Rizoma
PCGH-Community-Veteran(in)
Meines Wissens werden sie nicht zum gläubiger weil das Geld noch nicht bei MF war. Sie fungieren als Treuhänder Du bezahlst etwas mit Paypal -> Paypal gibt bei Erhalt Grünes licht an den Händler das sie das Geld haben -> Händler schickt die Ware raus -> Wenn der Kunde keine Beanstandung hat bekommt Händler sein Geld. Hat der Kunde doch Beanstandungen die berechtigt sind Wickelt Paypal den Kauf zurück ab.Wenn der Paypal Käuferschutz greift, bin ich sehr wohl raus, da mir dann Paypal mein Geld erstattet und zum Gläubiger von MF wird.
Nicht ganz richtig du darfst die Sachen wie im Laden begutachten (Anschauen) aber nicht Ausprobieren da dies schon zu einer Wertminderung führt (weil gebraucht). Und wie du schon sagtest es bietet auch Kein Laden an die Karten vorher zu Probieren. Daher hast du dies recht auch nicht nach Fernabsatz. Kann der Versandhändler dir nachweisen das du das Produkt benutzt hast kann er dir einen Schadensersatz wegen Wertminderung geltend machen.Das Fernabsatzgesetz wurde u.a. ja dafür "erdacht" damit man Ware, wie im Laden ausprobieren kann.
Deshalb erachte ich es auch als legitim, so was als Rücktrittsgrund zu nehmen.
Denn wenn eine Karte im Laden so piepen würde, dass mir das auf den Sack geht, würde ich sie ja auch nicht kaufen (obwohl mir im Moment kein Laden einfällt, bei dem ich eine Grafikkarte testen könnte - aber das ist wieder ein anderes Thema).
Allerdings sehe ich es auch als kritisch an, wenn jemand einfach nur Karten bestellt, um sie zu benutzen und nie den wirklichen Wunsch hat eine Karte zu kaufen.
Zuletzt bearbeitet:

Die werden dir was anderes erzählen.