Sinkendes Vertrauen in Sicherheitskräfte

Mit persönlich ist Tierschutz eigentlich vollkommen egal und ich wäre auch nur soweit dazu bereit ihn mitzufinanzieren wie er auch für den Menschen dienlich ist.
Was aber so betrachtet auch relativ weit ist, wenn wir Klimaschäden und Krankheiten betrachten.
 
Ich kann deinen Unmut grundsätzlich nachvollziehen, allerdings sind diese Aktionen tatsächlich nicht 100%ig vergleichbar.

Ordnungsrechtlich betrachtet:
Die Landwirte haben ihren Protest auf eine Verkehrsbehinderung beschränkt, daher wurden folgerichtig die Kennzeichen der an der Verkehrsbehinderung beteiligten Fahrzeuge notiert, anhand derer eine Feststellung der haftenden natürlichen Personen möglich ist.
Es gab es meines Wissens keine Versuche, sich Zutritt zu gesperrten Betriebsbereichen zu verschaffen, von Bauern mit Mistgabeln auf dem Dach von Aldi wurde auch nicht berichtet und es hat sich auch niemand an die Türen gekettet.

Ein Supermarktparkplatz mit Schranke und Heckeneinfassung ist besser abgegrenzt, als manch Tagebau und ein Teil der Proteste wurde dort abgehalten. Desweiteren fanden die Verkehrsblockaden im öffentlichen Raum über ettliche Stunden statt, teilweise mit Ankündigung, und es gab keinen einzigen Räumungsversuch oder auch nur eine Personalienfeststellung. Als A49-Gegner Verkehrsblockden gab, wurden sie mitgenommen und in U-Haft gesteckt.

Auch dürfte die Zahl der Landwirte mit Kleidung der Modelinie "ACAB" signifikant geringer sein, was sicherlich zu einer weniger auf Konflikt mit der Ordnungsmacht ausgelegten Stimmung beigetragen hat.

Achso, die ganze Gewalt im Amt geht nur von der Sittenpolizei aus, der der Kleidungsstil nicht passt?

Politisch gesprochen:
Das Anliegen von Umweltaktivisten ist zweifelsohne wichtig, jedoch für die Meisten abstrakt. Die Forderung der Landwirte ist spezifisch

Ja: "WIR WOLLEN GELD". Wie originell.

das Problem für jedermann nachvollziehbar und auf die Produktion von Lebensmitteln möchte niemand verzichten.

Weswegen eine Blockade des Lebensmittelhandels wohl ungleich schwerer wiegt als eine Verlangsamung des ohnehin durch große Halden gepufferten Kohleabbaus.

Einsatzorganisatorisch betrachtet:
Ein Umweltaktivist lässt sich viel einfacher aus dem Weg tragen als ein Traktor. :D

Aber auch viel leichter beschlagnahmen. Desweiteren wurden Fahrzeuge (im Gegensatz zu z.B. Taucherbrillen) schon hochrichterlich als Mordwerkzeuge deklariert, ihr mitführen auch nur in der Nähe einer Protestveranstaltung rechtfertigt erfordert also, laut Freund und Helfer, polizeiliche Maßnahmen, um die öffentliche Sicherheit zu retten.
Also - im Falle von Linken. Nur im Falle von Linken, versteht sich. Bei landwirtschaftlichen Verbindungen tut sich gar nichts.


Wenn die Discounter da mal anständige Preise zahlen würden an die Bauern gebe es das Problem gar nicht.
Das lässt sich also recht schnell lösen.

Willkommen in der Marktwirtschaft. Die bäuerliche Lobbyvereine in den letzten drei Jahrzehnten mit andauerndem Kampf gegen jegliche Regulierung und Einmischung durchgesetzt haben.


Zumal es indirekt ja auch Umweltprobleme löst: Wenn Fleisch teurer wird, wird es weniger gekauft und muss gleichzeitig eine Qualität haben, die den Aufpreis rechtfertigt. Das passt mit Massentierhaltung für Billigfleisch nur sehr bedingt zusammen.

Die Bauern (oder zumindest die großen Organisationen sowie die öffentlichen Sprecher - ich weiß sehr wohl, dass es einige gibt, die anders denken und möglicherweise könnte das aufgrund der vielen kleinen Höfe sogar die zahlenmäßige Mehrheit sein) wollen aber nicht, dass weniger gekauft wird. Im Gegenteil. Das aktuelle Problem ist, dass viel zu wenig gekauft wird.
 
Die Bauern (oder zumindest die großen Organisationen sowie die öffentlichen Sprecher - ich weiß sehr wohl, dass es einige gibt, die anders denken und möglicherweise könnte das aufgrund der vielen kleinen Höfe sogar die zahlenmäßige Mehrheit sein) wollen aber nicht, dass weniger gekauft wird. Im Gegenteil. Das aktuelle Problem ist, dass viel zu wenig gekauft wird.
Nein, das Poblem ist, dass zu viel produziert wird. Und damit sind wir wieder beim Kapitel der Überproduktion und gänzlich das Ziel verfehlender Subventionen.
 
Für die Überproduktion sind die Bauern selbst verantwortlich und sie arbeiten fleißig daran, diesen Fehler noch weiter auszubauen. Protestieren tun sie dagegen, dass ihnen der Überfluss nicht vergoldet wird. Maßnahmen, die zu einer Produktionsreduktion führen würden, werden dagegen vehement abgelehnt.
=> Die Bauern wollen nicht, dass weniger, sondern das mehr gekauft wird.
 
