Soweit ich informiert bin gilt das aber nur wenn er ein Gewerbe angemeldet hat?
Einkauf und Verkauf mit Gewinnabsicht setzen ein Gewerbe voraus... und das ist deutlich teurer wenn man erwischt wird. Aber das Risiko erwischt zu werden geht gegen Null.
Meines Wissens ist das die Grenze für Privatleute, sonst dürfte man gar nichts verkaufen, jedenfalls nicht mit Gewinn. Es spricht also nichts dagegen, z.B. die Äpfel vom eigenem Baum in der Nachbarschaft zu verkaufen (so sie denn jemand möchte. Für andere Dinge, bei denen man Geld für einen Gefallen nimmt, gilt sogar eine Grenze von etwa über 500€, dazu zählt auch Gelegenheitsprostitution (das war die Frage bei WBS). Wichtig ist, dass das ganze gelegentlich ist. Es spricht also, zumindest rein steuerrechtlich, nichts dagegen, sich am Bahnhof, das ein oder andere mal zu bücken. Wichtig: das ganze ist natürlich der Betrag, den man pro Jahr erwirtschaften darf.
Noch wichtiger: das ganze kann sich jederzeit ändern, besonders das zweite ist schon ein wenig her, als ich davon gehört habe. Wenn man sowas macht, sollte man immer selbst recherchieren und die Ergebnisse, incl Quelle, per Screenshot festhalten. (alternativ auch nochmal beim Finanzamt anfragen)
Wer hat denn 800€ bezahlt wenn ich fragen darf?
Ich frage mich ernsthaft wer wirklich mehrere Hundert Euro drauf zahlt.
Es gibt einfach Leute, denen die Sache das Geld wert ist. Es gibt auch Leute, die sich einen Neuwagen kaufen, statt einen Gebrauchten für unter 10.000€ zu nehmen. Da könnte man dann schnell mal gut 1000 Jahre lang die neueste Konsole vom Scalper kaufen.
Ich persönlich würde es verstehen wenn man:
a) Seinen Kindern das Ding als Geschenk versprochen hat
b) sich extra einen Zockerurlaub genommen hat (natürlich können sie Ende November Urlaub nehmen, es ist immer schön, wenn jemand freiwillig für die Leute mit Kindern zurücksteckt) und nun extrem dumm dasteht.