Ein harter Schlag; das Urteil nach der Verhandlung dürfte u. U. auch als Präzedenzfall herhalten (oder gab es bereits vergleichbare Fälle?).
Was die Gesetzgebung betrifft, so finde ich, ist es unheimlich schwierig, zu einer befriedigenden Lösung zu kommen.
In der kapitalistischen Welt sind die Urheber durchaus zu schützen, hingegen vom philosophischen Standpunkt aus müsste sämtliches Kulturgut jeder Person frei zugänglich sein.
In der Praxis wird das Ganze nochmals komplizierter: persönlich empfinde ich das Streamen eines aktuellen Kinofilms als nicht legitim (geschweige denn aus Qualitätsgründen geniessbar

), bei Serien hingegen habe ich absolut keine moralischen Bedenken, diese anzusehen.
In beiden Fällen entstehen jedoch den Produzenten Kosten, die aus nachvollziehbaren Gründen gedeckt sein wollen. Rechtlich gesehen ist es zumindest in der Schweiz aber legal, Filme und Serien für den Eigengebrauch zu schauen, runterzuladen, zu speichern - solange keine Verbreitung stattfindet.
Ich finde diese Gesetzgebung gar nicht so übel. Das würde bedeuteten, dass der Rechteinhaber entscheidet, wann sein Produkt öffentlich zugänglich wird, also via Fernsehen, Streamanbieter o.ä. gegen Gebühr verbreitet wird. Jeder wäre demnach frei, eine Sendung digital zu speichern.
Das ist im Prinzip auch der Punkt, der nach meinem Rechtsempfinden nicht nur rechtens, sondern eben richtig ist: Der Rechteinhaber entscheidet über die Art und Weise der Verbreitung und was dem Konsumenten auf legalem (will heissen: im Sinne des Rechteinhabers) Weise zugänglich gemacht wird, liegt in dessen Machtbereich - bis auf die weitere Verbreitung.
Grüsse,
Deimos