Sinkendes Vertrauen in Sicherheitskräfte

Mir ist bewusst das ich es mir da zu einfach mache :) Ändert aber nichts an meiner Meinung, ist hier doch eh mehr Stammtischgerede, wir haben hier nicht genug Juristen für eine ernsthafte fachliche Diskussion.
Wenn ich jedoch sowas hier sehe:
kann man das ganze doch in Ausnahmefällen scheinbar doch anders werten.

Dabei geht es mir auch nicht um eine rechtliche Einordnung sondern um eine moralische, und da nimmt meiner Meinung nach sowohl der Rennfahrer als auch Onkel Udo der sich mit 2 Promille hinters Steuer setzt sämtliche Folgeschäden seines Handelns in Kauf. Das darfst du natürlich gerne anders sehen, das Gesetz tut es ja auch :)
Nein ich halte das für inkonsequent und absolut chaotisch, und das es gegen eine Reihe von rechtsstaatlichen Regeln verstößt.
Der wichtigste Punkt ist, das hier pauschal Alkoholkonsum so ausgelegt wird, das dem Konsument willkürlich auf nahe zukünftige Ereignisse Vorsatz unterstellt wird, alleine auf grund des Alkoholkonsums.
 
Der wichtigste Punkt ist, das hier pauschal Alkoholkonsum so ausgelegt wird, das dem Konsument willkürlich auf nahe zukünftige Ereignisse Vorsatz unterstellt wird, alleine auf grund des Alkoholkonsums.

Warum auf willkürliche? Mir geht es um zukünftige Ereignisse die im Zusammenhang mit Alkohol stehen.
Alkohol alleine ist in Ordnung.
Autofahren alleine ist super.
Wer beides mischt, sollte meiner Meinung nach härter zur Rechenschafft gezogen werden. Wie gesagt, meine Meinung
 
Okay, aber jetzt fernab von Verkehrsdelikten. Gewaltdelikte entstehen eher unter Alkoholeinfluss, wieso wird da noch ein bestimmtes Maß an Unzurechnungsfähigkeit zugesprochen, welche sich strafmildernd auswirken. Dabei potenziert der Konsum das Verhalten.
Siehe meine Ausführung zu unserem Strafrecht, Prüfung des Einzelfalls.
Wenn 70% Menschen auf Alkohol mit Aggressivität reagieren, aber eher 30% nicht, kann man das nicht pauschal anwenden. Es gibt ja auch keine Sippenhaft in Deutschland.
 
Alkoholkonsum ist aber erlaubt, der von Drogen nicht!
Nun je nach Droge stimmt das nur teilweise und wird mWn z.B. bei Cannabis auch so gehandhabt, dass es nicht generell großes Tata wegen fahren unter Cannabis Einfluss gibt wie damals.

Aber auch zig andere Drogen haben die selben Hauotbestandteile wie legale Medikamente (ja die auch schnell fahruntauglich machen).
 
Nein ich halte das für inkonsequent und absolut chaotisch, und das es gegen eine Reihe von rechtsstaatlichen Regeln verstößt.
Der wichtigste Punkt ist, das hier pauschal Alkoholkonsum so ausgelegt wird, das dem Konsument willkürlich auf nahe zukünftige Ereignisse Vorsatz unterstellt wird, alleine auf grund des Alkoholkonsums.
Nicht Vorsatz, aber mindestens Fahrlässigkeit.
 
Ja klar, wenn du geplant hast X um die Ecke zu bringen, aber dich vorher besäufst und die Tat im Suff ausführst, um Strafmilderung zu bekommen, zählt das natürlich nicht.
Du hattest ja schon vorher den Vorsatz (subjektiv) auf eine Straftat.
 
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Ach hört auf :D
 
Na ja,
Hirn wird halt doch ungleich verteilt.
Einige davon sind halt m.M. nach akut gefährdet ihren Altag nicht bewältigen zu können.
 
Ich denk nur meine Güte und die Polizei versagt.
Alles was nicht genehmigt ist auflösen, auch wenn wenn die Mittel des Rechts ausreizen muss.
Das wurde nicht ansatzweise getan.
 
Niedere Beweggründe sind im Strafrecht ein Mordmerkmal sonst nichts.

Auch bei anderen Straftaten müssen fremdenfeindliche Motive straf schärfend wirken.

§ 46 Grundsätze der Strafzumessung​

(1) Die Schuld des Täters ist Grundlage für die Zumessung der Strafe. [...]
(2) Bei der Zumessung wägt das Gericht die Umstände, die für und gegen den Täter sprechen, gegeneinander ab. Dabei kommen namentlich in Betracht:
die Beweggründe und die Ziele des Täters, besonders auch rassistische, fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende,
[...]

