Diesel-Fahrverbote: Erste Hardwarenachrüstungen vorbestellbar.

Aus für konventionelle Treibstoffe fände ich sinnvoller. Man kann seinen Verbrenner auch mit Abfall vom Bauernhof fahren.
 
Auch wenn es nur am Rande trifft, die Linke (wer auch sonst) will das Thema an der Wurzel lösen und das Auto verdrängen und durch eine soziale, ökologische und nachhaltige öffentliche Mobilität ersetzen. :daumen:

Riexinger fordert autofreie Innenstaedte und Aus fuer Verbrenner ab 2030

Die Linke will viel, wenn der Tag lang ist. Bleibt zu hoffen, dass sie mit ihren Sonderrechten für Vorortbewohner bei gleichzeitiger Einsperrung von Städtern ebensowenig durchkommen wie mit dem staatlich verordneten Luftverkehr.

Denn daraus laufen solche Forderungen, die auch bei den Grünen mittlereile sehr populär sind, hinaus: Wer so blöd ist, in die Nähe seines Arbeitsortes in die Stadt zu ziehen, darf -im Gegensatz zu allen anderen- keine Auto mehr besitzen, also die Stadt praktisch nicht mehr verlassen. Und Fernreisen sind, mangels brauchbarer internationaler Bahnverbindungen, woran die Linke auch nichts ändern kann, ohne reichweitentaugliche Straßenantriebstechnik dann nur noch mit dem rund doppelt so schädlichen Flugzeug möglich. Und wie bei allen Verbotsstrategien werden die Menschen auch auf diese mit Ausweichbewegungen reagieren, sodass die Emissionen gegebenenfalls sogar steigen. (Je nachdem, wie stark der positive Effekte des zusätzlich geforderten ÖPNV-/Fahrradausbaus ist.)
 
Deswegen auch nicht verbieten sondern einfach so besteuern, dass es zu teuer ist.
Wir können den Benzinpreis bis 2030 ja Stück für Stück auf 5€ pro Liter anheben.
Wird sehr witzig werden :D
 
BGH-Verhandlung läuft: BGH verhandelt zum Dieselskandal: Kaufpreis zurück, aber minus gefahrene Kilometer | LTO.de

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bgh-verhandlung-dieselskandal-vw-vorsaetzliche-sittenwidrige-schaedigung-taeuschung-schaden-gezogene-nutzungen-laufleistung/ schrieb:
Mit dem vorgetragenen Argument, die Fahrzeuge seien spätestens seit einem Software-Update nicht mehr von der Stilllegung bedroht und voll nutzbar gewesen, konnte Freshfields-Partner Reiner Hall aber den BGH nicht überzeugen.

Das das Argument falsch ist, sieht man alleine an den Dieselfahrverboten, die in vielen Städten drohen, als auch daran, dass nach dem EuGH-Gutachten eine Abschalteinrichtung grundsätzlich illegal ist und damit auch weiterhin eine Stilllegung droht.
 
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Solange keine Stilllegungen stattgefunden haben und sich die Fahrverbote auf wenige Straßen beschränken (und das ist aktuell so und weitere Verschärfungen sind nicht absehbar), ist den meisten Käufern aber gar kein direkter Schaden entstanden. Und das Argument "ich habe einen Diesel gekauft, um die Umwelt zu schützen", war schon ohne illegale Abschalteinrichtungen bescheurt. Das die Dinger dreckiger sind, ist seit Jahrzehnten bekannt. Bei den Klagen geht es nur um Bereicherung zu Lasten VWs. (Was VW durchaus zu gönnen wäre, aber am Ende sorgt ja eh Laschet dafür, dass der Steuerzahler diese Kosten übernimmt. Damit werden es Geschenke der Allgemeinheit an Leute, die sich VW-Neuwagenpreise liesten können.)
 
Es geht um die drohende Stilllegung und die droht mit dem EuGH-Urteil.

