Sinkendes Vertrauen in Sicherheitskräfte

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Gut, es sind Österreicher, keine Deutschen, aber das nmmt sich alles nicht viel. Und dann wundern sich diese Polizisten, wenn man sich darüber aufregt?

Hitler war auch Österreicher.
Wir müssen hier immer aufpassen das wir uns nicht unfreiwillig das falsche aus Österreich importieren. ;) :D
 
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Jede staatliche Sicherheitsbehörde ob Polizei,Militär und anderes beziehen ihre Rechte auf das "Gewaltmonopol" des betreffenden Staat.
Demnach eine rein nationale Angelegenheit.

Dieses Gewaltmonopol hat keine rechtliche Grundlage sondern entsteht als Selbstläufer aus dem gesellschaftlichen Konsenz.
Benötigt also eine intakte Gesellschaft .

Wird die Gesellschaft so wie es mittlerweile versucht wird,auszuhöhlen zu verdünnen oder anderweitig inhomogen wird,so wie es gerade in Deutschland
versucht wird,dann bricht jeder Konsenz auseinander und das Gewaltmonopol hat sich überlebt. Dann bekommt jede staatliche "Sicherheitstruppe" den Status
einer bewaffneten Strassengang. Auch wenn alle mit derselben "Kutte" durch die Gegend laufen.
Damit wird aus dem einseitigen "Faustrecht = Gewaltmonopol" wieder ein offenes Faustrecht.

Das dieser gesellschaftliche Konsenz im Kommunismus auch verniedlichend Sozialismus,bevorzugt real existierend, zu finden ist,wäre eine ziemlich naive
Hoffnung.Allah wirds wohl auch nicht können und ebenso wenig ein ischiasgeplagter (Prost) Juncker oder vergleichbar veranlagter EU Proband.
 
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Wird die Gesellschaft so wie es mittlerweile versucht wird,auszuhöhlen ...
Darum sollten auch alle energisch gegen "rechtsbraun versiffte Schlechtmenschen" ankämpfen,
um die Erosion der Gesellschaft zu verringern. Gerade von der Polizei erwarten wir als Bürger
so etwas und es passiert das Gegenteil.

Ansonsten ist hier gerade wieder offenbart worden, wie wir durch Bilderberger umgevolkt werden:
Chemtrail-Explosion bei Bilderberger-Treffen
 
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Dazu bräuchte man aber auch eine Politik, die hinter ihren Sicherheitskräften steht und ihnen auch das Durchsetzen der Rechtsstaatlichkeit ermöglicht - und nicht aus falschem Mitleid versucht, dies zu verhindern.

Der neueste Dünnschiss von den Grünen und Linken


Als Polizist käme ich mir hart verarscht vor, wenn ich durch die Politik am Durchsetzen von Recht und Ordnung gehindert werde.
 
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Naja wenn alles so klar wäre und völlig im Einklang mit dem Rechtsstaat ist gäbe es auch keine Anzeigen, von daher sehe ich das Problem nicht außer das es geklärt gehört in welche Richtung auch immer.
 
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Wobei es in dem Artikel nicht klar wird, ob es sich um eine Sammelunterkunft handelt, oder um einzelne Wohneinheiten.

Eine Sammelunterkunft zählt nicht als Wohnung.

https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e4794/Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.pdf schrieb:
§3 Wohnung
(1) Wohnung ist unabhängig von der Zahl der darin enthaltenen Räume jede orts
feste, baulich abgeschlossene Raumeinheit, die
1. zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird und
2. durch einen eigenen Eingang unmittelbar von einem Treppenhaus, einem Vor
raum oder von außen, nicht ausschließlich über eine andere Wohnung, betre
ten werden kann.
Nicht ortsfeste Raumeinheiten gelten als Wohnung, wenn sie Wohnungen im Sinne
des Melderechts sind. Nicht als Wohnung gelten Bauten nach § 3 des Bundes
kleingartengesetzes.


