AW: Offener Brief nach Winenden: Ausgrenzung und Angst helfen nicht gegen Gewalt
Ich möchte mal mein persönliches Schlußwort halten, ein paar Fakten da lassen und dann wieder verschwinden....
Deutschland hat ein sehr restrektives Waffengesetz. Vor dem persönlichem Besitz hat der Gesetzgeber große Hürden aufgebaut. Für Sportschützen sieht das folgendermaßen aus:
Mindesalter für Kleinkaliber: 18 Jahre
Mindesalter für Großkaliber: 21 Jahre
(btw. wenn ihr beim Bund seid, bekommt ihr Großkalibrige, Vollautomatische Handfeuerwaffen in die Hand gedrückt, auch wenn ihr noch nicht 21 seid. Trotzdem bleibt ihr gleichzeitig als Sportschütze u. 21 auf KK fixiert,..... geil nicht?)
Man muss Mitglied eines Schießsportlichen Vereines sein, dessen Dachverband ein, nach §15 annerkanter Schießsportverband ist.
Man muss min. 1 Jahr Mitglied dieses Vereins sein und
regelmäßig trainieren. Weiterhin muss eine Sachkundeprüfung abgelegt werden und immer wieder das
regelmäßige Training, Training, Training.
Um das regelmäßige Training belegen zu können, muss vielerorts auch noch ein persönliches Schießbuch geführt werden, was dann irgendwann bei der Waffenbehörde, bzw. dem Verband vorgelegt werden muss. Ist regional unterschiedlich
Nur wenn diese Vorgaben erfüllt sind, bekommt man ein sogenanntes "Bedürfnis" bescheinigt, womit man dann eine, in der Sportordnung zugelassene, Waffe beantragen kann.
Nicht jede Waffe ist automatisch für Sportschützen erwerbbar. Was genau geht, ergibt sich aus den zu schießenden Disziplinen. (In der Regel gibts z.B. keine Kurzwaffen mit Läufen unter 4 Zoll.)
Wenn man alles zusammen hat, darf man einen Antrag stellen und wird dann von der Behörde regelrecht durchleuchtet. Selbst die zuständige Polizeidienststelle deines Wohnortes wird abgefragt. Ebenso die Flensburger Kartei für Verkehrssünder wird herangezogen und z.B. eine einzige Trunkenheitsfahrt reicht, um als "Unzuverlässig" zu gelten. In dem Fall bekommt man dann natürlich keine Eisen.
Wenn man bis jetzt alle Hürden erklommen hat und endlich seine eigene Waffe in den Händen hält, kommen die nächsten Vorschriften. Eben die Vorschriften der Aufbewahrung.
Die sind ziemlich eindeutig und haben teure Folgen, denn ein geeigneter Waffenschrank geht meist in mehre Hundert Euro.
Gleichzeitig verliert man aber auch ein paar Bürgerrechte, wie z.B. das Recht auf die "Unverletzlichkeit der Wohnung". Artikel 13 Grundgesetz ist für Waffenbesitzer quasi ausgehebelt, weil die zuständigen Sachbearbeiter der jeweiligen Behörden, im Grunde jederzeit kontrollieren dürfen, ob die Waffen auch korrekt aufbewahrt werden.
Witzig nicht? Bei jedem Straftäter benötigt man einen Hausdurchsuchungsbeschluß, nur bei gesetzestreuen Waffenbesitzer darf man so rein.......
Im Übrigen wird man später auch nochmals überprüft und zwar ohne, das man das eventuell erfährt. Auch bekommt man im zuständigen Einwohnermeldeamt einen Vermerk in der Akte, das man Waffen besitzt. Das dient natürlich nur dem einfacheren Datenaustausch zum Nutzen des Bürgers wenn er mal umzieht............, ein Schelm, wer böses denkt.
Das Waffengesetz ist scharf genug. Man kann einen zum Tode verurteilten auch nicht zweimal hinrichten.
Wichtig ist nur, dass das bestehende Gesetz richtig umgesetzt und angewandt wird.
Hätte Tim Kretschmers Vater die Pistole korrekt weggeschlossen, hätte es vielleicht keinen Amoklauf gegeben......