In einigen Städten sind ganze Stadtteile oder die ganze Stadt vom Fahrverbot betroffen. Diesel-Verkehrsverbot - Stadt Stuttgart

Wo soll es da eine Bereicherung geben, wenn das Fahrzeug zum Restpreis abgegeben wird??
 
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Wo bitte schön droht da eine Stilllegung? Die originale Abschaltvorrichtung war teilweise illegal, ja, aber auch die legale Update-Variante hält unter Prüfstandbedingungen die Euro6-Vorgaben ein und damit behält auch die Betriebserlaubnis ihre Gültigkeit (ganz abgesehen davon, dass ein Scheuer die selbst dann nicht entzogen hätte, wenn Zyklon B hinten raus gekommen wäre). Da auch "Euro6"-Diesel Drecksschleudern sind, kann man versuchen, gerichtlich gegen VW wegen falscher Werbeversprechen vorzugehen, aber das wars dann auch. Und das von dir verlinkte Verbot gilt für Euro4, nicht für die betroffnenen VW-Modelle. Dass diverse Städte die EU-Vorgaben nicht einhalten und deswegen gegen den Verkehr vorgehen müssen, hängt nicht mit der Illegalität der Abschaltvorrichtungen zusammen.
 
Nein die hält die Bedingungen nicht ein. Abschalteinrichtungen sind nicht nur die Prüfstandserkennung von VW, sondern auch Thermofenster. Beides ist ist nach dem EuGH-Gutachten illegal. [1]
Dazu ist das Auto nach dem Update im Realbetrieb [4], auf den es ankommt sogar schmutziger als vorher, wie Frontal21 [2] gezeigt hat und auch ein kurz vor dem Gutachten erschienener Artikel [3] darauf verwiesen hat.

Hier nochmal die Links:
[1] EuGH-Schlussanträge: Diesel-Abschalteinrichtungen unzulaessig | LTO.de
[2] Diesel-Abgas und kein Ende: Ein Software-Update, das schmutzig macht - ZDFheute (Bericht über den Beitrag als Text)
[2] Frontal 21: Dieselabgase - Ein Software-Update auf dem Prüfstand - ZDFmediathek (Video)
[3] Kommendes EuGH-Urteil zum Dieselskandal: Das Ende der Ausreden? | LTO.de

Illegale Thermofenster kommen nach Aussage von Andreas Scheuer bei allen Herstellern zum Einsatz.

4)
https://www.zdf.de/nachrichten/wirtschaft/diesel-software-update-macht-abgas-schmutziger-100.html schrieb:
Die meisten älteren Dieselautos der Abgasnorm Euro 5, Euro 6b und 6c überschreiten die Stickoxid-Grenzwerte im Straßenbetrieb um ein Mehrfaches. Dabei gelten diese Grenzwerte für den normalen Straßenbetrieb. Das hat der Bundesgerichtshof in einem Hinweisbeschluss festgestellt (BGH Beschluss vom 08.01.2019, VIII ZR 225/17, Rn. 10). Und das Europäische Gericht hat in erster Instanz geurteilt, dass die "Grenzwerte für Stickstoffoxidemissionen im tatsächlichen Fahrbetrieb einzuhalten sind" (EuG, Urteil vom 13.12.2018, T-339/16, Rn 122).

BGH: Beschluss des VIII.*Zivilsenats vom*8.1.2019 -*VIII*ZR*225/17*-
Rn 10 schrieb:
(a) Nach Art. 5 Abs. 1 VO 715/2007/EG hat der Hersteller von ihm gefertigte Neufahrzeuge dergestalt auszurüsten, dass die Bauteile, die das Emissionsverhalten voraussichtlich beeinflussen, so konstruiert, gefertigt und montiert sind, dass das Fahrzeug unter normalen Betriebsbedingungen den Vorgabender Verordnung und ihren Durchführungsmaßnahmen entspricht. Damit soll sichergestellt werden, dass sich die vorgegebenen Emissionsgrenzwerte auf das tatsächliche Verhalten der Fahrzeuge bei ihrer Verwendung beziehen (vgl. Erwägungsgrund 12 der VO 715/2007/EG) und dass die zur Verbesserung der Luftqualität und zur Einhaltung der Luftverschmutzungsgrenzwerte erforderliche erhebliche Minderung der Stickoxidemissionen bei Dieselfahrzeugen (vgl. Erwägungsgrund 6 der VO 715/2007/EG) erreicht wird.

