hat jemand erfahrungen mit Notebookumtausch bei notebooksbilliger.de??

Das ist doch Quatsch, dass die Kratzer "dazuerfinden", weil sie es nicht tauschen wollen, denn selbst wenn DU Kratzer verursacht hättest, müßten die dir ein neues geben bzw. Geld zurück, wenn der Fehler auch nach dem 2. Versuch nicht repariert ist. Lediglich wenn du von Deinem Widerrufsrecht (14 Tage bei Versand) gebraucht machen wolltest, wäre es für den Shop "gut", wenn die da angebliche Schäden finden. Aber das hattest du ja nicht gemacht.

Entweder es sind also doch minimalste Kratzer drauf, vlt. auch erst beim Transport entstanden, oder es sind welche DURCH die Repartur dzaukommen, oder es ist einfach nur viel heiße Luft um nix...

jaja "quatsch" ... mir eigentlich egal ob mutwillig oder ausversehen.
ich sehe nicht ein für ein notebook bezahlt zu haben, es zur reperatur zu schicken um mängel zu beseitigen und bekomme es dann in einem schlechteren äußeren zustand wieder...
von der technischen seite wollen wir noch nicht reden, dazu sage ich dann mehr wenn ich das notebook in der hand halte...


MfG
kone


das würdest du dir auch nicht gefallen lassen !!
 
jaja "quatsch" ... mir eigentlich egal ob mutwillig oder ausversehen.
ich sehe nicht ein für ein notebook bezahlt zu haben, es zur reperatur zu schicken um mängel zu beseitigen und bekomme es dann in einem schlechteren äußeren zustand wieder...
Darum geht es doch gar nicht, es ging um deine Theorie, die würden Benutzungsspuren erfinden/vortäuschen/zufügen, damit die nicht umtauschen müssen. DAS ist Quatsch. Ein Recht auf Umtausch / geld zurück hast Du unabhängig von Benutzungsspuren immer dann, wenn 2 Reparaturen nicht erfolgreich sind.
 
Darum geht es doch gar nicht, es ging um deine Theorie, die würden Benutzungsspuren erfinden/vortäuschen/zufügen, damit die nicht umtauschen müssen. DAS ist Quatsch. Ein Recht auf Umtausch / geld zurück hast Du unabhängig von Benutzungsspuren immer dann, wenn 2 Reparaturen nicht erfolgreich sind.

ja hast je recht.

nichts desto trotz das notebook ist nun nach etwas weniger als 1 monat wieder zurück gekommen.
und wen wundert es der fehler besteht immernoch.
ich also 1 stunde nachdem es bei mir angekommen ist, direkt wieder angerufen und mit genervten tonfall den gleichen fehler wieder reklamiert.
also sofort eine abholung in auftrag gegeben ...

also mit sicherheit wieder 1 monat warten und am ende doch wieder ein gerät mit gleichen fehler könnte ich wetten....

um es hier verständlich zu halten.
bis jetzt kann ich notebooksbilliger immernoch keine fehler vorwerfen sondern muss den packard bell rma service mal etwas runtermachen.
wie kann man so blöd sein einen solchen fehler nach dem austaausch des mainboards nicht noch einmal prüfen!!
einfach mal auf verdacht "es wird schon wieder gehen" wieder zum kunden zurück zu schicken!!!

sowas dummes wenn ich für einen kunden einen pc oder notebookfehler behebe kontrollier ich danach auch ob der fehler wirklich beseitigt ist und schick es nicht einfach zurück!
soviel schlamperei ist echt unterirdisch, peinlich und nicht zu akzeptieren!!
frage mich ernsthaft was für 1euro jobber die dort beschäftigen um einen solchen grottigen service gewährleisten zu können!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

packard bell? nie wieder!

notebooksbilliger? gerne wieder!bis jetzt ;) das werde ich sehen wenn es nach dieser 2ten einsendung immernoch nicht funktioniert und es dann wirklich zum austausch kommt.

der fred zieht sich jetzt leider schon länger hin als er sollte aber
naja ich werde hier natürlich jede neuigkeit kundtun....
glaubt mir, es wäre mir auch lieber wenn der thread schon closed wär ^^ logischer weise...
 
