Caspar
Software-Overclocker(in)
Reparatur, Kratzer... und nur 30% des Geldes zurück?
Ohne um den heißen Brei zu reden, poste ich einfach mal die Nachricht der besorgten Freundin.
Hey na,
also Fall wie folgt:
Ich hab ein Samsung 5.1 DVD Home cinema system gekauft und zwar Dez 2008. da nach 1,5 Jahren drei der 6 Boxen regelmäßig ausfielen (Center, Front left, Front right), schickte ich die Anlage im Oktober 2010 bei Computeruniverse (Händler) ein. Mir wurde gesagt, die Anlage wird repariert. Nach einem Monat hab ich sie zurück erhalten. Der Fehler bestand immer noch, zusätzlich waren noch drei Boxen zerkratzt. Ich hab mich wieder an Computeruniverse gewandt, dann kam ein telefonischer Vorschlag, dass ich entweder nochmal eine Reparatur probieren könnte oder mir gleich ein neues gleichwertiges Gerät aussuchen könne. da es dieses Samsung- Gerät nicht mehr gibt, hatte ich die wahl, mir was ähnliches auszusuchen. Da ich nicht besonders viel Hoffnung hatte, dass die zweite Reparatur besser läuft und das Teil eh jetzt auch noch zerkratzt war, wollte ich Ersatzleistung. Ich ging davon aus, dass 100% des ursprünglichen Preises (259Euro) mir im Prinzip für die neue Anlage zur Verfügung standen.
Ich suchte mir also ne neue Anlage aus: gleiches Prinzip von Panasonic, 282 Euro und ging davon aus, dass ich 23 Euro dazu zahlen müssten. Als mir nun das Ding geschickt wurde und ich Computeruniverse anrief, wie denn nun die Abrechnung ablaufen soll, wurde mir am Telefon gesagt, dass mir die 100% nicht zustünden. Sie meinten, dass sie den Werteverfall der Anlage mit einbeziehen müssen in die Gewährleistung und sagte, dass nach 2 Jahren die Anlage eigentlich nur noch gar nichts mehr Wert war, und da ich kurz vor der Frist von 2 Jahren das Teil eingeschickt hatte, wäre es "weil ich es bin" noch 30% Wert. (70% Werteverfall in 1,8 Jahren) Das heißt, mit der neuen Anlage könnten maximal 80Euro verrechnet werden und die restlichen 200Euro solle ich nun selbst tragen. Der nette Herr am Telefon meinte, er schaue sich die Kratzer noch mal an und vielleicht kommt er mir dann nochmal entgegen.
So, das war das. Hab mal nachgeschaut und die Abschreibung für Anlagen liegt bei 5 Jahren und die für DVD-Player bei 10! Also weit weg von 2 Jahren. ich glaub, die verarschen mich!
Viele Grüße!
Marlene
Wisst ihr was zulässig ist bzw worauf sie sich berufen kann?
Normalerweise steht ihr ein gleichwertiges Ersatzgerät zu, oder wie darf man das verstehen?
Ohne um den heißen Brei zu reden, poste ich einfach mal die Nachricht der besorgten Freundin.
Hey na,
also Fall wie folgt:
Ich hab ein Samsung 5.1 DVD Home cinema system gekauft und zwar Dez 2008. da nach 1,5 Jahren drei der 6 Boxen regelmäßig ausfielen (Center, Front left, Front right), schickte ich die Anlage im Oktober 2010 bei Computeruniverse (Händler) ein. Mir wurde gesagt, die Anlage wird repariert. Nach einem Monat hab ich sie zurück erhalten. Der Fehler bestand immer noch, zusätzlich waren noch drei Boxen zerkratzt. Ich hab mich wieder an Computeruniverse gewandt, dann kam ein telefonischer Vorschlag, dass ich entweder nochmal eine Reparatur probieren könnte oder mir gleich ein neues gleichwertiges Gerät aussuchen könne. da es dieses Samsung- Gerät nicht mehr gibt, hatte ich die wahl, mir was ähnliches auszusuchen. Da ich nicht besonders viel Hoffnung hatte, dass die zweite Reparatur besser läuft und das Teil eh jetzt auch noch zerkratzt war, wollte ich Ersatzleistung. Ich ging davon aus, dass 100% des ursprünglichen Preises (259Euro) mir im Prinzip für die neue Anlage zur Verfügung standen.
Ich suchte mir also ne neue Anlage aus: gleiches Prinzip von Panasonic, 282 Euro und ging davon aus, dass ich 23 Euro dazu zahlen müssten. Als mir nun das Ding geschickt wurde und ich Computeruniverse anrief, wie denn nun die Abrechnung ablaufen soll, wurde mir am Telefon gesagt, dass mir die 100% nicht zustünden. Sie meinten, dass sie den Werteverfall der Anlage mit einbeziehen müssen in die Gewährleistung und sagte, dass nach 2 Jahren die Anlage eigentlich nur noch gar nichts mehr Wert war, und da ich kurz vor der Frist von 2 Jahren das Teil eingeschickt hatte, wäre es "weil ich es bin" noch 30% Wert. (70% Werteverfall in 1,8 Jahren) Das heißt, mit der neuen Anlage könnten maximal 80Euro verrechnet werden und die restlichen 200Euro solle ich nun selbst tragen. Der nette Herr am Telefon meinte, er schaue sich die Kratzer noch mal an und vielleicht kommt er mir dann nochmal entgegen.
So, das war das. Hab mal nachgeschaut und die Abschreibung für Anlagen liegt bei 5 Jahren und die für DVD-Player bei 10! Also weit weg von 2 Jahren. ich glaub, die verarschen mich!
Viele Grüße!
Marlene
Wisst ihr was zulässig ist bzw worauf sie sich berufen kann?

Normalerweise steht ihr ein gleichwertiges Ersatzgerät zu, oder wie darf man das verstehen?


und anders fällts aufm händler zurück 