Sinkendes Vertrauen in Sicherheitskräfte

Das kommt auch auf die Wirkung der Menge und die Person an.
Ich trinke 2 Bier und merke nen leichten bis mittleren unterschied, früher dauerte das länger waren aber mehr wie 2 Bier.
Das ginge bei Gras doch auch?

Ginge schon. Aber will man das? So wenig nehmen, dass man nichts spürt? Wie schon an Mahoy geschrieben: Ein Glas Wein kann ich "wegen des Geschmacks"/TROTZ Alkohol trinken und auf aufhören, bevor dieser Wirkung zeigt. Ob das jetzt in der Praxis auch den meisten gelingt, ist ein anderes Thema (immer weiter verschärfte Grenzwerte im Straßenverkehr sagen klar "nein" :D ) aber es ist zumindest ein denkbares Ziel. Aber was wo liegt der Unterschied zwischen "einen Joint rauchen, der so wenig Gras enthält, dass er keine Wirkung zeigt" und "eine Zigarette rauchen"? Ein leichter Beigeruch? Wenn dir das wichtig ist, kannst du auch einfach Nutzhanf vom Seilhändler um die Ecke mit reindrehen. Bei der Legalisierung von Marihuana geht es ausschließlich darum, höhere THC-Konzentrationen zu erlauben und die haben nunmal nur einen Zweck.
(Ein passendes Ethanolbeispiel will mir nicht einfallen. Am ehesten vieleicht noch 80er Strohrum statt 40er Korn. Wer ersteren verlangt und sagt, er wolle sich nicht einen antrinken, dem glaubt zu recht keiner. Bei bislang verbotenem Hanf würde ich den Unterschied aber eher mit 95 vs. 10 Umdrehungen vergleichen. Also "kriegt man in Deutschland nur in der Apotheke" vs. "ist ab16")

Sehr guter Punkt. Schwierig
Theorie: Der Drogendeal ist doch ein Austausch von Ware gegen Bares oder?

Theoretisch: Ja. Praktisch ist aber relativ einfach, den Geld- vom Warenaustausch zu trennen und beispielsweise unsichtbar digital abzuwickeln. Dann bleibt als Erkennungsmerkmal für Beamte nur noch der Warenaustausch - solange es den nicht auch in "legal" gibt.

Wäre das ein Problem das sich jeder selber zu versorgen hat oder ne Runde ausgibt weil es ja nur der Konsum an sich ist, sprich du hast nur das bei dir in fertiger Form eines Joints und keinen 50 kg Beutel.

Die legale Menge zu reduzieren ist ein Schritt in die richtige Richtung ja. Schafft aber weitere Baustellen, die ebenfalls berücksichtigt werden müssen:
- "selbst versorgen" aka Selbstanbau bedeutet unter natürlichen Bedingungen in der Regel eine Ernte im Jahr, also Mengen für 12 Monate auf einmal. 24 Monate, wenn man schlechte Ernten ausgleichen will.
- Händlern musst du die Handhabung größerer Mengen erlauben und da es eine legale Substanz ist, darf jeder Händler werden. Heißt aber halt nicht, das die Menge, mit der du ihn antriffst, auch die ist, die er in der Bilanz angibt. Wie unterscheidest du jemandem, der am 1. ein legales kg einkauft und am 30. verkauft von jemandem, der am 1. ein legales kg einkauft und am 5. verkauft, dann am 6. ein illegals kg kauft und am 10. verkauft, dann am 11. ein illegales ...? Die haben beide am Ende des Monats 1 kg in den Büchern stehen und beide zu jedem Zeitpunkt nur 1 kg im Bestand. Um den Unterschied zu bemerken würde mir nur eine Totalüberwachung einfallen, aber die ist weder praktikabel noch ohne Verdacht zulässig.
- Ich glaube, die Mengen schwanken auch deutlich je nachdem ob man inhaliert oder nascht. (Kann das jemand "von Freunden" bestätigen?)