Tja, ärgerlich... Packard Bell ist halt auch ne Billigfirma (inzwischen), da kriegst Du rein von den Daten her Notebooks nochmal 10-20% billiger als bei Samsung, Acer usw. - aber selbst dann isses ein Armutszeugnis, wenn das unrepariert zurückkommt... oder aber der Fehler lag halt woanders, und die vermeintliche Lösung "Board tauschen" half nix - aber dann muss man eigentlich natürlich in der Werkstatt mal testen...

Aber Zeit is Geld, daher checken viele Firmen nur Dinge, die man SCHNELL checken kann - und bei Rest nehmen die in Kauf, dass von zB 10 Geräten dann eines erneut in den Service kommt... is biliger, als alle 10 direkt 2-3 Stunden zu testen.

"sogar" Sony: mein 4 Monate altes Handy saugte den Akku plötzlich nach 24h leer, vorher hielt der ca. ne Woche - hab extra den Fehler genau beschrieben, dass ich alles Stromfressende unterlassen habe und dass mein Akku bei einem Kumpel nach 2 tagen grad mal 20% leer war, und seiner bei mir wiederum auch nach nem Tag leer. Und was is? Handy kommt "repariert" zurück - von wegen... :ugly: Die hätten das dumme Teil einfach nur über Nacht liegen lassen müssen und dann nachsehen, wie es mit dem Akku aussieht... wäre nicht mal Arbeitszeit gewesen.
 
Tja, ärgerlich... Packard Bell ist halt auch ne Billigfirma (inzwischen), da kriegst Du rein von den Daten her Notebooks nochmal 10-20% billiger als bei Samsung, Acer usw. - aber selbst dann isses ein Armutszeugnis, wenn das unrepariert zurückkommt... oder aber der Fehler lag halt woanders, und die vermeintliche Lösung "Board tauschen" half nix - aber dann muss man eigentlich natürlich in der Werkstatt mal testen...

Aber Zeit is Geld, daher checken viele Firmen nur Dinge, die man SCHNELL checken kann - und bei Rest nehmen die in Kauf, dass von zB 10 Geräten dann eines erneut in den Service kommt... is biliger, als alle 10 direkt 2-3 Stunden zu testen.

hab gerade gemerkt nachdem ich das nb mit prime und furmark komplett ausgelastet habe, dass es nun nichst nur komisch brummt sondern nun auch rythmisch pfeift von daher kann ich schon einmal sagen dass das bord zumindest getauscht wurde...
hab auch mal die gehäuse schrauben ein wenig genauer unter die lupe genommen und siehe da, die schrauben scheinen auch ein wenig angenagt zu sein ^^

was mir aber nurnoch mehr die inkompetenz von packard bell beweist ... denn so ein kleiner test nach reperatur kann ja nicht schwer sein um dann zu bemerken dass es immernoch nicht funktioniert wie es soll...
habe sogar ne spielverknüpfung aufm desktop gelassen damit die das überprüfen konten (also last der graka und des prozzis zu simulieren)
aber selbst das ging denen am arsch vorbei.
frag mich überhaupt wozu ich dem notebook in sauberster handschrift eine fehlerbeschreibung sowie lösungsschritte von meiner seite beigelegt hatte wenns doch anscheinend eh nicht gelesen wird !!

wenn es nun wieder zurück kommt mit dem gleichen mangel, werd ich es gleich gegen ein asus tauschen und mir zur erinnerung auf die stirn "never ever packard bell"
tattowieren ;P

sollte doch möglich sein nach der 2ten erfolglosen reperatur mit hardwaretausch gegen ein notebook eines anderen herstellers zu tauschen oder dreht man mir dann wieder eins vom selben hersteller an also das gleiche quasi ??
blöde frage für leute die es wissen ich weiss ^^ aber musste noch nie irgendwas wegen defekt zurückschicken bzw umtauschen.
zumindestens nichts in dieser preisklasse...

sachlich gesehen kann man sagen,dass der preis bei packard bell notebooks vom verhältnis preis zu leistung wirklich extrem gut sind....
was aber nur ein tropfen auf den heissen stein bedeutet wenn man aufgrund eines defekts den reperatur service von denen benutzen muss .

da überwiegt die enttäuschung über den schrott den man sich da erkauft hat über den günstigen preis.