Für die Überproduktion sind die Bauern selbst verantwortlich und sie arbeiten fleißig daran, diesen Fehler noch weiter auszubauen. Protestieren tun sie dagegen, dass ihnen der Überfluss nicht vergoldet wird. Maßnahmen, die zu einer Produktionsreduktion führen würden, werden dagegen vehement abgelehnt.
=> Die Bauern wollen nicht, dass weniger, sondern das mehr gekauft wird.
Die Politik hielt es nach den Hungerjahren und angeregt durch das Wirtschaftswunder für eine gute Idee, ein Versorgungsüberflußsystem zu etablieren. Das war zu dem Zeitpunkt auch gar keine sooo dumme Idee, nur wurde wie so oft der passende Moment verpasst, die Sache zu beenden. Gerufene Geister und so ...

Sicherlich haben die Landwirte das opportunistisch angenommen. Ebenso wie der Lebenshandel opportunistisch die Gelegenheit ergriffen hat, aufgrund des Überangebots die Einkaufspreise zu drücken. Und ebenso, wie sich der Verbraucher opportunistisch an (im internationalen Vergleich geradezu lächerlich) geringe Preise für Grundnahrungsmittel gewöhnt hat.

Landwirte tragen zwar eine Mitschuld am Preisverfall, aber die Wenigsten haben ein grundlegendes Interesse daran, in Masse billig zu produzieren. Sie würden beispielsweise liebend gerne ihren Milchviehbestand sukzessive halbieren, wenn der Ankaufspreis für Milch sich sukzessive verdoppeln würde. Die ganze Viecherei macht nämlich Arbeit, was pauschal auf Landwirte eindreschende Revolutionäre gerne übersehen.

Ja, mag sich da Mancher fragen, aber warum verknappen sie dann nicht einfach von sich aus das Angebot? - Ganz einfach: Weil sie das schon erfolglos versucht haben. Hektoliterweise wurde produzierte Milch vernichtet, und was ist passiert? - Die verarbeitende Industrie und der Lebensmittelhandel haben sich die Milch von Großbetrieben geholt, die eben doch keinerlei Problem damit haben, billig in Masse zu produzieren und über die Masse auf ihren Gewinn kommen. Die stehen aber auch nicht mit ihren Traktoren vor einem Aldi-Großlager, sondern mit dem schwarzen Koffer in der Konzernzentrale von Aldi und in Berliner Abgeordnetenbüros.

Und nun muss man sich fragen, was man will: Alle Landwirte in einen Topf werfen, die Sache sich nach "marktwirtschaftlichen Kriterien" selbst klären lassen, was de facto in ein Massensterben der kleine und mittleren landwirtschaftlichen Betriebe und ein weiteres Erstarken der Großbetriebe mündet? Oder es vielleicht doch so versuchen, wie zuvor von mir angeregt?
 
Zuletzt bearbeitet:
Quatsch. Die aktuellen Überkapazitäten wurden doch nicht kurz nach irgendwelchen Hungerjahren aufgebaut. Die sind zum Teil erst 10-20 Jahre alt und entstanden, weil dank der Industriebauernlobby praktisch kein anderer in der EU so günstig Massen an Fleisch produzieren kann und weil man es als Zukunftskonzept betrachtet hat, große Mengen von Milchprodukten 10000 km vom (chinesischen) Verbraucher zu produzieren. Die Butterberge der 80er haben dafür nur die (un)regulatorsiche Grundlage geschaffen. Statt diese zu beseitigen, in dem man die staatliche Regulierung genutzt hätte um die Produktion zugunsten von Tieren und Umwelt auf ein sinnvolles Maß zurückzufahren, hat man halt gemäß Bauernforderung die Steuergelder ab sofort direkt verschenkt und den freien Markt geöffnet. Und jetzt sind alle schockiert, dass auf einmal ein freier Markt herrscht und das Großunternehmen da einen Vorteil haben. Aber anstatt sich dafür einzusetzen, dass die Bedingungen so geändert werden, dass dem nicht mehr so ist, wird wieder nur nach mehr Geld geschrien...
Und zu deinem Vorschlag: Wenn wir jetzt schon zuviel Fleisch haben und die Produktion nicht gesenkt wird, glaubst du dann ernsthaft das pauschal teureres Fleisch, das weniger gekauft wird, die Großproduzenten zum Umdenken bringt??

Aber das ist hier eigentlich alles Offtopic. Ich wollte nur ansprechen, dass Bauern offensichtlich protestieren und blockieren dürfen, wie und wen sie wollen, ohne dass die Polizei etwas unternimmt, während Antifaschisten und Umweltaktivisten schon für weitaus weniger kurz- oder längerfristiger Freiheitsentzug, Führungszeugniseinträge und köperliche Verletzungen davontragen.
 
Aber das ist hier eigentlich alles Offtopic. Ich wollte nur ansprechen, dass Bauern offensichtlich protestieren und blockieren dürfen, wie und wen sie wollen, ohne dass die Polizei etwas unternimmt, während Antifaschisten und Umweltaktivisten schon für weitaus weniger kurz- oder längerfristiger Freiheitsentzug, Führungszeugniseinträge und köperliche Verletzungen davontragen.
Und da ich in dem Punkt mit dir einer Ansicht bin, lasse ich das Agrar-Thema jetzt auch ruhen, obwohl ich da nach wie vor nicht mit dir übereinstimme. :)
 
Und da kommen wir doch gleich wieder zum Thema zurück.
Ähnlich wie vor ein paar Wochen in Berlin haben nun in Washington Rechtsextremisten das Parlament gestürmt.