Auch guter Punkt. Hast du eine oder mehrere Theorien wie man das verbessern könnte?
Schwerpunkt wären hier die Grenzkontrollen. Ich weiß natürlich nicht wie hoch die illegale Innerdeutsche
Produktion im Verhältnis zum "Import" steht. Aber gab ja letztens erst den Bericht mit der großen Drogenküche.

"regionale Produkte" dürften bislang eher unbedeutend sein, da es bei uns relativ gute Methoden zum aufspüren gibt. Also eher Importware. Aber ne, ich habe keine wirklich gute Idee - und ich vermute, dass die auch niemand anders hat. Denn sonst hätte man sie schon längst umgesetzt, oder?

Viele andere Sachen, jetzt kein Rausch, sind doch verpönt und jetzt mal ehrlich, wen kümmert es hinter wem diese Gesellschaft hinter einem bei vorgehaltener Hand redet, es sei denn das man nicht Erwachsen genug ist und man sich bei denen im direktem Umfeld, ich sag mal entblößt? Positiv oder Negativ natürlich.

Wir leben in einer Demokratie und haben einen Status Quo. Wer den geändert haben will, muss als die Gesellschaft davon überzeugen, dass sein Änderungswunsch ein Fortschritt ist. Und wenn die primäre Wirkung der Änderung lautet "Personen mit Interesse an psychisch aktiven Substanzen können diese ohne staatliche Konsequenzen erhalten", dann sehe ich ziemlich schwarz für aktive Unterstützung aus der Gesellschaft. Dann wird alles so bleiben, wie es ist. Deswegen hört man aus der Legalize-It-Bewegung auch eher sowas wie "Medizin" (mit der geltenden medizinischen Freigabe weitestgehend abgehakt), "Verringerung Drogenkriminalität" (aus den genannten Gründen zweifelhaft) oder "staatliche Einnahmen" (dito).

Kenne den Aufbau deines genannten Systems nicht da kein Beispiel, aber ja, wenn die Rechnung mit dem Gewinn des Staates nicht passt ist hier natürlich Handlungsbedarf!

Da kannst du praktisch alle Kontrollen nehmen. Egal ob Polizei, Ordnungsamt, Bauaufsichten, Lebensmittelinsepektion,... . Deren Durchführung kostet durch die Bank mehr, als durch Strafgebühren eingenommen wird. Einzige Ausnahme sind afaik automatisierte Tempokontrollen und die Steuerfahndung. Aber schon bei der Parkraumüberwachung zahlen einige Gemeinden mehr, als sie an Bußgeldern einnehmen. (Erst zusammen mit den Einnahmen durch gekaufte Parktickets lohnt es sich) Arbeitsstunden sind in Deutschland einfach wahnsinnig teuer und jemand rechtssicher zu überführen ist sehr arbeitsaufwendig. Vermutlich kann man es nicht auf einzelne Fälle umlegen, aber eine sechstellige Summe an Ausrüstungs- und Personalkosten bis zur Verurteilung eines kleinen Straßendealers würde ich locker annehmen. Selbst wenn man die gesamte Strafe als Geldbuße umsetzen würde (anstatt ihn für noch mehr Ausgaben in den Knast zu stecken), könnte der das schlichtweg nicht bezahlen. Mehr Kontrollbedarf heißt eigentlich zwangsläufig mehr Ausgaben für den Staat.

