Ist Selbstmord in Deutschland strafbar! (Diskussion mit quantenslipstream)

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hulkhardy1

Guest
Wie schon der Titel sagt hatte ich eine anregende Diskussion mit @quanti darüber ob Selbstmord in Deutschland strafbar ist oder nicht. Es geht eigentlich mehr darum was passiert wenn du die Sache überlebst oder wenn jemand zur Polizei geht und sagt mein Nachbar hat gesagt das er sich in einer Stunde umbringen will. Ist ja so dann darf die Polizei zu dir kommen und dich gegen deinen Willen mitnehmen und bringen die wahrscheinlich ins Krankenhaus oder in die Psychiatrie. Wenn es aber keine rechtlich Grundlage gäbe dürfte die Polizei dich auch nicht aus Verdachtsgründen (auf Selbstmord) mitnehmen. Was meint ihr dazu, strafbar oder nicht???
 
Ich kann dir mit ziemlicher Sicherheit sagen, dass es nicht strafbar ist. Beihilfe zum Selbstmord ist jedenfalls nicht strafbar.
 
Natürlich ist Beihilfe Strafbar deshalb gehen doch viele die Unheilbar krank sind in die Schweiz weil es da so einen Arzt gibt der das macht, habe aber leider den Namen vergessen.
 
Also Selbstmord ist nicht strafbar, sofern du ihn nicht mit einem Auto ausführen willst und den überlebst, also quasi andere mitreinziehst! :D
Aber selbst dann wirst du "bloß" wegen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr belangt, sofern einer ums Leben kam bei der Aktion noch wegen fahrläßigen Totschlag, oder wenn du zugibst dich umbringen gewollt zu haben und der Richter streng ist, sogar wegen besonders schweren Fall des Totschlags, was einem Mord schon recht nahe kommt. ;)
 
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Nö kann nicht sein da Beihilfe auch strafbar ist und wenn du als Selbstmord gefährdet giltst, Pulsadern aufschneiden, darf dich die Polizei gegen deinen Willen mitnehmen. Das dürften sie nicht wenn es keine rechtliche Grundlage gäbe!
 
hulkhardy1 schrieb:
Natürlich ist Beihilfe Strafbar deshalb gehen doch viele die Unheilbar krank sind in die Schweiz weil es da so einen Arzt gibt der das macht, habe aber leider den Namen vergessen.

Ja, für nen Arzt schon, weil die geschworen haben, Leben zu schützen. Aber wenn mich jemand mehrfach auffordert, dass ich ihm Gifttabletten besorge und ich das mache, dann ist das nicht strafbar. Er muss sie selbst und eigenverantwortlich nehmen, d. h. ich darf nicht den "Tötungsakt" vollziehen, aber die Voraussetzungen dafür darf ich schon schaffen.
 
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So einfach ist das leider nicht. Nehmen wir mal an der Proband ist geistig Behindert oder hat eine Krankhafte Depression dann machst du dich Strafbar wenn du ihm hilfst da er ja dadurch nicht ganz zurechnungsfähig ist.
 
Ich misch mich auch mal ein, also erstma vorab, ich bin Altenpfleger und bei uns im Altenheim sterben auch fast täglich Bewohner(sehr großes heim über 400 Bewohner)

Generell ist Selbstmord nicht strafbar.
Die Polizei nimmt dich höchstens auf der rechtlichen Grundlage mit das du in diesem Moment eine Gefahr für dich selbst darstellst. (genauso werden zu betrunke Menschen in die ausnüchterungs Zelle mit genommen [Gefahr für sich selbst oder andere] meistens wegen zeitlich/räumlicher Desorientierung und Verlust der Motorik)

Wenn du dich also umbringen willst, dann kann man in diesem Moment von einer psychischen Störung sprechen, in der du für dich selbst eine Gefahr darstellst. Das reicht dann vollkommen als rechtliche Grundlage dafür dich davon abzuhalten und dich vorläufig in eine heil psychatrische Anstalt einzuweisen.

Bei Beihilfe zum tot, wird erstmal unter aktiv und passive Beihilfe unterschieden.

Aktive Hilfe ist immer strafbar!!! Passive Sterbehilfe ist eine rechtliche Grauzone, da dafür momentan die gesetzeslage einfach zu dünn und ungeklärt ist.

Es gibt Einzelfälle in denen passive Sterbehilfe nicht verurteilt wurden ist, andersherum gibt es wieder Fälle in denen es doch der Fall war.

So das war's erstma was mir dazu einfällt, über Sterbehilfe will ich hier nicht weiter ausschweifen, der tread sollte eh ja nur um Selbstmord gehen.

Hoffe ich hab euch ein bisschen geholfen
MfG CoXx
 
Sterbehilfe und Selbstmord gehört schon zusammen daher passt deine Bemerkung schon. Also wenn die Polizei dich vor dir selber schützen darf dann ist es dir also nicht gestatte dich umzubringen, das ist Fakt und wenn etwas nicht gestattet ist und du tust es dennoch begehst du doch eine Straftat. Wenn Hilfe zum Selbstmord strafbar ist, ob aktiv oder passiv, dann muss doch auch der Selbstmord an sich strafbar sein. Das wäre doch die Logisch Konsequenz oder nicht??
 
Wieso ist das logisch? Du hast doch das Recht mit deinem Leben anzufangen was du willst, solange du nicht andere damit in Gefahr bringst. Die andere Sache ist ja, wie man dich bei gelingen dieses Vorhabens dann noch betrafen soll?! :ugly:
 
also ...selbstverstümmelung zb ist strafbar.

selbstmord meines wissens nach auch.

