Pornografie im Netz: Deutsche Behörden knüpfen sich drei Seiten vor und drohen mit Sperren

Nochmal §184b Absatz 1 genau lesen.

Das "echte Material" ist das "tatsächliches Geschehen" in Nr. 3.
In Abs. 1 ist jegliche Darstellung inbegriffen.

"Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer [...] es unternimmt, einer anderen Person den Besitz an einer kinderpornographischen Schrift, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergibt, zu verschaffen, [...]"

Genauer geht es eigentlich nicht. Lediglich die Anwendung ist oftmals unpräzise.
 
Wobei sich der Nr. 2 nur auf das verschaffen für eine andere Person bezieht.
Und ist ein "Verschaffen für eine andere Person" nun ein aktives Handeln, inkl. Anstiftung? (Also: "Kannst du mir das mal runterladen")

Das ist etwas komisch aufgebaut.

Aber was will man erwarten, wenn jegliche Sexualdelikte in den Jura-Vorlesungen der Universitäten nicht behandelt werden, weil sich mit dem Schmudelkram kein Prof. dort beschäftigen will.

Edit: Im Skript zu Cybercrime II hab ich tatsächlich was zum 184b gefunden:
184b.png
Zu Variante 2 schrieb:
Die Besitzverschaffung bezieht sich lediglich auf eine individualisierte Person/ Personengruppe.
Also so wie ich das interpretiert hatte.

Dabei ist das "Wirklichkeitsnah" in Variante 2 aber sogar eine Einschränkung des gesamten Anwendungsbereiches:
Zu Variante 2 schrieb:
Auch macht sich strafbar, wer einem anderen den Besitz an kinderpornographische Schriften verschafft, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben.

Die Besitzverschaffung bezieht sich lediglich auf eine individualisierte Person/ Personengruppe.

Anders als die Verbreitungsverbote verlangen die Besitzverbote einschränkend, dass die Darstellungen ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben müssen
(vgl. §§ 184b Abs. 3 und 184c Abs.3 StGB).
Laut Rechtsprechung des BGH sind bloß verbale Schilderungen (z.B. per E-Mail an einen Bekannten) oder Trickfilme nicht als Wiedergabe eines „tatsächlichen“ oder „wirklichkeitsnahen“ Geschehens zu verstehen.
Es wird deshalb zwischen tatsächlichem und wirklichkeitsnahem Geschehen unterschieden, weil Abbildungen von tatsächlichem Geschehen als verwerflicher anzusehen sind, als solche von (lediglich) wirklichkeitsnahem Geschehen (siehe sogleich).
 
Zuletzt bearbeitet:
Nochmal §184b Absatz 1 StGB genau lesen.

Das "echte Material" ist das "tatsächliches Geschehen" in Nr. 3.
In Abs. 1 Nr. 1 ist jegliche Darstellung inbegriffen.

Dazu muss man sich in den seltensten Fällen zwischen 13 und 14 Jahren streiten, wenn oft Material mit Grundschulkindern oder sogar komplett abartig mit Kleinkindern dabei ist.
Bei Titeln wie "8 Yrs old" oder "4 Yrs. Old" kann sich keiner mehr rausreden.

Zumal auch 14-17 noch strafbar wäre, wenn der Verfolgungsdruck da auch geringer ist.
§ 184c StGB Verbreitung, Erwerb und Besitz... - dejure.org

Und da würde ich fragen, welchen Schaden richtet künstliches Material an?
Ein Verbrechen ohne "Opfer".

Kann man meinen das Kinder das nicht sehen sollen, vor allen wenn Volljährige darin mit drin sind. (Vorbild?)
Stichwort FSK oder so ähnlich.


Im Gegenteil würde es sogar komplett legalisieren (extra für/wegen Pädophilen).
Die Bereitstellung von Prostitution und Porno hat, mWn. Weltweit, min. in DE für sinkende Vergewaltigungen gesorgt.
In dem Fall lässt sich nur Porno legalisieren.

Eventuell von den Krankenkassen sogar Sexpuppen.

Hätte dann den Effekt das man dann echten Kindesmissbrauch ganz hart angehen kann.
Weil es ab hier die persönliche, aktive Wahl zwischen:
legale Erleichterung und Therapieangebote gibt(unabhängig vom Einkommen)
UND Vergewaltigung von Kindern
gibt.
Keine Ausreden. Keine Erklärungsversuche.

