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Gast1675120202
Guest
AW: Sinkendes Vertrauen in Sicherheitskräfte


Stichwort: Berechtigtes Interesse
Dieses Messer ist ein Werkzeug, keine Waffe. Daher ist ein Verstoß gegen das WaffG nur je nach Sichtweise gegeben. Ganz im Gegensatz zu nem Soldaten der ne P8 mit nach Hause nehmen will, was ein eindeutiger Verstoß wäre.
Ich sag nur Klarnamenpflicht im Internet
Einschränkungen jeder Art sind ein Eingriff in die Grundrechte. Stichwort Allgemeine Handlungsfreiheit.Aktionismus ist zwar dadurch gekennzeichnet, wenig effektiv zu sein, aber nicht per se ein Eingriff in Grundrechte.
Auf überzeichnete Beispiele stehst du wohl eher nicht. Dann nimmt halt nen Blumentopf oder allgemein was schweres das man werfen kannWobei es zumindest meines Wissens nach nicht mehrere gemeingefährliche Angriffe mit Schuhlöffeln in Menschenansammlungen gab. Ich kann mich natürlich auch irren.

Hast du wirklich vergessen was du selbst geschrieben hast?Noch einmal: Die Bundeswehr *kann* keine interne Vorschrift erlassen, die den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland widerspricht und hat das auch nicht getan. Es gibt keine einzige Vorschrift, die Soldaten verpflichtet oder es ihnen implizit erlaubt, gegen das WaffG zu verstoßen.

Stichwort: Berechtigtes Interesse
Dieses Messer ist ein Werkzeug, keine Waffe. Daher ist ein Verstoß gegen das WaffG nur je nach Sichtweise gegeben. Ganz im Gegensatz zu nem Soldaten der ne P8 mit nach Hause nehmen will, was ein eindeutiger Verstoß wäre.
Du bist nicht so blöd, dass du das falsch verstehst.Jepp, wenn die falschen Kräfte an die Macht kommen wäre es unbedingt fatal, wenn man beispielsweise auf der Festmeile kein Taschenmesser mehr dabei haben darf, während man das doch vorher ... auch nicht durfte.
Ich sag nur Klarnamenpflicht im Internet

Wer soll hier was dürfen?