(2) Nicht als Wohnung gelten Raumeinheiten in folgenden Betriebsstätten:
1. Raumeinheiten in Gemeinschaftsunterkünften, insbesondere Kasernen, Un
terkünfte für Asylbewerber, Internate,
2. Raumeinheiten, die der nicht dauerhaften heim- oder anstaltsmäßigen Unter
bringung dienen, insbesondere in Behinderten- und Pflegeheimen,
3. Raumeinheiten mit vollstationärer Pflege in Alten- und Pflegewohnheimen, die
durch Versorgungsvertrag nach § 72 des Elften Buches des Sozialgesetz
buches zur vollstationären Pflege zugelassen sind,
4. Raumeinheiten in Wohneinrichtungen, die Leistungen im Sinne des § 75
Abs. 3 Satz 1 des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches für Menschen
mit Behinderungen erbringen und hierzu mit dem Träger der Sozialhilfe eine
Vereinbarung geschlossen haben,
5. Patientenzimmer in Krankenhäusern und Hospizen,
6. Hafträume in Justizvollzugsanstalten und
7. Raumeinheiten, die der vorübergehenden Unterbringung in Beherbergungs
stätten dienen, insbesondere Hotel- und Gästezimmer, Ferienwohnungen, Un
terkünfte in Seminar- und Schulungszentren.
 
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Als Polizist käme ich mir hart verarscht vor
Hausfriedensbruch ist und bleibt Hausfriedensbruch. Wo ist das Problem, im Fall der Abschiebung einen Durchsuchungsbefehl zu bekommen? Hamse wieder keine Lust gehabt, die Herren Polizisten. Und genau darum geht es in diesem Thema, um die rassistische Selbstherrlichkeit unseres Gewaltmonopols.

Hausfriedensbruch ist kein "Dünnschiss", oder`?

Wobei es in dem Artikel nicht klar wird, ob es sich um eine Sammelunterkunft handelt, oder um einzelne Wohneinheiten.

Eine Sammelunterkunft zählt nicht als Wohnung.
Aha, wie sieht es denn mit Studentenwohnheimen aus oder überhaupt WGs? Sind das für Polizisten auch "Sammelunterkünfte? In dem Augenblick, in dem ich einen Schlüssel für meine Tür meines Zimmers habe, ist das eine Wohnung. Und genau darum ging es in diesen Asylantenheimen. Es gab Familienzimmer.
 
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Wenn das ganze keine Wohnung ist, braucht man auch keinen Durchsuchungsbeschluss. Das geht aber aus dem Artikel nicht hervor.
 
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Wenn das ganze keine Wohnung ist.
Was sind dann Verbindungshäuser mit z.B. 20 Verbindungsstudenten drin? Das ist auch keine "Wohnung"? Da darf die Politei dann einfach so reingehen? Komisch, in so einem Fall, um typische Rechtsradikale aus Verbindungshäusern zu holen, würde kein Polizist auf die Idee kommen, ohne Durchsuchungsbefehl rein zu gehen, oder? Was ist dann mit Vereinhäusern? Das ist auch keine Wohnung, trotzdem betreten Polizisten z.B. Hells Angels Vereinsstätten nur mit Durchsuchungsbefehl.

DefinitionWohnung - JuraWiki.de
 
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Wohnung ist eine zur Unterkunft von Menschen dienende Räumlichkeit, die dadurch für den/die Betroffenen eine abgeschirmte Privatsphäre bildet.

Allerdings gibt in einer Turnhalle mit 1000 Betten keine Privatsphäre, womit das dann zu der ausführlichen Definition oben passt.
 