MfG
kone
 
Zuletzt bearbeitet:
Also, nach 2 erfolglosen Reparaturen kannst du meines Wissens auch komplett vom Kaufvertrag zurücktreten, also Geld zurück - bin da aber nicht GANZ sicher, ob das nun rechtlich verankert ist oder nur gängige Praxis. Der Händler kann Dir jedenfalls erstmal auch ein gleichwertiges Meugerät anbieten - wenn nbb sagt "Geld zurück geht nicht", muss Du halt mal Druck machen, dass du kein Vertrauen in PBell hast und auf keinen Fall ein PBell-Gerät haben willst. Ich denke, dass die dann doch das Geld zurückgeben oder zumindest den Betrag für einen Neukauf Deiner Wahl gutschreiben.
 
Man kann auch bereits nach dem ersten erfolglosen Versuch zu liefern zurücktreten. Man muss nur eine angemessene Frist setzen. Verstreicht diese, ohne dass etwas getan wurde, kann man vom Vertrag zurück treten und sein Geld wieder verlangen.

Hier steht es ausführlicher

http://extreme.pcgameshardware.de/b...imal-nacherfuellung-dann-erst-ruecktritt.html

Und bitte immer die gesetzliche Gewährleistung von der Garantie unterscheiden.


in deinem Blog steht dass ich bei der zweiten reperatur auch eine Frist setzen muss, wenn ich das bei der ersten reperatur verpennt habe oder es einfach noch nicht wusste ^^.
oder habe ich das falsch verstanden?
was passiert wenn ich keine frist setze,
oder was habe ich davon wenn ich eine frist setze?

wie setze ich eine frist, schriftlich per einschreiben ,email , mündlich?

MfG
kone
 
Die Frist kannst du ohne Formzwang setzen. Bedeutet, dass eine Email ausreicht. Nimm die Variante, bei der, der Schuldner am schnellsten und sichersten Kenntnis von deiner Fristsetzung erlangt. Lass dir dabei auch eine Bestätigung der Fristsetzung geben. Wichtig ist, dass die Frist angemessen lang ist (in der Regel reichen 2 Wochen).

Der Vorteil der Fristsetzung ist, dass du schneller an ein neues Gerät kommst oder bei Unmöglichkeit der Nacherfüllung an dein Geld.

Wenn du keine Frist setzt, musst du warten, bis es dem Händler gefällt zu liefern. Außerdem überlässt du ihm dadurch die Wahl, ob Nacherfüllung oder Nachbesserung. Der Händler wird dann natürlich immer Nachbesserung nehmen und das Gerät zum Hersteller schicken, weil es für den Händler günstiger ist.

Spätestens bei der zweiten erfolglosen Nacherfüllung, kannst du aber ohne Fristsetzung sofort vom Vertrag zurücktreten (§440 S.2 BGB). Was den Rücktritt angeht, kannst du ja mal den §323 BGB durchlesen.
 
Die Frist kannst du ohne Formzwang setzen. Bedeutet, dass eine Email ausreicht. Nimm die Variante, bei der, der Schuldner am schnellsten und sichersten Kenntnis von deiner Fristsetzung erlangt. Lass dir dabei auch eine Bestätigung der Fristsetzung geben. Wichtig ist, dass die Frist angemessen lang ist (in der Regel reichen 2 Wochen).

Der Vorteil der Fristsetzung ist, dass du schneller an ein neues Gerät kommst oder bei Unmöglichkeit der Nacherfüllung an dein Geld.

Wenn du keine Frist setzt, musst du warten, bis es dem Händler gefällt zu liefern. Außerdem überlässt du ihm dadurch die Wahl, ob Nacherfüllung oder Nachbesserung. Der Händler wird dann natürlich immer Nachbesserung nehmen und das Gerät zum Hersteller schicken, weil es für den Händler günstiger ist.

Spätestens bei der zweiten erfolglosen Nacherfüllung, kannst du aber ohne Fristsetzung sofort vom Vertrag zurücktreten (§440 S.2 BGB). Was den Rücktritt angeht, kannst du ja mal den §323 BGB durchlesen.


ok dann werde ich das versuchen eine frist durchzusetzen.
gibt es für die fristsetzung irgen einen BGB absatz auf welchen ich mich beziehen kann?
denke das is einfach schlagkräftiger wenn ich mich im recht wiege und die sehen dass ich unangemessene wartezeiten nichtmehr toleriere ...

