Diesel-Fahrverbote: Erste Hardwarenachrüstungen vorbestellbar.

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Das kann sein.

Er arbeitet aber direkt in Wolfsburg[emoji4]

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Du meinst er hat aktiv am Beschiss der Kunden mit gemacht? Dann würde ich auch die Klappe halten :D
 
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Nein das natürlich nicht. Er arbeitet nicht in der Motorenentwicklung.

Er ist in der Design Abteilung.

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Es geht ja nicht darum das sie das Auto noch nutzen konnten.

Es geht ja um die Abschaltung und wie VW damit umgegangen ist.

Es geht in dem Urteil darum, dass VW den Autokäufern etwas versprochen hat, nämlich ein Fahrzeug das diese und jene Ansprüche erfüllt. Und jahrelang gab es auch keine Beschwerden, die Kunden waren zufrieden. Jetzt erfüllt das Fahrzeug aufgrund bestimmter, verschwiegener Eigenschaften nicht mehr alle Anforderungen (es darf z.B. nicht mehr in alle Städte reinfahren), damit ist ein Schaden entstanden, den VW als Verursacher ausgleichen muss. Ob darüber hinaus irgendwelche moralischen Strafen für VW fällig wären (definitiv der Fall), war nicht Teil dieses Gerichtsverfahrens.

Was mich halt wundert: Wenn ein Auto in Deutschland aus irgend einem anderen Grund nicht mehr seine volle Funktion erfüllt, muss derjenige, der das herbeigeführt hat, sogar wenn er absichtlich handelte, keinen gleichwertigen Neuwagen bereitstellen. Selbst wenn du dir einen Panzer schnappst und einmal quer über den Parkplatz fährst, wird dir (neben Strafen fürs Panzer klauen, Panzer fahren und gefährden der öffentlichen Sicherheit) als Schadensersatz nur der Zeitwert zerstörten Fahrzeuge in Rechnung gestellt, bestenfalls (aus Sicht der Ex-Besitzer) der tatsächliche Widerbeschaffungswert. Die VW-Besitzer sollen dagegen Neuwagen erhalten, trotz zum Teil erheblicher Nutzung. Ein Firmennutzfahrzeug ist schließlich oft nach 10 Jahren schon am Ende, ein 5 Jahre alter Diesel hat also schon 50% dessen abgeliefert, wofür der Kunde bezahlt hat. Trotzdem wird eine kleine Funktionseinschränkung vom Gericht als 100% Schaden gewertet, betrachtet man den höheren Entwicklungsstand von Neufahrzeugen sogar 105-110%.

Nicht dass ich VW sowas nicht gönne, aber imho ist dieses Urteil extrem leicht angreifbar und dürfte von der nächsten Instanz in der Luft zerrissen werden. Dann stehen die Kläger erstmal wieder ohne alles da und VW kann noch 1-2 Jahre weiter machen wie bisher, ehe das nächste Urteil steht.
 
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Wobei der Mangel selbst vom BGH schon festgestellt wurde.
Könnte also durchaus sein, dass die ihre Linie beibehalten.


Edit:
Der EUGH hat jetzt entschieden, dass eine PKW-Maut in Deutschland gegen Europarecht verstößt.
 
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Nicht dass ich VW sowas nicht gönne, aber imho ist dieses Urteil extrem leicht angreifbar und dürfte von der nächsten Instanz in der Luft zerrissen werden.

Sehe ich anders. Die Richter haben den geschlossenen Vertrag fuer nichtig erklaert. Das ist etwas anderes als etwa Sachmangelhaftung und kommt z. B. dann in Betracht, wenn ein Vertrag gegen geltendes Recht verstoesst (134 BGB); hier waere die konflikthafte Norm die Fahrzeuggenehmigungsverordnung. Hinzukommt, dass man wohl annehmen darf, dass VW im vollen Bewusstsein gehandelt hat - womit Sittenwidrigkeit vorlaege (826 BGB). Und die kann einer Nutzungsentschaedigung durchaus entgegenstehen.
 
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Wobei nicht nur die Arglistigkeit aus dem BGB erfüllt ist, sondern auch der Tatbestand des Betruges aus dem StGB.


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Wenn da jetzt wirklich Schadenersatzforderungen aus der gescheiterten PKW-Maut folgen, wäre es sehr sinnvoll, wenn man diese Schauer aus der eigenen Tasche zahlen lässt. Schließlich hat er den Schaden verursacht.
 
