AW: Lootboxen und Mikrotransaktionen: Geschäfte, die sich Unerfahrenheit und Leichtgläubigkeit zunutze machen, sind unzulässig
Sie haben mich auf 3 (drei) genaue Worte angesprochen. Nur darauf bin ich auch eingegangen. "gesetzliche Regelungen im Umgang mit Kindern und Jugendlichen" im allgemeinen wurden in Ihrem Ursprungs post nicht thematisiert und deshalb wurden diese von mir nicht beantwortet. Dass es in diesem Land sehr viele Gesetze zum Schutz irgendjemanden von irgendetwas existiert ist mir bewusst.
Ich denke, dass Sie unter Geborgenheit, Fürsorge und Zuwendung etwas anderes verstehen als ich. Deshalb macht es etwas schwieriger für mich mit Ihnen über das Thema zu diskutieren, weil Sie zuerst auf mich persönlich eingehen, danach aber wieder zur Verallgemeinerung neigen. Die Gesellschaft schuldet mir nichts. Ich habe mit ihr klar zu kommen oder eben nicht. Städteplanung und Straßenverkehrsordnung haben ganz bestimmt keine Rücksicht auf meine Person genommen.
Wenn es bei dieser Diskussion um die von Ihnen beschriebene Kinder geht, die von Lottboxen geschützt werden müssen, dann habe ich ein ganz anderen Artikel als Sie gelesen. Aber zurück zu Ihrem Punkt. Ich bin mir nicht sicher, ob das Geschrei eines Kleinkindes als bewusstes Bestehen auf was auch immer gelten kann, lasse aber den Punkt durchgehen.
Wenn schon die Worte aus dem Konzept "zitieren" (nennen wir es mal so), dann aber richtig. Ich habe geschrieben: "Es ist die Pflicht der Eltern ihren Kindern zu erklären was sie da beim Kauf der Lootboxen tun oder zu verbieten das zu tun". Damit meine ich, dass das Erklären nur eine der Optionen ist. Versteht das Kind (eher Jugendlicher) nicht, was man ihm erklärt hat, kann man andere "erzieherische Maßnahmen" ergreifen.
Ich habe mal als Kind die Bedeutung des Wortes "Eigenverantwortung" kennengelernt und verstanden. Es gibt bereits genug Möglichkeiten für "etwas Unterstützung", man muss die nur nutzen. Und mit dem Wort "Wegelagerer" deuten Sie schon sehr dezent darauf, wie Sie das Ganze sehen - Publischer sind böse Räuber, die den armen Spielern das Geld aus den Händen reißen. Leider ist es eher so, dass die Spieler meist freiwillig die Lootboxen kaufen. Angebot und Nachfrage.
Und die Unkennnis über gesetzliche Regelungen im Umgang mit Kindern und Jugendlichen, erscheint mir eher, ... ich nenn’s mal vorsichtig; Trotzreaktion. Weil, worum geht es hier eben auch? Um den Schutz von Kindern und Jugendlichen. Wo wird das wohl geregelt sein?
Sie haben mich auf 3 (drei) genaue Worte angesprochen. Nur darauf bin ich auch eingegangen. "gesetzliche Regelungen im Umgang mit Kindern und Jugendlichen" im allgemeinen wurden in Ihrem Ursprungs post nicht thematisiert und deshalb wurden diese von mir nicht beantwortet. Dass es in diesem Land sehr viele Gesetze zum Schutz irgendjemanden von irgendetwas existiert ist mir bewusst.
- Eltern und Verwandte; Ja aber lang nicht nur! Schule, Lehre, Kindergarten, Sportverein usw., ja selbst in der Städteplanung und in der Straßenverkehrsordnung wird auf dich und deine Bedürfnisse eingegangen! Ärzte, Krankenschwestern, und und und ... es waren und sind ganz viele Menschen.
Ich denke, dass Sie unter Geborgenheit, Fürsorge und Zuwendung etwas anderes verstehen als ich. Deshalb macht es etwas schwieriger für mich mit Ihnen über das Thema zu diskutieren, weil Sie zuerst auf mich persönlich eingehen, danach aber wieder zur Verallgemeinerung neigen. Die Gesellschaft schuldet mir nichts. Ich habe mit ihr klar zu kommen oder eben nicht. Städteplanung und Straßenverkehrsordnung haben ganz bestimmt keine Rücksicht auf meine Person genommen.
- Nie darauf bestanden; Nur ein Beispiel: Kleine Kinder haben eine Möglichkeit der Einflußnahme. der Volksmund nennt es erst Schreien, dann Attern oder wie auch immer. Das ist nichts anderes als ein Einvordern von Zuwendung!
Wenn es bei dieser Diskussion um die von Ihnen beschriebene Kinder geht, die von Lottboxen geschützt werden müssen, dann habe ich ein ganz anderen Artikel als Sie gelesen. Aber zurück zu Ihrem Punkt. Ich bin mir nicht sicher, ob das Geschrei eines Kleinkindes als bewusstes Bestehen auf was auch immer gelten kann, lasse aber den Punkt durchgehen.
- einem Kind erklären; Klingt doch einfach! Oder? Einfach erklären, dass das Unsinn ist und gut!
Kinder sind aber keine kleinen Erwachsenen auch Jugendliche nicht! Einfach erklären is‘ nicht!
Wenn schon die Worte aus dem Konzept "zitieren" (nennen wir es mal so), dann aber richtig. Ich habe geschrieben: "Es ist die Pflicht der Eltern ihren Kindern zu erklären was sie da beim Kauf der Lootboxen tun oder zu verbieten das zu tun". Damit meine ich, dass das Erklären nur eine der Optionen ist. Versteht das Kind (eher Jugendlicher) nicht, was man ihm erklärt hat, kann man andere "erzieherische Maßnahmen" ergreifen.
Eltern und nicht zuletzt Kindern und Jugendlichen hier etwas Unterstützung geben, kann doch nicht schaden!?
Wenn trifft‘s denn? Doch nur die Wegelagerer!
Ich habe mal als Kind die Bedeutung des Wortes "Eigenverantwortung" kennengelernt und verstanden. Es gibt bereits genug Möglichkeiten für "etwas Unterstützung", man muss die nur nutzen. Und mit dem Wort "Wegelagerer" deuten Sie schon sehr dezent darauf, wie Sie das Ganze sehen - Publischer sind böse Räuber, die den armen Spielern das Geld aus den Händen reißen. Leider ist es eher so, dass die Spieler meist freiwillig die Lootboxen kaufen. Angebot und Nachfrage.