Auf der anderen Seite haben wir dann: Pedophile Island and the Lolita-Express.
Wobei der auch schon verurteilt war und die Behörden und Geheimdienste Bescheid wussten.
 
Und die Anderen wissen es besser? Bei den Gelben wird in Sachen Digitalpolitik von einem Fettnäpfchen ins Nächste getreten und bei den Braunblauen rutscht - zumindest nach eigenen Angaben - ständig irgend jemandem die Maus aus, während gleichzeitig nichts Produktives beigetragen wird.



Genau umgekehrt: Kinder werden von zeitlich überforderten Eltern unzureichend bis gar nicht erzogen und von bekloppten Eltern verzogen, was Kita und Schule rein von der Kapazität her nicht korrigieren können und rein rechtlich auch auch gar nicht dürfen, weil die nominelle Erziehungsverantwortung bei den Eltern liegt, welche dieser - wie zuvor erwähnt - nicht nachkommen können und/oder nicht wollen.



Fakt , wer hat bis jetzt Regiert und somit auch dieses Versagen zu verantworten ?!

Richtig die Altparteien CDU, CSU , SPD , GRÜNE !! :daumen2:

Fakt ist das ein Otto Normalverdiener heute alleine keine Familie mit 1-2 Kindern Finanzieren kann !

Fakt ist auch das früher ein nicht Arbeitender Elternteil die Zeit und die Kraft hatte , sich um der eigenen Kinder Erziehung und Versorgung kümmern konnte , was allemal besser ist als dieses in Kitas und Schulen von Fremden überfordertem Personal erledigen zu lassen !

Und Fakt ist das jetzige Bundesbehörden , und die jetzige Bundesregierung völlig Unfähig ist unter anderem auch in Sachen Digitales !:nene:

Du kannst die Realität natürlich weiter Leugnen , es dir schönreden , und auf den Knall warten ;)
 
Keine Sorge, bei manchen Leuten ist die Merkbefreiung so offenkundig, dass sie keinen Antrag stellen müssen. Du kannst also beruhigt wieder zu dem zurückkehren, womit auch immer du den Tag verbringst, wenn du nicht gerade meine Beiträge reflexartig mit sinnleeren Einzeilern kommentierst. :)

Denk mal ein wenig nach, dann kommst du vielleicht selbst drauf, weshalb staatliche Filter nichts erstrebenswertes sind ;)
 
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Und da würde ich fragen, welchen Schaden richtet künstliches Material an?

Man will da vorbeugen, das sich Leute diesen Phantasien hingeben.

Dazu darf künstliches Material nach der neuen Ausnahmevorschrift des § 184b Absatz 5 Satz 2 StGB genutzt werden für Ermittlungen.
Ermittler wollen Paedophile mit Fake-Bildern schnappen - Digital - SZ.de
Das ist jetzt erst am 13.03.2020 in Kraft getreten.

https://www.sueddeutsche.de/digital/kindesmissbrauch-darknet-kuenstliche-intelligenz-1.4726598-2 schrieb:
Im Darknet dient die Verifikation durch neue Bilder zum einen dazu, vor allem solche Nutzer in die Foren bringen, die "Zugriff" auf ein Kind haben. So wird in der Szene verharmlosend ein laufender Missbrauch beschrieben. Zum anderen haben die Betreiber der Foren die "Tests" eingeführt, um zu verhindern, dass ihre Foren von verdeckten Ermittlern infiltriert werden können.
"Für uns sind nicht die Bildserien von höchster Bedeutung, die seit den 80ern kursieren, sondern neu produzierte Bilder und Videos", sagt Thomas Goger. "Neue Aufnahmen bedeuten nämlich immer auch einen aktuell laufenden sexuellen Missbrauch von Kindern."
 
Zuletzt bearbeitet:
Hm, das erinnert sehr stark an die Killerspieledebatte.

Damit das passiert muss man einen, weiteren, großen knack weg haben.

Ich würde das
a) als Vorbeugung/Prävention einordnen, Heilung der Sexualität ist mir nicht bekannt
und
b) Entlastung der Gerichte.

