Wieso sollte das den Verbraucherschutz interessieren? GPUs sind weder überlebensnotwendig, noch gibt es ein Recht auf die Kaufbarkeit von Produkten. Es sei denn jemand würde es schaffen, GPUs die deutlich über der UVP des Herstellers verkauft werden, als Lockvogel-Angebot darzustellen, das dann nicht in handelsüblichen Mengen verfügbar ist ... selbst die Toilettenpapier-Krise in der Pandemie hat den Verbraucherschutz Null tangiert - und Toilettenpapier oder auch Grundnahrungsmittel sind deutlich notwendiger zum täglichen Leben als Gaming-GPUs.Mich würde mal interessieren, ob sowas nicht etwas für den Verbraucherschutz ist, sofern es nachgewiesen werden kann.
Ähm, einfach nachlesen wodurch "unlauterer Wettbewerb" entsteht: https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/lexikon-der-wirtschaft/20911/unlauterer-wettbewerb/Das ist klipp und klar unlauterer Wettbewerb, wenn entsprechende Links im Vorfeld an entsprechende Personen weitergeleitet werden und diese dann in allerseelenruhe die raren Bestände aufkaufen können, um diese dann mit saftigen Scalperaufpreis weiterzuveräußern.
Durch selbst per vermeintlichem "Insider-Wissen" vorab, also in diesem Fall vor einem "kommunizierten" Kaufstart, gekaufte Waren fallen sichr nicht darunter, solange es kein direkter Mitbewerber macht, um den eigentlichen Verkäufer zu schädigen - diesem ist aber kein Schaden entstanden, da er seine Waren zum geplanten Preis (oder sogar teurer) verkaufen konnte.
Ein Leerverkauf wäre ggf. auch nur bei Aktien ein Problem - den Status haben NV-GPUs aber wohl (noch) nicht

Einzig Nvidia und andere OEM könnten da dem Shop nen Strick draus drehen, so etwa der geplante einheitliche Verkaufsstart z.B. Teil deren Kaufvertrags war - und bei den meisten außer z.B. Proshop als Erfüllungsgehilfe dürfte zudem noch der Großhandel dazwischen hängen.

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