Sinkendes Vertrauen in Sicherheitskräfte

Gibt es hier irgendjemanden, der oder die wirklich weiß, wie die Sache wirklich abgelaufen ist - und sich entsprechend ein Urteil erlauben kann? Falls nicht, wartet bitte ab, bis die Sachlage klar ist.
Das kann lange dauern. Dann müssten wir die Diskussion hier komplett einstellen.
 
Das kann lange dauern. Dann müssten wir die Diskussion hier komplett einstellen.
Tja.

Ist ja nicht die einzige Diskussion die man führen kann. Gäbe ja auch andere Dinge zu tun.
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Sind halt Stresssituation wo jemand was Saublödes tut.
Nein! Von hinten einem Fliehenden mehrfach in den Rücken zu schießen, woran diese Person dann auch verstirbt, ist bei ausgebildeten Polizisten mindestens mit Totschlag anzuklagen. Wenn sich dann herausstellt, dass der Polizist aus Rache für den Einsatz von Pfefferspray durch den Fliehenden blindlings losgeballert hat, dann würde ich dem sogar Vorsatz - also Tötungsabsicht - unterstellen und in der Folge mit Mord anklagen. Aber keine Sorge! Die Staatsanwaltschaft regelt des schon.
 
Der Polizist hatte gerade ne Ladung Pfefferspray abbekommen, d.h. seine Sicht dürfte ziemlich undeutlich gewesen sein. In so einer Situation auf den Angreifer zu schiessen (nichts anderes ist es wenn der Gegenüber Pfefferspray einsetzt) um sein eigenes Leben zu schützen sollte für Polizisten schon legitim sein. Immerhin setzen sie sich dieser Gefahr täglich aus und wollen irgendwann auch mal die Pensionierung erreichen.
Das ein Schuss nun den Kopf getroffen hat kann einfach nur Zufall gewesen sein. Mit ne Ladung Pfefferspray im Gesicht ist genauen Zielen nicht mehr möglich. Alleine, dass die drei Schüsse ja komplett andere Körperteile getroffen haben zeugt von einer hohen Streuung in naher Entfernung.
Und hier Vorsatz zu unterstellen ist ja mal abseits jeglicher Logik. Warum sollte ein Polizist Karriere und Lebensplanung für einen x-beliebigen Fall an einem x-beliebigen Tag einfach so wegschmeißen?
 
Nein! Von hinten einem Fliehenden mehrfach in den Rücken zu schießen, woran diese Person dann auch verstirbt, ist bei ausgebildeten Polizisten mindestens mit Totschlag anzuklagen. Wenn sich dann herausstellt, dass der Polizist aus Rache für den Einsatz von Pfefferspray durch den Fliehenden blindlings losgeballert hat, dann würde ich dem sogar Vorsatz - also Tötungsabsicht - unterstellen und in der Folge mit Mord anklagen. Aber keine Sorge! Die Staatsanwaltschaft regelt des schon.
Darum gehts ja nicht...Totschlag, Mord ist was anderes als ne Hinrichtung...
 
Der Polizist hatte gerade ne Ladung Pfefferspray abbekommen, d.h. seine Sicht dürfte ziemlich undeutlich gewesen sein. In so einer Situation auf den Angreifer zu schiessen (nichts anderes ist es wenn der Gegenüber Pfefferspray einsetzt) um sein eigenes Leben zu schützen sollte für Polizisten schon legitim sein. Immerhin setzen sie sich dieser Gefahr täglich aus und wollen irgendwann auch mal die Pensionierung erreichen.
Das ein Schuss nun den Kopf getroffen hat kann einfach nur Zufall gewesen sein. Mit ne Ladung Pfefferspray im Gesicht ist genauen Zielen nicht mehr möglich. Alleine, dass die drei Schüsse ja komplett andere Körperteile getroffen haben zeugt von einer hohen Streuung in naher Entfernung.
Und hier Vorsatz zu unterstellen ist ja mal abseits jeglicher Logik. Warum sollte ein Polizist Karriere und Lebensplanung für einen x-beliebigen Fall an einem x-beliebigen Tag einfach so wegschmeißen?
Wo steht dass der Polizist Pfefferspray abbekommen hat? Und selbst wenn es so wäre, muss man dann nicht scharf schiessen. Außerdem hat er von hinten auf den Mann geschossen. Verhältnismäßigkeit usw. Verstehen wohl einige nicht.

"Hinrichtung" war vielleicht etwas zu krass formuliert. Aber feige war´s trotzdem.
 
