Jetzt ist Ihre Meinung gefragt zu Klage gegen Kabel Deutschland erfolgreich: Werbung für Internet-Flatrates "irreführend"
Wie der Bundesverband der Verbraucherzentrale jüngst bekannt gab, hat man eine Klage gegen Kabel Deutschland vor dem Landgericht München gewonnen. Die VZBV bemängelte dabei die "irreführende" Werbung bei den Internet-Flatrates, in deren Fußnoten sich eine Klausel zur Drosselung verbirgt. Werden mehr als 10 GByte an Datenvolumen pro Tag verbraucht, behält man sich vor, die Leitung für Filesharing-Anwendungen auf 100 Kbit/s zu drosseln.
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