Edit:
Es stellt sich dabei neben der Frage ob zu wenig personelle Sicherheit vorhanden war, auch die nach der technischen Sicherheit.

Denn offenbar konnten die Kriminellen durch die Fenster eindringen, wo doch eigentlich zu erwarten wäre, dass dort bei einem wichtigen Regierungsgebäude Panzerglas verwendet wird. Da wurde wohl wie beim Grünen Gewölbe offensichtlich wieder an der falschen Stelle gespart. Zumal dort vorher sich die Verantwortlichen sehr überzeugt gezeigt haben von der Sicherheitstechnik:

Da ist auch die Frage, ob Kubicki wirklich Ahnung von der Sicherheit im Gebäude des Bundestages hat oder nur glaubt es wäre sicher:
Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki von der FDP sagte der "Neuen Osnabrücker Zeitung", ein vergleichbarer Angriff wie in Washington wäre wegen der Schutzmechanismen des Bundestages hier nicht möglich.

Mittlerweile ist nun auch ein Polizist verstorben und der Chef der Kaptitols-Polizei zurückgetreten.


Edit2:

Wäre schon deutlich eher nötig gewesen.

Edit3:

Geht es nach einem aktuellen Referenten-Entwurf, braucht es demnächst für die Ausstellung eines Europäischen Haftbefehls (EHB) keinen richterliche Beschluss mehr. Also wieder so, wie es vor einer Entscheidung des EuGH war.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hans-Georg Maaßen welcher vor kurzem zur Rechten Anwaltskanzlei Höcker gewechselt ist, verrät nun seine eigene ehemalige Behörde. (Siehe auch diesem Beitrag unter Edit4)
Die Kanzlei versucht aktuell dem Verfassungsschutz eine Überwachung der rechtsextremen AfD und öffentliche Berichte über die Einstufung als Verdachtsfall zu verbieten.


Der rechtsextreme Flügel ist vor allem in den ostdeutschen Bundesländern stark. Dies hat auch Einfluss auf die Beobachtung der dortigen AfD-Landesverbände. In Brandenburg gilt die AfD seit Juni 2020 als Verdachtsfall, in Thüringen hatte man die gleiche Einschätzung bereits im März 2020 vorgenommen. In Sachsen-Anhalt ist die Sachlage kompliziert: Auch hier schaut der Verfassungsschutz längst genauer hin, darf darüber aber aufgrund der Gesetzeslage erst dann die Öffentlichkeit informieren, wenn eine "erwiesene verfassungsfeindliche Bestrebung" belegt ist, das heißt, wenn die AfD nach Einschätzung des Geheimdienstes zweifelsfrei als Verfassungsfeind gilt. Auch der Inlandsgeheimdienst in Sachsen soll nun erkannt haben, dass die Sachlage im Freistaat ähnlich wie in den Nachbarländern liegt. Ähnlich wie Sachsen-Anhalt darf der Freistaat erst darüber informieren, wenn die Rechtsaußenpartei als "erwiesen verfassungsfeindlich" gilt.
(schon vom 09.12.2020)

In Brandenburg wurde der dortige Landesverband der AfD bereits als rechtsextrem eingestuft und wird vom Verfassungsschutz beobachtet.

Der der Rechtsextremist und frühere brandenburgische AfD-Vorsitzende Kalbitz klagt immer noch gegen seinen Ausschluss aus der AfD. Kalbitz gehört zum rechtsextremen Flügel. Im Eilverfahren ist er bisher in allen Instanzen gescheitert, das Hauptverfahren läuft vor dem Berliner Kammergericht (OLG) weiter. Ein juristischer Vertreter von Kalbitz im Eilverfahren sei sich sicher, dass die Frage der AfD-Parteimitgliedschaft von Kalbitz schlussendlich vom Bundesgerichtshof entschieden werde. [siehe rbb24.de ]
Kalbitz will unbedingt wieder in die AfD eintreten und die verfassungsfeindlichen Bestrebungen als Fraktionsvorsitzender in Brandenburg weiterführen. Notfalls durch einen Austausch des Bundesvorstandes.
Die Ansage von Kalbitz ist klar. Er scheint bereits an die Neuwahlen des Bundesvorstandes Ende des Jahres zu denken. Aus seinem "Flügel"-Umfeld heißt es: Wenn das Gericht in letzter Instanz gegen Kalbitz entscheide, müsse für seine Rückkehr eben der Bundesvorstand "ausgetauscht" werden. Das habe schließlich bei Frauke Petry und Bernd Lucke auch schon geklappt.

Der Flügel und die JA werden auch in dem brandenburgischen Landesverfassungsschutzbericht von 2019 erwähnt:

Flügel_Brandenburg.png




Quelle: VSB_2019_Pressefassung, S. 5
Übersicht: https://mik.brandenburg.de/mik/de/start/service/presse/~07-09-2020-verfassungsschutzbericht-2019
Direkt-Link: https://mik.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/VSB_2019_Pressefassung.pdf

Für den Fall das die Links irgendwann mal nicht mehr gehen, sind die beiden auch hier zum Download als PDF zu finden:
 

Anhänge

  • Verfassungsschutzbericht 2019 _ Ministerium des Innern und für Kommunales.pdf
    114,9 KB · Aufrufe: 7
  • VSB_2019_Pressefassung.pdf
    2 MB · Aufrufe: 3
Zuletzt bearbeitet:
Ich weiß gerade nicht, ob ich brüllend lachen, resigniert mit dem Kopf schütteln soll, oder ob wirklich jedem so dämlich ist, und meint, dass wir diese Geschichte glauben. Unfassbar, und das war ein Ausbilder. Was hat der mit seinen Auszubildenden gemacht?