In so einer Situation auf den Angreifer zu schiessen (nichts anderes ist es wenn der Gegenüber Pfefferspray einsetzt) um sein eigenes Leben zu schützen sollte für Polizisten schon legitim sein.
Die Einsatzkräfte waren zu zweit, und der Angreifer hat sich bereits entfernt. Der Polizist hat dem Fliehenden MEHRFACH VON HINTEN in den Körper geschossen. Das ist kein Selbstschutz mehr. Das ist Selbstjustiz.

Totschlag, Mord ist was anderes als ne Hinrichtung...
Ja. So bin ich bei dir.
Wo steht dass der Polizist Pfefferspray abbekommen hat?
Laut Aussage der Polizisten. Die haben aber auch ausgesagt, dass der Verdächtige in den Taschen gekramt hat, weswegen man annahm, er würde das per Funk erwähnte Messer zücken. Allerdings geschah das nach Aussage der gleichen Polizisten, während der Verdächtige sich auf der Flucht von den beiden Einsatzkräften bereits entfernte.

Ist alles mal wieder sehr dubios. Vermutlich hatte auch keiner der Einsatzkräfte eine Bodycam dabei.
 
ist das für mich eine Hinrichtung
Auf so eine Idee muss man erstmal kommen.
Das zu unterstellen - oder durchzuführen.


Dem war also nur langweilig und er wollte mal ausprobieren, was passiert? :hmm:
Wo steht dass das der Polizist Pfefferspray abbekommen hat? Und selbst wenn es so wäre, muss man dann nicht scharf schiessen.
Genau, hier muss man erst selbst das Messer im Hals haben bis man was machen darf.

Als er auf hinzugerufene Polizisten traf, sprühte er den Reizstoff auch in deren Richtung und lief an ihnen vorbei.
Aus 20 m Entfernung? Kann ich mir nicht vorstellen.
Denen wird das mit dem Messer bestimmt auch gefunkt worden sein.

Aber feige war´s trotzdem.
Das hätte der sich ja mal vorher überlegen können.

Das als Beispiel für die Mordlustige Polizei ist doch ein Witz. Der Spinner hat halt Pech gehabt, dass es so endete.

Das ist Selbstjustiz.
Und der wär nicht auf die Idee gekommen, dass das mglw. Konsequenzen haben würde?
Ich weiß nicht, das kommt mir immer so an den Haaren herbeigezogen vor.

Edit:
Wo steht dass der Polizist Pfefferspray abbekommen hat?
Auch aus deiner Quelle:
Das Opfer habe unmittelbar vor den Schüssen Reizgas gegen den angeschuldigten Beamten eingesetzt
 
Zuletzt bearbeitet:
Von hinten einem Fliehenden mehrfach in den Rücken zu schießen, woran diese Person dann auch verstirbt, ist bei ausgebildeten Polizisten mindestens mit Totschlag anzuklagen.
Sah man bei einem ähnlichem Fall vor ein paar Jahren in Bayern etwas anders:
In dem Fall ein Schuss, der die Beine treffen sollte, mit vorrangegangenen Warnschuss und ohne vorherigen Angriff auf die Polizei.
 
Zuletzt bearbeitet:
Salve,

jetzt bleiben wir mal alle ruhig mit den Pferden.
Es sieht nicht wirklich gut aus für den Polizisten, denn die Staatsanwaltschaft hat eine objektive Notwehrlage abgelehnt.
Der Polizist ist bezgl Vorsatz auch noch nicht aus dem Schneider, sondern das wird explizit in der Beweisaufnahme vor Gericht eingehend untersucht und befragt werden. Die Staatsanwaltschaft geht von einer irrigen Annahme (subjektiv) aus, das wird das Gericht klären müssen.
Wird in der Beweisaufnahme auch nur durch einen anderen anwesenden Polizisten das angebliche Messer in Zweifel gezogen, kann das ruckzuck Vorsatz werden.

Da auch ich nicht von Mord (Hinrichtung) in Form von Rache ausgehe, kann hier aber dolus eventualis zur Anwendung kommen, durch das willkürliche in den Rücken schiessen, denn Polizisten werden für solche Situationen ausgebildet.
Reizgas ist zwar ein "potentielle" Waffe, aber lange keine tödliche, wie ein eventuelles Messer.
Da das Opfer kein Messer bei sich geführt hat, kommt es alleine bei der Beweisaufnahme auf den Tathergang ohne Widersprüche an. Der Polizist ist in ziemlich gewaltigen Schwierigkeiten und bei 3 willkürlichen Schüssen in den Rücken eines Opfers, ohne wirklich lebensbedrohliche Waffe auch völlig zu recht!
 
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