Kino.to: GVU will auch die Nutzer rechtlich belangen

Wär interessant wie sie an die IP kommen wollen, denn das heißt entweder, dass Kino.to die gespeichert hat. Dann bräuchte die GVU aber einen Gerichtsbeschluss um einsehen zu können, wem die IP zum damaligen Zeitpunkt zugeordnet war. Für den Gerichtsbeschluss müsste aber ein verdacht vorliegen, dass eine Straftat begangen worden ist, also müsste das vom Gerichtshof klar definiert werden.
In Deutschland werden aktuell IPs nur für sehr kurzen Zeitraum gespeichert, manche Provider machen es nur wenige Tage. Die GVU wird niemanden abmahnen können, auch rechtlich gibt es dafür keine klare Basis.
Den Artikel braucht man wirklich überhaupt nicht ernst zu nehmen ;)
 
Irgendwann wird auch das Rauchen als "Körperverletzung" seiner Mitmenschen definiert.
Und dann werden alle Raucher auf Schadensersatz verklagt, bei der die Höhe der Strafe/Schadensersatz anhand des durchschnittlichen Zigarettenkonsums des Täters über den Tatzeitraum gestaffelt, berechnet wird.

DAS wäre aber wenigstens rechtens, denn es ist nun mal gesundheitsschädigend für die mitmenschen. wer sich nicht an ein öffentliches rauchverbot hält und das heißt für mich alles außerhalb des eigenen grundstückes, autos etc., der darf gerne eine anzeige wegen körperverletzung kassieren. ich wäre dafür.

bei diesem thema ist es aber wieder reine geldgier. die leute kriegen ihren hals nicht voll. nach deren begründung müssten zudem youtube, myvideo, googlevideo und alle ähnlichen seiten ebenfalls gesperrt werden und die nutzer ausfindig gemacht werden. ich glaube 2011 soll die zahl der internetnutzer auf ca. 2 milliarden steigen und wer bitte hat sich noch nie ein song oder sonstwas auf youtube angehört ?. na dann viel spaß beim suchen :D
 
Das muss erst vom bundesgericht entschidenen werden und bis das passiert sind die IP´s wieder ungültig im prozess nciht rechtskräftig

Also KEINE ANGST es wird den Usern NIX passieren 100000%

Das ist nur angstmacherei das die user von Kino.to nicht auf die anderen Streaming plattformen wechseln PUNKT
 
Und wieder mal Populismus pur von der GVU.
In allen Anklagen die bis zum Ende geführt worden sind, musste IMMER bewiesen werden das User A um Uhrzeit B die Sache X getan hat.
MIt A und B werden sie vielleicht keine Probleme haben. Aber ich würde jetzt einfach mal behaupten das Sie kein Logs haben wer nun wo wo drauf geklickt hat.

Das wäre technisch möglich aber dann wäre das logfile extrem gross. Ausserdem heisst das nicht automatisch das ich auch auf "Play" gedrückt habe. Dazu müssten Sie wiederrum die Hoster anklagen. und dann noch nachweisen das zu der Uhrzeit ein Temp file auf den lokalen Rechner liegt/lag.

Wie man merkt totaler Humbug. Aber bitte glaubt es.

@ PCGH: Ich finds ja toll das ihr auch mal sone Nachrichten bringt, aber bitte mit ein wenig mehr Backround.
 
Schau dir doch das Video an was ich eben verlinkt habe, dann sollte dir einleuchten das deine Aussage nicht korrekt ist.


richtig, das ansehen ist überhaupt nicht strafbar

verstehe nicht, warum sich PCGH da nicht besser informiert :(

die Telekom speichert aktuell maximal 7 Tage IPs, in manchen Fällen garnicht
also wird es keine Verfolgen etc. geben

dieser Verein gehört in die Mülltonne
 
Freestyler808 schrieb:
richtig, das ansehen ist überhaupt nicht strafbar

verstehe nicht, warum sich PCGH da nicht besser informiert :(

Damit nicht noch mehr Menschen auf solche Seiten zurückgreifen. Ich denke PCGH hat das ganz bewusst falsch angegeben. Denn das dies nicht strafbar ist weiß doch fast jeder!
 
Vielleicht sollte es da einfach eine Flatrate für solche Seiten geben. Wenn die Qualität stimmt und man als Kunde nicht gegängelt wird (wie z.B. bei Apple), spricht nichts dagegen. Es müsste halt sichergestellt werden, dass Filme erst verfügbar sind, wenn sie im Kino nicht mehr laufen und das Geld den Filmemachern zu Gute kommt.

Begreifen die aber nicht, warum auch immer.
Vermutlich zu sehr Stock im Arsch v0v
 
Finde die Aussage der GVU einfach nur witzig...oder eben auch nicht.

