hat jemand erfahrungen mit Notebookumtausch bei notebooksbilliger.de??

Das Gesetz sieht doch aber auch vor, dass der Shop die Gelegenheit zur Reparatur hat, das beeinhaltet doch auch ne Prüfung, oder nicht? Und man weiß ja VORher nicht, ob es nun 2 oder 6 Wochen dauert, man kann also nicht im Voraus sagen "das wird zu lange dauern - ich will Ersatz"...?

Seis drum: auch wenn Du Recht hast, ist mir die aktuelle Situation lieber, weil sonst - wenn jeder 100% auf sein Recht pocht - die Preise logischerweise überall teurer wären ;) Man stelle sich vor, die Shops MÜSSEN und würden wirklich immer sofort Ersatz liefern / Geld zurück, auch wenn das Gerät schon 23 Monate alt ist, und dann stellt sich bei vielen Fällen nach einem Check des Gerätes raus, dass doch der Kunde Schuld war oder gar nix defekt ist oder es normale Verschleisserscheinungen sind => das gibt doch nur wieder neuen Ärger und Gerichtsverhandlungen, weil der Kunde dann wiederum nicht den Schaden zahlen will oder kann usw, und die Kosten, die dann nicht reingeholt werden, zahlen dann die anderen Kunden über höhere Preise.

Die einzigen Gewinner wären die Anwälte... :ugly:
 
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Das Gesetz sieht doch aber auch vor, dass der Shop die Gelegenheit zur Reparatur hat, das beeinhaltet doch auch ne Prüfung, oder nicht? Und man weiß ja VORher nicht, ob es nun 2 oder 6 Wochen dauert, man kann also nicht im Voraus sagen "das wird zu lange dauern - ich will Ersatz"...?

Der Käufer hat ein Wahlrecht zwischen Nacherfüllung (Ersatzlieferung) und Nachbesserung (Reparatur). Dieses Wahlrecht darf nicht durch den Verkäufer unterwandert werden und ist nur in bestimmten Situationen eingeschränkt. Ein Beispiel wäre ein Fall der Unmöglichkeit. Die Ware ist beim Händler nicht mehr lagernd und kann von diesem nicht mehr geliefert werden (subjektive Unmöglichkeit. Oder die Ware ist generell nicht mehr lieferbar und/oder würde unzumutbare Aufwendungen für den Händler bedeuten (objektive Unmöglichkeit). Es gibt aber noch weitere Fälle, das ginge aber jetzt zu weit und diese finden selten Anwendung.

Das Gesetz sieht dabei immer die Möglichkeit vor, dass der Käufer eine angemessene (in der Regel 2 Wochen) Frist zur Nacherfüllung setzt. Läuft diese erfolglos ab, kann er vom Kaufvertrag zurücktreten. Diese Frist ist übrigens in den AGB nicht beliebig fest setzbar oder gar aus schließbar.

In dieser Frist ist bereits die Möglichkeit der Prüfung mit eingerechnet (deswegen auch "angemessen"). Dauert die Prüfung länger, dann ist das Pech für den Händler. Nicht das des Käufers.

Kleiner Tipp. Vor der Reklamation fragen, wie lange die Lieferzeiten (nicht Prüfungszeiten oder Reklamationszeiten) beim Hersteller (Lieferanten) sind. Ein Kaufmann (der Händler) muss die Aussagen seiner Handlungsgehilfen (die Angestellten) für und gegen sich gelten lassen. Wenn der Angestellte 2 Wochen sagt, dann kann man das gut als Argument für eine Fristsetzung von 2 Wochen nehmen, da dies schließlich die eigene Aussagen des Kaufmann (Händlers) sind, um seinerseits Nacherfüllung beim Hersteller (oder demjenigen bei dem er die Ware bezieht) verlangen zu können.;)
 
O.k, aber SOFORT sagen "kaputt - neues her/geld zurück" ist ja nicht drin, wie ich das verstehe, sondern 2 Wochen hat der Shop schon zeit? Das ist ja dann wiederum o.k., mein Szenario war, dass jeder "Doof" einfach reklamieren kann, wenn sein Produkt defekt ist oder es ihm sogar einfach nicht mehr gefällt (dann behauptet er einfach, es sei defekt) - er ist ja dann erstmal fein raus, der shop müßte denjenigen dann erstmal wieder erfolgreich verklagen, wenn sich rausstellt, dass die Reklamtion unberechtigt war ;)

Es wär dann an sich zu begrüßen, wenn mehr Leute nach 2 Wochen Druck machen und es nach und nach vlt. bei den Hersteller kürzere Reparaturzeiten gibt, wenn die Shops die Hersteller mit lahmen Support einfach nicht mehr in ihr Sortiment aufnehmen.
 
Wir müssen dabei immer die Beweislastumkehr im Auge haben. Nach 6 Monaten wird jeder Shop sagen: "dann Beweis den Defekt mal, dass der vor Gefahrenübergang bestand." Vollkommen mit Recht.

Der Rest ist "unternehmerisches Risiko", das auch in die Preise einkalkuliert wird.
 
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