übrigens hat mir die nette frau von notebooksbilliger mitgeteilt, dass ein austausch nur bei 2maliger reperatur >mit hardwaretausch< möglich ist was wohl in deren agb's verankert sein wird.
sollte mich doch aber nicht weiter interressieren wenn ich das notebook nach der zweiten reperatur wieder bekomme ohne hardwaretausch und immernoch defekt da es im bgb steht oder?


danke schon einmal für den rechtsbeistand ;P

MfG
kone
 
Ist ja kein Rechtsbeistand, ich sage dir nur, was im Gesetz steht.

Die AGB sind mal wieder typisch. Keine AGB, schränkt geltendes Recht ein. Ist eigentlich ein Fall für die Verbraucherzentrale eine solche Einschränkung der Verbraucherrechte.

Das mit der Frist steht im §323 Absatz 1 BGB. Nennst du in deiner Fristsetzung die Paragraphenkette §437 Nr.1, §439 I, §323 I BGB müsste alles im Lot sein, wenn du Nacherfüllung forderst - also ein neues Gerät. Frist muss angemessen sein.

Deren AGB Klausel - falls sie tatsächlich so sein sollte, wie du sie beschrieben hast - ist übrigens gemäß §309 Nr.8b BGB nichtig, da sie Rechte des Käufers in Bezug auf Sachmängel einschränkt.
 
Ist ja kein Rechtsbeistand, ich sage dir nur, was im Gesetz steht.

Die AGB sind mal wieder typisch. Keine AGB, schränkt geltendes Recht ein. Ist eigentlich ein Fall für die Verbraucherzentrale eine solche Einschränkung der Verbraucherrechte.

Das mit der Frist steht im §323 Absatz 1 BGB. Nennst du in deiner Fristsetzung die Paragraphenkette §437 Nr.1, §439 I, §323 I BGB müsste alles im Lot sein, wenn du Nacherfüllung forderst - also ein neues Gerät. Frist muss angemessen sein.

Deren AGB Klausel - falls sie tatsächlich so sein sollte, wie du sie beschrieben hast - ist übrigens gemäß §309 Nr.8b BGB nichtig, da sie Rechte des Käufers in Bezug auf Sachmängel einschränkt.

scheint mir die frau am telefon wohl was erzählt zu haben was jetzt nich ganz der wahrheit entspricht...
Notebook Shop - Notebooks & Laptops bei notebooksbilliger.de

in den agbs steht nix von " es müsse 2 mal hardware getauscht werden " drin...
oder es gibt dafür wieder irgendnen fachchinesisch was ich auf anhieb nicht ausmachen kann ^^

werde morgen dann erstmal anrufen und die abholung in auftrag geben , den ersten termin habe ich ja verpasst...
werde dann auch gleich nach meinen anruf ein schreiben per email mit frist festsetzung verfassen...

MfG
 
Warte halt einfach mal ab und mach dich nicht kirre. Ich hab jedenfalls bisher nix schlechtes über nbb gehört, die werden sicher nen akzeptablen Vorschlag machen. Aber natürlich wäre denen eine Art Gutschrift lieber als eine Auszahlung, das ist ja klar.

Und wegen "hardwaretausch" meinte die vlt. auch nur ne Raparatur allgemein und nicht, dass der Hersteller das rein softwaremäßig beheben kann.
 
Warte halt einfach mal ab und mach dich nicht kirre. Ich hab jedenfalls bisher nix schlechtes über nbb gehört, die werden sicher nen akzeptablen Vorschlag machen. Aber natürlich wäre denen eine Art Gutschrift lieber als eine Auszahlung, das ist ja klar.

Und wegen "hardwaretausch" meinte die vlt. auch nur ne Raparatur allgemein und nicht, dass der Hersteller das rein softwaremäßig beheben kann.

hab ja auch nix gegen notebooksbilliger sondern gegen den hersteller

ich hab da heut nochmal angerufen und das wegen des versands geregelt und gleich mal ganz frech nachgefragt wie es aussieht wenn das problem wieder nicht behoben wird ...
ich meinte dann auch das ich kein packard prell mehr haben will und für mich nur ein anderer hersteller in frage kommen würde wenn es dazu kommt.

die dame meinte dann gleich es wäre möglich gutschein oder geld zurück von daher bin ich erstmal zufrieden...

MfG
kone
 
Ist es normal, dass wenn ich notebooksbilliger eine frist setze , diese von denen zurückgewiesen werden kann weil die reparatur beim Hersteller stattfindet?

also die meinen das die frist nicht gewährt werden kann weil das notebook bei der herstellerreparatur nichtmehr in deren händen ist und sie keinen einfluss darauf nehmen können?

