AW: Playstation 4 doch mit DRM-Politik? Nutzungsbedingungen lassen Böses ahnen
Das ist aber auch schon seit Monaten bekannt.
Und eben das ist ja auch eine der "lügen" welche Sony anfangs bekannt gab. Bei MS' Ankündigung ihres DRM Systems hat man großkotzig gesagt das es kein DRM auf der PS4 geben wird. Da hatte man noch NICHT erwähnt das es eshr wohl DRM geben wird auf der PS4 ....
Sony PS4: Konsole ohne DRM-Gängelung - PS4, Xbox One & Wii U: Die Spielekonsolen der Zukunft - CHIP Online
Playstation 4
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Bei MS wäre schon damals von "Verarsche" die Rede gewesen. Bei Sony auch da nicht

Es zieht sich einfach durch die komplette "Vorgeschichte" der Next gens das Sony überall mit Samthandschuhen angefasst wird.
Noch heute stellet sich Sony hin und sagt "We have nor DRM" - damit schafft man den Kunden ganz klar eine Illusion von einem komplett DRM freien System. Denn die PS4 ist ja auch "ihr" System. Da schließen die meisten Kundne ALLE Spiele mit ein. Noch bis heute trifft man, wohlwissentlich das man damit die Kunden in die irre führt, diese Aussagen.
durchaus legitim, man trifft ja nicht direkt eine falschaussage. Ich wil Sony auch gar nciht dafür haten, werde mir selber früher oder später auch eine PS4 zulegen. Mich stört es nur wenn "manche leute

" MS verarsche der Spieler unterstellen, aber Sony als "samariter" hinstellen. Das meinte ich mit zweierlei maß messen. KEINER, wirklich KEINER von beiden schert sich direkt um die Wünsche von uns Gamern.
Und mal ehrlich? Wenn Sony in einem Jahr auf den GEdanken kommt, eben DOCH diesen gebrauchtspielmarkt zu unterbinden, denkt ihr , Sony juckt es dann was man irgendwann mal gesagt hat? Schnee von gestern
In den neune Nutzungsbedingungen von MS welche im November 2013 mit start der XboX one in Kraft treten ist außerdem nix von einem Verbot eines verkaufs die Rede.:
Auszug:
Sie sind nicht dazu berechtigt:
• technische Beschränkungen der Anwendung zu umgehen
• die Anwendung zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), zu dekompilieren oder zu disassemblieren, es sei denn, dass (und nur insoweit) es das anwendbare Recht ungeachtet dieser Einschränkung ausdrücklich gestattet
• eine größere Anzahl von Kopien der Anwendung als in diesem Vertrag angegeben oder vom anwendbaren Recht ungeachtet dieser Einschränkung ausdrücklich gestattet anzufertigen
• die Anwendung zu veröffentlichen oder anderweitig zur Verfügung zu stellen, damit andere sie kopieren können
• die Anwendung zu
vermieten, zu verleasen oder zu verleihen
• die Anwendung oder diesen Vertrag an Dritte zu übertragen.
Ein Verbot des Verkaufes wird hier nicht erwähnt ! Jegliche Begründungen seitens Sony das man es als absicherung oä brauchen könnte können indes also nicht stimmen. Im Zusammenspiel mit dem Patent von Sony, ergibt sich da dann noch ein perfider Geschmack. Das Sony nicht zimperlich ist, was nachträgliche Änderungen angeht hat man ja schon unter beweis gestellt (-> siehe Linuxsupport)