Danyy1337
Komplett-PC-Aufrüster(in)
Ich denke du verstehst es einfach nicht, bzw. willst es nicht verstehen.Warum? Weil ich eine andere Meinung habe als er? Dieses zurückschicken ist für den Händler teuer. Diese Mehrkosten schlägt er auf alle anderen Kunden drauf, indem er die Preise erhöht. Der Käufer hier versteht also ein System nicht, ärgert sich dann und gibt die Schuld nicht sich sondern dem Hersteller und wir anderen dürfen die Rechnung dafür tragen. Soll ich davon begeistert sein?
Der Vergleich mit dem Lottoschein ist sehr treffend. Man kauft auf gut Glück und wenn es nicht klappt, ist das halt so. Da würde aber keiner versuchen den Schein wieder zurück zu geben.
Edit
Du warst schneller.
Es tut mir Leid wenn du das frech findest, aber alles was über den Spezifikationen der CPU läuft ist nur Glück. Es kann laufen, muss es aber eben nicht. Wenn du jetzt also ein Kit kaufst von dem du hoffst Es läuft schneller und das tut es dann nicht, dann ist das eben Pech. Es ist aber kein Grund das dann zurück zu geben. Das ist dann einfach Geld zum Fenster heraus geworfen. Das ist manchmal so. Man hat kein Anrecht darauf.
Die Angaben der CPU sind eine Sache. Das andere ist wenn ein Produkt explizit als passend beworben wird, was aber nicht funktioniert. Dies nennt sich mangelnde Beschaffenheitsvereinbarung. Die Beschaffenheitsvereinbarung eines anderen Produktes hat damit absolut nichts zu tun.
Ein vielleicht für dich verständlicheres Beispiel: Ich kaufe ein Auto, welches bei 250 km/h abgeriegelt ist. Ich gehe zu einem Tuner für eine Leistungssteigerung inkl. Vmax Aufhebung. Danach fährt das Auto trotzdem nur 250 km/h und der Tuner sagt: "Der Fahrzeughersteller gibt nur 250 km/h an". Ja dann darf der Tuner auch nicht damit werben, dass das Auto danach nicht mehr begrenzt ist.
Wenn G.SKILL einen 3600 mhz Ram im Quadkit in einer Kompatibilitätsliste führt, für dieses Mainboard und damit konkludent eine Beschaffenheitsvereinbarung abgibt, hat das absolut nichts damit zu tun, welche Beschaffenheitsvereinbarungen Intel macht. Das sind zwei Paar Schuhe. Ich bin von Beruf Jurist und ich weiß wovon ich rede. Wahrscheinlich hat G.SKILL irgendwo im Kleingedruckten stehen, dass sich die Kompatibilitätsliste nicht auf XMP Profile bezieht. Es bleibt trotzdem irrführendes Marketing. Ist ähnlich wie mit verstecken AGB Klauseln.
ASUS führt das CL16 und CL17 Kit getrennt. G.SKILL führt es in der selben Liste. Das ist für mich schon Hinweis genug. Und tatsächlich habe ich alle threads darüber gelesen und es war immer ein G.SKILL Kit wo es die Probleme gab. Ich habe für meinen Kollegen einen fast baugleichen PC zusammengestellt, dort kann ich das Kit auch nochmal testen, aber es wird nicht funktionieren.Und was ist, wenn es nur bei dir nicht funktioniert hat? Nur weil es User gibt, die in einem Forum nach Hilfe suchen, muss es lange nicht heißen, dass alle nun dasselbe Problem mit solch einem Produkt haben.
Das entscheidet hier in Deutschland zum Glück immer noch das BGB und nicht Du.Man hat kein Anrecht darauf.