Sinkendes Vertrauen in Sicherheitskräfte

Dem kann ich nicht ganz folgen, hier schlagen sich Historiker die Köpfe ein, ob bereits die Regierung Brüning oder erst die Regierung Schleicher ein abgleiten in die Diktatur war, bei beiden würde ich massiv bestreiten, dass sie etwas mit dem Repressionssystem der AKP gemein hatten. Im Endeffekt kannst du natürlich daraus ein Pro-Seminar machen, die Leute die ohne Grund verhaftet und verurteilt werden, sehen das wahrscheinlich etwas anders.
Ich hätte gerne Quellen dafür, dass Historiker sagen, dass Brüning oder Schleicher Diktatoren waren bzw das DR zu ihrer Zeit.
Bzw wenn diese Diskussion geführt wird, wird der Zwischenschritt der autoritären Regime betrachtet?
 
Diesmal gibt es auch eine Erfolgsmeldung, die das Vertrauen in die Sicherheitsbehörden und die länderübergreifende Zusammenarbeit stärkt, nachdem das in Österreich richtig schief gegangen war.

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Na, ist es mal wieder soweit und wir müssen den nächsten Coronathread-Revival-Thread zumachen?

PS: Auch in Offtopic / Gott und die Welt bleibt am Thema vorbeidiskutieren nach Forenregeln Spam und Offtopic. Daher habe ich hier mal ne ganze Menge Postings ausgeblendet. Wer meint trotzdem weitermachen zu müssen, kann sich gerne direkt bei mir melden, um sich Kärtchen abzuholen.

PS: Das gilt übrigens auch für das unablässige Benutzen der Beitragen-melden-Funktion.
 
Dem Gericht in Bamberg war es scheinbar egal.

Vor allem ergibt sich mir die Logik nicht, wie man von der Aussage "ohne Anwalt sage ich nichts" auf einen Antrag für Kostenhilfe kommt.
 
Man verzeihe meine vllt etwas naive Frage, aber wer zur Hölle kommt denn auf die Idee das in Frage zu stellen?
Das ist ein klassischer Catch: Juristische Laien benötigen in vielen Dingen Rechtsbeistand. Nach Auffassung einiger Land- und Amtsgerichte müssen sie aber den Wunsch nach selbigen mit einer Präzision äußern, die erst möglich ist, wenn sie den Rechtsbeistand bereits haben.

Der Bundesgerichtshof hat - grob vereinfacht ausgedrückt - klargestellt, dass der wie auch immer geäußerte Wunsch nach einem Rechtsbeistand bis auf Weiteres auch als solcher zu interpretieren und bei Unklarheit ggf. nachzufragen ist, ob ein Anwalt gewünscht wird.

In vielen anderen Ländern ist das selbstverständlich. In den USA ist bei Freiheitsentziehung durch die Behörden prinzipiell die "Miranda warning" abzugeben (in einigen Bundesstaaten sogar Wort für Wort von Karte abzulesen), die unter anderem explizit darauf hinweist, dass das Recht auf einen Anwalt besteht.
 
Und gerade dem Haftrichter sollte das klar sein, dass es um schwere Grundrechtseingriffe geht, die nicht nur für kurze Zeit bestehen, wie bei der vorläufigen Festnahme. Denn U-Haft dauert regelmäßig mehrere Monate.

So wie ich die Aussage des BGH verstehe, muss da immer explizit nachgefragt werden, ob ein Anwalt gewünscht wird, wenn da noch keiner dabei ist.

Edit:
Nun gibt es auch mal wieder Ärger mit dem Europäischen Haftbefehl.

Das OVG hat die Beschwerde der AfD gegen die Entscheidung des VG Köln zur Beobachtung durch den Verfassungsschutz abgewiesen. Die Beschlüsse sind unanfechtbar.

Und mal wieder was zum Ursprung des Threads, dem KSK:

tagesschau.de schrieb:
Erst im Mai, also nach Ablauf der regulären Amnestieaktion, gruben Polizisten im Garten des Mannes das Munitionsversteck aus. Im Zuge der Amnestieaktion, so der Befund der zuständigen Generalstaatsanwaltschaft Dresden, hätte S. seine Munition abgeben können, ohne negative Konsequenzen befürchten zu müssen. Philip S. sagte im Prozess, er habe von dem Angebot nicht Gebrauch gemacht, weil er ihm wegen schlechter Vorerfahrungen nicht getraut habe. Im Ergebnis aber bleibt festzuhalten: Einer der größten Skandale der jüngeren Bundeswehrgeschichte wäre ansonsten womöglich unentdeckt geblieben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Taz mal wieder, haben wahrscheinlich alle nicht gedient und haben diese Belehrung nie gehört:
Ein schuldhafter Verstoß gegen die Vorschriften und Befehle, insbesondere auch falsches Anzeigen, Ansagen oder Eintragen in die Schießunterlagen sowie das Aneignen von Munition und Munitionsteilen kann – bei Eintritt einer schwer wiegenden Folge – als Ungehorsam oder als unwahre dienstliche Meldung, das Fälschen der Schießkladde (oder Schießliste) als Urkundenfälschung mit Freiheitsstrafe geahndet werden
 