Sicher kann man argumentieren das der Richter lieber nen Animatoren/Plattformbesitzer verurteilt als Fälle mit nen echten Pädophilen, inklusive weinenden Eltern, toten bzw. "zerstörten" Kindern konfrontiert zu werden. Und den dazugehörigen Beweismitteln die gesichtet werden müssen.
 
Die Mehrheit der Fälle zeigt immer noch echtes Material.


Edit:
Den 184d habe ich bisher übersehen, und war gerade in Skript darauf gestoßen.
Mit dem neuen § 184d Absatz 2 StGB gilt nunmehr jedoch, dass bereits der Aufruf von Kinderpornographie im Internet strafbar ist.

StGB schrieb:
§ 184d - Zugänglichmachen pornographischer Inhalte mittels Rundfunk oder Telemedien; Abruf kinder- und jugendpornographischer Inhalte mittels Telemedien

(1) Nach den §§ 184 bis 184c wird auch bestraft, wer einen pornographischen Inhalt mittels Rundfunk oder Telemedien einer anderen Person oder der Öffentlichkeit zugänglich macht.
In den Fällen des § 184 Absatz 1 ist Satz 1 bei einer Verbreitung mittels Telemedien nicht anzuwenden, wenn durch technische oder sonstige Vorkehrungen sichergestellt ist, dass der pornographische Inhalt Personen unter achtzehn Jahren nicht zugänglich ist. § 184b Absatz 5 und 6 gilt entsprechend.
(2) Nach § 184b Absatz 3 wird auch bestraft, wer es unternimmt, einen kinderpornographischen Inhalt mittels Telemedien abzurufen. Nach § 184c Absatz 3 wird auch bestraft, wer es unternimmt, einen jugendpornographischen Inhalt mittels Telemedien abzurufen; § 184c Absatz 4 gilt entsprechend. § 184b Absatz 5 und 6 Satz 1 gilt entsprechend.

https://dejure.org/gesetze/StGB/184d.html

§184d Abs. 1 Satz 2 bezieht sich also auf legale Pornografie (§184).
Diese darf nur mittels Telemedien (also Internet) zugänglich gemacht werden, "wenn durch technische oder sonstige Vorkehrungen sichergestellt ist, dass der pornographische Inhalt Personen unter achtzehn Jahren nicht zugänglich ist."
Sonst drohen nach §184 StGB Abs. 1 Nr. 1 dann Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe.
 
Zuletzt bearbeitet:
Fakt , wer hat bis jetzt Regiert und somit auch dieses Versagen zu verantworten ?!

Richtig die Altparteien CDU, CSU , SPD , GRÜNE !! :daumen2:

Fakt ist das ein Otto Normalverdiener heute alleine keine Familie mit 1-2 Kindern Finanzieren kann !

Fakt ist auch das früher ein nicht Arbeitender Elternteil die Zeit und die Kraft hatte , sich um der eigenen Kinder Erziehung und Versorgung kümmern konnte , was allemal besser ist als dieses in Kitas und Schulen von Fremden überfordertem Personal erledigen zu lassen !

Und Fakt ist das jetzige Bundesbehörden , und die jetzige Bundesregierung völlig Unfähig ist unter anderem auch in Sachen Digitales !:nene:

Du kannst die Realität natürlich weiter Leugnen , es dir schönreden , und auf den Knall warten ;)

Konnte dir selten mal zustimmen wie hier :D
 
"In Großbritannien gibt es auf kirchlichen Druck seit einiger Zeit Provider-Sperren..."
Da fängt für mich das Problem schon amal an.

Diese Organisationen haben in den letzten 300 Jahren, Gott sei Dank, viel an Macht eingebüßt,
sind aber trotzdem immer noch mächtig genug, um sich in realpolitische Debatten einzumischen
und Dinge wie zB. die Sterbehilfe, oder Gleichberechtigung ewig zu blockieren.
Des geht mir schwer aufn Beidl...