EuG: http://curia.europa.eu/juris/docume...x=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1
Rn 122 schrieb:
Insoweit ist zunächst darauf hinzuweisen, dass aus Art. 4 Abs. 2 Unterabs. 2 der Verordnung Nr. 715/2007, wonach „[d]ie von dem Hersteller ergriffenen technischen Maßnahmen … sicherstellen [müssen], dass die Auspuff- und Verdunstungsemissionen während der gesamten normalen Lebensdauer eines Fahrzeuges bei normalen Nutzungsbedingungen entsprechend dieser Verordnung wirkungsvoll begrenzt werden“, hervorgeht, dass die in der Euro‑6-Norm in Anhang I dieser Verordnung festgesetzten Grenzwerte für Stickstoffoxidemissionen im tatsächlichen Fahrbetrieb einzuhalten sind und folglich auch bei den offiziellen Prüfungen im tatsächlichen Fahrbetrieb vor der Typgenehmigung. Die Kommission bestreitet dies nicht, zumal sie selbst vorbringt, dass dies der Fall sei.
 
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Abwarten, ob das EuGH die Meinung des Gutachten unverwässert weitergibt und es die Politik auch umsetzt. Falls ja würde es nicht nur "Schummel Diesel", sondern verdammt viele Fahrzeuge treffen, darunter auch brandaktuelle. Keiner von denen nutzt bei niedrigen Außentemperaturen die gleiche Motoransteuerung, die für die EU-Verbrauchstests verwendet werden (und sei es nur, dass Start&Stop abgeschaltet wird). Wenn man das umsetzt, müsste man vermutlich 50% aller Typzulassungen einkassieren.

Nicht dass ich das nicht gutheißen würde, aber ich glaube nicht, dass so etwas durchgesetzt wird. Selbst wenn in erster Instanz ein Urteil fällt, hat man bei den Klagen gegen Microsoft und Intel gesehen, wie lange so etwas wieder aufgerollt werden kann, ohne Wirkung zu entfallen. Und in dem Fall dürften die Verkehrsminister sämtlicher Länder gegen den EuGH stehen. Da sind die Autos verschrottet, ehe dieses Urteil Wirkung zeigt.

So oder so: Durch das EuGh-Urteil droht den Besitzern keine unmittelbare Stilllegung. Wenn dann muss, wie gesagt, deswegen die Typzulassung zurückgezogen werden, weil die Euro-6-Prüfung nie bestanden wurde. Das ist etwas komplett anderes als die laufenden Gerichtsverfahren zu Autos, die zwar als Euro 6 zugelassen sind, aber gegen wegen trotzdem hoher Schadstoffausstöße Einzelmaßnahmen gelten. Letztere Gefahr konnte dem Käufer beim Kauf schwerlich klar sein, woraus sich schwierige Entschädigungsansprüche ableiten lassen, die in langen Verfahren ausgehandelt weren. Ein Entzug der Typzulassung wäre dagegen ein ganz klarer Mangel, bei dem dem Auto vertraglich zugesicherte Eigenschaften ("für den Straßenverkehr zulassungsfähig") fehlen; nach 5 Minuten Verhandlung wäre klar, dass jeder Käufer den Wagen zurückgeben kann. Da ist dann nur noch der zu ersetzende Restwert zu diskutieren.
 
Das Problem sind weniger die Testbedingungen auf dem Prüfstand, sondern, das die Abgasreinigung bei unter 15 °C Außentemperatur ganz abgeschalten wird, also die Thermofenster.
Es ist also das mindeste, dass diese per Softwareupdate entfernt werden.