"... Ein Ausbilder der Bundeswehr hatte in Erddepots Waffen und Sprengstoff vergraben. Vor dem Landgericht Leipzig erklärt der Mann nun, er habe nur »Engpässe bei Munition und Ausrüstung« vermeiden wollen. ..."
 
Ich weiß gerade nicht, ob ich brüllend lachen, resigniert mit dem Kopf schütteln soll, oder ob wirklich jedem so dämlich ist, und meint, dass wir diese Geschichte glauben. Unfassbar, und das war ein Ausbilder. Was hat der mit seinen Auszubildenden gemacht?

"... Ein Ausbilder der Bundeswehr hatte in Erddepots Waffen und Sprengstoff vergraben. Vor dem Landgericht Leipzig erklärt der Mann nun, er habe nur »Engpässe bei Munition und Ausrüstung« vermeiden wollen. ..."
Da in seinem Fundus auch NS-Devotionalien gefunden wurden, frage ich mich, welchem Engpass er wohl damit vorbeugen wollte ... :rollen:

Mal wieder ernsthaft: Es fehlt ja bei der Truppe gerne mal in Ausrüstung oder Ersatzteilen und zuweilen auch an sehr banalen Kleinigkeiten des täglichen Bedarfs, wenn die Beschaffer am Standort gepennt haben.
Engpässe bei Kleinwaffen und Munition habe ich allerdings in meinen Dienstjahren niemals feststellen können.

Kann natürlich sein, dass das bei den KSK anders ist. Die kriegen ja nüscht, wie wir jetzt wissen. Sogar die Sturmmasken (und evtl. das Stroh) für die Gemeinschaftsduschen müssen sie vermutlich privat organisieren ... :ugly:
 
Wie das halt so ist. Vor allem ist ja auch interessant, was für eine Panik die AfD aktuell hat.

https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/afd-verfassungsschutz-klage-hochstufung-verdachtsfall-beobachtung-rechtsextremismus-fluegel-hoecker-vg-koeln/ schrieb:
Der Partei drohten "unzumutbare Nachteile", wie etwa der Verlust von Mitgliedern. "Insbesondere solchen, die im öffentlichen Dienst beschäftigt sind". Außerdem drohe der Rückgang von Wählerstimmen sowie ein Rückgang der finanziellen Mittel aus Beiträgen, Spenden und staatlicher Parteienfinanzierung.


Dabei hätte sie die Einstufung als rechtsextremistische Partei lange verhindern können, indem sie deutlich mehr Rechsextremisten als nur Kalbitz ausgeschlossen hätte. Also Höcke und seinen braunen Flügel im Ganzen.
Die AfD ist jetzt schließlich seit 2 Jahren als Prüffall eingestuft, was durchaus als eine Art Bewährungszeit zu sehen ist.

Sie kann halt nur eines sein, eine rechtsextremistische Partei mit Rechtsextremisten oder eine bürgerliche Partei wo auch Angestellte des öffentlichen Dienstes und Beamte Mitglieder sein können.

Denn für den öffentlichen Dienst ist die Rechtslage eindeutig:
Eine Mitgliedschaft in einer extremistischen Vereinigung ist anzugeben und nicht mit dem Dienstverhältnis vereinbar.

https://www.justiz.sachsen.de/download/Verfassungstreue.pdf schrieb:
Aufgrund dieser Belehrung erkläre ich hiermit ausdrücklich, dass ich die vorstehenden Grundsätze
der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bejahe und dass
ich bereit bin, mich jederzeit durch mein gesamtes Verhalten zu ihnen zu bekennen und für ihre
Erhaltung einzutreten.

Ich versichere ausdrücklich, dass ich Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische
Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes oder gegen eines ihrer oben genannten
grundlegenden Prinzipien gerichtet sind, nicht unterstütze und auch nicht Mitglied einer hiergegen
gerichteten Organisation bin oder in den letzten fünf Jahren war
.

Ich bin mir darüber im Klaren, dass ich bei einem Verstoß gegen diese Dienst- und Treuepflichten
mit einer Entfernung aus dem Dienst-/Arbeitsverhältnis rechnen muss.

Bisher sind da u.a. Parteien wie die NPD, Der 3. Weg oder DIE RECHTE gelistet. Aber auch Vereinigungen wie "FLÜGEL" oder "PEGIDA".



_________________

Das Gebaren der AfD auch in der Hinsicht interessant, dass bei der Abschaltung von Parler aus der rechten Ecke groß getönt wurde man müsse (wegen falsch verstandener Meinungsfreiheit) alles sagen dürfen, egal wie Menschenverachtend oder Falsch und Verleumdend oder Volksverhetzend es ist.
Aber wenn es sie selbst betrifft und ihnen nicht passt soll am besten gar nicht berichtet werden, selbst wenn es die Wahrheit ist.

Da merkt man mal wieder wie viel "Meinungsfreiheit" noch da ist, wenn Faschisten an die Macht kommen.
Und auch für die Pressefreiheit sieht es nicht besser aus.


Edit1:


Offensichtlich zählt auch der in diesem Fall zuständige Richter am Amtsgericht Weimar zu den Querdenkern.

