Du weisst doch genauso wie ich wie der Sachverhalt ist.
Wenn eine Handlung nicht eindeutig vom Gesetzgeber als illegal eingestuft ist, dann ist diese nunmal nicht illegal. Man kann dafür nicht belangt werden. Was dieser Sachverhalt suggeriert und wie man damit umgeht, ist ein anderes Thema.
Bitte führe noch einmal aus, was Du mit "Was dieser Sachverhalt suggeriert und wie man damit umgeht, ist ein anderes Thema." meinst, ich verstehe nicht, was Du meinst. Ansonsten ist das mit dem "eindeutig" so eine Sache. Ganz einfach gesagt steht in einem Gesetz "Diebstahl ist verboten". Damit sind Autos, Brötchen, Bargeld, Zahnpasta und vieles mehr abgedeckt. Und es gibt ein Gesetz, in dem steht, dass "der Download von urheberrechtlich geschütztem Material verboten ist". Im Fall kino.to ist abzuwägen, ob das anschauen eines Streams ein Download ist. Was da hinten rauskommt, kann niemand vorhersagen. Auf hoher See und vor Gericht... Falls Du auf das Analogieverbot hinaus willst sehe ich hier keinen Zusammenhang. Das würde zutreffen, wenn im Gesetz stände "Der Diebstahl von Autos, Bargeld und Zahnpasta ist verboten". Dann wäre in der Tat der Diebstahl von Brötchen gem. dieses Gesetzes nicht strafbar.
Ein Nutzer vom Streaming Seiten, hat also erstmal nichts zu befürchten, wie für alles was nicht illegal ist. (Inkl. Steuertricks)
Aus meiner Sicht eine nicht haltbare Arbeitshypothese. Der Gestaltungsspielraum beim Steuerrecht ist z.B. schon deutlich eingeschränkt worden.

. Das wäre dann genau so ein dummer Grund.