Irgendwie habe ich das Gefühl, das wir aneinander vorbeireden. Hast du dir denn die drei oben verlinkten Texte wirklich durchgelesen?
 
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Ich habe mir die Zitate durchgelesen, aber nicht alle sieben (!) Links komplett.

Aber ja, wir reden ein Bisschen aneinander vorbei: Du vermischst Schäden für die Besitzer mit Fragen des Zulassungsrechts. Das ist aber nicht das Gleiche, sondern das sind zwei aufeinander aufbauende Stufen.

Sinn und Zweck der Euro-6-Prüfung ist, dass das Auto diverse Grenzwerte einhält. Aber es ist bekannt (und absichtlich) lückenhaft formuliert, was für Grenzwerte unter was für Bedingungen das sind. Von "auch unter 15 °C" steht da eben nichts drin und es ist juristische Interpretationssache, ob/dass die allgemeinen Teile der Formulierung das auch besagen sollen. Dazu wurde erst jetzt ein Gutachten erstellt und wenn das durch einen Richterspruch in letzter Instanz zur geltenden Rechtsauslegung wird, dann müssten die Zulassungsstellen Konsequenzen ziehen.

Aber noch ist nicht einmal die erste Instanz gelaufen, geschweige denn der Folgeschritt gegangen und es laufen afaik auch keine Privatklagen nach dem Muster "VW hat gesagt, der Wagen erfüllt Euro 6, tut er aber gar nicht." Laut Bundeskraftfahrtamt erfüllen die Diesel spätestens seit der Software-Nachrüstung Euro 6 und somit hat der Käufer gemäß Norm das bekommen, was er bestellt hat. Solange sich daran nichts ändern, ist an dieser Stelle also kein Schaden entstanden. Die ganzen Klagen laufen deswegen auf "Wagen erfüllt Euro 6 zwar aus juristischer Sicht, aber er ist trotzdem dreckig. Und deswegen könnte er von Fahrverboten betroffen sein und außerdem kann ich das mit meinem Gewissen nicht vereinbaren. Ich wurde bösartig getäuscht und will mein ganzes Geld zurück."

DAS ist aber eine viel kompliziertere Situation, denn die Hersteller haben immer nur versprochen, dass die Wagen irgendwie "sauber" sind. Aber nie WIE sauber. Das es an den Herstellern liegt, dass die Käufer realitätsfern hohe Erwartungen hatten, muss man erstmal rechtskräftig dargelegt bekommen. Das ist so ähnlich wie mit Windows. Laut Microsoft ist jede Version die stabilste und sicherste, die es je gab, aber trotzdem hat noch nie jemand geschafft, Schadensersatz zu erhalten, weil es de facto immer noch ein löchriger Haufen Schrott ist. Noch schwieriger wird es bei den Fahrverboten: Da die Politik keine Möglichkeit hat, zwischen "Euro 6 Diesel" (böse Schummel...) und "Euro 6 Diesel" (gut, genau im Sinne der Vorschrift) zu unterscheiden, gibt es nämlich keine Fahrverbote gegen Schummeldiesel. Alles, was bislang verhängt wurde, richtet sich gegen ältere Modelle und es wird nicht wegen Schummelei, sondern wegen allgemein zu schlechter Luft in den Innenstädten erlassen. Also sind gar keine Käufer der halbwegs aktuellen Fahrzeuge betroffen, die haben nur Angst vor etwaigen zukünftigen Maßnahmen. Und jetzt weiß doch mal VW nach, warum/dass sie Zahlen sollen, weil jemand anders Angst vor etwas hat, dass durch die allgemeine Situation in Innenstädten ausgelöst werden könnte. Da ist nicht nur kein direkter Schaden, sondern auch keine direkte Schuld. Darum drehen sich die aktuellen Verfahren und die sind nicht unbedingt auf der Zielgeraden.