Der Kommandeur hat sich aber, wie übrigens aber auch die Tagesschau berichtet, mit seiner Amnestie darüber hinweggesetzt und sich somit der Strafvereitelung im Amt strafbar gemacht.

tagesschau.de schrieb:

Opposition fordert Aufklärung​

Angesichts dieser Fülle an offenen Fragen ist die Empörung auch in der politischen Opposition groß. Der Obmann der Grünen im Verteidigungsausschuss des Bundestages, Tobias Lindner, hält eine solche Amnestie für ein "unglaubliches Vorgehen". Ihm sei keine Vorschrift innerhalb der Bundeswehr bekannt, die eine solche "Munitionsamnestie" decken würde. Nun stellten sich eine Reihe an Fragen zur Verantwortung des Kommandeurs und "ob hier auch Straftaten vereitelt worden sind".

Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Sprecherin für Verteidigungspolitik der FDP-Fraktion im Bundestag, sagte: "Dass man Soldaten möglicherweise eine Straferleichterung in Aussicht stellt, um sie zu motivieren, die Karten auf den Tisch zu legen, mag das eine sein. Aber Soldaten anzubieten, dass dann gar nichts passiert, ist ein völliges Unding." Es müsse die klare Regel gelten: "Wer in den Munitionskasten greift, fliegt raus." Jeder Soldat und jede Soldatin in der Bundeswehr müsse sich darüber im Klaren sein: "Wer nur eine Patrone mitnimmt, von Waffen und Handgranaten ganz zu schweigen, muss mit der Härte des Gesetzes rechnen."
 
Denk mal drüber nach, man spricht von Fundmunition und nicht von gestohlener Munition
und wenn man das ganze als Fundmunition behandelt ist das natürlich Straffrei möglich, außer schwerwiegende Folge.
Auch ich hab nach dem Schießen mal Munition in meiner Tasche gefunden (hab mich vor verlassen der Standortschießanlage abgetastet) und abgegeben.

Ich gehe übrigens auch davon aus, dass der Löwenanteil gestohlen wurde.
Aber was ist die Alternative? Bei jedem Mitglied eines ganzes Verbandes Durchsuchungen in der privaten Wohnung? Quasi kollektiv? Schwierig oder?
Das was der Kommandeur gemacht hat ist Verständlich, erstmal die Munition zurück bekommen.

Was denkst du DKK, bringt jemand die Munition zurück, wenn er weiß, dass er bestraft wird?
Wird er nicht eher versuchen diese Munition anders zu entsorgen? Was ist dir lieber?
 
Die Fälle bei Munition deren Besitz strafbar ist, hätten hinterher aber trotzdem an die Staatsanwaltschaft abgegeben werden müssen.
 
Und woher weißt du wer jetzt Munition hat bzw bei wem bist du dir als StA so sicher, dass du durchsuchen kannst?
 
Es hätte halt ordentlich dokumentiert werden müssen, wer was abgibt. Die Staatsanwaltschaft ist dann dafür verantwortlich entsprechende Ermittlungen einzuleiten um den Verdacht zu erhärten oder zu entkräften.


Gestern kam ein sehr interessantes und offenes Interview mit dem Innenminister von Thüringen Georg Maier (SPD).
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Die anderen hatten leider nicht zugesagt:
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Mal eine interessante Auflistung was in den Ländern so schief gelaufen ist bei der Polizei.

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Im Extra3 kam am Donnerstag ein Betrag zur Digitalisierung in der Polizei. Das es regelmäßig über ein Jahr dauert, bis ein sichergestelltes Handy ausgelesen wird, kann ich aus einem anderen Bundesland bestätigen. Selbst in Tötungsdelikten die zugleich auch Haftsachen sind (also der Verdächtige sitzt in U-Haft) und beschleunigt/priorisiert bearbeitet werden müssen, kann es Monate dauern bis die wieder ausgepackt werden.

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Zuletzt bearbeitet:
Es hätte halt ordentlich dokumentiert werden müssen, wer was abgibt. Die Staatsanwaltschaft ist dann dafür verantwortlich entsprechende Ermittlungen einzuleiten um den Verdacht zu erhärten oder zu entkräften.
Herzlichen Glückwunsch, sie haben weder Täter noch verschwundenes Material in ihrer Kiste Herr Kommandeur.
 