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Und soll man jetzt für jede Abschiebung noch einen Durchsuchungsbefehl beantragen müssen, damit man einen Abzuschiebenden bzw. eine Abzuschiebende (oder etwas Abzuschiebendes) auch wirklich abschieben darf?
Straftäter dürfen auch von Zuhause abgeholt werden. Das ist bloß wieder ein recht erbärmlicher Versuch, unsere eh schon recht liberale Praxis bezüglich Asyl und Einwanderung noch weiter aufzuweichen, indem man die bürokratischen Hürden (und damit Aufwand und Kosten) immer weiter in die Höhe treibt.

Am Ende sind Asylbewerber oder Flüchtlinge die kein Aufenthaltsrecht und keine Duldung (= Herkunftsland gilt (wieder) als sicher und es droht keine sonstige Gefahr für Leib und Leben) haben ausreisepflichtig. Abgeschoben wird man nur, wenn man nicht innerhalb des gegebenen Zeitraumes ausreist und sich damit defacto hier illegal aufhält. Da ist es schon für den Rechtsstaat peinlich genug, dass man sich der Abschiebung einfach entziehen kann, indem man nicht Zuhause ist. Wo würden wir denn jetzt hinkommen, wenn es schon reicht, einfach nicht mehr die Tür aufzumachen...

Da braucht man sich nicht wundern, wenn Sicherheitskräfte sich von der Politik und speziell von einer Politikerin, die z.B. auch U-Bahnhöfe als angemessene Notunterkunft für Obdachlose ansieht :rollen:, alleine gelassen fühlen und diese dann bedenkliche Ansichten anfangen zu pflegen.
Eigentlich sollte der Polizei durch die Politik im Rahmen geltender Gesetze der Rücken gestärkt werden. Wenn man aber andauernd vom Dienstherren für seine Arbeit den sprichwörtlichen Tritt in die Eier bekommt...
 
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Wo würden wir denn jetzt hinkommen, wenn es schon reicht, einfach nicht mehr die Tür aufzumachen...
Wie schaffen es denn diese Straftäter, sich der Verhaftung zu entziehen? Oder wird diese Gruppe von der Polizei einfach nicht mit Nachdruck gesucht? Fragen über Fragen:
Hunderte rechte Straftaeter in Deutschland auf freiem Fuss | wp.de | Politik

Und soll man jetzt für jede Abschiebung noch einen Durchsuchungsbefehl beantragen müssen, damit man einen Abzuschiebenden bzw. eine Abzuschiebende (oder etwas Abzuschiebendes) auch wirklich abschieben darf?.
Wenn Du einen Haftbefehl hast, und die Wohnung des zu Verhaftenden betreten willst, holst Du Dir dann keinen Durchsuchungsbefehl der Wohnung? Solltest Du...

Das raten Anwälte
Haftbefehl | Durchsuchung | Beschlagnahme | Sicherstellung
 
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Für eine Verhaftung mit Haftbefehl ist ein Betreten der Wohnung zulässig, wenn es sich um die Wohnung des Tatverdächtigen handelt.

Kleinknecht/Meyer-Goßner schrieb:
Keine Raumdurchsuchung ist die sog. bloße "Nachschau", bei der es nicht um das Auffinden einer sich verbergenden Person, sondern um das Betreten eines Raums gegen den Willen des sich - bekanntermaßen in dem Raum aufhaltenden -
Verdächtigen zu dessen Festnahme geht

http://www.jwilhelm.de/giv.pdf
 
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Für eine Verhaftung mit Haftbefehl ist ein Betreten der Wohnung zulässig, wenn es sich um die Wohnung des Tatverdächtigen handelt.
Dann bleibt jetzt nur die Frage, ob eine Abschiebung mit einem Haftbefehl rechtlich gleichgesetzt ist. Und es bleibt die Frage, was mit Wohnungen ist, in denen mehrere Menschen wohnen, wenn nur gegen einen der Bewohner ein Haftbefehl vorliegt?

Ich suche mal. Und bitte verstehe meine Fragen nicht falsch, iGameKudan, ich kenne mich in dem Bereich nicht aus. Ich begehe einfach keine Straftaten. Ich hätte aber z.B. erwartet, dass zu einem Haftbefehl automatisch ein Durchsuchungsbefehl ausgestellt wird.
 