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bayvgh-10cs21249-ag-weimar-6owi523js20251820-corona-manahmen-regeln-kontaktbeschraenkungen-lockdown-verfassungswidrig-verfassungsgemae-rechtsprechung-einzelentscheidung/ schrieb:
In Weimar stand ein Mann vor Gericht, der im April 2020 in Thüringen gegen die dortigen Corona-Regeln verstoßen hatte. Auch solche Verfahren sind mittlerweile nichts Neues mehr; doch dann sprach das AG den Mann frei - und zwar mit der Begründung, dass die Lockdown-Regelungen mit Kontaktverbot verfassungswidrig seien. Es habe im Frühjahr 2020 kein Gesundheitsnotstand geherrscht, in Thüringen nicht und auch sonst nirgends. Die Lockdown-Maßnahmen seien, so das AG Weimar, eine "katastrophale politische Fehlentscheidung mit dramatischen Konsequenzen" gewesen. Der Staat habe sich dabei auf "falsche Annahmen" gestützt, Eindeutiges falsch interpretiert und durch die verhängten Maßnahmen gegen die Menschenwürde verstoßen.

Bleibt nur zu hoffen, dass die Staatsanwaltschaft bei diesem grob rechtsfehlerhaften Urteil rechtzeitig Rechtsmittel eingelegt hat und die Personalauswahl am Landgericht besser getroffen wurde.

>> Ergänzung: Laut Focus ist das Urteil vom 11.01.2021 noch nicht rechtskräftig und die Staatsanwaltschaft will das Urteil aufheben lassen. Auch Details zum ursprünglichen Fall sind hier zu finden. Der zu beurteilende Sachverhalt stellte lediglich eine Ordnungswidrigkeit mit einem angedrohten Bußgeld in Höhe von 200 Euro dar.

Urteil vom 11.01.2021 - 6 OWi - 523 Js 202518/20 im Volltext: https://openjur.de/u/2316798.html
<<

Wie gesagt, hoffen wir am LG sieht es mit den Richtern besser aus.
Denn bei der hohen Quote an Rechtsextremisten und Querdenkern in Ostdeutschland sollte man da schon sehr drauf achten, wen man solche Entscheidungen treffen lässt. Schließlich leiden an den Folgen der dadurch verursachen Coronainfektionen auch alle anderen.


Update zu Edit1 (26.01.2020):
https://www.lto.de/recht/presseschau/p/presseschau-2021-01-26-afd-beobachtung-influencer-gesetz-bea-fristwahrung/ schrieb:
focus.de (Göran Schattauer) hat aufgedeckt, dass der Weimarer Amtsrichter Matthias Guericke, dessen Urteil zur angeblichen Verfassungswidrigkeit der Thüringer Corona-Verordnung bundesweit für Furore sorgte, im Privatleben ein engagierter Maskengegner ist. Bereits zweimal habe Guericke erfolglos beim Thüringer Oberverwaltungsgericht Eilanträge gestellt.

In einem separaten Kommentar schreibt Göran Schattauer (focus.de): "Nach allen bislang bekannten Fakten zum Fall des Amtsrichters Matthias Guericke muss man konstatieren, dass der von ihm beschlossene Freispruch eines Corona-Regelbrechers einen üblen Beigeschmack hat – mindestens. Schließlich befand (und befindet) sich der Richter in einer persönlichen juristischen Auseinandersetzung zum exakt gleichen Thema."
Auch seine privaten Klagen hat Matthias Guericke mit den gleichen absurden Corona-Leugner-Verschwörungstheorien begründet wie das Urteil, wie die Zitate aus den zwei Verfahren vor dem OVG Weimar zeigen.

Die Staatsanwaltschaft Erfurt will den Corona-Freispruch durch Amtsrichter Guericke nicht akzeptieren und hat Antrag auf Zulassung einer Rechtsbeschwerde eingereicht. Die „Bild“-Zeitung zitierte Behördensprecher Hannes Grünseisen am vergangenen Freitag mit dem Satz: „Das Urteil ist falsch, schlägt hohe Wellen und sollte schnell geradegerückt werden.“

Edit2:
Vor dem Amtsgericht Weimar ist aktuell auch ein Polizist angeklagt. Dort muss sich der Polizist wegen des Vorwurfes der Bestechlichkeit und des Verrats von Dienstgeheimnissen verantworten. Er soll einer jungen Frau interne Polizeidaten weitergeleitet, Informationen über Haftbefehle gegeben, Bilder von Überwachungskameras sowie "Dickpics" von sich geschickt haben und sexuelle Handlungen von ihr im Tausch gegen interne Polizeidaten gefordert haben. Die TAZ berichtet über den Prozess, in dem sich der Angeklagte zu den Tatvorwürfen nicht äußerte. Das Urteil soll in dieser Woche verkündet werden.

Edit3 (25.01.2021):
Interessanterweise ist es immer noch verdächtig ruhig, was die Einstufung der AfD als Beobachtungsfall durch das BfV und die Entscheidung zum Eilantrag der AfD vor dem VG Köln angeht.

Lediglich zwei Stuttgarter Zeitungen berichten (identisch), dass der Verfassungsschutz von sich aus auf eine Information der Öffentlichkeit verzichtet. "Mit Blick auf das laufende Verfahren und aus Respekt vor dem Gericht äußern wir uns in dieser Angelegenheit nicht öffentlich", soll eine Sprecherin des Bundesamtes für Verfassungsschutz am Montag gesagt haben.