Denk mal drüber nach, man spricht von Fundmunition und nicht von gestohlener Munition
Die Formulierung ist in dem Fall reine Augenwischerei. Hier glaubt doch hoffentlich niemand ernsthaft (Insbesondere nicht die gedienten Foristen ...), dass KSK-Soldaten mal eben tausende Schuss Munition und obendrein auch noch das eine oder andere Sprengmittel versehentlich in der Tasche hatten und irgendwann zu Hause merkten, dass die Ehefrau das Zeug immer vor dem Wäschewaschen aus den Taschen geklaubt und summarisch im Garten vergraben hat, weil die Kramkiste für unvollständige Sockenpaare sonst immer so schnell voll war. :what:

Das ist Entwendung mit Vorsatz. Und wenn ich Grundwehrdienstleistende, weil einer aus der Chaotentruppe 'ne Ü-Patrone als Andenken einsacken wollte, kollektiv bis zum Schwinden des Lichts durch die Pampa scheuche, bis das Ding auf wunderbare Weise wieder auftaucht, kann (und muss) ich sehr wohl KSK-Kompanien kollektiv disziplinieren, wenn dort wiederholt von mehreren Soldaten vorsätzlich größere Mengen an Kampfmitteln zu dubiosen Zwecken entwendet und gehortet werden.

Das primäre Anliegen in diesem Fall ist es nicht und sollte es auch für den Kommandeur nicht sein, lediglich das Zeug zurück zu bekommen. Die Bundeswehr kann den rein materiellen Verlust verkraften, und da KSK-Soldaten anzunehmenderweise damit sicher hantieren können, besteht keine Eigen- oder unabsichtliche Fremdgefährdung.
Sprich, es wäre herauszufinden, wer es entwendet hat und mit welcher Absicht. Und dafür sind anonyme Sammelboxen mit Amnestieversprechen der grundfalsche Weg. Hier ist - den strafrechtlichen Aspekt noch gar nicht berücksichtigt - nicht das mildeste, sonder das schärfste Mittel zu wählen, dass die Dienstvorschrift hergibt. Das ist der wesentliche Unterschied zum zivilen Umgang mit Vergehen: Je höher der Dienst- und/oder Ausbildungsgrad, desto höher die Verantwortlichkeit.

Sprich, als Vorgesetzter lasse ich dem dämlichen Grundwehrdienstleisten, der am Wochenende seinen Kumpeln eine gezockte Patrone vorzeigen wollte, die Option, das Ding klammheimlich wieder ins Arsenal zurückzuführen und sich ertappt zu fühlen; notfalls unter dem Druck der Kameraden, die ebenfalls unter dem Fehlverhalten zu leiden haben.
Angehörigen von Spezialeinheiten, die sich nicht mit Ahnungslosigkeit herausreden und mit den entwendeten Kampfmitteln tatsächlich vorsätzlich und ernsthaft Schaden anrichten könnten, mache ich dermaßen Feuer unterm Hintern, dass ihnen zwei zusammengelegte Touren Hindukusch ohne Unterstützung und mit Diarrhö wie Urlaub erscheinen.
 
Hier glaubt doch hoffentlich niemand ernsthaft (Insbesondere nicht die gedienten Foristen ...), dass KSK-Soldaten mal eben tausende Schuss Munition und obendrein auch noch das eine oder andere Sprengmittel versehentlich in der Tasche hatten und irgendwann zu Hause merkten
->
Ich gehe übrigens auch davon aus, dass der Löwenanteil gestohlen wurde.

Das primäre Anliegen in diesem Fall ist es nicht und sollte es auch für den Kommandeur nicht sein, lediglich das Zeug zurück zu bekommen.
Wenn man das nicht gemacht hätte wäre die Konsequenz, dass die Munition anders verschwunden wäre.
Jetzt ist keiner mehr so doof und behält das Zeug zu Hause und Spezialkräfte finden auch einen Weg, dass Zeug irgendwo unauffindbar zu verstecken.
Die Straf und Disziplinare Ahndung muss natürlich parallel laufen.
 
WxDbbjscH-0[/MEDIA]
Erinnert mich an einen Panorama-Beitrag aus dem Jahr 2000:
Computer kaufen die Beamten privat von ihrem Gehalt oder haben guten Kontakt zum Schrotthändler, damit überhaupt welche auf der Wache verfügbar sind, bei Telefonüberwachung muss man sich auf eine Warteliste eintragen und kann schonmal bis zu einem halben Jahr warten.

und aus dem Jahr 1998:

Edit: 2003:
"Große digitale Technik aber bitte nur für kleines Geld"
https://daserste.ndr.de/panorama/ar...ndungssystem-der-Polizei,neuecomputer100.html
 
Zuletzt bearbeitet:
Sieht man mal wieder, dass die Sorge von der Polizei überwacht zu werden in der Praxis völlig unbegründet ist. :devil:
Das Problem ist, dass an die wenigen (funktionierenden) Computer offenbar unbegrenzten und unprotokollierten Zugriff auf Datenbanken haben, die zwar auch schon etwas betagter sein mögen, aber dafür sehr gut gefüllt sind.
 
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