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Ich suche mal. Und bitte verstehe meine Fragen nicht falsch, iGameKudan, ich kenne mich in dem Bereich nicht aus. Ich begehe einfach keine Straftaten. Ich hätte aber z.B. erwartet, das zu einem Haftbefehl automatisch ein Durchsuchungsgebehl ausgestellt wird,
Geht mir genauso, ich finde es daher echt gut, dass wir hier einen User haben, der sich in solchen Dingen wegen seiner beruflichen Laufbahn scheinbar bestens auskennt.
 
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Zum Thema, wie man einen Aufstand anzettelt lauft gerade im ZDF der Film "Bastille Day".
 
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Dazu bräuchte man aber auch eine Politik, die hinter ihren Sicherheitskräften steht und ihnen auch das Durchsetzen der Rechtsstaatlichkeit ermöglicht - und nicht aus falschem Mitleid versucht, dies zu verhindern.

Der neueste Dünnschiss von den Grünen und Linken


Als Polizist käme ich mir hart verarscht vor, wenn ich durch die Politik am Durchsetzen von Recht und Ordnung gehindert werde.

Wenn die Politik einen aktiv behindert, wäre dieses Gefühl auch berechtigt. Wenn Polizisten selbst nicht in der Lage sind, die Rechtslage ihres Arbeitsbereiches einzuschätzen, sondern dafür erst einmal einen Konsens von Ministerien (!) abfragen (die auch nicht für Rechtsauslegung zuständig sind) respektive im Zweifelsfall erstmal Grundrechte mit Füßen treten, dann hat das nicht mit mangelnder Unterstützung, sondern entweder mit mangelnder Ausbildung oder aber mit mangelnder Aussiebung ungeeigneter Subjekte zu tun. In dem Artikel wird zu allererst ein Rechtsbruch, also Polizeiversagen beschrieben. Dass es für diese Politik auch sonst ein Scheißjob wäre "und Ordnung" durchzusetzen, weil es gar keine Vorstellung von Ordnung gibt, steht auf einem anderen Blatt – erstmal muss die Polizei sich selbst unter Kontrolle haben. Sonst braucht man sich auch nicht zu wundern, wenn einem diverse Zivilverbände gerade den beschriebenen Teil der Arbeit schwer machen, denn da werden verdammt viele Grundrechte sehr schnell verletzt, wenn man keine Ahnung und keine Vorsicht zeigt, was offensichtlich beides für die Berliner Polizisten gilt.


Hausfriedensbruch ist und bleibt Hausfriedensbruch. Wo ist das Problem, im Fall der Abschiebung einen Durchsuchungsbefehl zu bekommen? Hamse wieder keine Lust gehabt, die Herren Polizisten. Und genau darum geht es in diesem Thema, um die rassistische Selbstherrlichkeit unseres Gewaltmonopols.

Hausfriedensbruch ist kein "Dünnschiss", oder`?


Aha, wie sieht es denn mit Studentenwohnheimen aus oder überhaupt WGs? Sind das für Polizisten auch "Sammelunterkünfte? In dem Augenblick, in dem ich einen Schlüssel für meine Tür meines Zimmers habe, ist das eine Wohnung. Und genau darum ging es in diesen Asylantenheimen. Es gab Familienzimmer.

