AW: Lampe ohne Erdungskabel anschließen gefährlich?
Keiner ich meine das einige das mit dem Schalter noch nicht ganz eingeordnet haben und nun die Thematik auf Hausverkabelung erweitert wird.
Sehe ich genau so.
Frage mal einfach:
1. Ist das Gehäuse der Lampe aus Metall, oder ist Metall eingelegt?
2. Kann es zu Berührungen des Metalls kommen?
3. Ist das Gehäuse allseitig geschlossen und aus Kuststoff?
4. Ist in der Montageanleitung (soweit vorhanden) eine An/ Einbaulage und vorgeschrieben? Wenn ja an diesem Pkt. ist eine andere Verwendung vom Hersteller nicht geprüft. D.h. Die Lampe wird ausserhalb ihrer Spezifikationen betrieben!
Ist ein Schutzleiteranschluss vorhanden, so ist dieser aufzulegen, sprich, anzuschließen! Der Betrieb der Lampe ohne Schutzleiter ist somit nach VDE untersagt, auch dann, wenn der Hersteller eine Zuleitung beilegt, welche den Betrieb ohne PE (Schutzleiter) nahelegt. Es sei denn, der Hersteller weist ausdrücklich darauf hin, das die Lampe auch ohne PE sicher betrieben werden kann!
Überdies ist bei der Belegung des Schalters zu beachten, das die Phase geschaltet wird, um zu vermeiden, das Spannung bei vermeintlicher Abschaltung dennoch anliegt.
Ebenso ist bei der Belegung der Lampenfassung darauf zu achten, das das Gewindeteil mit dem Nullleiter belegt wird. Dies geschieht aufgrund des Berührungsschutzes beim Einschrauben des Leuchtmittels!
Beim Anschluss der Kabel ist die VDE einzuhalten. Dies bedeutet, das die Anschlusslitzen mit Aderendhülsen ausgestatt werden, um Quetschungen des Leites zu vermeiden und um Übergangswiderstände zu minimieren!
Wird die Lampe mit einem Stecker ausgestattet ist auf richtige Belegung zu achten!
In der Lampe, sowie auch im Stecker, ist PE länger auszulegen als L und N, sodass bei einem Versagen der Zugentlastung und Abriss von L und N, PE weiter gewährleistet ist.
Konfektionieren darf jeder, nur sollte dieser auf seine eigene und auch auf die Sicherheit anderer Nutzer bedacht sein. Also sollte immer erst geprüft werden, ob die Anschlussleistung der Absicherung entspricht um eine Gefährdung abzuwenden, die Betriebssicherheit gewährleistet ist. Hört sich jetzt etwas dumm an bei einer Lampe, aber dafür lernen Elektriker mal eben 3,5 Jahre!
Fackelt die Bude ab, oder wird durch Stromschlag eine Person verletzt, und der Gutachter findet eine zur Schreibtischlampe umgebaute Wandleuchte, kommen unangenehme Fragen. Dies nur am Rande...