Update zu Edit3 (25.01.2021):
Nach einem aktuellen Bericht des Stern gab es heute keinen Beschluss des VG Köln:
Das Verwaltungsgericht hatte für diesen Montag eine Zwischenentscheidung in Aussicht gestellt, einen sogenannten Hängebeschluss. Dies ist eine vorläufige Entscheidung, die besonders kurzfristig ergehen kann. Am Nachmittag teilte ein Gerichtssprecher jedoch mit, dass am Montag kein Beschluss mehr gefasst werde.

Auf die Frage, ob es angesichts der im September anstehenden Bundestagswahl richtig sei, für Januar ein neues Gutachten zur AfD anzukündigen, sagte der aktuelle BfV-Präsiden Haldenwang Mitte Dezember 2020 in einem Interview mit der Deutschen Presse-Agentur: "Unser gesetzlicher Auftrag ist auch, die Bevölkerung über verfassungsfeindliche Bestrebungen zu informieren." Auch im Vorfeld einer Wahl müsse seine Behörde "die Öffentlichkeit informieren dürfen, wenn wir verfassungsfeindliche Bestrebungen jeglicher Art wahrnehmen".


2. Update zu Edit 3 (26.01.2021):
Die AfD ist mit ihrem Antrag vor dem VG Köln teilweise gescheitert. Der Verfassungsschutz darf (vorerst) weiterhin die Anzahl der Flügelmitglieder nennen. Die Interessenabwägung zulasten der AfD wurde damit begründet, dass diese Zahl bereits früher an die Öffentlichkeit gelangt sei, so stehe sie u.a. im Verfassungsschutzbericht (2019) des Bundes (S. 84). Die Aufnahme der Zahl in den Verfassungsschutzbericht 2019 sei zudem erfolglos von der AfD juristisch angegriffen worden, so das Gericht.

3. Update zu Edit3 (28.01.2021):
Auch bei der zweiten Forderung konnte die AfD das Gericht nicht überzeugen. Im Gegenteil, das LG Köln hat klar gemacht, dass es zur Aufgabe des BfV gehört die Öffentlichkeit vor verfassungsfeindlichen Bestrebungen zu warnen.
Das BfV selbst hat zugesagt bis zu einer endgültigen Entscheidung des Gerichtes keine Mandatsträger zu überwachen und selbst keine Beobachtung öffentlich zu machen. Also klassische konspirative Geheimdienstarbeit.

Edit4 (25.01.2021):
Auf einer von heute von Phoenix übertragenen Regierungs-Pressekonferrenz wurde die Frage gestellt, in wie weit der ehemalige Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen , bzw. seine Kanzlei die AfD in solchen Verfahren vertreten darf.
Eingebundener Inhalt
An dieser Stelle findest du externe Inhalte von Twitter. Zum Schutz deiner persönlichen Daten werden externe Einbindungen erst angezeigt, wenn du dies durch Klick auf "Alle externen Inhalte laden" bestätigst: Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit werden personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt.
Für mehr Informationen besuche die Datenschutz-Seite.

Auf der PK könnte dazu jedoch keine Antwort gegeben werden.
Dies ist insofern brisant, da sich Maaßen wenn er internes Material im Prozess verwendet, des Geheimnis- oder Landesverrates (u.a. §353b, § 94, § 95 StGB) strafbar machen könnte.

Update zu Edit4 (26.01.2021):
Die Anfrage zu H.G. Maaßen in der PK hat in der Anwaltschaft für große Aufregung gesorgt. Mittlerweile soll Maaßen die Zusammenarbeit mit der Kanzlei Höcke gekündigt haben. Allerdings prüft nun u.a. die Anwaltskammer seine Tätigkeit berufsrechtlich.


In diesem Artikel werden mögliche Folgen eines Rechtsverstoßes für die Beteiligten erörtert:



Edit5 (26.01.2021):
Der AfD-Landesverband in Sachsen-Anhalt wird nun vom Verfassungsschutz beobachtet. Somit ist dort nun auch die "erwiesene verfassungsfeindliche Bestrebung" der AfD belegt.

 
Zuletzt bearbeitet:
Die AfD will nun den Verfassungsfeind und Rechstextremisten Kalbitz zum Mitglied im Kontrollgremium, welches den Verfassungsschutz beaufsichtigt, ernennen.



_______________


In Berlin wurden nach mehreren Raubdelikten und einem Blitzeinbruch in einem bayrischen Juwelier zwei Männer festgenommen. Dabei handelte es sich brisanterweise um zwei Polizeibeamte. :daumen2:
Zumindest waren sie standesgemäß nach dem Einbruch in den Juwelier mit einem Blaulicht auf dem Auto geflüchtet.


Da fragt man sich dann schon was die für massive Geldprobleme gehabt haben müssen um so schnell vom Polizisten zum Mehrfachtäter zu werden. Vor allem hätte man auf Grund der Ausbildung ein deutlich weniger dilettantisches Vorgehen erwartet.
Aber so konnten sie wenigstens schnell erwischt werden.
 
Zum Glück gibt es ein paar Schritte zwischen "wollen" und "werden", die außerhalb des Einflussbereichs der Armleuchter für Deppen genommen werden müssen. Und selbst unter diesen gibt es ja ein paar mit Restverstand, die das gar nicht mal für eine so gute Idee halten.
 
Wie seht ihr das mit einem möglichen neuen Strafverfahren, wenn es neue Beweise gegen einen ursprünglich freigesprochenen Angeklagten in Tötungsdelikten gibt?