Selbst wenn es keine Wohnung gibt, gilt immer noch das Hausrecht. Selbst in eine menschenleere Industriehalle darf die Polizei nicht ohne Durchsuchungsbefehl rein (solange keine Gefahr in Vollzug ist). Also entweder war das hier eine Wohnung, die durch das Recht auf Privatsphäre hochgradig geschützt ist, oder es war eine öffentliche Einrichtung des Sozialministeriums, dass als Hausrechtsinhaber offensichtlich der Polizei den Zugang verwehrt. Ob es das sollte steht auf einem anderem Blatt, über das sich die Politiker schleunigst die Schädel einschlagen sollen, denn hier wird definitiv Polizeiarbeit behindert. Aber für die Polizisten war die rechtliche Lage eigentlich glasklar: Sie hätten entweder von einem Richter, von einem Wohnungsinhaber oder von einem Hausherren eine Zutrittsbefugnis benötigt.
Sie hatten nichts davon.
Es muss noch geklärt werden, gegen welches Recht sie verstoßen haben, aber im Recht waren sie garantiert nicht. Und das darf Polizisten nicht passieren.


Und soll man jetzt für jede Abschiebung noch einen Durchsuchungsbefehl beantragen müssen, damit man einen Abzuschiebenden bzw. eine Abzuschiebende (oder etwas Abzuschiebendes) auch wirklich abschieben darf?
Straftäter dürfen auch von Zuhause abgeholt werden.

"Einen Asylantrag abgelehnt bekommen" ist aber keine Straftat.

Am Ende sind Asylbewerber oder Flüchtlinge die kein Aufenthaltsrecht und keine Duldung (= Herkunftsland gilt (wieder) als sicher und es droht keine sonstige Gefahr für Leib und Leben) haben ausreisepflichtig. Abgeschoben wird man nur, wenn man nicht innerhalb des gegebenen Zeitraumes ausreist und sich damit defacto hier illegal aufhält.

Lol. Du bist auf dem Stand der -ich glaube- 80er Jahre. Heutzutage wird bestenfalls ein Ablehnungsbescheid zugestellt, gegen den aber in aller Regel (und einigen Kategorien gar nicht mal so schlechten Erfolgsquoten) Einspruch erhoben wird, sodass vorerst weiterhin eine Bleiberecht besteht. Die eigentliche Erzwingung der Ausreise wird aber nicht mehr vorher angekündigt (um Untertauchen zu vermeiden - nur dass die Kriminellen irgendwie weiterhin verschwinden), sodass der Abzuschiebende gar keine Chance hat, zu kooperieren. Bei dem stehen nur plötzlich morgens um 4 Polizisten am Bett und zwingen ihn mitzukommen.

Eigentlich sollte der Polizei durch die Politik im Rahmen geltender Gesetze der Rücken gestärkt werden. Wenn man aber andauernd vom Dienstherren für seine Arbeit den sprichwörtlichen Tritt in die Eier bekommt...

Von den Polizeigewerkschaften kommen irgendwie nur Forderungen nach weiter reichenden Kompetenzen und damit noch mehr Aufgaben, während die Polizei längst hoffnunglos überlastet ist offensichtlich keine Ahnung hat, was sie eigentlich darf und soll. Eigentlich wäre es angebrachter, den Handlungsspielraum massiv einzuschränken, auf ein Maß, mit dem die Polizisten wenigstens klarkommen. Wenn das dazu führt, dass weniger abgeschoben wird, ist das ein Problem für andere Teile des Innenministeriums, die ihren Scheiß eben mal alleine regeln müssen, aber allenfalls besser, als wenn die Bürger zu dem Schluss kommen, dass die Polizei eben nicht mehr Recht und Ordnung, sondern nur Partikulärinteressen verteidigt - und das sogar GEGEN geltendes Recht. Ich persönlich kenne mehrere Flüchtlingsnotunterkünfte in der Umgebung (mittlerweile afaik alle geschlossen, aber Leute die ethnisch aus den Flüchtlingsgebieten stammen könnten, sieht man zu Hauf auf der Straße) und hatte bislang null Probleme mit Flüchtlingen, wäre aber schon froh, wenn ich mehr Polizeistreifen bei der Ahndung von Verkehrsverstößen denn beim Begehen derselbigen beobachten würde.
(Bislang liegt die Quote bei ca 20 zu 1, wenn ich zusätzlich das Ordnungsamt berücksichtige bei 20 zu 8. Nur dass ein nicht sichtbarer Parkschein niemanden gefährdet, von Polizisten zugeparkte Verkehrsspuren, missachtete Vorfahrten und vergessen Blinker dagegen schon.)
 