Polizisten im Dienst zwar im Schnitt nicht deutlich über 3000 €/Monat liegen, aber das ist halt nur, was sie bekommen. Für den Arbeitgeber kann man in der Regel das 1,5-fache bis 2-fache rechnen wenn man (Büro-)Arbeitsplatz (samt Admin), Versicherungen, Gebäude, Altervorsorge etc. mit einrechnet. Und nur weil bei Beamten vieles davon nicht direkt als Lohnnebenkosten läuft, sondern direkt vom Staat gezahlt wird, ändern sich die Gesamtkosten nicht. Polizisten brauchen oben drauf aber noch recht spezielle Ausrüstung für ihre Einsätze (und auch an die Dokumentation werden erhöhte Ansprüche gestellt) und einen Drogendealer fängst du nicht mit einer Person. Erstmal banale Streifengänge (mit zwei Personen oder in kritischen Gefilden auch vier), dann möglicherweise Observation, Durchsuchungen, Spurensicherung, möglicherweise Hundeführer mit ausgebildetem Tier - wenn du am Ende jemanden rechtskräftig verurteilen willst, muss sehr vieles sehr sorgfältig erfolgen. Und nach der Polizeiarbeit legen dann erstmal Staatsanwaltschaft und Gerichte los, die allesamt nicht unbedingt mit Mindestlöhnern besetzt sind. Und gegebenenfalls hat derjenige am Ende dann doch ein bessere Alibi und alles war umsonst. Ich würde mich nicht wundern, wenn selbst beim durchschnittlichen Straßendealer eine sechstellige Summe in amtliche Maßnahmen je Verurteilung fließen. Und danach wird ein Teil der Strafe aus Knast bestehen, was nochmal kostet. Bei jemandem in zweiter Reihe ist man schnell eine Zehnerpotenz höher. Aber wieviel Geldstrafe können die wohl Zahlen? Der kleine vielleicht eine höhere vierstellige Summe, sein Boss vielleicht ein paar 100000. Aber auch nur wenn du im günstigen Moment zugreifst - hat er gerade eingekauft, sitzt er vielleicht mit Drogen im Wert von einer halben Million dar, aber die haben für den Staat ungefahr den Wert von zwei Kohlebriketts und refinanzieren keine Polizeiarbeit.



Ich erkenne immer noch keinen Unterschied zu Spirituosen ...

Mehr als einen 100%igen Widerspruch darlegen kann ich nicht. Wenn das die Augen nicht öffnet :ka:

Ebenso kenne ich aber auch nur sehr Wenige, die trotz identischem Geschmacks alkoholfreie Varianten vorziehen.

Kennst du Leute, die von identischem Geschmack ausgehen und alkoholfreie Varianten trotzdem nachrangig behandeln? Ich nicht. Man kann über subjektiven Geschmack schlecht streiten, aber alle, die ich kenne, bevorzugen den des Originals. Alkohol hat nun einmal eine Wirkung auf die Geschmackszellen und Verfahren zur Alkoholextraktion betreffen auch flüchtige Substanzen. THC dagegen hat meines Wissens nach keinen Eigengeschmack und das es im Ausgangsmaterial durch reine Zucht auf nahezu null reduziert wurde, gibt es keine Auswirkungen auf andere Aromen.

Man sollte hier die kausale Abfolge nicht aus dem Auge verlieren: Alkoholfreie Varianten kamen auf, *weil* Alkohol gesellschaftlich anerkannt ist und man eine Alternative vermarkten kann, die zur Teilhabe an der Geselligkeit unter Umgehung der stofflichen Wirkung ermöglichst. Deiner Argumentation folgend hätte es das gar nicht geben dürfen, weil maßvoller Konsum ja den selben Zweck vollauf erfüllen würde.

Alkoholfreie Getränke kamen lange vor der Regelungen auf den Markt, die eine Teilhabe an der Geselligkeit mit alkoholischen Getränken unmöglich machten. Alkoholfreies Bier gab es schon, als du mit zwei Glas normalem Bier intus noch problemlos autofahren durftest und je nach Marke, zeitlichem Abstand und Köpermasse auch ein drittes unkritisch war. Genauso wird es heute auch durchaus von Leuten getrunken, die im weiteren Tagesverlauf keine volle geistige Leistungsfähigkeit mehr bräuchten. Gleiches gilt für alkoholfreie Cocktails und selbst Weinschorle, als Beispiel für reduzierten Alkoholgehalt, ist wieder im kommen. Deiner Schilderung nach trinkt ja jeder Alkohol nur, um sich die Kante zu geben und lässt nur die Finger davon, wenn er sonst den Führerschein verliert - das passt hinten und vorne nicht zu meinen Beobachtungen. Gibt genug Leute, die selbst den Gratisschnapps beim Italiener/Griechen/... nach dem Essen ablehnen.