 
Was willst du uns jetzt damit sagen DKK007?

Niedere Beweggründe gibt es als Qualifikationstatbestand nur bei Mord und umfasst eine ganze Latte mehr als nur Rassismus.

Bei anderen Starftatbeständen gibt es keine niederen Beweggründe, wird die Tat allerdings aus rassistischen Motiven begangen, wirkt sich das strafverschärfend aus.
 
Zuletzt bearbeitet:
Meine Antwort war nicht auf ein Straßenrennen gemünzt, denn das ist etwas ganz anderes und hier gibt es natürlich einen subjektiven Tatbestand und Vorsatz, weil derjenige will ja ein Straßenrennen fahren und nimmt damit in Kauf, andere Verkehrsteilnehmer zu gefährden.
Und das gilt nicht, wenn jemand Alkohol trinken und dann noch ein Kraftfahrzeug bedienen will und damit in Kauf nimmt, andere Verkehrsteilnehmer zu gefährden?

Im Übrigen habe ich deutlich unterschieden zwischen der juristischen und meiner persönlichen ethischen Bewertung. Dass nonlineare Kausalitäten rechtlich nur mittelbar Berücksichtigung finden können, dürfte auch ohne Staatsexamen den Meisten klar sein.

Derzeitige Rechtspraxis: Wenn du dich betrinkst und im Suff eine Straftat begehst, wird der Rausch strafmildern bewertet. Jedoch nicht, wenn nachweisbar ist, dass ein Vorsatz bestand, bevor - entweder zur gezielten Enthemmung und/oder sogar zur gezielten Schaffung eines Milderungsgrundes - ein Rausch herbeigeführt wurde. Gleiches gilt, wenn jemand eine Vorgeschichte von Gewalttätigkeiten unter Alkoholeinfluss hat und argumentiert werden kann, dass somit die Herbeiführung dieses Zustandes - auch ohne Vorsatz - eine besondere Fahrlässigkeit darstellt.

Wenn ich eine Analogie bemühen darf: Ich bin Epileptiker. Wenn ich aufgrund eines Anfalls die Kontrolle über mein Fahrzeug verliere, bin ich unter Umständen dennoch teilverantwortlich, weil mich - in Kenntnis meiner Disposition - ans Steuer gesetzt habe. Zu meinen Gunsten wirkt sich aus, wenn die Diagnose vorliegt, dass das Führen eines Fahrzeugs aufgrund wirksam eingestellter Medikation unkritisch wäre. Zu meinen Ungunsten ggf., wenn ich die mir verschriebenen Medikamente bekanntermaßen nicht ordnungsgemäß eingenommen haben sollte.
Es gibt tatsächlich keine zwingende Kausalkette von "Mahoy hat seine Pillen nicht genommen" und "Mahoy hat während eines Anfalls jemanden totgefahren", aber diese kann in einem Verfahren möglicherweise dennoch schlüssig aufgebaut werden.

Im vorliegenden Fall: Der Mann wollte sich vielleicht (!) gezielt betrinken, aber er wollte sich nicht betrinken, um anschließend zu randalieren oder Sanitäter anzuspucken. Der Sanitäter ist vielleicht (!) in angespannter Gemütsverfassung zur Arbeit gegangen, aber er hatte sicherlich nicht vor, einen Patienten zu verletzen, der ihm blöd kommt. Geschehen ist beides aber trotzdem, also kann man nur schauen, warum und mit welcher Wiederholungswahrscheinlichkeit.
Meine persönliche - nicht juristische oder psychologische, dafür bin ich nicht kompetent - Ansicht ist, dass beide aufgrund eine temporären Kontrollverlustes gehandelt haben, der nicht ihren regulären Charakteren entspricht.

Wie das in den jeweiligen Verfahren berücksichtigt werden wird, weiß ich nicht und kann es ohne entsprechenden fachlichen Hintergrund möglicherweise auch nicht fundiert einschätzen, aber ich weiß, wie ich es bewerte.
Und ich weiß, dass beide Personen auch von anderer Seite ganz unabhängig von der juristischen Aufarbeitung bewertet und teilweise sanktioniert werden/wurden.
 
