Sinkendes Vertrauen in Sicherheitskräfte

Unsere Hobbyjuristen und ihre Thesen!
Und du bist? Ein Jurist? Wohl eher nicht
Wir reden hier über klare Fälle von rassistischer Gewalt bzw. Polizeigewalt, da darf es keinen Pardon geben, die Täter gehören bestraft und aus dem Beamtenverhältnis entlassen.
Daneben stehen und zusehen ist in keiner wie auch immer gearteten rechtlichen Definition Gewalt deswegen wird ja auch nicht wegen Körperverletzung ermittelt. Bieg dir die Sachen nicht so zusammen.
 
Also soll der Nazi der dir die Nase bricht weniger hart bestraft werden als der, der mal einen über den Durst getrunken hat und sich so mit dir streitet und dir dabei die Nase bricht?
Du liest wieder mal Sachen bei mir raus, die ich weder behauptet, noch geschrieben habe. Vor allem vermischst du hier verschiedene Dinge zusammen. Ein Nazi der mich aufgrund eines beweisbar rassistischen Motives körperlich verletzt, handelt aus evtl. niederen Motiven heraus. Daher muss er auch hart bestraft werden. Meinetwegen genauso hart wie derjenige unter Alkoholkonsum, oder sogar noch härter, da er aus menschenverachtenden Motiven heraus gehandelt hat. Sowas müssen Juristen klären.
Übrigigens würde das dann für jede Art von Drogenkonsum gelten, auch wenn Jemand z.B. einen Joint raucht ist das dann für jegliche Handlungen in der näheren Zukunft kausal fahrlässig oder vorsätzlich.

Schöne neue Welt!
Eine schönere Welt wäre es zumindest, wenn Menschen anfangen würden genauer zu differenzieren. Zu einer genaueren Differenzierung zählt auch jeglicher Konsum von Drogen gleich zu setzen. Alkohol und THC sind in ihrer Wirkung extrem konträr. Wenn du mir nicht glaubst, dann komm mal gerne zu mir nach Köln zum Summer Jam und danach zu Karneval...
 
Und du bist? Ein Jurist? Wohl eher nicht
Ich habe das 1. Staatsexamen in Jura und du?
Übrigens tolles "sachliches" Argument, aber anderes ist von dir wohl nicht mehr zu erwarten!
Wer sowas macht hat den Vorsatz von mir aus verdient. Was ist so schwer daran besoffen nicht Auto zu fahren?
Du hast es nicht kapiert, natürlich ist das Vorsatz, aber darum geht es überhaupt nicht, nach den Überlegungen einiger hier, hättest du auch Vorsatz bezgl. eines Unfalles der "eventuell"passiert!

Eine schönere Welt wäre es zumindest, wenn Menschen anfangen würden genauer zu differenzieren. Zu einer genaueren Differenzierung zählt auch jeglicher Konsum von Drogen gleich zu setzen. Alkohol und THC sind in ihrer Wirkung extrem konträr. Wenn du mir nicht glaubst, dann komm mal gerne zu mir nach Köln zum Summer Jam und danach zu Karneval...
Dazu hast du sicherlich wissenschaftliche Quellen?
Fakt ist, das sowohl Drogenkonsum als auch Alkoholkonsum sich bewusstseinsverändernd auswirken und z.B. bei der Teilnahme im Straßenverkehr ganz oder teilweise (Verkehrmittel und Mengen abhängig) verboten sind.
 
Ich habe das 1. Staatsexamen in Jura und du?
Also kein Volljurist und wahrscheinlich nicht in dem Kernbereich tätig.
Übrigens tolles "sachliches" Argument, aber anderes ist von dir wohl nicht mehr zu erwarten!
Na wenn du andere Als Hobby Xy bezeichnest musst du es ja professionell sein. Aber ja das erfüllst du ja zumindest teilweise.
Du hast es nicht kapiert, natürlich ist das Vorsatz, aber darum geht es überhaupt nicht, nach den Überlegungen einiger hier, hättest du auch Vorsatz bezgl. eines Unfalles der "eventuell"passiert!
Wie kann man dann bei Straßenrennen ne Verurteilung wegen Mordes bekommen?
Auch ohne Jura Studium, so einfach ist es nicht.
 
Dazu hast du sicherlich wissenschaftliche Quellen?
Natürlich gibt es wissenschaftliche Untersuchungen über Wirkungsweisen von verschiedenen Drogen, viele davon haben sogar bis heute eine medizinisch-therapeutische Verwendung. Daher ist es ständig ein Forschungsgegenstand. Grob wird unterteil in aufputschenden (Amphetamine, XTC, Kokain), sedative (Cannabis, Heroin, verschiedene Opiate) und psychoaktive Substanzen (LSD, Meskalin, Mushrooms etc.).
 