Meine These: Sollte Cannabis jemals eine zum Alkohol äquivalente Alltags-/Volksdroge werden, wird es darauf basierende Genussmittel geben, welche die Aromen wiedergeben, jedoch (nahezu) komplett frei von "wirksamen" Bestandteilen sind.

Die gibt es heute schon. Hanfbrot und -Kekse kannst du oft genug sogar im normalen Supermarkt kaufen, in Ökoketten oder sonstwie alternativ angehauchten Läden immer. Und diese langen Hanfblättchen für die Freunde extra langer, extra dünner Zigaretten kennt doch jeder. Für Produkte aus Hanf ohne psychoaktive Wirkung braucht es keine Gesetzesänderung, die sind schon lange legal. Aber ich kenne halt niemanden, der sie genauso toll findet wie die, die THC enthalten.
 



 
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Ginge schon. Aber will man das?

Das sollten doch aber die entscheiden die Lust darauf haben.
Du stehst zb. an der Kasse und ich knall hinter dir meine 3 Kilo Schweinerippchen + Kiste Bier auf das Band.
Wenn interessiert es das Ich, mit Vorsicht, oder ich sag mal "anders" wahrgenommen werde, wahrgenommen wird als Du, der zb. nur seine Bio-Bouletten und nen Picolini stehen hat, dann aber nochmal zur
Kassiererin sagst, Du hättest gerne noch das Teufelszeug aus der abgeschlossenen Vitrine, auf das der Opa eine Kasse weiter schon die ganze Zeit schielt aber Oma Ihm nur Bier gestattet mit den Worten: Du weiß wat letztes mal passiert ist?

+ Der Nutzhanf-Seilhändler oder Produkte die Ökoketten anbieten sollte man natürlich vorher unter die Lupe nehmen und das Marktrepertoire Checken, wir wollen ja umweltfreundlich produzieren also Fächern und Quetschen wir unser Produkt bestmöglich aus, so das sogar der Abfall noch was einbringt.
Theoretisch: Ja. Praktisch ist aber relativ einfach, den Geld- vom Warenaustausch zu trennen und beispielsweise unsichtbar digital abzuwickeln. Dann bleibt als Erkennungsmerkmal für Beamte nur noch der Warenaustausch - solange es den nicht auch in "legal" gibt.

Nix da Digital, und auch kein Lieferdienst.

Damit wollte ich auf: Jeder bringt sein Zeug selber mit" raus, >aus dem Shop des Staatlichen Kontroll-Apparates der diese Produkte, oder Produktpalette vertreibt. Mit, Ohne, Viel oder Wenig Thc.
Nicht den Eigenanbau, den gibt es ja nicht Privat, der einzige Bauer ist hier der Staat der die Shops kontrolliert beliefert.

Ich kenne jetzt keine Budget-Obergrenze für die Statistik + zugehörige Stellen der kompletten Anti Drogen Bekämpfung, aber das wäre erstmal das Thema der Kalkulation vor der Investition in bekannte Studien.
Und wenn die primäre Wirkung der Änderung lautet "Personen mit Interesse an psychisch aktiven Substanzen können diese ohne staatliche Konsequenzen erhalten", dann sehe ich ziemlich schwarz für aktive Unterstützung aus der Gesellschaft
Hm, da würde Ich dann von mehreren Vorurteilen sprechen.
Die Kassiererin an der Kasse sagt ja auch nicht zu dir, als sie deinen hochprozentigen über den Scanner zieht:

Junger Mann, sie wissen ja, sollten sie den bis zum Auto auf Ex hinter kippen und uns auf den Parkplatz kotzen, ihren Schlüssel im Türschloss abbrechen, wofür sie übrigens auch den Vorsatz der Fahrens unter Alkohol begehen, womit sie dann auch noch selbstverständlich die vollen Kosten für Abschleppen und Exkremente übernehmen, sollten sie sich nicht bis zum eintreffen in Ihren eigenen vier Wänden beherrschen können. Ham sie nen Zaun?
Wenn nicht, vielen dank, dat macht 15,47€ aber mit unserer Hauseigenen - Bis zum Auto- Zusatzversicherung könnte der Tag aber doch noch glimpflich ausgehen oder sind sie der Typ der noch keine Zahn-Zusatzversicherung hat?
Wenn nicht, der Herr hinter Ihnen guckt schon langsam komisch, glaub den sein Bier wird langsam Warm und dat find der nich lustig"....

Und der Fortschritt und zumindest das Experiment zur Aufklärung einhergehend mit Steuereinahmen + evtl. weniger Kriminalität+ mehr Aufklärung im gesunden Maße versteht sich, sollte da erstmal gemacht werden ohne die typischen Hintergedanken, .... sagt der Kapitalismus, oder nicht?
+ ich du er sie es "hätten" dann auch oder nur die Wahl vieler.

Der Rest ist Thema der Messwerte % und mg.

Und wenn später vielleicht möglich, der Gedanke an der Kasse: Hm...! lieber heute doch das Päckl Gras, beim Bier muss ick dauernd Pi.... .

Mit Gras kann man auch (unwissend) gesellig zur Gesellschaft beitragen wie Alkohol es getan hat.
Kommt nur auf die Wahrnehmung an und wo man sich eventuell Rumtreibt.

Vielleicht zu früh dran für unsere Gesellschaft, wahrscheinlich 5-10 Jahre noch.
Je nachdem was beim abgucken, oder sogar Probeläufen machbar wäre.

Zumal die Regelung von damals auch in die Hose hätte gehen können.
Heute sind wird (jaja jetzt kein anderes Thema ^^) schlauer also warum nicht?
 
Nix da Digital, und auch kein Lieferdienst.

Damit wollte ich auf: Jeder bringt sein Zeug selber mit" raus, >aus dem Shop des Staatlichen Kontroll-Apparates der diese Produkte, oder Produktpalette vertreibt. Mit, Ohne, Viel oder Wenig Thc.
Nicht den Eigenanbau, den gibt es ja nicht Privat, der einzige Bauer ist hier der Staat der die Shops kontrolliert beliefert.

Verstehe (jetzt :) )
Abgaben allgemein nur innerhalb spezieller Shops zu erlauben, würde tatsächlich polizeiliches Vorgehen gegen jeglichen Austausch andernorts weiterhin ermöglichen. Man müsste gegenüber dem heutigen Zustand aber die Strafen drastisch anheben (und damit die Möglichkeiten für gemeinsamen Konsum im Freundeskreis gegenüber heute reduzieren), wenn Dealer nur noch daran und nicht mehr an der mitgeführten Menge erkennbar sind.

Hm, da würde Ich dann von mehreren Vorurteilen sprechen.

Natürlich sind bei der Meinung der Allgemeinheit viele Vorurteile im Spiel. Aber du kommst halt an der Allgemeinheit nicht vorbei, wenn du neue Gesetze willst. Und wie gesagt: Es gibt selbst bei Alkohol eine lange Geschichte von Schönrederei. Strohrum z.B. ist offiziell nicht zum trinken, sondern zum einlegen gedacht. Reinen Alk kriegst du in Deutschland gar nicht im Supermarkt, sondern nur in der Apotheke.

Und der Fortschritt und zumindest das Experiment zur Aufklärung einhergehend mit Steuereinahmen + evtl. weniger Kriminalität+ mehr Aufklärung im gesunden Maße versteht sich, sollte da erstmal gemacht werden ohne die typischen Hintergedanken, .... sagt der Kapitalismus, oder nicht?

Ich halte nicht viel von Kapitalismus, aber ja: Radikaler freier Markt kennt gar keine Einschränkungen. Für den Marktliberalen ist es ein Grundrecht, sind seinen goldenen Schuss Heroin im Spielwarenladen aus dem Schaufenster aussuchen und direkt vor der Tür setzen zu dürfen.
 