Die einzigen, die im Moment direkt klagen könnten, währen die Zulassungsstellen. Denn die wurden definitiv hinters Licht geführt. Ebenfalls direkt geschädigt wurden Anwohner, die den Dreck einatmen mussten - aber da ist genauso wie bei Klimawandelschäden der einzelne Verursacher nicht eindeutig ermittelbar. Aber solange die Zulassung auf Euro 6 offiziell besteht, bescheinigt die Bundesregierung den Herstellern, dass sie trotz Schummelei regelkonform sind. Erst wenn Scheuer das ändert, trifft es die Fahrzeugbesitzer, aber das wird Scheuer nicht ändern. Und stellvertretend für die betrogene Regierung klagen wird er auch nicht.
 
Ich meinte die drei Quellen mit den eckigen Klammern. ;)
[2] gibt es einmal als Video oder halt mit quasi dem gleichen Inhalt als Text.

Es wird der EuGH direkt entscheiden. Da gibt es keine höhere Instanz.

Darum geht es:
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/eugh-schlussantraege-c69318-dieselskandal-abschalteinrichtung-dient-nur-dem-motorschutz/ schrieb:
Eine Abschalteinrichtung darf den Motor vor unmittelbar drohenden Schäden schützen, nicht aber vor bloßem Verschleiß. Nach Auffassung der EuGH-Generalanwältin sind die im Dieselskandal verwendeten Schummel-Vorrichtungen damit unzulässig.

Laut der Generalanwältin am Europäischen Gerichtshof (EuGH) Eleanor Sharpston stellt eine Vorrichtung, die bei Zulassungstests von Dieselkraftfahrzeugen einen Einfluss auf die Funktion des Emissionskontrollsystems dieser Fahrzeuge ausübt, eine unionsrechtlich verbotene "Abschalteinrichtung" dar. Das Ziel, den Verschleiß oder die Verschmutzung des Motors zu verzögern, rechtfertigt den Einsatz einer solchen Vorrichtung nicht, so Sharpston in ihren Schlussanträgen vom Donnerstag (Anträge v. 30.04.2020, Az. C-693/18).

Die Schlussanträge sind für die finale Entscheidung des EuGH, mit der in einigen Wochen zu rechnen ist, nicht bindend. Die Luxemburger Richter folgen ihr aber häufig. Sollte das auch in diesem Fall so sein, käme es für die Automobilbranche in ganz Europa dicke. Denn die den Gerichtsverfahren europaweit zugrunde liegenden Sachverhalte zum Dieselskandal befassen sich in aller Regel mit Abschalteinrichtungen, die den Motor nicht nur vor unmittelbar bevorstehenden Schäden schützen, sondern diesen in erster Linie vor Verschleiß bewahren und damit langlebiger machen sollen. Material- vor Umweltschutz, sozusagen - obwohl es schon technische Lösungen gibt, beide Aspekte zu vereinen. Allein: Die sind den Autobauern zu teuer.

Jedoch sind Abschalteinrichtungen grundsätzlich verboten und dürfen nur ausnahmsweise eingesetzt werden, um den Motor zu schützen. Nur wie weit ist der Begriff "Motorschutz" auszulegen? Das ist die Rechtsfrage, die sich europaweit den Gerichten stellt und die es bald vom EuGH zu klären gilt.

Sharpston positionierte sich nun eindeutig: Eine Abschaltvorrichtung darf den Motor nur vor unmittelbar drohenden beziehungsweise plötzlichen Schäden schützen. Es darf nicht darum gehen, das Material vor langfristiger Abnutzung und Wertverlust zu bewahren.