Als ich mal mit 16 mir die Birne so zugeknallt habe das man auf der Party auf der ich gerade war einen Krankenwagen gerufen hat und irgentso ein schwachmat zu den Sanis sagte ich hätte mir was eingeschmissen um mich umzubringen folgte Tags darauf eine vorladung zur Polizeiwache.

Dort hat man mir dann wegen des angeblichen Selbstmordversuches Fingerabdrücke usw. abgenommen und mich in den akten aufgenommen.

wegen der ....Straftat ....des versuches des Selbstmordes :schief:

Edit: Habe mich gerade mal schlau gemacht und festgestellt das die lieben Jungs in den schlecht sitzenden Uniformen mich damals wohl verarscht haben und mich gar nicht in ihrer Kartei hätten aufnehmen dürfen .......auf jeden fall nicht aus dem Grund ;)
 
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also ...selbstverstümmelung zb ist strafbar.

selbstmord meines wissens nach auch.

Als ich mal mit 16 mir die Birne so zugeknallt habe das man auf der Party auf der ich gerade war einen Krankenwagen gerufen hat und irgentso ein schwachmat zu den Sanis sagte ich hätte mir was eingeschmissen um mich umzubringen folgte Tags darauf eine vorladung zur Polizeiwache.

Dort hat man mir dann wegen des angeblichen Selbstmordversuches Fingerabdrücke usw. abgenommen und mich in den akten aufgenommen.

wegen der ....Straftat ....des versuches des Selbstmordes :schief:

Edit: Habe mich gerade mal schlau gemacht und festgestellt das die lieben Jungs in den schlecht sitzenden Uniformen mich damals wohl verarscht haben und mich gar nicht in ihrer Kartei hätten aufnehmen dürfen .......auf jeden fall nicht aus dem Grund ;)

heftig!
krasse Story!
 
CoXxOnE schrieb:
Ich misch mich auch mal ein, also erstma vorab, ich bin Altenpfleger und bei uns im Altenheim sterben auch fast täglich Bewohner(sehr großes heim über 400 Bewohner)
MfG CoXx

Dann müsste das Heim nach 1 Jahr schon geschlossen werden da es keine alten Menschen mehr bei euch gibt oder es kommen jede Woche 3 neue ins Heim. Iwi kann ich mir das nicht vorstellen, psychisch wäre es der totale Horror für mich wenn man mit einigen der Leute wirklich schöne Zeiten hatte und sie dann auf einmal sterben.Ich finde es schön alten Menschen zuzuhören wenn sie über früher erzählen aber das wäre nichts für mich.

@ Topic Ich versteh nicht wie Ärzte sowas zulassen können bzw. beiführen das Menschen sterben nur weil sie es wollen. Teils kann ich das auch verstehen wenn ich an einem gerät angeschlossen werde das mich am leben hält aber ich im bett liegen bleiben muss würde ich das auch nicht wollen.
 
Also.. ich hab mit meinem Schwiegerdaddy geredet, der ist Volljurist, hat den Doktorgrad in Jura (und hat dabei nicht gemogelt :D) und er hat mir exakt erklärt, wie es sich mit Suicid verhält, bzw. der Selbsttötung oder dem Freitod (denn juristisch gibt es den Selbstmord nicht, da er nicht der Definition von Mord entspricht).

Laut Grundgesetzt Artikel 1 ist die Würde des Menschen unantastbar, ebenso seine freie Entfaltung und die Selbstbestimmung. Der Mensch kann sich nach dem also in der Persönlichkeit frei entfalten, sofern er nicht dabei die Würde eines anderen Menschen verletzt.
Nach diesem Grundrecht kann ein Mensch lebensverlängernde Maßnahmen ablehnen, wie z.B. das Behandeln bei unheilbaren Krankheiten, das Abstellen von lebenserhaltenden Maschinen im Krankenhaus, usw.
Da kein Gesetzt dem ersten Artikel des Grundgesetzt entgegen stehen kann und die Selbstbestimmung des Menschen die wichtigste Errungenschaft des Grundgesetzes überhaupt ist, ist der Suicid im Rahmen des Selbstbestimmung ebenso straffrei wie eine Teilnahme und ein Anstiften.
Kann das Anstiften aber als Täuschung ausgelegt werden, ist eine Bestrafung mittels Artikel 1 des StGB möglich.
Ärzte sind nach der Garantiepflicht dazu verpflichtet zu helfen, daher kann gegen sie auch wegen Totschlages ermittelt werden.
Anders sieht es aber aus, wenn man von einem Suicid versuch informiert ist oder einen beobachtet. Unterlässt man die Hilfe, bzw. leistet keine Hilfe bei einem missglückten Suicidversuch, ist das unterlassene Hilfelesitung, denn ein Suicid gilt strafrechtlich betrachtet als Unfall und bei einem Unfall muss man helfen.
 
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Alleine schon wegen der Story von True Monkey hat sich dieser Thread gelohnt! Danke quanti für die Info und hast du noch lust zu Leben oder kann ich dich überreden.............? Wenn du es bei Gadafi schaffst bekommst du sogar ne Belohnung!
 
Lag vielleicht daran, dass er da noch minderjährig war, da ist die Selbstbestimmung noch etwas eingeschränkt und damit auch der mögliche Suicid, die Eltern haben da noch die Hand drauf.
Und die Bullen haben ihn dann etwas verarscht, damit er aufwacht. :D
Kinder sind nun mal keine kleinen Erwachsenen und sie sind sich der Tragweite ihres Handels noch nicht bewusst, daher muss man sie eben besonders schützen, auch mal vor sich selbst.
 
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