Kino.to: GVU will auch die Nutzer rechtlich belangen

Na das ganze ist recht einfach. Mit den 7 Tagen hast du recht. Das ist auch eines der großen Probleme. Nehmen wir an du warst auf Kino. to und die Ermittler und der Anwalt schreiben dich an und beschuldigen dich (Warum sonst sollte man sich auf Kino.To einlogen und wohin sollte man weiter geleitet werden, als zu den ANgeboten), so ist es an dir zu beweisen, das du nichts gesehen hast oder dich nie auf der Seite eingewählt hast. Dies geht nur über deinen ANbieter. Der kann aber nur die letzten 7 Tagen nachweisen. Merkste du was.
Ein alter Spruch besagt... unwissenheit schützt vor Strafe nicht... nur versuch mir nicht zu erzählen, das niemand wusste, das er sich in einer Grauzohne befindet, wenn er Kinofilme sehen kann, die noch im Kino sind oder früher. :what: Das kauft dir niemand ab. :schief:
naja, man kann doch auch ganz einfach per google oder sonst wie auf die seite gekommen sein, ohne zu wissen, was die seite eigentlich macht... wie oft war man schon auf seiten, auf die man gar nicht wollte, weil man den falschen link gedrückt hat, die suchergebnisse seltsam waren, weil sich die seiten nach was anderem angehört haben etc. pp. es wäre schon ganz schön gemein, wenn man jeden seitenbesucher bestrafen würde! vor allem gibt es ja genug internet-noobs, gerade mit zunehmendem alter, die keinen plan von gar nichts haben und damit schnell auf falschen seiten sind.
 
Wie Währe es wenn dein Arbeitgeber dir kein geld für deine Leistungen gibt. Schon sind wir bei genau iesem Thema. Du willst für deine erbrachten Leistungen auch Geld haben. Das vieles Teuer ist. Ich sag mal so Auch Kino angestellte brauchen Geld zum Überleben. Die Firmen müssen gewinn einfahren um Neue Sachen zu integrieren. z.B. Digital Beamer, 3D Technik ect.

Ist ja nicht so das die Jahr für Jahr an der Insolvenz stehen, oder?

Das kann muss aber nicht sein. Schulen und Uni's haben Sonder rechte was das Urheberrecht angeht. Laut deiner Aussage ist Daten "Datenklau" ein Hobby vom dir. Die die am meistem Kino.To genutzt haben sind die, die sich am Lautesten über die Preise beschwären. haben sie aber nie, oder nur 1-2 mal im Jahr, in anspruch genommen.
Sagte er doch, das es nun in einem Gesetz geregelt wurde

Ich bin Zuversichtlich das es dort Klagen hageln wird. Und nur aus deisem grund um aus diesen dann einen großen Präzedenzfall zu machen. Im übrigen brauch die GVU Die daten nicht auswerten. Ich gehe davon aus das die Kripo den daten verkehr des Servers Lange genug beobachtet hat.


DPI ist (soweit ich weiß) auch für Behörden nicht erlaubt.

@Topic:
Um mal Atze Schröder zu zitieren:
"Das ist wie der Versuch mit nem Zippo den Südpol abzutauen"
 
Das schlimmste was jemandem der Filme über Kino.to geguckt hat passieren kann sind Abmahnungen
im 40-50 Euro Bereich.

Was einige hier nicht verstehen: Kino.to hat keine Filme gehostet, sondern nur verlinkt.
Das heißt es ist egal ob Kino.to IPs geloggt hat, über legale Portale wie z.B. Megavideo
oder Filestage können die immer noch die IPs herausfinden, denn dort werden die Filme gehostet.
Aber diese müssen die IPs erstmal rausgeben, und man hat ja gesehen wie lange das bei Rapidshare
gedauert hat. Also muss wohl keiner etwas befürchten.

Außerdem sollte die GVU dann aber auch jeden abmahnen, der bei Youtube einen
Film geguckt hat (kommt ja oft genug vor dass da auch Filme verfügbar
sind, werden aber schnell gelöscht), denn das ist ja das gleiche
wie über Kino.to einen Film zu gucken.

Und die Auslegung der GVU, dass das Streamen eines Films deshalb illegal ist, weil
für Sekundenbruchteile des Films im Arbeitsspeicher waren, zeigt nur:

Das ist einfach nur Geldmache seitens der GVU.

Und nein, man kann den Film nicht einfach später auf der Festplatte finden, nur
wenn man über DivX geguckt hat und es so eingestellt hat, dass die Filme gespeichert werden.
 
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Das ist doch absoluter Blödsinn.

Selbst wenn die ein kino.to IPs geloggt haben sollte können die damit nicht viel anfangen, denn IPs alleine reichen wohl kaum als Beweis.
Denn woher wollen die wissen wer hinter dieser IP steckt. Die kann ja genauso gut dynamisch sein, oder jemand hat an der MAC seines Routers rumgespielt.
Oder wollen die jetzt bei jedem der eine IP hat die mal mit kino.to Kontakt hatte eine Hausdurchsuchung machen?
Zudem bedeutet die Tatsache das man kino.to aufgerufen hat noch nicht das man illegal Filme geschaut hat.

Ich bin definitiv gegen das Raubkopieren, aber die Content Industrie sollte sich überlegen ob ihre Geschäftskonzepte noch zeitgemäß sind.
In den USA gibt es zum Beispiel hulu, was ich persönlich, im Gegensatz zu einem Rechtstreit mit Millionen Menschen, für einen Schritt in die richtige Richtung halte.

Warum kriegt user B. nicht einen Strafzettel als pop-up auf seinen Bildschirm mit dem Bussgeld als Zuschlag auf der Rechnung seines Internet Service Providers?

In welcher Welt leben die denn? :ugly:
 
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