Ja, nee, ist klar ... Ein Mädel mit zwei Hämmern (Die Sicheln dazu hat man sicherlich nur noch nicht gefunden ...) muss ja Dreh- und Angelpunkt einer linksgrünversifften Terrorzelle sein, die es sich zum Ziel gesetzt hat, in geradezu gemeingefährlicher Weise arg- und wehrlose Neonazis anzugreifen.

Hätte sie sich mal lieber Schusswaffen und Sprengstoff besorgt, ein Führerbild ins Wohnzimmer gehängt und dann und wann 'ne Zecke aufgeklatscht, dann müsste man sich wenigsten keine Sorgen über strukturierte PMK machen ... :stupid:

Versteht mich nicht falsch, wenn sie sich der Körperverletzung schuldig gemacht haben sollte, gehört das natürlich strafrechtlich verfolgt, egal wer das Ziel war. Aber "Terror"? - Da bahnt sich doch die nächste Strafverfolgungsposse an ...
 
Ja, nee, ist klar ... Ein Mädel mit zwei Hämmern (Die Sicheln dazu hat man sicherlich nur noch nicht gefunden ...) muss ja Dreh- und Angelpunkt einer linksgrünversifften Terrorzelle sein, die es sich zum Ziel gesetzt hat, in geradezu gemeingefährlicher Weise arg- und wehrlose Neonazis anzugreifen.

Hätte sie sich mal lieber Schusswaffen und Sprengstoff besorgt, ein Führerbild ins Wohnzimmer gehängt und dann und wann 'ne Zecke aufgeklatscht, dann müsste man sich wenigsten keine Sorgen über strukturierte PMK machen ... :stupid:

Versteht mich nicht falsch, wenn sie sich der Körperverletzung schuldig gemacht haben sollte, gehört das natürlich strafrechtlich verfolgt, egal wer das Ziel war. Aber "Terror"? - Da bahnt sich doch die nächste Strafverfolgungsposse an ...
Das kann ja alles sein und ich tendiere auch zu der Ansicht,
ABER
dann muss die arme Frau einen verdammt miesen Anwalt haben, denn die Bundesstaatsanwaltschaft muss so viel auf der Hand haben, das der Haftrichter zustimmt und ein Anwalt kann jeder Zeit einen neuen Haftprüfungstermin anberaumen. Man hat ja auch bei Kachelmann gesehen, dass das mit U-Haft nicht ewig gehen kann, wenn man keine Karten auf der Hand hat, denn die Staatsanwaltschaft Mannheim hält ihn auch noch heute für schuldig und wollte ihn unbedingt ans Kreuz nageln.
Man wandert nicht einfach so 5 Monate in U-Haft, dazu hat eine ausgebuffte Verteidigung viel zu viele Möglichkeiten, wenn es keine hieb und stichfesten Beweise gibt.
 
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Haftprüfung gibt es erst nach 6 Monaten.

Auch mal was zum lachen:
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Fachkräftemangel beim BND :D
 
Da muss der Anwalt aber erstmal neue Beweise finden.
Dem Mädel wird doch vorgeworfen Anführerin und Mitglied einer Terrorvereinigung zu sein, was ich auch nicht so richtig glauben kann. Und wenn das nicht zutrifft, sollte das doch in 5 Monaten mit Leumundszeugen oder ducrh die Szene zu beweisen sein, genauso wie die Beweise der Bundesstaatsanwaltschaft zu erschüttern, wenn das eben nicht stimmt.
Ist ihr Freund immer noch auf der Flucht oder hat der sich gestellt?
 