Zum einen ist alleinige schauen eines Streams nicht rechtswiedrig, sondern höchstens eine Grauzone.
Wäre das schauen eines Streams/Videos im Internet gleichbedeutend eines Downloads würde jeder der sich ein Youtube-Video anschaut gegen die AGB's von Youtube verstoßen, da diese ausdrücklich den Download von Youtube-Videos untersagen.

Zudem frage ich mich wie die Herrschaften der GVU an die IP's der Nutzer kommen wollen, da von einem der kino.to-Betreiber nach der Schließung der Seite gesagt wurde, dass die IP's nicht geloggt wurden. Also müsste sich die GVU per Gerichtsbeschluss an die ISP's wenden um die IP's zu erhalten, und hierzu müsste, wie von BlackPredator schon gesagt, ein Verdacht vorherrschen.

Alles in allem ist die Aussage bzw "Ankündigung" der GVU ein Witz und ich denke nicht dass sie damit durchkommen werden.

Was ich allerdings auch bedenklich finde ist der Text der Kripo (falls er wirklich von der Kripo stammt) auf der abgeschaltenen kino.to Seite, denn in diesem Text ist vom Begriff "Raupkopie" die Rede, welcher meines Wissens nach kein offizieller Begriff ist, sondern nur von der GVU und anderen Rechteinhabern genutzt wird um ihre Propaganda zu betreiben.


Ich bin der Ansicht, dass Seiten wie kino.to solange immer wieder aus dem Boden sprießen werden, biss es bezahlbare und komfortable legale Film-Streaming-Angebote gibt. Hier sollten sich die Filmerechtinhaber und die GVU mal an die eigene Nase packen. Denn sie sind es ja die solch ein Angebot erschweren bzw verhindern.
 
Zitat:
kino.to im Himmel
geheiligt werden deine Streams
die Polizei kam
ihr Wille geschah
wie im Netz
so auch im Real Life
unsere tägliche Serie gib uns heute
und vergib uns unsere ungedult
wie auch wir vergeben dir die Ladezeiten
deine Schmudelwerbung führt uns nicht mehr ihn versuchung
und du erlöst uns nicht mehr von Privatfersehen
den dein sind die Urheberrechtsverletzungen
die Raubkopien
und 4 millionen User
in Ewigkeit
Amen

ROFL: :lol::ugly: :haha::fresse::crazy:
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Ist ja echt interessant, wie die Meinungen auseinander gehen xD

Aber wenn man sich wirklich darauf einlässt, dass der stream im RAM und temp. als illegale Kopie angesehen werden, wie läuft dass dann für Plattformen wie MAXDOME etc ab??

Da ist es dann ja auch illegal, obwohl der User für die Inhalte bezahlt, monatl. wie ein Abo einer Zeitschrift, also im Endefekt einen *Kauf* getätigt hat.

Das würde solchen Streaming Diensten, oder bsp Entertain von der Telekom die Existenzgrundlage nehmen. Oder wäre das dann auch eine Auslegungssache ??
 
Viel Wind um nichts. Kauft euch, was ihr konsumiert/benutzt, dann entfallen Panikthreads wie dieser. Der Ansturm sagt ja nur, dass viele Angst um ihre "kostenlosen" Inhalte haben. :devil:

MfG,
Raff
 
Wenn ich mir einen Film über eine solche Seite anschaue klau ich niemanden was. Das ist ein bisserl was anderes, als wenn ich irgendwem was wegnehmen würde. Wenn ich weiß, dass der Film nix heißt, würde ich kein Geld ausgeben. Weil mir langweilig ist, schau ich ihn mir halt im Internet an. Hinterher werd ich dann sagen, gut, dass ich nix dafür ausgegeben habe. Letztendlich hätte die Filmindustrie nix von mir gekriegt. Durch ein Streamingportal war mir dann halt wenigstens 1-2 Stunden weniger langweilig. Klauen und Kopieren sind schon zwei verschiedene Sachen.

Wenn du nur legal leben würdest, könntest du auf vieles verzichten und bräuchtest permanent einen Rechtsexperten an deiner Seite. Wenn ich nur an meine Sprachlehrer denke. Die haben für uns seitenweise ihre Bücher kopiert und uns als Unterlagen zur Verfügung gestellt. Legal wäre das alles nicht leistbar für uns gewesen, noch für die Vortragenden.

Ganz ehrlich, das Uhrheberrechtsgesetz gehört grundlegend überarbeitet und den neuen Gegebenheiten angepasst. Auch sollten wir uns von dem Traum verabschieden, alle reich zu werden. Wir brauchen nur genug zum einigermaßen gut Leben. Würde ich mir nicht dauernd Sorgen machen müssen, wie ich nächsten Monat über die Runden komme, hätte ich kein Problem damit, Arbeit für andere kostenfrei zur Verfügung stellen. Solange es mir Spaß macht und den anderen Spaß macht, ist das alles kein Problem. Die Millionengagen der Schauspieler sind schließelich mitverantwortlich für die ständigen steigenden Preise. Letztendlich machen sie auch nur ihren Job. Drüber sollten wir alle ein bisserl nachdenken. Gleiches gilt für alle anderen überbezahlten Angestellten, die einfach nur ihren gottverdammten Job erledigen.