Und das gilt nicht, wenn jemand Alkohol trinken und dann noch ein Kraftfahrzeug bedienen will und damit in Kauf nimmt, andere Verkehrsteilnehmer zu gefährden?
Ja klar!
Es gibt auch den Unterschied, Jemanden zu schupsen (ohne Treppe, Abhang oder spitzen Stein) oder mit dem Hammer eine über den Kopf zu bügeln!
Wenn Onkel Otto mit 1,5 Promille nach Hause fährt und sich an die Verkehrsregeln hält, hat er nunmal keinen Eventualvorsatz Jemanden zu verletzen oder über den Haufen zu bügeln.
Wenn ich eine Analogie bemühen darf: Ich bin Epileptiker. Wenn ich aufgrund eines Anfalls die Kontrolle über mein Fahrzeug verliere, bin ich unter Umständen dennoch teilverantwortlich, weil mich - in Kenntnis meiner Disposition - ans Steuer gesetzt habe. Zu meinen Gunsten wirkt sich aus, wenn die Diagnose vorliegt, dass das Führen eines Fahrzeugs aufgrund wirksam eingestellter Medikation unkritisch wäre. Zu meinen Ungunsten ggf., wenn ich die mir verschriebenen Medikamente bekanntermaßen nicht ordnungsgemäß eingenommen haben sollte.
Es gibt tatsächlich keine zwingende Kausalkette von "Mahoy hat seine Pillen nicht genommen" und "Mahoy hat während eines Anfalls jemanden totgefahren", aber diese kann in einem Verfahren möglicherweise dennoch schlüssig aufgebaut werden.
Hier müsste aber schon etwas sehr grobes geschehen sein, um Vorsatz zu unterstellen.
Im vorliegenden Fall: Der Mann wollte sich vielleicht (!) gezielt betrinken, aber er wollte sich nicht betrinken, um anschließend zu randalieren oder Sanitäter anzuspucken. Der Sanitäter ist vielleicht (!) in angespannter Gemütsverfassung zur Arbeit gegangen, aber er hatte sicherlich nicht vor, einen Patienten zu verletzen, der ihm blöd kommt. Geschehen ist beides aber trotzdem, also kann man nur schauen, warum und mit welcher Wiederholungswahrscheinlichkeit.
Meine persönliche - nicht juristische oder psychologische, dafür bin ich nicht kompetent - Ansicht ist, dass beide aufgrund eine temporären Kontrollverlustes gehandelt haben, der nicht ihren regulären Charakteren entspricht.
Bin ich ja bei dir und würde das selber so bewerten, aber du kannst nicht im gleichen Absatz Hein Blöd schlechter stellen und ihm auf grund seines Alkoholkonsums alles mögliche "unterstellen"! Vor allen dingen kannst du nicht einfach die Gründe für Alkoholkonsum bewerten!
Bei dem Sanitäter könnte man auch mit den gleichen Argumenten, wie bei der Kassiererin kommen, da ist das Vetrauensverhältnis auch bei "einem unterschlagenen Cent" zerstört (nicht meine Meinung), bei einem Sanitäter der einmal zuschlägt, wohl eher auch.
 
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"Klar", aber Cannabis will man legalisieren?!
Der Unterschied zwischen Verbot des Konums von Alkohol an und um bestimmte Bereiche und ein Totalverbot, in dem Fall Cannabis, ist dir schon bekannt? Auch das Rauchverbot ist nur das Verbot einer bestimmten Form des Konsums von Tabak. Es darf auch weiterhin geschnupft und gepriemt werden.

Passend dazu, auch wenn es um das zwischen 2010 und 2017 bestehende nächtliche Verkaufsverbot von Alkohol in BaWü geht: https://www.deutschlandfunknova.de/...alt-durch-alkoholverbot-in-baden-wuerttemberg
 
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Halte ich definitiv für eine bessere Option als Alkohol zu kriminalisieren.
Wodurch sich Alkohol seine Sonderstellung unter den Drogen verdient hat ist mir sowieso ein Rätsel.
Alkohol hat bzw. alkoholhaltige Produkte haben in unseren Breiten eine lange Tradition als Nahrungsmittel (Dünnbier als Ersatz für tendenziell verunreinigtes Wasser etc.) bzw. werden mit geselligem Beisammensein assoziiert.
Zu inhalierende Rausch- und/oder Genussmittel wie Cannabis (Oder Tabak, was das angeht, diese Assoziation musste die Tabakindustrie mit gewaltigem Werbeaufwand künstlich erzeugen ...) hingegen nicht.

Rational betrachtet sind Cannabis und Co. - jedoch abhängig vom Anteil der wirksamen Substanzen und Aufnahmeform - nicht kritischer als Alkohol, in vielen Belangen möglicherweise sogar weniger kritisch. Die Länder, dies bisher legalisierten, haben sich auch keineswegs in Zombienationen verwandelt. Aber Akzeptanz und eine wirksame Durchregulierung vergleichsweise neuer Substanzen kommen halt nicht von heute auf morgen.
 
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