Pornografie im Netz: Deutsche Behörden knüpfen sich drei Seiten vor und drohen mit Sperren

Im Prinzip ist das Problem ganz einfach zu lösen:
Um einen Vertrag für eine Internetverbindung zu bekommen, muß man volljährig sein oder benötigt die Zustimmung eines Volljährigen. Volljährige sind von diesen Problem nicht betroffen, deshalb gibt es keinerlei Grund für eine generelle Zensur. Wer eine Internetverbindung Minderjährigen zugänglich macht, der hat dann dafür zu sorgen, dass dies den Gesetzen entspricht, etwa indem er Filter verwendet. Eltern haben sowieso das Erziehungsprivileg und können ihren Kindern zugänglich machen, was sie wollen (so lange den Kindern dabei nicht geschadet wird), auch sie können auf Filter zurückgreifen.

Wer für sich Zensur haben will, der muß darum bitten.
 
Bloß greifen die Filter im Router nicht, wenn die Kinder schon ein Smartphone haben. Daher sollten Kinder keine Handys mit Internet bekommen, sondern erst ein Smartphone, wenn sie alt genug dafür sind.

Denn dann funktioniert auch das Teilen solcher Inhalte in WA nicht.
Und da sieht es dann im Gruppenchat wirklich sie ganze Klasse, auch die, die damit bisher keinen Kontakt dazu hatten.

Die echten Probleme liegen da nicht bei legaler Pornografie.
Kinderpornografische Videos auf dem Schulhof – BKA warnt vorm Teilen | heise online
 
Am vergangenen Wochenende war spät nachts im Glotzer eine britische Doku (aus 2018 glaube ich):
Twitter ist die mit Abstand größte Porno-Plattform im Internet.

Pornhub hat rund 300 Millionen Zugriffe pro Jahr, Fake Taxi (die beliebteste Seite auf Twitter) rund
1.2 Milliarden. Und alles kostenlos.

Auch wurde mehreren Familien demonstriert, wie man innerhalb von 10!!! Sekunden, einen Twitter-
Account anlegt, die Altersbeschränkungen aufhebt und den ersten Hardcore-Porno am Bildschirm hat.

Ich war ganz schön verblüfft.
 
Ein kleiner Nachtrag, der sowohl die Themen Pornografie, als auch NetzDG umfasst:
Justizministerin Lambrecht gegen höhere Strafen für Kinderpornografie | LTO.de

Auch interessant, dass auch dort die Mehrheit in Europa gehostet wird.
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/kinder-pornographie-missbrauch-strafe-verbrechen-reform/ schrieb:
Die Meldungen von kinderpornografischem Online-Material in Europa seien von 23.000 im Jahr 2010 auf 800.000 im Jahr 2019 gestiegen. Weltweit hätten die gemeldeten Fälle von einer Million auf 17 Millionen zugelegt. Während der Corona-Krise sei die Zahl der Fälle erneut deutlich nach oben gegangen. Fast 90 Prozent der Internetseiten würden in Europa gehostet - vor allem in den Niederlanden, sagte Johansson.
 
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Wie kann man jemanden "schützen", der sich gezielt auf die Suche nach solchen Inhalten begibt? Im alltäglichen Gebrauch des Internets stolpere ich auch mit deaktiviertem Safe Search nicht über die Angebote dieser Seiten.

Wenn ich mir die Probleme anschaue, sind Youporn und Co. die geringste Probleme für den Jugendschutz. Missbrauch, Selbstmord, wegschauende oder selbst zum Täter werdende Lehrer (physisch wie auch psychisch) , nicht reagierende Jugendämter etc. Hab so einige Fälle in der Verwandschaft und Bekanntschaft, bei denen Lehrer, Ämter usw. vollkommen versagt haben. Da waren Teilweise die Lehrer sogar Schuld daran, dass die Beziehung (hier Mutter und Schwestern VS Tochter und Enkel) vollends auseinander brachen und stahlen sich davon, um sich dann um die Verantwortung zu drücken. Kinder, welche in der Schule gemobbt (auch von Lehrern) und nicht mehr in die Schule gehen wollten, wurden zum Psychologen geschickt, welcher dann in deren Beisein der Mutter sagte, das Kind brauche keinen Beistand, sondern die Mutter. Andere Kinder, die aus Geldgeilheit der Mutter für geistig behindert erklärt wurden, obwohl sie dies eindeutig nicht sind und deren Zukunft für den Lebensstil der Mutter ruiniert wird, indem sie an vielen Klassen nicht teilnehmen dürfen, da angeblich zu schwer für Behinderte. (u.a. Fremdsprachen)

Ist wahrscheinlich wieder so ein Leuchtturmprojekt, mit dem man sich profilieren kann. Diesmal sind es halt nicht "Killerspiele" sondern solche Seiten.

Zensur findet auch nicht statt... außer wenn... oder wenn...

PS: Früher, als ich noch in entsprechende Shops ging, um meine Spielemagazine zu kaufen, konnte man sich als Kind und Jugendlicher auch frei die ganzen Magazine ala Praline in den Regalen anschauen. Oder wie viele Zeitungen ala Bild / Tabloid in UK haben ihre barbusigen "Girls of Page 3"? Oder wie war das mit Papas oder Opas Hardcore-Porn-Magazinen, die man auch ab und zu mal vor öffentlichen Papiercontainern liegen sah. xD
 
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Ein kleiner Nachtrag, der sowohl die Themen Pornografie, als auch NetzDG umfasst:
Justizministerin Lambrecht gegen höhere Strafen für Kinderpornografie | LTO.de

Hmmm.
Nachdem ich gelsesen habe was alles KiPo sein soll, also Zeichnungen, Animation, Volljährige Darsteller, Literatur....
Strenggenommen müssten wir anfange Putti abzubauen und Museen zu schließen.