Sollte sich der EuGH dieser Auffassung anschließen, könnte es für die Branche teuer werden. Bisher stellen sich die Politik und Zulassungsbehörden in Europa nämlich auf die Seite der Autobauer, wonach Abschalteinrichtungen von der "Motorschutz-Ausnahme" erfasst sind. Entsprechend könne man die Autobauer auch nicht dazu verpflichten, nachträglich neue Technik in den Kraftfahrzeugen einzubauen, die Motor- und Umweltschutz unter einen Hut bringt. Dieses Argument wäre dahin, wenn sich die Luxemburger Richter ihrer Generalanwältin anschließen.
(siehe [1] oben)

Zur Geschichte des Verfahren, das kommt aus Frankreich und wurde dem EuGH zur Auslegung des Eu-Rechtes vorgelegt.
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/eugh-vorbericht-urteil-c69318-abschalteinrichtungen-dieselskandal-zulaessigkeit-motorschutz-vor-umweltschutz/ schrieb:
Ob die "Ausnahme Motorschutz" tatsächlich derartig weit ausgelegt werden darf, dass die "Ausnahme Abschalteinrichtung" zur Regel wird, entscheidet bald der EuGH. Hintergrund ist ein Dieselverfahren von VW-Kunden vor dem Tribunal de Grande Instance de Paris.
https://www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/autoindustrie-vw-und-daimler-scheitern-wohl-mit-dem-versuch-den-dieselskandal-vom-eugh-fernzuhalten/25476658.html schrieb:
Der französische Untersuchungsrichter war diskret. Bevor er sein Ersuchen in Sachen Volkswagen an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) nach Luxemburg sandte, wurde die Identität des deutschen Automobilherstellers anonymisiert. In seinem 20 Seiten langen Schreiben heißt das Unternehmen nur: „Gesellschaft X“.
Trotzdem blieb sein Name nicht geheim. An drei Stellen nennt der Jurist die Typenbezeichnung des Motors, mit dessen Details sich seiner Meinung nach der EuGH befassen möge: EA 189. Die vielen Anonymisierungen in dem Papier sind damit für die Katz: Es gibt nur einen Motor, der so heißt. Volkswagen verbaute ihn in rund elf Millionen Autos.
So wird ein Vorgang bekannt, den nicht nur Volkswagen, sondern auch Konkurrent Daimler bisher zu verhindern wussten: die Ankunft des Dieselskandals bei Europas höchstem Gericht.
Mehr zur Geschichte des Verfahrens in Frankreich und den schmutzigen Tricks der Autoindustrie um BGH/EuGH-Urteile in Deutschland zu verhindern, steht hier drin:
Dieselskandal: VW muss sich wohl vor dem EuGH rechtfertigen | handelsblatt.com (28.01.2020)

Pikant:
https://www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/autoindustrie-vw-und-daimler-scheitern-wohl-mit-dem-versuch-den-dieselskandal-vom-eugh-fernzuhalten/25476658.html schrieb:
Die Justiz ermittelt deshalb seit Anfang 2016. Ihr Verdacht: VW täuschte seine Kunden und die Behörden nicht nur arglistig über den Abgasausstoß des Dieselmotors EA 189. Hinzu kommt laut Schreiben aus Paris an den Europäischen Gerichtshof, „dass infolge der Taten der Gebrauch der Waren nunmehr eine Gefährdung der Gesundheit von Mensch und Tier darstellt“.

Die Franzosen wollen deshalb schwarz auf weiß vom EuGH bestätigt bekommen, wie dieser den Einsatz von Abschalteinrichtungen beurteilt. Dies sei wichtig, um über „eine mögliche Anklageerhebung“ gegen Verantwortliche des VW-Konzerns entscheiden zu können, heißt es in dem Pariser Schreiben.
In Frankreich werden also in der Justiz sehr wohl die Folgen des hohen Schadstoffausstoßes behandelt.

Auf Seite 2 wird es nicht besser:
https://www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/autoindustrie-vw-drohen-nicht-nur-klagen-in-frankreich/25476658-2.html schrieb:
Der EuGH bestätigt, dass seine mögliche Entscheidung in Sachen Dieselgate weitreichende Konsequenzen hätte: „In gleicher Weise bindet das Urteil andere nationale Gerichte, die mit dem gleichen Problem befasst werden.“

[...]

