Das ist die falsche Definition von Nacherfüllung!
Nacherfüllung bedeutet die Lieferung von funktionierender gleichartiger Ware als Ersatzlieferung für die defekte Ware. Die defekte Ware wird zum Händler zurückgeschickt. Mit der Lieferung der tatsächlich funktionierenden Ware ist erst "Erfüllung" im rechtlichen Sinne eingetreten und der Händler wird frei seine Schuld zu leisten.
Damit ist NICHT ein Austauschgerät gemeint!, das wieder zurückgegeben werden muss, nach der Reparatur der ursprünglich defekten Ware. Das defekte Gerät behält der Händler und macht wiederum bei seinem Lieferanten einen Sachmangel geltend.