MfG
kone
 
Das Problem bei der Sache ist, dass du nicht von vornherein eine Frist gesetzt hast, sondern erstmal den Händler hast machen lassen, was man als konkludente Zustimmung für eine vom Händler vorgeschlagene Nachbesserung halten kann.

Allerdings hast du generell ein Wahlrecht zwischen Nacherfüllung und Nachbesserung (Reparatur). Das kann dir der Händler auch nicht absprechen (siehe §437 in Verbindung mit §439 BGB). Das erlischt aber sobald, du dich für etwas entschieden hast.

Es ist aber schwer das zu beurteilen ohne genauere Kenntnis des Falls/Schriftverkehrs. Es geht auch in Richtung Rechtsberatung, was hier nicht erlaubt ist.

Argumentiere ein bisschen und lese dir mal die §§434 ff. BGB durch.
 
Also, ne Frist von nur 1-2 Wochen kannst Du da wirklich in der Praxis nicht durchsetzen, wenn das Gerät nunmal zum Hersteller muss. zb bei nem Auto wäre das was anderes, da hat der Händler ja auch ne Werkstatt.

Welche Frist "angemessen" wäre, würde ich am besten bei ner Verbaucherzentrale mal fragen. Grad bei Hardware dauert es nunmal nie nur 3-4 Tage, bis das Gerät repariert bzw. als "irrepabel" verifiziert ist. Selbst bei Sony hat hat es >2 Wochen gedauert, bis mein Handy zurückkam. Natürlich mit dem gleichen Fehler, wie vorher... Bei Asus (mainboard) hatte ich nach 5 Wochen ein neues Board zugesandt bekommen.
 
Deswegen sollte man auch nie Nachbesserung verlangen. Wenn dann Nacherfüllung. Wenn man zuvor anfragt, ob das gleiche Gerät auf Lager ist, kann man sogar vollkommen legitim die Frist auf unter 2 Wochen setzen.

Argumentieren ist das Zauberwort. Wenn man eine Mischung aus rechtlichen und wirtschaftlichen Argumenten bringt, kriegt man so ziemlich jeden Händler klein. Man muss sich nur auskennen. Leider ist das bei den wenigsten der Fall, worauf einige Händler auch noch spekulieren.

Es ist aber auch nicht selten, dass sich der Händler selbst nicht mit der Rechtslage auskennt.

Übrigens werden 2 Wochen in den allermeisten Fällen als vollkommen angemessen gesehen. Bei lagernde Ware sogar noch weniger. Bei Nahrungsmitteln ist das ganz extrem. Da reden wir teilweise über Stunden.
 
Aber hat der Händler nicht auch das "Recht", erstmal zu reparieren? Kann man von ihm verlangen, dass er das zwar "darf", aber wenn es mehr als 2 Wochen dauert, hat der Hänlder halt Pech gehabt? Wär da nicht sicher, ob - wenn es hart auf hart kommt - der Kunde vor Gericht da 100%ig gewinnen würde ^^

Und so oder so: auch wenn man gewinnen würde sind 3-4 Wochen warten doch immer noch besser als nach 2 Wochen "klagen" und dann monatelang zu streiten ;)
 
Nur der Gläubiger, sprich Käufer hat das Wahlrecht zwischen Nacherfüllung und Nachbesserung. Nacherfüllung ist nur in manchen Fällen ausgeschlossen, wenn beispielsweise dies unverhältnismäßig hohe Kosten für den Händler bedeuten würde für eine Neubeschaffung oder es sich generell um eine Stückschuld (Einzelstück ohne Möglichkeit der Wiederbeschaffung) handelt. Im Fall von (neuer) Hardware kommt das aber so gut wie nie vor. Es gibt aber noch andere Ausnahmen, wo Nacherfüllung ausgeschlossen ist. Das sind aber Spezialfälle, die selbst ich im Kommentar nachschlagen müsste.

Auch bei der Nachbesserung muss man auf die Angemessenheit der Frist achten. Klar das dort die Frist länger sein muss, wenn es Verkehrssitte ist beim Hersteller reparieren zu lassen. Deswegen sollte man Nachbesserung auch meiden.

Wenn man die richtigen Argumente bringt zum Überzeugen bedarf es keiner Klage.
 
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