SIR_Thomas_TMC
Freizeitschrauber(in)
AW: Lootboxen und Mikrotransaktionen: Geschäfte, die sich Unerfahrenheit und Leichtgläubigkeit zunutze machen, sind unzulässig
Noch ein Beispiel im Nachgang, dass es nicht immer - auch rechtlich - klar ist, was Glücksspiel ist/ob Glücksspiel vorliegt:
Hier wurde es verneint
Verwaltungsgerichtshof Baden-Wuerttemberg - "Super-Manager" ist kein unerlaubtes Gluecksspiel
Bei den FUT-Karten würde ich persönlich es aber genau umgekehrt sehen. Das ist keine Einmalgebühr, sondern jedesmal ein Loskauf.
Mal schauen, wann wer klagt, dann wissen wir mehr.
Noch ein Beispiel im Nachgang, dass es nicht immer - auch rechtlich - klar ist, was Glücksspiel ist/ob Glücksspiel vorliegt:
Hier wurde es verneint
Verwaltungsgerichtshof Baden-Wuerttemberg - "Super-Manager" ist kein unerlaubtes Gluecksspiel
Aber Teile der Urteilsbegründung würden z.B. auf Fifa insofern zutreffen, dass es als Glücksspiel zu bewerten wäre.Nach § 3 Abs. 1 GlüStV liege ein Glücksspiel nur vor, wenn für den Erwerb einer Gewinnchance ein Entgelt verlangt werde und die Entscheidung über den Gewinn ganz oder überwiegend vom Zufall abhänge. Zwar spreche einiges dafür, dass beim Spiel "Super-Manager" die Entscheidung über den Gewinn überwiegend vom Zufall abhänge. Das könne aber offen bleiben. Jedenfalls fehle es am Erwerb einer Gewinnchance gegen Entgelt. Darunter sei nicht jede geldwerte Leistung für eine Spielteilnahme zu verstehen. Vielmehr müsse gerade aus diesem Entgelt die Gewinnchance des Einzelnen erwachsen (Spieleinsatz). Insoweit stimme der Glücksspielbegriff des Staatsvertrages mit dem des Strafrechts (§ 284 StGB) überein. Gemessen daran sei die Teilnahmegebühr von 7,99 Euro/Team kein Entgelt für den Erwerb einer Gewinnchance. Sie diene nur zur Deckung der Veranstaltungskosten, nicht aber zur Finanzierung der Gewinne, die Sponsoren zur Verfügung stellten. Die Gebühr ermögliche lediglich die Teilnahme am Spiel und sei anders als ein Spieleinsatz stets verloren. Es gebe auch keine Anhaltspunkte, dass sie mittelbar in die Finanzierung der Spielgewinne einfließe und ein “versteckter Einsatz“ bzw. ein “verdeckter Gewinn“ vorliege.
Bei den FUT-Karten würde ich persönlich es aber genau umgekehrt sehen. Das ist keine Einmalgebühr, sondern jedesmal ein Loskauf.
Mal schauen, wann wer klagt, dann wissen wir mehr.