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Dieses Gesetz ist ein perverses Beispiel für Regulierungswut und Lobbygesteuerte Gesetzgebung.

Gesetze sollen die Menschen nicht vor ihrer eigenen Dummheit schützen.
 
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Gesetze sollen die Menschen nicht vor ihrer eigenen Dummheit schützen.

Alles klar. Dann sollten wir Mord / Selbsmord also nicht per Gesetzgebung verbieten?
 
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Irgendwo hat das Gesetz schon einen Sinn, ich kann ja auch nicht hergehen und mich selbst zum Experten ernennen und Leuten rechtlichen beistand geben.
BTW: Das Rechtsberatungsgesetz wurde auch schon vor gut 5 Jahren abgelöst durch das Rechtsdienstleistungsgesetz.
 
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Alles klar. Dann sollten wir Mord / Selbsmord also nicht per Gesetzgebung verbieten?

Ermordet wird man nicht durch eigene Dummheit und Selbstmord ist nicht verboten. Zumindest nicht hierzulande.

Irgendwo hat das Gesetz schon einen Sinn, ich kann ja auch nicht hergehen und mich selbst zum Experten ernennen und Leuten rechtlichen beistand geben.

Das "Anonymus" nicht unbedingt ein Experte ist sollte jedem klar sein der sich im Internet beraten lässt. Ob nun in Sachen Rechtsberatung oder bei der Anschaffung eines neuen Computers. Wer blind auf soetwas vertraut ist selbst schuld.
 
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Dieses Gesetz ist ein perverses Beispiel für Regulierungswut und Lobbygesteuerte Gesetzgebung.

Gesetze sollen die Menschen nicht vor ihrer eigenen Dummheit schützen.

Gesetze sollen das Zusammenleben von Menschen ermöglichen/erleichtern. Einschränkungen wer welche Art der Beratung/Dienstleistung machen darf sind meiner Meinung nach durchaus sinnvoll, wenn ich die Dienstleistung in Anspruch nehme muss ich mich auf die Qualität verlassen können. Dies ist einfach Verbraucherschutz und hat meiner Meinung nach nichts mit "Lobbygesteuerter Gesetzgebung" zutun, ausser die findest die Verbraucherlobby schlecht....
 
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Dieses Gesetz ist ein perverses Beispiel für Regulierungswut und Lobbygesteuerte Gesetzgebung.

Gesetze sollen die Menschen nicht vor ihrer eigenen Dummheit schützen.

Es mag Überregulierung und "unsinnige" Gesetze und Vorschriften geben, dieses Gesetz gehört für mich jedoch nicht dazu. Oder ist die für Ärzte vorgeschriebene Approbation auch Regulierungswut? Falls ja, kann man die ja auch abschaffen aber würdest Du Dich dann freiwillig von jemandem behandeln lassen der einfach nur "Arzt" auf´s Türschild schreibt und von dem Du gar nicht weiß ob er über die nötige Qualifikation verfügt?
 
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Das Rechtsdienstleistungsgesetz ist eher inkonsistent

Rechtsdienstleistung ist nach dem Gesetz (§ 2) nicht:
* die Erstattung wissenschaftlicher Gutachten,
* die Tätigkeit von Schiedsrichtern, Schlichtungsstellen oder die Mediation,
* die an die Allgemeinheit gerichtete Erörterung von Rechtsfragen in den Medien.

Ausgenommen sind auch Rechtsdienstleistungen für Mitglieder bestimmter Vereinigungen durch die jeweilige Vereinigung (etwa Rechtsberatung durch einen Automobilverein oder eine Gewerkschaft; § 7 RDG). Verbraucherzentralen, bestimmte Behörden, Verbände der freien Wohlfahrtspflege und ähnliche Einrichtungen außergerichtliche Rechtsdienstleistungen erbringen. Z. B. alle Sozialleistungsträger.

Lediglich innerhalb familiärer, nachbarschaftlicher oder ähnlich enger persönlicher Beziehungen
ist die Erbringung von unentgeltlichen Rechtdienstleistungen für jedermann erlaubt.

