damit Hebeln die das Recht und Gesetz einfach nach Belieben aus.
Eine Kopie erstellen zu dürfen ist nicht das gleiche, wie ein Recht darauf zu haben.
 
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