Wenn ich manchmal in Berlin unterwegs bin denke ich das öffentliches auspeitschen helfen könnte.
:devil:
Mir fällt da ja immer die Formulierung eines Niedersachsen namens Dietmar Wischmeyer ein:
"Das Sozialverhalten vieler Mitmenschen im öffentlichen Raum gleicht immer mehr einem intensiven Betteln um Schläge."
(Das Paradies der Bekloppten und Bescheuerten, 2001)

Verboten ist es heute schon, nur sind die Verbote komplett wirkungslos. Sollten sie stattdessen künftig nur "fast wirkungslos" sein,
würde das den Reiz wohl kaum steigern und den Suchaufwand vielleicht um sensationelle 1 Prozent steigern.
Also wie bei den Torrent-Seiten Sperren in Österreich. Bringen nichts. Einfach nach einem Proxy googlen, klick, fertig.
Dauert keine 30 Sekunden.

Ich denke ja, die Netz-Provider selbst haben eh kein Interesse an solchen Sperren, sondern machen das nur weil sie (gesetzlich) müssen.

Kann mir jemand erklären, warum es in diesem Land erlaubt ist mit 14 Jahren Sex zu haben, aber Pornos erst ab 18 sind?
So ein Gesetz gibt es in DE? Bei AT wüsste ich das gar nicht.
Also bei "uns" (Jahrgang '86 - '90) hat sich keiner in der Jugend (ab 1999) an sowas gehalten.
Ein, zwei Jahre später ebensowenig an "Rauchen ab 16", "Bier/Wein ab 16" und "Spirituosen ab 18".
Die Verkäufer, Veranstalter, Eltern und Polizei übrigens auch nicht. Wir hatten Anfang der 2000er quasi Narrenfreiheit.

Das ist aber auch hier in Österreich seit einigen Jahren alles Verschärft worden.
Ein weiterer Grund für mich froh darüber zu sein, nicht in den 2000ern geboren worden zu sein.

Vielleicht, weil Pornos nicht wiedergeben, wie 14 jährige Sex haben sollten (wenn überhaupt). Es ist ja kein Leistungssport.
Ich will ned klugscheißen, aber es gibt ja nicht nur diese gestellten "Leistungssport-Pornos" :-)
 
die haben irgendwelche posten inne und kassieren gehalt. stell mal vor "eltern haften für ihre kinder" und plötzlich muss diese gruppe auf ihre kinder aufpassen.

die wären als jugendschützer arbeitslos.:lol:
 
Joa, das endete dann damit das Seiten wie:
Aufklärung, (u.A. Erklärungen wie BDSM und co. sicher zu "betreiben" sind.)
Bildung,
Abtreibung,
Gesundheit,
politischer Gegner,
alle mitgesperrt wurden.

deshalb wars ja auch die ironische antwort auf jede art von sperrung. endet immer schlimmer als das ursprüngliche problem
 
Mit 14 darfst du es auch nicht selbst filmen.
§ 184c StGB - Einzelnorm

Wenn ich mich richtig erinnere (ist nicht mehr ganz meine Altersklasse ^^) ist es 14-Jährigen auch nicht gestattet, 18-Jährige in ihre Sexualität einzubinden. Also sind Pornos mit volljährigen Darstellen auch tabu. :-)


Bloß greifen die Filter im Router nicht, wenn die Kinder schon ein Smartphone haben. Daher sollten Kinder keine Handys mit Internet bekommen, sondern erst ein Smartphone, wenn sie alt genug dafür sind.

Es gibt entsprechende Filter auch für Smartphones. Das größere Problem ist, dass sich die Eltern für deren wirkungsvollen Einsatz mindestens so gut mit der Technik auskennen müssten, wie die Kinder. Außerdem nutzen meinem Wissen nach alle Filter URL-Listen und diese lassen sich einfach generell aushebeln. Eine wirkungsvolle, staatlich zertifizierte Alternative könnte hier neue Impulse setzen.


Ein kleiner Nachtrag, der sowohl die Themen Pornografie, als auch NetzDG umfasst:
Justizministerin Lambrecht gegen höhere Strafen für Kinderpornografie | LTO.de

Auch interessant, dass auch dort die Mehrheit in Europa gehostet wird.

Bei solchen Berichten wäre ich immer vorsichtig, gerade wenn die Niederlande als Beispiel genannt werden. Meinem Wissen nach wird die Grenze dort immer noch bei einem Alter von 17 gezogen und das nutzen Pronoproduzenten systematisch für die Produktion von Jugendpornographie aus. Selbige wird in der allgemeinen Berichterstattung aber oft mit Kinderpornographie in eine Schublade geschmissen und schon wird aus in den Niederlanden nach dortigem Recht legal gehostetem Material ein KiPo-Skandal.
 