Wie kann man dann bei Straßenrennen ne Verurteilung wegen Mordes bekommen?
Auch ohne Jura Studium, so einfach ist es nicht.
Du hast es auch nicht kapiert!
Meine Antwort war nicht auf ein Straßenrennen gemünzt, denn das ist etwas ganz anderes und hier gibt es natürlich einen subjektiven Tatbestand und Vorsatz, weil derjenige will ja ein Straßenrennen fahren und nimmt damit in Kauf, andere Verkehrsteilnehmer zu gefährden.

Es geht um diese Aussagen:
Ich bin auch dafür, dass, im alkoholisierten Zustand begangene, Straftaten härter geahndet werden müssen. Es kann nicht sein, dass Menschen, die Alkohol trinken milder verurteilt werden, wegen Fahrlässigkeit o.ä.
Letztendlich hat die Person sich in einem nüchternen Zustand bewusst dazu entschieden, durch Alkohol in einen Zustand des Kontrollverlustes zu begeben. Daher sollte man/frau alle daraus entstehenden Konsequenzen tragen müssen.
Und davon, dass Alkohol ein Milderungsgrund wäre, schrieb ich schon gleich dreimal nicht, sondern dass es nachvollziehbare Gründe geben kann, warum sich jemand betrinkt. Wenn sich irgend ein Hanswurst auf einer Fete besäuft, für die Rückfahrt nach Hause das Auto nimmt und jemanden umbügelt oder im Suff jemanden tot bzw. krankenhausreif schlägt, sollte der Alkoholkonsum meines Erachtens sogar strafverschärfend gewertet werden, denn schließlich hat man diesen Zustand geringerer Selbstkontrolle erzeugt, während man sich noch nicht in einem Zustand verringerter Selbstkontrolle befand.
Hier wird Alkoholkonsum moralisch bewertet und darüber hinaus wird der Alkoholkonsum ansich schon so ausgelegt, das zukünftige Handlungen, die dem Alkoholkonsumenten noch gar nicht Bewusst sind, alleine durch den Konsum von Alkohol als Vorsatz oder wohl eher seltener als Fahrlässigkeit zugeordnet werden, egal welche späteren Umstände die Handlung ausgelöst haben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Natürlich begeht jemand der ein Straßenrennen fährt eine Straftat, jemand der Fahrunfähig ist aber auch. Selbst wenn nichts passiert.
Also ist ein Tatbestand in beiden Fällen erfüllt. R gibbet nicht nur bei dem Fahrunfähigen kann man das S annehmen.
Also kann
 
Letztendlich hat die Person sich in einem nüchternen Zustand bewusst dazu entschieden, durch Alkohol in einen Zustand des Kontrollverlustes zu begeben. Daher sollte man/frau alle daraus entstehenden Konsequenzen tragen müssen.
Das aller Beste an der Sache ist noch, dass der Poster dieser Aussage, dann noch darüber diskutieren und differenzieren möchte, welch Stoffe denn den Kontrollverlust ausgelöst haben.
All die weil, Alkohol führt seiner Ansicht nach, natürlich zu einem höheren Kontrollverlust als z.B. THC und wahrscheinlich somit auch zu höherer Strafbarkeit.
Wenn sich das normale Menschen durchlesen, fassen sie sich wahrscheinlich an den Kopf....
Natürlich begeht jemand der ein Straßenrennen fährt eine Straftat, jemand der Fahrunfähig ist aber auch. Selbst wenn nichts passiert.
Also ist ein Tatbestand in beiden Fällen erfüllt. R gibbet nicht nur bei dem Fahrunfähigen kann man das S annehmen.
Also kann
Sag mal willst du es nicht kapieren?!
Die Aussagen die ich gepostet habe, von unseren beiden "Juristen" sind doch eindeutig!

Wenn Jemand betrunken Auto fährt begeht er ab einer gewissen Menge eine Straftat und hat auch Vorsatz.
Wenn Jemand aber betrunken Auto fährt und dabei ein Strassenrennen fährt, was er vorher schon geplant hat, und ein Unfall passiert, hatte er sowohl Vorsatz auf das betrunkene Autofahren, als auch Eventualvorsatz, Jemanden über den Haufen zu fahren. Gleiches gilt natürlich wenn er nüchtern ein Straßenrennen fährt, dann hat er auch Eventualvorsatz, Jemanden über den Haufen zu fahren.