Wobei ich da die zulässigen Beweismittel auf neue Auswertungen schon gesicherter Asservate legen würde. Denn der Stand der Technik entwickelt sich einfach weiter, alleine wenn man schon die DNA-Analyse bedenkt in den letzten 20 Jahren. Wenn nach Jahren plötzlich ein komplett neues Beweisstück auftaucht, müsste man sich schon fragen, wo das dann herkommt. Da besteht doch eine gewisse Manipulationsgefahr.
Auch Grundrechtlich aus meiner Sicht ist es einfacher wenn man nur die vorhandenen Asservate zulässt, diese dann schließlich schon im ersten Prozess für eine Verurteilung ausgereicht hätten, wenn die Technik der Forensik weiter gewesen wäre.

Auch Zeugenaussagen würde ich nicht zulassen, da man die Qualität dieser nach Jahren komplett vergessen kann.
Und der Zeuge müsste sich die Frage stellen lassen, warum er nicht schon sich beim "ersten" Prozess als Zeuge gemeldet und seine Aussage gemacht hat.

Das Geständnis des Angeklagten reicht schließlich schon bisher für (neue) eine Anklage aus.

§ 362 StPO - Wiederaufnahme zuungunsten des Verurteilten
Die Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens zuungunsten des Angeklagten ist zulässig,
1. wenn eine in der Hauptverhandlung zu seinen Gunsten als echt vorgebrachte Urkunde unecht oder verfälscht war;
2. wenn der Zeuge oder Sachverständige sich bei einem zugunsten des Angeklagten abgelegten Zeugnis oder abgegebenen Gutachten einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung der Eidespflicht oder einer vorsätzlichen falschen uneidlichen Aussage schuldig gemacht hat;
3. wenn bei dem Urteil ein Richter oder Schöffe mitgewirkt hat, der sich in Beziehung auf die Sache einer strafbaren Verletzung seiner Amtspflichten schuldig gemacht hat;
4. wenn von dem Freigesprochenen vor Gericht oder außergerichtlich ein glaubwürdiges Geständnis der Straftat abgelegt wird.

Bei einer Wiederaufnahme zugunsten des Verurteilten sind schon neue Beweismittel zulässig, wobei da keine Einschränkungen hinsichtlich der Art des Beweismittels getroffen werden. Diese schließen da also eue Zeugenaussagen oder das Geständnis des richtigen Täters ein.

§ 359 StPO
Die Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens zugunsten des Verurteilten ist zulässig, [...]
5. wenn neue Tatsachen oder Beweismittel beigebracht sind, die allein oder in Verbindung mit den früher erhobenen Beweisen die Freisprechung des Angeklagten oder in Anwendung eines milderen Strafgesetzes eine geringere Bestrafung oder eine wesentlich andere Entscheidung über eine Maßregel der Besserung und Sicherung zu begründen geeignet sind,
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich sehe das auch zwiespältig:

Einerseits kann man nicht abstreiten, dass bestimmte kriminaltechnische Verfahren besser/sicherer werden oder sich Umstände einschneidend ändern können. Dann wäre es dumm, jemanden davonkommen zu lassen, der bei seiner ersten Verhandlung einfach nur geschickt darin war, Spuren zu verschleiern, Zeugen einzuschüchtern oder auch einfach nur unverschämtes Glück hatte; bzw. weil die kriminaltechnischen Mittel noch nicht zur Verfügung standen.

Andererseits gibt es auch Fälle, in denen sich die Staatsanwaltschaft aus unterschiedlichsten Gründen an jemandem festgebissen hat. In solchen Fällen könnte es nun geschehen, dass man einfach alle paar Jubeljahre etwas Neues gegen den "designierten Verdächtigen" ausgräbt und diesem entgegen wirft, in der Hoffnung, dass irgendwann schon etwas kleben bleiben wird.

Wenn das kommt, müssten meiner Ansicht nach die Hürden für eine erneute Anklage erheblich sein und womöglich sogar eine Begutachtung der neuen Hinweise/Beweise durch eine externe/neutrale Stelle erfolgen.

Im Zweifelsfall gilt: Besser, wenn Schuldige davon kommen, als wenn Unschuldige in Mitleidenschaft gezogen werden.
 
Da könnte man auch festlegen, dass diese wenigen Verfahren nur vor den OLGs (mit möglicher Revision zum BGH) verhandelt werden, mit den entsprechend zuständigen Staatsanwälten an den jeweiligen Gerichten.

Ich habe bisher leider keine Statistik gefunden, wie viele Freisprüche (also Aburteilung statt Verurteilung) es bei Mord so pro Jahr gibt.
Ergänzung: Im Jahr 2019 gab es 47 in Frage kommende Freisprüche. (5x bei Mord, 42x bei Totschlag). Details siehe unten.

Aber hier ist eine ganz interessante Statistik zu Neuverurteilung wegen Rückfalls. Wobei man da mal in den Text schauen müsste, ob es sich um das gleiche Delikt handeln musste, oder ob da auch Verurteilungen wegen eines anderen Deliktes dargestellt wurden.
Zumal doch bei einem vorsätzlichen Tötungsdelikt die Leute in der Regel länger als 6 Jahre im Gefängnis sitzen, wie kommt es also, das in dem Zeitraum knapp 30% erneut verurteilt werden?
Edit: Laut Schaubild 35 auf S. 64 bezieht sich der Zeitraum bei einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung auf den Zeitraum nach der Haftentlassung.