Zitat:
Die auch unter der Geltung des Rechtsdienstleistungsgesetzes in Deutschland fortbestehende starke Reglementierung der Rechtsberatung kritisierte Ulrich Everling - noch unter der Geltung des Rechtsberatungsgesetzes - im Jahr 1990 in einem Gutachten für den Deutschen Juristentag und stellte fest, „dass keiner der von ihm untersuchten Mitgliedsstaaten der EU die Rechtsberatung den Anwälten vorbehält. Nicht einmal die entgeltliche kommerzielle Rechtsbesorgung ist in anderen Staaten vergleichbaren Beschränkungen wie in der Bundesrepublik Deutschland unterworfen. In einigen Staaten gibt es überhaupt keine Zulassungsvoraussetzungen für die berufliche Rechtsberatung. Lediglich die Führung der Berufszeichnung Rechtsanwalt ist an die üblichen Voraussetzungen gebunden. In all diesen Staaten steht es also jedermann frei, auch ohne entsprechende berufliche Vorbildung und Examina juristisch zu beraten.“
 
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Es mag Überregulierung und "unsinnige" Gesetze und Vorschriften geben, dieses Gesetz gehört für mich jedoch nicht dazu. Oder ist die für Ärzte vorgeschriebene Approbation auch Regulierungswut? Falls ja, kann man die ja auch abschaffen aber würdest Du Dich dann freiwillig von jemandem behandeln lassen der einfach nur "Arzt" auf´s Türschild schreibt und von dem Du gar nicht weiß ob er über die nötige Qualifikation verfügt?

Naja ich würde mir gerne ein Paar Rezepte schreiben xD
 
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Wenn jemand anders das ganze weiterführt ist es doch "halbwegs" in Ordnung. Oder habe ich da etwas falsch verstanden?
 
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Wenn ich mir ansehe, was hier teilweise im Forum so an "Tipps" (Rechtsberatung will ich es jetzt nicht nennen ;)) in rechtlichen Angelegenheiten vergeben werden, würden jedem Juristen die Haare zu berge stehen. Das Verwechseln von Garantie und Gewährleistung ist da noch die harmloseste Sache. Insbesondere wenn es in Richtung Urheberrecht geht, werden die Tipps absurd bis grob falsch und das obwohl eigentlich nur der Gesetzestext wiedergegeben werden müsste. Doch bereits dort tauchen erste Verständnisprobleme auf, da Laien nichts mit den rechtlichen Begriffen anfangen können. Bestes Beispiel Cracks > "Du darfst cracken, wenn du das legal Spiel erworben hast. Du hast ja Eigentum erworben." :kotz:

Das RDG hat schon seinen Sinn. Es soll ja nicht nur die Beratenen schützen, sondern auch die Berater, vorausgesetzt natürlich die haben Kenntnis vom RDG. Falschberatungen werden sehr teuer. Nicht umsonst hat jeder Anwalt, Steuerberater oder WP eine sehr teure Versicherung, die Schadensersatzansprüche übernimmt.
 
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Scheiß Nazi-Drecksgesetz. Davor durfte jeder eine Rechtsberatung machen, aber die Nazis wollte den Juden dieses Schlupfloch, wodurch sie den Anwaltberuf trotz Verbot weiter betreiben konnten, verbieten.

Ich dachte ja Nazigesetze wären abgeschafft. Schaut man genauer hin, sind viele noch in Kraft und haben u.a. eine Partei (Justiz) etabliert, wo man kaum durchkommen kann, egal ob man Recht hat oder nicht.
 
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@Maikel fühlst du dich verfolgt? Oh Gott ich fahr ja auch auf einer "Nazi"Autobahn, setz dich doch mal etwas differenzierter mit der Materie auseinander und du wirst viele Dinge in deinem Umfeld sehen/nutzen die von "Nazi" Wissenschaftlern, Bauarbeitern, Politikern, etc. erschaffen wurden... Sind die Sachen deswegen schlecht? Ich denke nicht, genauso bei diesem Gesetz, Beispiele warum das so ist wurden ja bereits genannt.
 
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Wenn das Gesetz nicht mal von der EU gekippt wird. Schliesslich verhindert es den freien Dienstleistungsverkehr im Rechtsbereich, der nun mal in der EU vorgeschrieben ist.

Was für ein Schwachsinn... bei uns gibt es sowas zum Glück nicht... genauso wenig wie die "Störerhaftung" oder Abmahngebühren...

und keine GEZ ;)

Unnützes Wissen: In einigen US Bundesstaaten steht auf Selbstmord bzw den Versuch die Todesstrafe

In Saudi-Arabien und einigen anderen Muslimischen Staaten meines Wissens auch. Immerhin kann man dann sichergehen, dass der Versuch auch klappt :devil:
 
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