Na das ganze ist recht einfach. Mit den 7 Tagen hast du recht. Das ist auch eines der großen Probleme. Nehmen wir an du warst auf Kino. to und die Ermittler und der Anwalt schreiben dich an und beschuldigen dich (Warum sonst sollte man sich auf Kino.To einlogen und wohin sollte man weiter geleitet werden, als zu den ANgeboten), so ist es an dir zu beweisen, das du nichts gesehen hast oder dich nie auf der Seite eingewählt hast. Dies geht nur über deinen ANbieter. Der kann aber nur die letzten 7 Tagen nachweisen. Merkste du was.
Ein alter Spruch besagt... unwissenheit schützt vor Strafe nicht... nur versuch mir nicht zu erzählen, das niemand wusste, das er sich in einer Grauzohne befindet, wenn er Kinofilme sehen kann, die noch im Kino sind oder früher.

Das kauft dir niemand ab.