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Ob es das sollte steht auf einem anderem Blatt, über das sich die Politiker schleunigst die Schädel einschlagen sollen, denn hier wird definitiv Polizeiarbeit behindert. Aber für die Polizisten war die rechtliche Lage eigentlich glasklar: Sie hätten entweder von einem Richter, von einem Wohnungsinhaber oder von einem Hausherren eine Zutrittsbefugnis benötigt."Einen Asylantrag abgelehnt bekommen" ist aber keine Straftat.

Lol. Du bist auf dem Stand der -ich glaube- 80er Jahre. Heutzutage wird bestenfalls ein Ablehnungsbescheid zugestellt, gegen den aber in aller Regel (und einigen Kategorien gar nicht mal so schlechten Erfolgsquoten) Einspruch erhoben wird, sodass vorerst weiterhin eine Bleiberecht besteht. Die eigentliche Erzwingung der Ausreise wird aber nicht mehr vorher angekündigt (um Untertauchen zu vermeiden - nur dass die Kriminellen irgendwie weiterhin verschwinden), sodass der Abzuschiebende gar keine Chance hat, zu kooperieren. Bei dem stehen nur plötzlich morgens um 4 Polizisten am Bett und zwingen ihn mitzukommen.
Genau die gleiche Geschichte wie bei Straftätern - da dampft die Polizei auch nicht ab, weil der Typ sich weigert, die Tür aufzumachen. Da wird die Tür mit Hilfe eines Schlüsseldienstes geöffnet.
Und es wäre ein absolutes Unding, wenn der gemeine Straftäter sich im Mehrfamilienhaus versteckt, die Polizei deshalb nicht den Hausflur betreten darf und damit der Straftäter ungreifbar ist.

Aktiv abgeschoben wird bloß, wenn es absolut keine Bleibeperspektive gibt. Ein illegaler Aufenthalt hier in Deutschland ist nichts anderes wie eine Straftat. Und wie du schon meinst - wenn Beschwerde eingereicht wurde, besteht während der Verfahrensdauer weiterhin ein Bleiberecht. Ein "Abschiebekommando" ist damit automatisch ausgeschlossen. Um mal Anwalt.org zu zitieren:
Im Rahmen des Asylverfahrens erfolgt die Anordnung einer Abschiebung in Deutschland durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). In der Regel bekommt ein Asylsuchender die Abschiebeandrohung zeitgleich mit der Ablehnung des Asylantrags und einer Mitteilung über die Länge der Frist zur freiwilligen Ausreise.
Meist beträgt diese Frist einen Monat. Erst danach können die Behörden Abschiebungen vollziehen. Dies liegt jedoch im Aufgabengebiet der Ausländerbehörden des jeweiligen Bundeslandes

Wobei, wiegesagt, durch das Einlegen der Beschwerde die Abschiebeanordnung im Sinne der Ermöglichung eines fairen und ordentlichen Rechtsprozesses für die Verfahrensdauer ausgesetzt wird.
Sollte es doch zur Abschiebung kommen, eben weil es keine Bleibeperspektive gibt, muss es Möglichkeiten haben, die entsprechende(n) Person(en) auch erreichbar zu haben. Wie schon gesagt - die Polizei dreht auch nicht um, weil der sich eindeutig zuhause befindliche Straftäter in einem Mehrfamilienhaus wohnt und die Tür vom Hausflur zugeschlossen ist.