In Luxemburg spitzt sich nun alles in der Dieselkrise zu – und das Untersuchungsschreiben aus Paris zeigt neue Fronten. Der französische Richter wirft den deutschen Behörden Behinderung vor. So heißt es wörtlich:
„Die Justizbehörden des Landes, in dem die Gesellschaft X ihren Sitz hat, weigerten sich, die von den französischen Untersuchungsrichtern angeforderten Untersuchungsergebnisse, insbesondere die Einzelheiten über die Methoden zur Kalibrierung des Motors EA 189, zu übermitteln.“

[...]

Es mag ein schwacher Trost für die deutschen Autohersteller sein – aber es scheint, als blieben sie in ihrer Dieselkrise nicht allein. Beim EuGH liegen Parallelverfahren gegen drei andere Hersteller. Diese seien wegen der Ähnlichkeit zum VW-Prozess „vorerst ausgesetzt“ worden, so der EuGH.

Öffentlich zugängliche Informationen dazu existieren nicht. Während das VW-Verfahren in der Gerichtsdatenbank einsehbar ist, finden sich zu den anderen Fällen keinerlei Dokumente.
Einer der drei anderen ist wohl Volvo. Dort wurde die Abschalteinrichtung entdeckt, indem der Temperatursensor mit Eis gekühlt wurde. Zwölffach über Grenzwert: Hohe Stickoxid-Werte bei Volvo-SUVs | tagesschau.de
(Eventuell jedoch noch zu neu für das Gerichtsverfahren, der Artikel ist vom 22.01.2020)
Es könnten aber auch drei kleine Franzosen sein:
https://www.test.de/Abgasskandal-4918330-5092247/ schrieb:
05.12.2019 [...]
Ermittlungen wegen des Abgasskandals auch in Frankreich: Ein Untersuchungsgericht in Paris hat unter anderen Renault, Peugeot und Citroen im Verdacht, wie VW Motoren mit illegaler Abschaltung der Abgasreinigung geliefert zu haben. Es hat vorab beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) nachgefragt, wie die EU-Regeln über die Typzulassung zu verstehen sind

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Kurzfassung zum Softwareupdate bei Euro5:
https://www.zdf.de/nachrichten/wirtschaft/diesel-software-update-macht-abgas-schmutziger-100.html schrieb:
Vor dem Update blies das Auto in der Stadt 715 mg/km NOx in die Luft. Der gesetzliche Grenzwert beträgt für Euro 5 Dieselautos 180 mg/km NOx. Nach dem Update waren es 764 mg/km NOx, also 7 Prozent mehr. Am 15. Januar 2020 führte Emissions Analytics einen weiteren Abgastest durch, bei gleichen Außentemperaturen wie vor dem Update: 12°C. Das Ergebnis dieses Mal 792 mg/km NOx, 11 Prozent mehr als vor dem Update und das 4,4fache des gesetzlichen Grenzwerts.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich glaube nicht, dass man so urteilen wird, weil es die gesamten technischen Prüfverfahren in allen Bereichen hinterfragen würde. Wenn der zulassungsrelevante Prüfzyklus nicht ausreicht um die Konformität des Produktes zu beweisen, dann hätte das massive Auswirkungen auf alle in Europa im Handel befindlichen Produkte. Man kann die Verantwortung eines nicht praxisrelavanten Prüfzyklus imho nicht auf die Hersteller schieben, denn die Festlegung des Prüfzyklus obliegt der Legislative.
 
Die Judikate ist unabhängig und dafür da, die Gesetzgebung der Legislative zu überprüfen.

Auch wenn es der Politik nicht passt: Warum das BVerfG bei EZB und EuGH "ultra vires" sieht | LTO.de

Wobei hier selbst die EU-Kommision als Gesetzgeber gesagt hat, dass eine Abschalteinrichtung illegal ist und die Grenzwerte natürlich auch im Straßenbetrieb gelten.
Es gibt da auch Lietlinlinen, in denen nochmal auf die Gesetze verwiesen wird. Unzulaessige Abschalteinrichtungen: Kommission gibt EU-Staaten Leitlinien an die Hand | Europäische Kommission - Deutschland
https://www.europarl.europa.eu/meet...MMITTEES/EMIS/DV/2017/02-09/C_2017_352_DE.pdf (PDF)
PDF schrieb:
1. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN UND ALLGEMEINE VERPFLICHTUNGEN:
Der Begriff der Abschalteinrichtung wird in Artikel 3 Absatz 10 der Verordnung (EG)Nr. 715/2007 definiert; demnach bezeichnet