Da muss der Anwalt aber erstmal neue Beweise finden.
Jepp, das ist das Hauptproblem. Wenn die Staatsanwaltschaft aus dem vorliegenden Material erst einmal etwas (im guten wie im schlechten Wortsinne) konstruiert hat, ist das via besonderem Antrag schwer anzugehen. Eigentlich ist es fast unmöglich, vor Ablauf besagter sechs Monate die Lesart der Staatsanwaltschaft anzugreifen, wenn man nicht gerade belegen kann, dass die zwei Hämmer und die Perücke keinen Bezug zu dem haben, was der Beschuldigten vorgeworfen wurde.

Hier wurde aus dem Vorwurf des Übergriffs und Bildung einer kriminellen Vereinigung ein Paket geschnürt, bei dem Ermittlungsrichter lieber auf Nummer sicher gehen. Und das, wie nun einige behaupten, mit Absicht, weil das, was man tatsächlich nachweisen kann und muss, nicht für das gewünschte Trara genügt hätte.
Ob das wiederum stimmt, können wir hier nicht beurteilen, weil wir gar nicht wissen, was tatsächlich an (ggf. nichtkörperlichem) Beweismaterial und in welchem Kontext vorliegt.

Aber die Vorverurteilung und Wortwahl in einigen Medien ist tatsächlich heftig. Ich will nicht wissen, was die über mich schreiben würden, wenn ich in den Dunstkreis von Ermittlungen geriete und jemand mit negativer Voreinstellung bewerten würde, was ich so in meiner Wohnung "griffbereit" liegen habe.
In meinem Kleiderschrank im Flur steht so eine verdächtige Kiste mit Hämmern, Klebeband, diversen Messern und Sprühfarbe und eine Skimaske sowie Handschuhe sind im selben Schrank auch zu finden. Dass es eine Werkzeugkiste für meine handwerklichen Hobbys ist und ich zufällig auch mal Ski fahre, glaubt man mir normalerweise gerne - allerdings nur so lange, wie ich nicht als Extremist vormarkiert wurde.
 
Die TAZ als Quelle anzuführen sagt auch wieder mal alles.
Bis in Deutschland ein Richter mal Untersuchungshaft in dieser Länge anordnet und sie nicht per Kaution rausdarf muss schon eine Menge vorliegen.
Nur weil sie jung, eine Frau und Student ist kann sie also nicht Anführer einer kriminellen Vereinigung sein? Lächerlich.
Schlechte Anwälte wird sie garantiert nicht haben, von ihren Genossen wird sie mit Sicherheit ausreichend unterstützt.
 
Kaution gibt es in Deutschland eher nicht, wir sind nicht in den USA wo Kriminelle wie Trump frei herumlaufen weil sie einfach genug Geld haben.
 
Zu Ostern war nun auch im Strafgesetzbuch etwas neues zu finden.


https://www.lto.de/recht/presseschau/p/2021-04-06-geimpfte-foederalismus-mensch/ schrieb:
Das neue Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität ist, wie spiegel.de meldet, am 3. April in Kraft getreten. beck-aktuell stellt den Inhalt der Neuregelung ausführlich vor. Unter anderem werden Bedrohungs- und Beleidigungstatbestände erweitert und verschärft sowie den sozialen Netzwerken bestimmte Meldepflichten auferlegt.

Die nächste Änderung wird auch schon wieder diskutiert:

CDU/CSU und SPD planen einen § 192a im Strafgesetzbuch, der "verhetzende Beleidigungen" ahnden soll, so die Di-taz (Christian Rath). Es geht dabei um verhetzende Emails oder Briefe, die an Einzelpersonen, Initiativen oder Verbände geschrieben werden, und die als individuell zugesandte Nachrichten bisher nicht als "Volksverhetzung" bestraft werden.

Christian Rath (Di-taz) kritisiert in einem separaten Kommentar den Vorschlag der CDU/CSU, den neuen Straftatbestand auf Äußerungen zu Gruppen mit NS-Verfolgungsschicksal zu begrenzen. Damit würden Muslime aus dem Schutzbereich herausfallen. Doch das Strafrecht dürfe nicht nur die Opfer von gestern schützen, es müsse auch die Opfer von heute im Blick haben.
 
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