Es ist nicht so, dass wir hier in Deutschland ein außergewöhnlich hartes Einwanderungsrecht haben. Es ist eher eines der liberalsten Einwanderungsgesetze weltweit, welches einem auch angemessenen Rechtsbeistand im Streitfall zusichert.
Wer trotz Ausschöpfen der rechtlichen Mittel keine Bleibeperspektive hat, hat hier nichts mehr verloren.

ruyven_macaran schrieb:
Von den Polizeigewerkschaften kommen irgendwie nur Forderungen nach weiter reichenden Kompetenzen und damit noch mehr Aufgaben, während die Polizei längst hoffnunglos überlastet ist offensichtlich keine Ahnung hat, was sie eigentlich darf und soll. Eigentlich wäre es angebrachter, den Handlungsspielraum massiv einzuschränken, auf ein Maß, mit dem die Polizisten wenigstens klarkommen. Wenn das dazu führt, dass weniger abgeschoben wird, ist das ein Problem für andere Teile des Innenministeriums, die ihren Scheiß eben mal alleine regeln müssen, aber allenfalls besser, als wenn die Bürger zu dem Schluss kommen, dass die Polizei eben nicht mehr Recht und Ordnung, sondern nur Partikulärinteressen verteidigt - und das sogar GEGEN geltendes Recht. Ich persönlich kenne mehrere Flüchtlingsnotunterkünfte in der Umgebung (mittlerweile afaik alle geschlossen, aber Leute die ethnisch aus den Flüchtlingsgebieten stammen könnten, sieht man zu Hauf auf der Straße) und hatte bislang null Probleme mit Flüchtlingen, wäre aber schon froh, wenn ich mehr Polizeistreifen bei der Ahndung von Verkehrsverstößen denn beim Begehen derselbigen beobachten würde.
(Bislang liegt die Quote bei ca 20 zu 1, wenn ich zusätzlich das Ordnungsamt berücksichtige bei 20 zu 8. Nur dass ein nicht sichtbarer Parkschein niemanden gefährdet, von Polizisten zugeparkte Verkehrsspuren, missachtete Vorfahrten und vergessen Blinker dagegen schon.)
Die Polizei braucht eben auch entsprechende Kompetenzen. Gut, eigentlich hat sie die schon - nur kommen dann wieder naive Politiker um die Ecke und grätschen der Polizei in ihre Arbeit rein. Und versuchen die bürokratischen Hürden so dermaßen hochzusetzen und auszureizen, dass die Polizei dadurch tatsächlich hoffnungslos überlastet wird. Das Innenministerium hat garkeine Befugnis, eine Abschiebung notfalls auch mit polizeilicher Gewalt durchzusetzen, sofern die betroffene Person nicht freiwillig geht.

Wie sehr die Polizei auch noch anderweitig durch bürokratische Hürden und fehlenden politischen Willen behindert wird sieht man doch an der Aktion hier in Berlin mit dem Görlitzer Park, wo man sich sogar schon gezwungen sah Markierungen für Standplätze für Drogendealer auf den Boden zu sprühen, damit die Passanten wenigstens halbwegs störungsfrei den Park passieren können. Da ist eindeutig bekannt dass Straftaten stattfinden - und sie werden ignoriert.

Da ist die mangelhafte Ausstattung der Verkehrspolizei (die es in dem Sinne ja nicht mehr gibt - Hier in Berlin auch ein Ergebnis des Rot-Roten Sparzwanges, indem man die Verkehrspolizei ersatzlos in die normale Schutzpolizei migriert hat - natürlich mit Personalabbau...) bzw. der mit verkehrspolizeilichen Aufgaben betrauten Beamten noch echt das geringste Problem.
 
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[...] sieht man doch an der Aktion hier in Berlin mit dem Görlitzer Park, wo man sich sogar schon gezwungen sah Markierungen für Standplätze für Drogendealer auf den Boden zu sprühen, damit die Passanten wenigstens halbwegs störungsfrei den Park passieren können. [...]

Schnickschnack sah man sich zu irgendwas gezwungen. Das war eine kuriose Idee des Oberparkwächters da, mehr nicht.
 
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