Bei den geposteten Aussagen führt aber schon jeglicher Alkoholkonsum dazu, das falls du später Auto fährst, auch gleich Eventualvorsatz hattest, jemanden umzufahren, ohne jegliches Straßenrennen.
Dazu kommt Mahoy noch um die Ecke und möchte Alkoholkonsum in gut und schlecht unterteilen...also moralisch bewerten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Lassen wir das mal, ich hab mich immer nur auf Teilaussagen bezogen und das funktioniert in der Diskussion scheinbar nicht.

Wollen wir wieder zum Versagen der Polizei und Politik in Kassel zurück kommen?
 
Das aller Beste an der Sache ist noch, dass der Poster dieser Aussage, dann noch darüber diskutieren und differenzieren möchte, welch Stoffe denn den Kontrollverlust ausgelöst haben.
All die weil, Alkohol führt seiner Ansicht nach, natürlich zu einem höheren Kontrollverlust als z.B. THC und wahrscheinlich somit auch zu höherer Strafbarkeit.
Alkohol baut Hemmungen ab, während THC/CBD sediert. Das ist nicht meine Meinung, das ist der Kenntnisstand über diese Substanzen. Es gibt auch Statistiken über Straftaten im alkoholisierten Zustand, da davon ausgegangen wird, dass durch die niedrige Hemmschwelle eher Gewalt ausgeübt wird. Ich finde das muss härter geahndet werden und nicht noch milde walten lassen.
Wenn sich das normale Menschen durchlesen, fassen sie sich wahrscheinlich an den Kopf....
Spar dir doch bitte solche nichtssagenden Killerphrasen und argumentiere einfach sachlich. 1. Staatsexamen in Jura ist erstmal kein inhaltliches Argument.
 
Bei den geposteten Aussagen führt aber schon jeglicher Alkoholkonsum dazu, das fallst du später Auto fährst, auch gleich Eventualvorsatz hattest, jemanden umzufahren, ohne jegliches Straßenrennen.

Verstehe ich wirklich nicht, aber ich hab auch kein 1. Staatsexamen in Jura :ugly:

Nimmt jemand der sich betrunken in ein Auto setzt (von mir aus auch bekifft), etwa nicht eventuelle Folgeschäden durch sein alkoholisiertes Fahren billigend in Kauf?
 
Alkohol baut Hemmungen ab, während THC/CBD sediert. Das ist nicht meine Meinung, das ist der Kenntnisstand über diese Substanzen. Es gibt auch Statistiken über Straftaten im alkoholisierten Zustand, da davon ausgegangen wird, dass durch die niedrige Hemmschwelle eher Gewalt ausgeübt wird. Ich finde das muss härter geahndet werden und nicht noch milde walten lassen.
Alkoholkonsum ist aber erlaubt, der von Drogen nicht!
Schon ein sehr entscheidender Unterscheid, aber ich weiß das tut in deiner Welt erstmal nichts zur Sache.
Was passiert mit den Leuten, die Aufputschmittel und "Sediermittel" hintereinander nehmen, kommt nach meiner Information sehr häufig vor. Also einer raucht einen Joint um 21 Uhr, nimmt ne Nase Kosks um 0 Uhr oder ein Amphetamin und begeht einen Autounfall oder eine Prügelei um 1 Ihr, wiegen wir dann Aufputschmittel mit Sediermittel auf oder was soll dann der Richter machen?
Verstehe ich wirklich nicht, aber ich hab auch kein 1. Staatsexamen in Jura :ugly:

Nimmt jemand der sich betrunken in ein Auto setzt (von mir aus auch bekifft), etwa nicht eventuelle Folgeschäden durch sein alkoholisiertes Fahren billigend in Kauf?
Nein!
Er handelt fahrlässig, es wird erst zu einem Eventualvorsatz, wenn andere Handlungen dazukommen, wie z.B. ein Straßenrennen, gefährliches Überholen, vor einer Kuppe überholen, extrem überhöhte Geschwindigkeit etc.
Im Strafrecht gibt es keinen subjektiven Tatbestand auf "iregend etwas" sondern nur auf bestimmte Handlungen, die Handlung betrunken Auto zu fahren, beinhaltet nicht Eventualvorsatz, Jemanden dadurch zu verletzen oder über den Haufen zu fahren.
 
Zuletzt bearbeitet:
Im Strafrecht gibt es keinen subjektiven Vorsatz auf "iregend etwas" sondern nur auf bestimmte Handlungen, die Handlung betrunken Auto zu fahren, beinhaltet nicht Eventualvorsatz, Jemanden dadurch zu verletzen oder über den Haufen zu fahren.

Ja genau, nach der Rechtssprechung ist das so. Aber ging es in der Diskussion nicht eher darum das ganze völlig unabhängig der aktuellen Rechtssprechung zu diskutieren?

