Besoffen ist besoffen...mir wäre es auch egal, aus welchem Grund jemand besoffen ist...bespuckt mich einer, bekommt der nicht nur ne Ohrfeige...das ist eins der widerlichsten Sachen.
Ist ja auch okay, sofern du dann für die Ohrfeige kein exklusives Verständnis erwartet.
Für Dich wäre es zudem also ok, wenn jemand aus Trauer besoffen Auto fährt und Leute umbügelt?
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil: Ich schrieb weiter oben explizit, dass man für strafrechtlich relevante Handlungen trotzdem geradestehen muss, egal in welcher Gemütsverfassung oder sonstigen Einflüssen man diese begangen hat.
Ich behalte mir trotzdem vor, es ethisch unterschiedlich zu bewerten, wenn jemand aus für mich relevanter Ursache Gesetze (oder einfach nur gesellschaftliche Konventionen) bricht.
Um dein Beispiel aufzugreifen: Wenn du mich angreifst, weil du aus für mich nachvollziehbaren Umständen neben der Spur bist (Der Verlust von fünf Euro wäre für mich kein nachvollziehbarer Grund, der Tod eines nahen Angehörigen jedoch durchaus ...), dann falte ich dich deswegen nicht zusammen. Andernfalls durchaus.
Um mal auf unser Beispiel zurückzukommen:
Der Sanitäter hat eine Körperverletzung begangen, für die muss er geradestehen. Ich kann aber als Mensch trotzdem verstehen, warum er ausgerastet ist, weil ich weiß, was für Situationen Sanitäter mittlerweile ausgesetzt sind. Aber ich kann nicht verstehen, warum er zwingend seinen Job verlieren muss, wenn er nicht gerade ein Vorgeschichte von Übergriffen hat, die vermuten lässt, dass dieser eine Ausraster keine einmalige Ausnahme in einer Ausnahmesituation war. Er hat viel mehr Menschen geholfen, als er verletzt hat ,und würde anzunehmenderweise noch viel mehr Menschen helfen können.
Und wenn ich das auf
einen Menschen anwenden kann, dann auch auf einen
anderen Menschen, der ebenfalls in einer außergewöhnlichen Stresssituation war und nach jetzigem Kenntnisstand ebenfalls keine Vorgeschichte von Vandalismus unter Alkoholeinfluss (und noch nicht mal jemanden verletzt) hat. Auch der muss trotzdem für den strafrechtlich relevanten Teil seiner Handlungen geradestehen, ist damit jedoch ebenso wenig grundsätzlich ein Armleuchter wie der Sanitäter.
Und davon, dass Alkohol ein Milderungsgrund wäre, schrieb ich schon gleich dreimal nicht, sondern dass es nachvollziehbare Gründe geben kann, warum sich jemand betrinkt. Wenn sich irgend ein Hanswurst auf einer Fete besäuft, für die Rückfahrt nach Hause das Auto nimmt und jemanden umbügelt oder im Suff jemanden tot bzw. krankenhausreif schlägt, sollte der Alkoholkonsum meines Erachtens sogar
strafverschärfend gewertet werden, denn schließlich hat man diesen Zustand geringerer Selbstkontrolle erzeugt, während man sich
noch nicht in einem Zustand verringerter Selbstkontrolle befand.
Nehmen wir aber mal an, du konsumierst Alkohol grundsätzlich verantwortungsvoll und trinkst bei klarem Bewusstsein nie so viel, dass du dieses klare Bewusstsein verlierst und dann im Dusel bis zum kompletten Kontrollverlust weitertrinkst.
Jetzt geschieht etwas, was dein Bewusstsein trübt, sagen wir mal, jemand jubelt dir was unter, du hast dir den Kopf gestoßen oder du musst einen schweren Schicksalsschlag verkraften und du trinkst deswegen doch einmal mehr, als du es üblicherweise tun würdest, wirst ausfallend und randalierst. Bist dann
prinzipiell ein Ar*** oder waren die besonderen Umstände nicht vielleicht doch maßgeblich und sollten berücksichtigt werden? - Eben.