Meine Antwort war nicht auf ein Straßenrennen gemünzt, denn das ist etwas ganz anderes und hier gibt es natürlich einen subjektiven Tatbestand und Vorsatz, weil derjenige will ja ein Straßenrennen fahren und nimmt damit in Kauf, andere Verkehrsteilnehmer zu gefährden.
Und das gilt nicht, wenn jemand Alkohol trinken und dann noch ein Kraftfahrzeug bedienen
will und damit in Kauf nimmt, andere Verkehrsteilnehmer zu gefährden?
Im Übrigen habe ich deutlich unterschieden zwischen der juristischen und meiner persönlichen ethischen Bewertung. Dass nonlineare Kausalitäten rechtlich nur mittelbar Berücksichtigung finden können, dürfte auch ohne Staatsexamen den Meisten klar sein.
Derzeitige Rechtspraxis: Wenn du dich betrinkst und im Suff eine Straftat begehst, wird der Rausch strafmildern bewertet. Jedoch
nicht, wenn nachweisbar ist, dass ein Vorsatz bestand,
bevor - entweder zur gezielten Enthemmung und/oder sogar zur gezielten Schaffung eines Milderungsgrundes - ein Rausch herbeigeführt wurde. Gleiches gilt, wenn jemand eine Vorgeschichte von Gewalttätigkeiten unter Alkoholeinfluss hat und argumentiert werden kann, dass somit die Herbeiführung dieses Zustandes - auch ohne Vorsatz - eine besondere Fahrlässigkeit darstellt.
Wenn ich eine Analogie bemühen darf: Ich bin Epileptiker. Wenn ich aufgrund eines Anfalls die Kontrolle über mein Fahrzeug verliere, bin ich unter Umständen dennoch teilverantwortlich, weil mich - in Kenntnis meiner Disposition - ans Steuer gesetzt habe. Zu meinen Gunsten wirkt sich aus, wenn die Diagnose vorliegt, dass das Führen eines Fahrzeugs aufgrund wirksam eingestellter Medikation unkritisch wäre. Zu meinen Ungunsten ggf., wenn ich die mir verschriebenen Medikamente bekanntermaßen nicht ordnungsgemäß eingenommen haben sollte.
Es gibt tatsächlich keine zwingende Kausalkette von "Mahoy hat seine Pillen nicht genommen" und "Mahoy hat während eines Anfalls jemanden totgefahren", aber diese kann in einem Verfahren möglicherweise dennoch schlüssig aufgebaut werden.
Im vorliegenden Fall: Der Mann wollte sich vielleicht (!) gezielt betrinken, aber er wollte sich nicht betrinken, um anschließend zu randalieren oder Sanitäter anzuspucken. Der Sanitäter ist vielleicht (!) in angespannter Gemütsverfassung zur Arbeit gegangen, aber er hatte sicherlich nicht vor, einen Patienten zu verletzen, der ihm blöd kommt. Geschehen ist beides aber trotzdem, also kann man nur schauen, warum und mit welcher Wiederholungswahrscheinlichkeit.
Meine persönliche - nicht juristische oder psychologische, dafür bin ich nicht kompetent - Ansicht ist, dass beide aufgrund eine temporären Kontrollverlustes gehandelt haben, der nicht ihren regulären Charakteren entspricht.
Wie das in den jeweiligen Verfahren berücksichtigt werden wird, weiß ich nicht und kann es ohne entsprechenden fachlichen Hintergrund möglicherweise auch nicht fundiert einschätzen, aber ich weiß, wie
ich es bewerte.
Und ich weiß, dass beide Personen auch von anderer Seite ganz unabhängig von der juristischen Aufarbeitung bewertet und teilweise sanktioniert werden/wurden.