Rückfälle.png


Quelle: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Down...e_Deutschland.pdf?__blob=publicationFile&v=15 (Seite 68)

Edit2:
Wer keine schöne Statistik findet, muss sie halt selbst bauen. ;)

Verurteilungsstatitik_Mord.png

Datenquelle: https://www.destatis.de/DE/Themen/S...rafvollzug/strafverfolgung-2100300197004.html
( Excel-Datei: strafverfolgung-2100300197005.xlsx / Tabelle: Tab2_2 )

Im Jahr 2019 wurden 179 Personen wegen Mordes (§211 StGB) abgeurteilt. Dabei gab es 157 Verurteilungen (87,7%) und 5 Freisprüche (2,8%).
Bei Totschlag gab es 332 Verurteilungen (65,7%) und 42 Freisprüche (8,3%).
 

Anhänge

  • Verurteilungsstatitik_Mord.pdf
    43,8 KB · Aufrufe: 2
Zuletzt bearbeitet:
In der Form, wie sie da berichtet wird, finde ich die Gesetzesänderung komplett verkehrt. Ermittlungesverfahren können für Unschuldige sehr belastend sein und prinzipiell reicht damit eine Mordanschuldigung und man sieht sich den Rest seines Lebens auf der Anklagebank, ohne irgend einen Ausweg. Eine kleine, aber sehr wichtigen Änderung wäre zwingen nötig: Nur bei Freisprüchen, die mangels Indizien in dubio pro reo ergingen. In einem Mordprozess ein abschließendes Urteil zu fällen, in dem der Todeshergang gar nicht geklärt werden konnte, ist eigentlich nicht möglich. Hier an Stelle eines Freispruchs nur de facto einen unbegrenzten Ermittlungsstop zu verhängen, wäre zumindest moralisch diskutabel.

Rein aufgrund der Praktikabilität wäre ich aber auch dann dagegen, denn das ist eben die Aufhebung der Unschuldsvermutung: Jemand kann nur durch Beweise für endgültig unschuldig befunden werden, nicht bei einer Anschuldigung in Abwesenheit von Beweisen. Und falsche Anschuldigungen sind, wenn erstmal eine Leiche da ist, schnell erhoben. Vor allem im häuslichen Umfeld. Ich glaube nicht, dass bisherige Statistiken eine so viel höhere Dunkelziffer nicht verurteilter Möder gegenüber zu unrecht beschuldigter Nicht-Mörder ausweist, dass man die zusätzliche Belastung letzterer durch den Staatsapparat rechtfertigen könnte. Zumal eins wohl klar ist: Wenn die überlasteten Behörden im ersten Verfahren keinen Schuldbeweis finden konnten, dann stehen die Chancen ziemlich schlecht, dass das später gelingt. Ein Quote von einer Verahrenswiederaufnahme pro 100 fälschlicherweise laufengelassener Mörder wäre schon hoch in Anbetracht des allgemeinen Bearbeitungsstaus und wenn dann in einer von 10 Wiederaufnahmen tatsächlich eine Verurteilung gelingt, wäre ich beeindruckt. Spätestens wenn die paar Restfälle abgearbeitet sind, in denen DNA-Spuren mangels Methoden gar nicht berücksichtigt werden konnten, liegt die Quote an neuen, ausreichenden Beweisen vermutlich eher bei 1:100. Dann kämen also trotz Gesetzesänderung auf einen zusätzlich gefassten Mörder 9999, die weiter frei herumlaufen. Aber von 100000(0) im gleichenden Zeitraum zu unrecht Beschuldigten wären 100000(0) den resultierenden psychischen Belastungen des permanent drohenden Strafverfahrens ausgesetzt.

Und man kann in so einem Szenario ja nicht einmal mit Schutz vor Wiederholungstaten argumentieren: Wer ein zweites Mal ein Mord versuchen oder begehen sollte, dem kann ja schon nach heutiger Rechtsordnung erneut der Prozess gemacht werden. Aufgrund der Verzögerung scheidet auch der Aspekt von Strafen, "Umerziehung", aus, denn wer Jahrzehnte lang unauffällig blieb, hat sich wohl schon gebessert (auch wenn das ausgehend von "Mörder" nicht viel heißt) und genausowenig würde "Abschreckung" resultieren, wenn die Beweislage so dürftig ist. "Wiedergutmachung" scheidet bei Mord sowieso komplett aus, somit würde es sich bei auf diesem Umwege verhängten Strafen nur noch um Rache für eine weit zurückliegende Tat handeln. Meiner Meinung ist das zuwenig, um dafür das Unschuldsprinzip aufzugeben und Unschuldige zu belasten.
 
Das mit dem "in dubio pro reo" bei Mangeln an Beweisen hatte ich mir auch schon gedacht.
Ein rechtskräftiger Freispruch wegen "erwiesener Unschuld" sollte natürlich nicht aufgehoben werden.

Die AfD in Sachsen ist nun endlich Verdachtsfall.

Damit kommt es wohl auf eine schnelle Beobachtung der gesamten Bundes-AfD durch das BfV gar nicht mehr so an, nachdem nun in allen Bundesländern wo der Flügel stark ist, die Beobachtung durch die Landesämter erfolgt. Also in Thüringen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Sachsen.

Allerdings kann eine Beobachtung der Flügel-Verbände im Osten auch bei der Beobachtung der Partei im Ganzen helfen:
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück