Entschuldige vielleicht kam der Sinn nicht ganz rüber. Ich meinte nicht das der Angreifer mit Reizgas angreift und deswegen gefahr für Leib und Leben besteht. Ich meinte wenn das Reizgas des Polizisten nicht ausreicht um den Angreifer ausser Gefecht zusetzen muss die nächste Stufe genutzt werden um das Leben des Polizisten/der unbeteiligten zu schützen.
Wieso "muss" etwas genutzt werden, "um das Leben zu schützen", wenn durch einen Angreifer mit Reizgas überhaupt keine Gefahr für ein Leben besteht? Reizgas ist extrem unangenehm und somit in
vielen Situationen geignet, um Menschen zur Flucht zu motivieren. Z.B. gegen Demonstranten, die ihr Recht auf Meinungsäußerung nutzen. Für Situationen, in denen die Polizei jemanden unter Kontrolle zu bringen hat, wäre es schon eine ziemlich schlechte Wahl. Und seitens eine Angreifers, der dauerhaften Schaden anrichten möchte, schon eine komplett unbrauchbare.
Das Wohlbefinden der Beamten zur Seite, dass sicherlich im Alltag schon zu oft zu kurz kommt, aber rechtlich weit hinter dem Leben eines Menschen steht, ist ein Angreifer mit handelsüblichem Pfefferspray oder ähnlichem nicht gefährlicher, als ein Angreifer ohne. Und um solche ohne Einsatz potentiell lethaler Gewalt außer Gefecht zu setzen, gehen Polizisten mindestens zu zweit auf Streife, in Problemgebieten/Nachts/zu Einsätzen gegen Problempersonen aber eher zu Dritt respektive als Doppeltstreife zu viert, und führen zumindest Schlagwaffen mit. Vier Mann, vier Extremitäten - fixiert, fertig. Im Worst Case bricht im Schlag-vs-Knüpppel-Austausch vorher ein Knochen des Übeltäters. Aber da kann der soviel sprühen, wie die Dose hergibt: Da stirbt niemand dran oder wird auch nur daran gehindert, zuzupacken.
Und nun sage mir: In welcher Konstellation ist es tragbar, dass man einem Menschen mehrmals von hinten in den Rücken schießt, um ihn zu stoppen?
"von hinten" ist relativ. Wenn der Angreifer seine rechte Schulter in den rechts von dir stehenden Kollegen rammen will, dann dreht er dir schon den Rücken zu, obwohl er sich im Angriff auf die Streife zu bewegt. Da muss man mal abwarten/hoffen, dass der genaue Ablauf gut rekonstruiert werden kann, ehe man Vorverurteilungen trifft. Bislang habe ich noch keine Schilderung gesehen, die von Schüssen auf einen bereits fliehenden Täter spricht.
Feldhamster springen dich an und jagen dich zu Tode.
Das waren weiße Kaninchen, die an die Kehle gehen.
Ich möchte mich in die Diskussion ob das jetzt verhältnismäßig war oder nicht garnicht einmischen. Nur zu diesem Thema möchte ich als Sportschütze kurz was sagen.
3 von 4 Schüssen zu treffen auf ein Mann großes Ziel ist nicht gut. Das schafft man auch wenn man einmal im Jahr auf Kirmes/Messe mit so einem Luftgewehr auf Plastik Blättchen schießt.
Als erfahrener Schütze trifft man auf 25m mindestens 8 von 10 Schuss auf ein Augapfel großes Ziel.
Ich bezweifle hier, dass die Zielperson weiter als 25m entfernt war, da nur 3/4 überhaupt zu treffen ist nicht gut, Gefahrsituation hin oder her, Polizisten lernen genau solche Situationen.
Was ich damit sagen will: Wenn ein schütze so schlecht zielt, dann ist das gezielte Treffen der Beine (ungefähr 1/5 der Breite des Oberkörpers) schlicht nicht machbar.
Also nein, 3/4 zu teffen bedeutet nicht dass man geübt ist und bedeutet logischerweise auch nicht dass man "einfach so" Beine die im Bewegung sind, treffen kann.
Ob "geübt" oder nicht würde ich, ohne genaue Kenntnis der Situation, nicht beurteilen. Unmittelbar nach einem Sprint mit voller Ausrüstung und auf zehn Meter Entfernung aus der Hüfte heraus ohne Zeit zum Zielen zu nehmen auf eine rennende Person wären (aktuelle Berichte) 3,5 Treffer bei 5 Schüssen schon ganz okay, was die Schießfähigkeiten angeht.
Was überhaupt gar nicht geht: Schusswaffeneinsatz in der Innenstadt mit einem Treffer in den Kopf, einer in der Körpermitte, einer am untern Ende des Körpers, einem Streifschuss am Bein und einmal ganz daneben. Egal ob Übung oder die Bedingungen schuld waren, aber der Beamte war ganz offensichtlich in der vorliegenden Situation nicht in der Lage, auch nur zwei Schüsse gezielt in eine ähnliche Richtung abzugeben.
Das heißt entweder hat der auf große Entfernung, ohne eigene Gefährdung und mit Zeit zum abwägen und Zielen, eine Streuung von 5-10° hingelegt oder aber er hat auf kurze Entfernung, in einer zumindest subjektiven Situation, über eine Spanne von 40-50° rumgeballert. In beiden Fällen gehört nicht nur er wegen schwerer Gefährdung der Öffentlichkeit vor Gericht gestellt, sondern es gehören auch diejenigen, die ihm die Qualifikationen zum Umgang mit einer Waffe NICHT gegeben, sowie diejenigen, die ihn ohne diese mit einer Waffe in die Öffentlichkeit gelassen haben, suspendiert.
So weit ich hier überhaupt firm bin, sind Bodycams in Bayern flächendeckend eingeführt worden. Wie dies in anderen Bundesländern geregelt ist, weiss ich nicht.
Allerdings gelten auch hier hohe Standards bzgl. Datenschutz.
Die Polizisten dürfen nur dann die Bodycam aktivieren, wenn sie eine Gefahrensituation ahnen und müssen dies nach jedem Einsatz (schriftlich) rechtfertigen.
Ich würde es eher andersherum sehen wollen, dass die Bodycams quasi mit Einsatzbeginn aktiviert werden, unabhängig von der Gefahrenlage und die Datensätze für eine notwendig lange Zeit einfach einem Staatsanwalt übergeben werden. Denn nicht immer ist von Anfang an erkennbar, ob denn eine Gefahrensituation vorliegt oder nicht.
Das viel schlimmere ist in meinen Augen der Abschnitt "dürfen": Die Polizeigewerkschaften haben afaik deutschlandweit verhindert, dass irgendwer eine Bodycam nutzen MUSS. Das heißt die Dinger sind immer nur dann an, wenn ein Polizist Taten nachweisen will. Aber sie können keinen Schutz vor Polizeigewalt bieten respektive bei deren Aufklärung helfen, weil Täter in Uniform sie einfach ausschalten
dürfen. Das ist genau die gleiche Klüngelei und Kad(av)ergehorsam, die verhindert, dass es bei uns überhaupt unabhängige Aufklärungsinstutionen für Gewalt durch Polizisten oder Maßnahmen gegen Faschisten in Uniform gibt.