Bei solchen Berichten wäre ich immer vorsichtig, gerade wenn die Niederlande als Beispiel genannt werden. Meinem Wissen nach wird die Grenze dort immer noch bei einem Alter von 17 gezogen und das nutzen Pronoproduzenten systematisch für die Produktion von Jugendpornographie aus. Selbige wird in der allgemeinen Berichterstattung aber oft mit Kinderpornographie in eine Schublade geschmissen und schon wird aus in den Niederlanden nach dortigem Recht legal gehostetem Material ein KiPo-Skandal.

Meinst du mit 17 die Grenze bei zwischen KiPo und JuPo oder zwischen JuPo und legalen Filmen. Also ist das Gesetz dort härter oder lascher?

Wenn ich mich richtig erinnere (ist nicht mehr ganz meine Altersklasse ^^) ist es 14-Jährigen auch nicht gestattet, 18-Jährige in ihre Sexualität einzubinden. Also sind Pornos mit volljährigen Darstellen auch tabu. :-)

Ersteres ist erlaubt, solange es absolut freiwillig ist.
Ab wann darf man in Deutschland Sex haben? - Jugendschutz
jedoch nur erlaubt, wenn beide miteinander schlafen wollen, kein Geld für Sex verlangt wird oder eine Zwangslage des Partners ausgenutzt wird
 
Denk mal ein wenig nach, dann kommst du vielleicht selbst drauf, weshalb staatliche Filter nichts erstrebenswertes sind ;)

Ich fürchte du bist mal wieder (oder immer noch) verwirrt ... Ich habe mich mehrfach gegen Filter und Sperren ausgesprochen. Und wenn du deiner Reserve-Hirnzelle mal einen kleinen Schubs gibst, kommst du womöglich sogar dahinter, dass es so etwas wie "Idiotie-Filter" nicht ernstlich geben kann und erkennst Sarkasmus womöglich sogar als solchen, wenn er dir - natürlich mit nacktem Hintern, schließlich geht es hier um Porno - ins Gesicht springt.

Fakt , wer hat bis jetzt Regiert und somit auch dieses Versagen zu verantworten ?!
Richtig die Altparteien CDU, CSU , SPD , GRÜNE !! :daumen2:

Das ändert nichts daran, dass die ewigen Oppositionsparteien in all den Jahren auch keine tragfähigen Konzepte entwickelt haben, *obwohl* sie nicht mit Regieren beschäftigt waren. Sprich, würden sie regieren, sähe es mindestens genauso besch...eiden aus.

Fakt ist das ein Otto Normalverdiener heute alleine keine Familie mit 1-2 Kindern Finanzieren kann !

Was jetzt allerdings 1.) nicht so viel mit Netzpolitik zu tun hat, 2.) auch nicht gerade die Stärke der Opposition und 3.) deiner verqueren Logik zufolge gar nicht möglich ist, denn wenn der alleinerziehende Ottonormalverdiener arbeiten geht, müssten die Kinder ja in die ach so schlimme Fremdbetreuung.

Fakt ist auch das früher ein nicht Arbeitender Elternteil die Zeit und die Kraft hatte , sich um der eigenen Kinder Erziehung und Versorgung kümmern konnte , was allemal besser ist als dieses in Kitas und Schulen von Fremden überfordertem Personal erledigen zu lassen !

Stimmt, damit ein Partner - idealerweise die Frau, die gehört bekanntlich ohnehin an den heimischen Herd - von jeder beruflichen Karriere ausgeschlossen ist und die Existenz der Familie von der Jobsicherheit eines Elternteils abhängt. Ganz großer Sport.

Du kannst die Realität natürlich weiter Leugnen , es dir schönreden , und auf den Knall warten ;)

Warum warten? Etliche Leute haben einen gewaltigen Knall, und der ist bereits jetzt unüberhörbar.

wenns um pornografie geht, sind die meisten user wach bzw. das ganze Forum... einfach unglaublich.

Sogar du bist aufgewacht und beehrst das Thema mit einem ungemein bereichernden Kommentar. :D
 
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