Nicht sinnvoll.
Vor allem dann wenn sich alle weigern dem nachzugehen.
Siehe Kirche oder UK Rotherham.
Und hier in DE Kinderehen...
Echten Kindesmissbrauch.


Aufklärung und Therapie wären Trumpf. Und mehr Richter/Kammerdiener... Und Leute die ihren Job machen.
Gesetze sind billig.
 
Nachdem ich gelsesen habe was alles KiPo sein soll, also Zeichnungen, Animation, Volljährige Darsteller, Literatur....

Und wo hast du das gelesen?
Vielleicht solltest du die Medienauswahl ändern.

Kipo ist jede sexuelle Darstellung, wo Kinder unter 14 Jahren eine Rolle spielen.
https://dejure.org/gesetze/StGB/184b.html

Die Form spielt bei der KiPo-Definition keine Rolle.
Das können sowohl Sexgeschichten sein, wo von einem Alter unter 14 geschrieben ist, als auch computergenerierte Abbildungen, oder explizite Zeichnungen/Anime.
Oder halt wirklich Aufnahmen von echtem Missbrauch.
 
Lächerlich, Mydirtyhobby kenne ich nicht mal. Diese Sperren sind doch zu leicht zu umgehen. Vielleicht sollte man mit den Geld etwas sinnvolleres anfangen !

Sind ja auch nur vorgeschobene Gründe.

Die alte Leier: Erst redet man von Kinderpornos, weil da niemand widersprechen darf.
Dann wird das mit Pornographie gleichgesetzt, weil sich kaum Verteidiger dieser "schmutzigen" Industrie finden.

Zum Schluss kommt dann zwar Niemand schwerer an Pornos oder illegales Material, aber man hat den Hebel alle möglichen Seiten zu sperren und vor allem zu diffamieren. Wer liest schon Websites, die "irgendwie" mit Kinderpornos zu tun haben?


Prüderie als Rammbock des Überwachungsstaates.
 
Ausschließlich "Volljährige Darsteller" trifft aber jeden Fall nicht zu.

Dieser Ansicht widerspricht jedoch das Bundesverfassungsgericht, welches im Dezember 2008 die Verfassungsbeschwerde eines Videothekenbesitzers gegen die Gesetzesänderung zurückgewiesen hat. Nach Auffassung des Gerichts fallen Scheinminderjährige nur dann unter die Regelungen des § 184c,[SUP][3][/SUP] "wenn und soweit in pornographischen Filmen auftretende Personen ganz offensichtlich noch nicht volljährig sind, etwa dann, wenn sie (fast) noch kindlich wirken und die Filme somit schon in die Nähe von Darstellungen geraten, die als (Schein-) Kinderpornographie unter den Straftatbestand des § 184b StGB fallen".[SUP][4][/SUP]


Grad mal nen aktuelle Stand gesucht:
https://dejure.org/gesetze/StGB/184b.html
.
So ganz ergibt sich mir daraus nicht was jetzt strafbar ist, außer das echte Material.
 
Sowas dummes kann auch nur von dir kommen.

Keine Sorge, bei manchen Leuten ist die Merkbefreiung so offenkundig, dass sie keinen Antrag stellen müssen. Du kannst also beruhigt wieder zu dem zurückkehren, womit auch immer du den Tag verbringst, wenn du nicht gerade meine Beiträge reflexartig mit sinnleeren Einzeilern kommentierst. :)

Kipo ist jede sexuelle Darstellung, wo Kinder unter 14 Jahren eine Rolle spielen.
https://dejure.org/gesetze/StGB/184b.html

Die Form spielt bei der KiPo-Definition keine Rolle.
Das können sowohl Sexgeschichten sein, wo von einem Alter unter 14 geschrieben ist, als auch computergenerierte Abbildungen, oder explizite Zeichnungen/Anime.
Oder halt wirklich Aufnahmen von echtem Missbrauch.

Manchmal aber auch nicht. Beispielsweise wurde der Roman "Josefine Mutzenbacher" trotz eindeutiger Schilderung sexueller Handlungen mit Minderjährigen in Deutschland jahrelang lediglich als jugendgefährdend eingestuft, jedoch nicht als Kipo. Seit Ende 2017 steht das Machwerk nicht einmal mehr auf dem Index.
Aber warum? Der Roman ist nicht einmal literarisch oder gesellschaftlich-geschichtlich sonderlich relevant, sondern einfach nur alt genug, nämlich verfasst gegen Anfang des 20. Jahrhunderts. Aber das kann ja eigentlich kein Argument sein, denn heute verfasste fiktionale Kipo wird ja auch nicht mit der Zeit legal(er).

Sprich, da wird von mehreren Enden mit zweierlei Maß gemessen, was die beliebte Argumentationskette "Kipo --> Porno --> Sperren" natürlich nicht glaubwürdiger macht.
 
Nochmal §184b Absatz 1 StGB genau lesen.

Das "echte Material" ist das "tatsächliches Geschehen" in Nr. 3.
In Abs. 1 Nr. 1 ist jegliche Darstellung inbegriffen.

Dazu muss man sich in den seltensten Fällen zwischen 13 und 14 Jahren streiten, wenn oft Material mit Grundschulkindern oder sogar komplett abartig mit Kleinkindern dabei ist.
Bei Titeln wie "8 Yrs old" oder "4 Yrs. Old" kann sich keiner mehr rausreden.

Zumal auch 14-17 noch strafbar wäre, wenn der Verfolgungsdruck da auch geringer ist.
https://dejure.org/gesetze/StGB/184c.html
§ 184c - Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornographischer Schriften
 
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