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Sehe ich anders. Die Richter haben den geschlossenen Vertrag fuer nichtig erklaert. Das ist etwas anderes als etwa Sachmangelhaftung und kommt z. B. dann in Betracht, wenn ein Vertrag gegen geltendes Recht verstoesst (134 BGB); hier waere die konflikthafte Norm die Fahrzeuggenehmigungsverordnung. Hinzukommt, dass man wohl annehmen darf, dass VW im vollen Bewusstsein gehandelt hat - womit Sittenwidrigkeit vorlaege (826 BGB). Und die kann einer Nutzungsentschaedigung durchaus entgegenstehen.

Ich stimm dir zwar in der Bewertung der Vorkomnisse vor, aber ist das auch ein Anspruch gegenüber dem Käufer? VW verkauft nicht ein Fahrzeug, dass NOx-&Partikelwerte ABC hat. Sondern VW verkauft ein gemäß Euro4/5/6 zugelassenes Fahrzeug. Und die Fahrzeuge hatten und haben die entsprechende Zulassung. Wenn sie entzogen worden wäre, könnte man darüber streiten, ob die Käufer wegen vorsätzlicher Täuschung eine komplette Rückwandlung verlangen können. Getäuscht wurden aber die Zulassungsbehörden. Hier müsste das Verkehrsministerium als Betrogener klagen, aber das verscheuert bekanntermaßen lieber Steuermillionen, u.a. an VW & Co. Der Verlust für den Käufer liegt aber nicht darin, dass sein "EuroX"-Diesel dreckig wäre - das Gegenteil wurde ihm vielleicht in unklar formulierten Werbesprüchgen suggeriert, steht aber nicht als harter Fakt im Kaufvertrag. Da steht nur "EuroX" und "EuroX" hat der Wagen ja. Der Schaden des Kunden entsteht dadurch, dass "EuroX" entgegen seiner Erwartungen nicht mehr frei überall hin fahren darf. Aber das hat ihm nie jemand vertraglich zugesichert, schon gar nicht VW.

Da sehe ich rein juristisch nur nur eine schwerwiegende, konstruktionsbedingte Nutzungs-/Werteinschränkung: Der Kunde glaubte einen Wagen zu kaufen, der als typisches KFZ eine Nutzungserwartung von 10-20 Jahren hat. Stattdessen ist der Wagen jetzt nach 5-10 Jahren ein Sonderfall, der für die Nutzungsansprüche des Kunden gar nicht mehr geeignet ist (jeder Diesel-Fahrer muss ans Neckartor, geht gar nicht anders, alle klagen drauf :ugly:). Damit sinkt die gekaufte Gegenleistung aber nicht auf 0, 5-10 Jahre Nutzen hatte man ja schon. Nur der Rest ist wegen VW verlorengegangen.

Vielleicht denken wir in 1-2 Jahren nach der nächsten Instanz an diese Posts und gucken nach, welche Auffassung sich durchsetzt.
 
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Interessanter Ansatz. Am LG Freiburg ist eine Staatshaftungsklage anhaengig, die in dieselbe Richtung zielt (Az.: 2 O 24/18); ein Urteil wird in diesem Monat erwartet.
 
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Einen Euro 5 Diesel bekommt man mit Software nicht mehr sauber.
Für die europäischen Autobauer war Stickoxid auch nie ein riesen Thema, wichtig war der CO2 Grenzwert, und der wurde durch Euro 5 besser.
Einer der Gründe war übrigens, dass der europäischen Politik bis zum VW Abgasskandal in den USA --> Stickoxid ebenfalls "Wumpe" war.
 
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Einen Euro 5 Diesel bekommt man mit Software nicht mehr sauber.
Für die europäischen Autobauer war Stickoxid auch nie ein riesen Thema, wichtig war der CO2 Grenzwert, und der wurde durch Euro 5 besser.
Einer der Gründe war übrigens, dass der europäischen Politik bis zum VW Abgasskandal in den USA --> Stickoxid ebenfalls "Wumpe" war.
Bullshit, die CO2 Bilanz eines Dieselverbrenners ist und war selbst ohne Eurogrenzwerte- welch lachhaftes Wort- besser als die eines Benziners. Im übrigen ist für mich der Eurogrenzwert gleichzusetzen mit einem ständigen kostenlosen Griff ins Portemonnaie der Steuerzahler durch gesetzgebende und ausführende Behörden. Ein Diesel ist schon immer sauberer als ein Benziner, bedingt auch durch die Effizienz der Verbrennung.
 
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Es müssten halt endlich die Hersteller verpflichtet werden die Autos auf eigene Kosten mit SCR nachzurüsten. Dann hätte man das Problem nicht mehr.
Die meisten Autos haben unten schon genug Platz dafür, da SCR in den USA seit vielen Jahren Plicht ist.

Das Problem ist nur, dass das Kraftfahrbundesamt die Urteile von BGH und EuG ignoriert.
 
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