Aber fassen wir zusammen. Diese Nachricht von der GVU ist bloß heiße Luft. Nichts wird passieren.
 
Solln sie nur herkommen... hier ist alles Verschlüsselt. Auch die Cachedateien in meinem Divx TEMP Ordner.

Beweise die von "illegalen" angeblichen "kriminellen Banden" in Form von Logs hergestellt wurden? Ich lach mich Tod! :ugly:

Das Passwort ist in meinem Kopf. Meine Wohnung ist "Druchsuchungsreif optimiert*" von mir. :D





*Keine Rohlinge mehr, Kein unverschlüsseltes Datenmaterial, Reißwolf mit hoher Sicherheitsstufe... wer mehr wissen will bitte per PM.
Ich mache mich damit nämlich bald Selbstständig als Berater für Bürgersicherheit. :daumen:
 
Ich wusste gar nicht, dass Kino.to Inhalte zu Verfügung stellt. Ich dachte bis jetzt immer, dass die nur Links auf der jeweiligen Seit haben und der Stream auf einem Hoster abrufbar ist.
 
Werden die nicht mit durch kommen nach unserem Rechtssystem. Das Downloaden ist auch nur illegal, weil ich werden des Downloadens es wieder frei ins netz stelle für andere die meinen Datenstrom anknöpfen können und mit Laden, wie es bei Torrent üblich ist. Wenn ich ein Video in den Cache lade, wie es beim Streamen der Fall ist, kann man so etwas nicht machen. Daher "Downloadet" man nicht in dem sinne und kann auch nicht dafür ran gezogen werden.

Deine Kenntnisse entsprechen nicht der aktuellen Rechtslagen. NOCHMAL: NACH AKTUELLER RECHTSLAGE IST DER DOWNLOAD EINER URHEBERRECHTLICH GESCHÜTZTEN DATEI STRAFBAR, SOWEIT MAN DAVON AUSGEHEN KANN, DASS DIE QUELLE NICHT LEGAL IST. FERTIG. AUS. NIX NUR UPLOAD STRAFBAR! NICHT DISKUTIEREN, HINNEHMEN.

Was rechtlich zu klären ist: Ist das Anschauen eines Streams ein Download? Wir 1A-IT-Checker hier sagen natürlich "Nein". Ich gehe jedoch davon aus, das deutsche Richter das anders sehen werden. Mal zum Nachdenken: Wenn kinderpornographische Dateien im Browser-Cache gefunden werden, wird das als Besitz von KiPo gewertet. Ist allgemeine Rechtsprechung, könnte ihr gerne nachgoogeln. D.h. jeder, der aus Versehen oder zufällig auf solch Material stößt, sollte eine Info an die Polizei tunlichst vermeiden. Gem. obiger Rechtsprechung wird das dann von der Polizei als Geständnis gewertet, die Hausdurchsuchung ist unvermeidlich... Für Details auch gerne mal bei Udo Vetter's Lawblog vorbeischauen.

Es gibt also deutliche Unterschiede in der Sichtweise von IT-affinen Menschen und deutschen Richtern.

Ich gehe nicht davon aus, das ermittelte User angeklagt werden. Mit einem Strafbefehl wird die Sache erledigt sein. Die Namen sind dann aber aktenkundig und die Content-Mafia wird dann den zivilrechtlichen Weg gehen. Abmahnung, Unterlassung etc.pp. Das wird dann deutlich teurer als Strafbefehl...
 
Ich verstehe das Getöse hier teilweise nicht, Kino kostet halt ein paar Taler. Dafür bekommt man ein großes Bild und eine gute Zimmerlautstärke die wohl die wenigsten @ home nutzen können. Der Gang in die Videothek ist ja auch keine Weltreise und den Taler dafür sollte man wohl noch besitzen. Wem das zu teuer ist dem ist nicht zu helfen. Eine Grauzone ist nicht unbedingt ein Garant für Taten die sehr fragwürdig sind was die Legalität angeht. Wer mit Feuer spielt muss damit rechnen sich die Finger zu verbrennen.
 
Ich wusste gar nicht, dass Kino.to Inhalte zu Verfügung stellt. Ich dachte bis jetzt immer, dass die nur Links auf der jeweiligen Seit haben und der Stream auf einem Hoster abrufbar ist.


So war es auch. Es war nur eine Seite mit einem Forum und eben einem "Katalog" wo man sich die sachen raussuchen konnte um dann auf andere seite weitergeleitet zu werde. Irgendwo auf der seite stand dann noch so ein text das sie (kino.to) nichts auf ihrer seite haben um verhaftet zu werde.
 
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