Es ging den Leuten doch darum das sie finden das genau das geändert werden sollte. Ich finde unter Drogeneinfluss (Alkohol ist ja auch eine Droge) Auto fahren beispielsweise ebenfalls genauso vorsätzlich wie deine Beispiele.
 
Ja genau, nach der Rechtssprechung ist das so. Aber ging es in der Diskussion nicht eher darum das ganze völlig unabhängig der aktuellen Rechtssprechung zu diskutieren?

Es ging den Leuten doch darum das sie finden das genau das geändert werden sollte. Ich finde unter Drogeneinfluss (Alkohol ist ja auch eine Droge) Auto fahren beispielsweise ebenfalls genauso vorsätzlich wie deine Beispiele.
Danke, genau das. Nicht mehr und nicht weniger.
 
Ja genau, nach der Rechtssprechung ist das so. Aber ging es in der Diskussion nicht eher darum das ganze völlig unabhängig der aktuellen Rechtssprechung zu diskutieren?

Es ging den Leuten doch darum das sie finden das genau das geändert werden sollte. Ich finde unter Drogeneinfluss (Alkohol ist ja auch eine Droge) Auto fahren beispielsweise ebenfalls genauso vorsätzlich wie deine Beispiele.
So funktioniert das aber nicht, denn der subjektive Tatbestand ist Teil einer jeden Strafrechtsnorm und er ist juristisch genau definiert. Definierst du ihn für Autofahren unter Alkohol neu, defenierst du ihn auch für jeden anderen Straftatbestand genauso neu.
Darüber hinaus, ist Autofahren egal ob nüchtern oder betrunken erstmal die subjektive Vorstellung des Autofahrers von A nach B zu fahren. Alkoholkonsum ändert an dieser subjektibven Sachlage (Vorsatz) erstmal gar nichts, erst wenn andere Handlungen dazu kommen, kann man dem betrunkenen Autofahrer eventuell Vorsatz auf eine Tat unterstellen.
Oder um es anders zu formulieren, unser Strafgesetz ist darauf ausgelegt jeden Fall als Einzefall zu prüfen, insoweit wird der betrunkene Autofahrer/Straftäter nicht schlechter gestellt als der nüchterne Autofahrer/Starftäter, sondern der Einzefall geprüft. Darüber hinaus kann "eure" Überlegung auch gegen Artikel 3 GG verstoßen, da erstens Alkoholkonsum nicht verboten ist und zweitens, jeder anders reagiert unter Alkoholkonsum, ergo ist jeder vor dem Gesetz gleich und es kommt auf die Einzelfallprüfung an.
 
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So funktioniert das aber nicht, denn der subjektive Tatbestand ist Teil einer jeden Strafrechtsnorm und er ist juristisch genau definiert. Definierst du ihn für Autofahren unter Alkohol neu, defenierst du ihn auch für jeden anderen Straftatbestand genauso neu.

Mir ist bewusst das ich es mir da zu einfach mache :) Ändert aber nichts an meiner Meinung, ist hier doch eh mehr Stammtischgerede, wir haben hier nicht genug Juristen für eine ernsthafte fachliche Diskussion.
Wenn ich jedoch sowas hier sehe:
kann man das ganze doch in Ausnahmefällen scheinbar doch anders werten.

Dabei geht es mir auch nicht um eine rechtliche Einordnung sondern um eine moralische, und da nimmt meiner Meinung nach sowohl der Rennfahrer als auch Onkel Udo der sich mit 2 Promille hinters Steuer setzt sämtliche Folgeschäden seines Handelns in Kauf. Das darfst du natürlich gerne anders sehen, das Gesetz tut es ja auch :)
 
So funktioniert das aber nicht, denn der subjektive Tatbestand ist Teil einer jeden Strafrechtsnorm und er ist juristisch genau definiert. Definierst du ihn für Autofahren unter Alkohol neu, defenierst du ihn auch für jeden anderen Straftatbestand genauso neu.
Darüber hinaus, ist Autofahren egal ob nüchtern oder betrunken erstmal die subjektive Vorstellung des Autofahrers von A nach B zu fahren. Alkoholkonsum ändert an dieser subjektibven Sachlage (Vorsatz) erstmal gar nichts, erst wenn andere Handlungen dazu kommen, kann man dem betrunkenen Autofahrer eventuell Vorsatz auf eine Tat unterstellen.
Okay, aber jetzt fernab von Verkehrsdelikten. Gewaltdelikte entstehen eher unter Alkoholeinfluss, wieso wird da noch ein bestimmtes Maß an Unzurechnungsfähigkeit zugesprochen, welche sich strafmildernd auswirken. Dabei potenziert der Konsum das Verhalten.
 
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