„‚Abschalteinrichtung‘ ein Konstruktionsteil, das die Temperatur, die Fahrzeuggeschwindigkeit, die Motordrehzahl (UpM), den eingelegten Getriebegang, den Unterdruck im Einlasskrümmer oder sonstige Parameter ermittelt, um die Funktion eines beliebigen Teils des Emissionskontrollsystems zu aktivieren, zu verändern, zu verzögern oder zu deaktivieren, wodurch die Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems unter Bedingungen, die bei normalem Fahrzeugbetrieb vernünftigerweise zu erwarten sind, verringert wird“.

Das Verbot und die Ausnahmen sind in Artikel 5 Absatz 2 derselben Verordnung festgelegt:

„Die Verwendung von Abschalteinrichtungen, die die Wirkung von Emissionskontrollsystemen verringern, ist unzulässig. Dies ist nicht der Fall, wenn:
a) die Einrichtung notwendig ist, um den Motor vor Beschädigung oder Unfall zuschützen und um den sicheren Betrieb des Fahrzeugs zu gewährleisten;
b) die Einrichtung nicht länger arbeitet, als zum Anlassen des Motors erforderlich ist;
c) die Bedingungen in den Verfahren zur Prüfung der Verdunstungsemissionen und der durchschnittlichen Auspuffemissionen im Wesentlichen enthalten sind."

Und genau um die Eingrenzung dieser Ausnahmen geht es vor dem EuGH.

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Der TÜV prüft auch nicht alles und trotzdem werden Autos für sicher erklärt und dürfen fahren.
Es gab damals einen Bericht (Frontal 21 o.ä.), wonach der TÜV den Fehler im ABS nicht gefunden hatte, weil die Software gar nicht geprüft wird. Aber leider finde ich den nicht mehr.
Unserer hatte dann das Update auch bekommen: ABS-Rueckruf: VW und Skoda folgen Audi

Edit: ZDFzoom: Lebensgefahr trotz Pruefplakette? - ZDFmediathek (Nur noch Text, Video nicht mehr verfügbar. s.u.)
Lebensgefahr trotz Pruefplakette? (Doku) - video dailymotion

https://www.zdf.de/dokumentation/zdfzoom/zdfzoom-lebensgefahr-trotz-pruefplakette-100.html schrieb:
[...]

"ZDFzoom"-Autor Joachim Ottmer macht sich auf die Spurensuche: Wird ausreichend geprüft? Halten die gesetzlichen Vorschriften mit der Entwicklung in der Automobilbranche Schritt? Sind Prüfgesellschaften wie TÜV, Dekra, GTÜ, KÜS und Co. tatsächlich in der Lage, auch die elektronischen Sicherheitseinrichtungen moderner Autos ausreichend auf ihre Funktionen oder auch nur auf ihr bloßes Vorhandensein zu überprüfen?

Um das herauszufinden, versucht er, mit einem technisch und elektronisch manipulierten Fahrzeug die Hauptuntersuchung zu bestehen. Dabei hat er bei der Qualität der Hauptuntersuchung erhebliche Mängel festgestellt. Dies betrifft vor allem die tatsächliche Überprüfung moderner sicherheitsrelevanter Systeme. Nicht einmal das Fehlen eines Airbags wurde bei der HU entdeckt. Für die Fahrzeuginsassen eine tödliche Gefahr. Aber auch Fehler am elektronisch geregelten ABS und ESP oder etwa an Radarsensoren werden nicht gefunden. So weist Joachim Ottmer nach, warum die Hauptuntersuchung bei KFZ längst nicht mehr zeitgemäß ist.
 
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